4461/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 17. Juli 1998, Nr. 4724/J, der Abgeordneten
Mag. Gilbert Trattner und Genossen, betreffend Programm der österreichischen EU -
Präsidentschaft, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.bis 7.:
Wie ich bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4600/J vom
21. August 1998, 4317/AB, ausgeführt habe, hat der Vorsitz vor allem eine vermittelnde und
moderierende Funktion. Das Zustandekommen einer Entscheidung (eines Richtlinienbe -
schlusses) hängt letztlich von sehr vielen Faktoren ab, wobei insbesondere das Verhalten
der Mitgliedstaaten sowie auch das der Europäischen Kommission von zentraler Bedeutung
ist. Da sich dieses Verhalten aber naturgemäß sowohl im Hinblick auf allfällige Fortschritte
als auch im Hinblick auf allfällige Problembereiche kaum vorhersagen läßt, scheint eine
Beantwortung einiger Fragen im konkreten nicht möglich zu sein.
Im Steuerbereich werden unter österreichischem Vorsitz die Bemühungen der letzten Jahre
zur besseren Koordination der Steuerpolitik bzw. zur Schaffung steuerlicher Mindest -
standards auf Gemeinschaftsebene intensiviert, um die Rahmenbedingungen für Wachstum,
Investitionen und Beschäftigung zu verbessern. So wurde bereits zu Beginn der Präsident -
schaft eine Steuerkonferenz zum Thema “Steuerwettbewerb und - koordination in der Euro -
päischen Union” in Wien abgehalten. Diese Veranstaltung diente dazu, den Bedarf nach
einer verstärkten Koordination im Steuerbereich zu analysieren und somit Hilfestellung für
längerfristige steuerpolitische
Entscheidungen zu geben.
Die anwesenden Vertreter der Finanzwissenschaft betonten bei dieser Konferenz - mit einer
Ausnahme - den akuten Bedarf an Koordination zwischen den nationalen Steuersystemen
der Mitgliedstaaten.
Beim informellen ECOFIN, der vom 25. bis 27. September 1998 stattfindet, wird das Thema
Steuerkoordination einer der Hauptdiskussionspunkte sein.
Während der österreichischen Präsidentschaft werden jedenfalls folgende Richtlinienvor -
schläge in Ratsarbeitsgruppensitzungen behandelt:
• Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung eines Minimums an effektiver Besteuerung von
Zinserträgen innerhalb der Gemeinschaft
• Richtlinienvorschlag zur Quellensteuerfreiheit für Zinsen - und Lizenzgebührenzahlungen
zwischen verbundenen Unternehmen
• Richtlinienvorschlag zur Energiebesteuerung
• Änderung der 6. MWSt - Richtlinie in bezug auf den Vorsteuerabzug und Aufhebung der
8. MWSt - Richtlinie
• Neuregelung über den Status des Mehrwertsteuerausschusses
• Am 1 Dezember 1998 wird im ECOFIN der erste Bericht der Code of Conduct Group
behandelt. Mit dem im Vorjahr im ECOFIN beschlossenen Verhaltenskodex haben sich
alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Bereich der Unternehmensbesteuerung alle Maß -
nahmen zu unterlassen, die einen schädlichen Steuerwettbewerb darstellen. Eine vom
ECOFIN eingesetzte Code of Conduct Group soll nun an den EGOFIN über alle potentiell
schädlichen Maßnahmen berichten.
Darüberhinaus sind aufgrund der Gespräche mit der Europäischen Kommission, die in Vor -
bereitung auf die EU - Ratspräsidentschaft geführt worden sind, insbesondere für den Bereich
der Mehrwertsteuer im Herbst weitere Vorschläge zu erwarten. Es kann derzeit letztlich aber
noch keine definitive Auskunft darüber gegeben werden, ob die Europäische Kommission
weitere Richtlinienvorschläge präsentiert, die in der österreichischen Präsidentschaft
behandelt werden könnten.
Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, daß die Europäische Kommission ihre
Richtlinienvorschläge auf dem Gebiet der Steuern immer noch auf die Artikel 99 bzw.
100 EG-Vertrag stützt, die beide die
Einstimmigkeit vorsehen.
