4458/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Lafer und Genossen

vom 17. Juli 1998, Nr. 4735/J, betreffend EU - Ratspräsidentschaft, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Derartige Urlaubssperren bzw. Versetzungsstopps sind im Bundesministerium für Finanzen

nicht angeordnet worden.

 

Zu 3.:

Im Bundesvoranschlag 1998 wurde für den EU - Ratsvorsitz im Ressortbudget des Bundes -

ministeriums für Finanzen ein Betrag von 25 Mio. S vorgesehen, der zur Gänze bei den

Sachausgaben veranschlagt wurde. Eine Trennung in Personal - und Sachausgaben wird

erst bei der ordnungsgemäßen Verrechnung der einzelnen Geschäftsfälle vorgenommen.

Generell möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß Personalmaßnahmen in Form von

Arbeitsleihverträgen oder Werkverträgen bei den Sachausgaben zu verrechnen sind.