4460/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen
vom 17.7.1998, Nr. 4821/J, betreffend eines Urteils des Oberlandesgerichts Wien vom
4. Mai 1998 zu 18 Bs 384/97, betreffend das “Dokumentationszentrum des österreichischen
Widerstandes” (DÖW), beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Aufgrund der mir gegebenen Informationen möchte ich, ohne darauf näher einzugehen,
festhalten, daß die in der Präambel zur Anfrage wiedergegebenen Feststellungen
prozessual unrichtig interpretiert, in dieser Form nicht Teil des zitierten Urteils und daher
unrichtig sind. Hinsichtlich der näheren Details verweise ich auf die Einleitungen zu den
Anfragebeantwortungen zu Nr. 4818/J, 4819/J und 4820/1J durch die Bundesminister für
Justiz, für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und für Inneres.
Die an mich gerichtete Frage, welchen Gesamtbetrag das “Dokumentationszentrum des
österreichischen Widerstandes” - gemeint soll wohl sein das "Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes” - von den verschiedensten Ministerien in den letzten
15 Jahren erhalten hat, kann ich nicht beantworten, weil
- der Begriff Gesamtbetrag unbestimmt ist (Förderungen, Ankäufe, Veranstaltungen,
Projektfinanzierungen usw.) und
- durch diverse Änderungen des Bundesministeriengesetzes (Änderung der Auf -
gabenbereiche der Ressorts) in den
letzten 15 Jahren die Nachvollziehung der Zu -
wendungen über diesen relativ langen Zeitraum einen unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand erfordern würde.
Hinzu kommt, daß die Vergabe von Förderungen im Rahmen der vorgesehenen Budget -
mittel in den Aufgaben - und Verantwortungsbereich des jeweiligen Ressorts fällt. Grund -
sätzlich erhält daher das Bundesministerium für Finanzen von den Förderungsgewährungen
keine Kenntnis. Erst mit Überschreiten der in den jeweiligen “Durchführungsbestimmungen
zum jährlichen Bundesfinanzgesetz” festgelegten Grenzen ist die Herstellung des Einver -
nehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen erforderlich.
Diese Anfrage kann ich daher nicht konkret beantworten.