Zu 8. und 9.:
Konkrete Maßnahmen und Initiativen zur Betrugsbekämpfung werden auf Grundlage des
“Arbeitsprogrammes 1998/99” von der im Generalsekretariat der Europäischen Kommission
angesiedelten Einheit zur “Koordinierung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung" (Unité
pour la Coordination de la Lutte Anti - Fraude; UCLAF) durchgeführt. Dieses Arbeits -
programm konzentriert sich auf folgende 4 Schwerpunktbereiche:
• Ausbau der operativen und strategischen Tätigkeiten von UCLAF vor Ort sowie durch
Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden;
• Umstrukturierung von UCLAF zu einer sogenannten Task Force mit größerer Unab -
hängigkeit, die dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission zur Steigerung der
Effizienz unmittelbar unterstellt ist;
• Schutz der Interessen der EU insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums, der
Wirtschafts - und Währungsunion (WWU) und des Euro;
• Verstärkung der Unterstützung in den Beziehungen zu den Beitrittsländern, wozu neben
einer technischen Hilfe auch die Angleichung der Rechtsvorschriften sowie die Um -
setzung des “acquis communautaire” (EU - Rechtsbestandes) zählt. Durch eine verstärkte
Zusammenarbeit mit den Beitrittskandidaten soll bereits in der Vorbeitrittsphase für die
Verbesserung der Schutzmaßnahmen gesorgt werden, sodaß die Beitrittskandidaten für
den Schutz der finanziellen Interessen sowie hinsichtlich der Gemeinschaftspolitiken ab
dem Beitritt zur EU wie die Mitgliedstaaten dasselbe Maß an Sicherheit erreichen.
In folgenden Gebieten soll die Betrugsbekämpfung außerdem verstärkt werden:
• Hinsichtlich der geplanten EU - Erweiterung ist die Etablierung effizienter Maßnahmen zur
Bekämpfung der “Organisierten Kriminalität” ein prioritäres Anliegen. Dies wird durch eine
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität mit einem verbesserten Informationsaustausch erreicht.
• Die Maßnahmen zum Schutz der besonders betrugsanfälligen Bereiche, wie z.B. beim
Transitverkehr, Zollpräferenzsystem bzw. bei Alkohol und Tabak, sollen verstärkt werden.
• In Vorbereitung der Neubeitritte wären für die neue Programmperiode 2000 - 2006 präven -
tive Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung insbesondere im Zusammenhang mit der
neuen Verordnung für die Vorbeitrittsinstrumente sowie eine neue Struktur - und Kohä -
sionsfonds -Verordnung in die Wege zu leiten.
Wesentlich in diesem Zusammenhang dürfte auch eine raschere Abwicklung der Nach - und
Rückforderungen von Zollschulden sein. Dazu wurde der Europäischen Kommission bereits
ein Entwurf vorgelegt.
Zu 10.:
Um das Finanzmanagement der EU - Mittel in bestimmten Bereichen nachhaltig zu ver -
bessern, wurde die Initiative SEM 2000 (Sound and Efficient Financial Management) ge -
startet.
Der SEM 2000 - Bericht, der Ende 1996 dem Europäischen Rat von Dublin vorgelegt und im
darauffolgenden Jahr weitgehend auch umgesetzt wurde, enthält u.a. folgende konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzmanagements:
• eine bessere Kooperation mit dem Europäischen Rechnungshof
• die Verbreitung der Evaluierungspraxis in den Mitgliedstaaten
• die Verbesserung der Haushaltsprognose und des Haushaltsvollzugs
• eine engere Zusammenarbeit bei der Einhebung der Eigenmittel
• eine klare Definition der aus den EU - Strukturfonds förderbaren Ausgaben
• die Möglichkeit finanzieller Sanktionen, falls ein Mitgliedstaat die Kontrolle der EU - Struk -
turfonds systematisch vernachlässigt
• die Definition der Mindeststandards für die Finanzkontrolle der EU - Strukturfonds durch
die Mitgliedstaaten und der Abschluß bilateraler Verwaltungsabsprachen über die Finanz -
kontrolle zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten
Österreich hat diese Initiative der Europäischen Kommission zur Verbesserung des Finanz -
managements von Anfang an unterstützt. SEM 2000 stellt deshalb einen wichtigen Beitrag
zur Gewährleistung eines sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatzes der EU -
Mittel dar.
