4460/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen

vom 17.7.1998, Nr. 4821/J, betreffend eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien vom

4. Mai 1998 zu 18 Bs 384/97, betreffend das “Dokumentationszentrum des österreichischen

Widerstandes” (DÖW), beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Aufgrund der mir gegebenen Informationen möchte ich, ohne darauf näher einzugehen,

festhalten, daß die in der Präambel zur Anfrage wiedergegebenen Feststellungen

prozessual unrichtig interpretiert, in dieser Form nicht Teil des zitierten Urteils und daher

unrichtig sind. Hinsichtlich der näheren Details verweise ich auf die Einleitungen zu den

Anfragebeantwortungen zu Nr. 4818/J, 4819/J und 4820/1J durch die Bundesminister für

Justiz, für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und für Inneres.

 

Die an mich gerichtete Frage, welchen Gesamtbetrag das “Dokumentationszentrum des

österreichischen Widerstandes” - gemeint soll wohl sein das "Dokumentationsarchiv des

österreichischen Widerstandes” - von den verschiedensten Ministerien in den letzten

15 Jahren erhalten hat, kann ich nicht beantworten, weil

 

- der Begriff Gesamtbetrag unbestimmt ist (Förderungen, Ankäufe, Veranstaltungen,

  Projektfinanzierungen usw.) und

 

- durch diverse Änderungen des Bundesministeriengesetzes (Änderung der Auf -

  gabenbereiche der Ressorts) in den letzten 15 Jahren die Nachvollziehung der Zu -

     wendungen über diesen relativ langen Zeitraum einen unverhältnismäßig hohen

     Verwaltungsaufwand erfordern würde.

 

Hinzu kommt, daß die Vergabe von Förderungen im Rahmen der vorgesehenen Budget -

mittel in den Aufgaben - und Verantwortungsbereich des jeweiligen Ressorts fällt. Grund -

sätzlich erhält daher das Bundesministerium für Finanzen von den Förderungsgewährungen

keine Kenntnis. Erst mit Überschreiten der in den jeweiligen “Durchführungsbestimmungen

zum jährlichen Bundesfinanzgesetz” festgelegten Grenzen ist die Herstellung des Einver -

nehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen erforderlich.

 

Diese Anfrage kann ich daher nicht konkret beantworten.