4458/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Lafer und Genossen
vom 17. Juli 1998, Nr. 4735/J, betreffend EU - Ratspräsidentschaft, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Derartige Urlaubssperren bzw. Versetzungsstopps sind im Bundesministerium für Finanzen
nicht angeordnet worden.
Zu 3.:
Im Bundesvoranschlag 1998 wurde für den EU - Ratsvorsitz im Ressortbudget des Bundes -
ministeriums für Finanzen ein Betrag von 25 Mio. S vorgesehen, der zur Gänze bei den
Sachausgaben veranschlagt wurde. Eine Trennung in Personal - und Sachausgaben wird
erst bei der ordnungsgemäßen Verrechnung der einzelnen Geschäftsfälle vorgenommen.
Generell möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß Personalmaßnahmen in Form von
Arbeitsleihverträgen oder Werkverträgen bei den Sachausgaben zu verrechnen sind.