Zu 11.:
Österreich ist im Interesse der Steuerzahler zwecks Minimierung seiner Beitragszahlungen
an die EU im Verhandlungswege sehr um eine Verbesserung der Haushaltsdisziplin und um
eine effizientere Mittelverwendung bemüht. Aufgrund des multilateralen Prozedere können
Erfolge jedoch nur schrittweise erzielt werden. Bestimmte Rahmenbedingungen können auf -
grund des Erfordernisses der Einstimmigkeit realistischerweise nur sehr schwer geändert
werden, weil diese die Erzielung eines Konsenses zwischen den Nettoempfänger - Mitglied -
staaten und den Nettozahler - Mitgliedstaaten (darunter Österreich) voraussetzen. Konkrete
Verhandlungsergebnisse lassen sich aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen
Interessenslagen seriöserweise nicht prognostizieren.
Österreich drängt auf die Realisierung der Haushaltsdisziplin sowohl bei der Erstellung des
Europäischen Gesamthaushaltsplanes für die diversen EU - Institutionen als auch hinsichtlich
der neuen Finanziellen Vorausschau für die Finanzplanungsperiode 2000 bis 2006 im
Rahmen der "Agenda 2000”.
Im Rahmen des derzeit verhandelten mehrstufigen Haushaltsverfahrens für das Haus -
haltsjahr 1999 konnte Österreich bei der Erstellung des EU - Haushaltsentwurfes 1999 trotz
komplexer Problemstellungen und Interessengegensätze anläßlich der am 17. Juli 1998
stattgefundenen ersten Lesung einen ersten beachtlichen Verhandlungserfolg erzielen und
die Wachstumsraten für Verpflichtungs - und Zahlungsermächtigungen auf ein unerwartet
reduziertes Niveau drücken. Nach derzeitigem Verhandlungsstand wären zur Finanzierung
der Zahlungsermächtigungen für die Gesamtausgaben 1999 Eigenmittel in Höhe von
rund 1,10 % des Bruttosozialproduktes der EG - Mitgliedstaaten aufzuwenden. Aufgrund des
hohen Komplexitätsgrades des EU - Gesamthaushaltes sowie des für dessen Erstellung
anzuwendenden Verfahrens kann die Anwendung der Haushaltsdisziplin primär nur über
möglichst stringente Wachstumsraten verwirklicht werden. Zur Realisierung möglichst
geringer Wachstumsraten ist allerdings im Rahmen des Haushaltsverfahrens auch die ent -
sprechende Mitwirkung des Europäischen Parlamentes notwendig, welches gemeinsam mit
dem Haushaltsministerrat als Haushaltsbehörde fungiert und für die Realisierung der
Haushaltsdisziplin mitverantwortlich ist. Für das Haushaltsverfahren 1999 hat das Euro -
päische Parlament hinsichtlich der Haushaltsdisziplin in seinen “Leitlinien für das Haus -
haltsjahr 1999” erklärt, daß die Aufstockung des EU - Gesamthaushaltsplanes 1999 (in
Zahlungserklärungen gemessen) im großen und ganzen dem durchschnittlichen Anstieg der
Haushaltspläne der Mitgliedstaaten entsprechen soll.
Für die neue Finanzielle Vorausschau 2000 bis 2006 drängt Österreich auf Einhaltung einer
strengen Haushaltsdisziplin und präsentiert dazu konstruktive Vorschläge. Mit der beab -
sichtigten Beibehaltung der Eigenmittel - Obergrenze von 1,27 % des EU - Bruttosozial -
produktes während der Finanzplanungsperiode 2000 bis 2006 soll ein Beitrag zur Weiter -
führung der Haushaltsdisziplin geleistet werden. Die dadurch entstehende Mittelknappheit
wird die effizientere Verwendung der Gemeinschaftsmittel notwendig machen.
Zu 12.:
Österreich bekennt sich zum Grundsatz der Solidarität innerhalb der EU, aber auch für eine
faire Verteilung der Nettolasten. Dieses Ziel müßte vor allem im Wege der Agenda 2000
Reformen im Struktur - und Agrarbereich erreicht werden.
Gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rates von Fontainebleau sollte grundsätzlich
jeder Mitgliedstaat im Falle übermäßiger Lasten in den Genuß einer allgemeinen Korrektur
kommen können.
Zu 13. und 14.:
Die Aussage betreffend das Strukturfondsbudget wurde vor dem Hintergrund und mit Bezug
auf das derzeit geltende Einstimmigkeitsenfordernis getätigt und berührt daher nicht die
Diskussionen, die über die zukünftige Gestaltung von Zustimmungserfordernissen geführt
werden.
Nachdem die Aussage über das Strukturfondsbudget also keine Stellungnahme zum Ein -
stimmigkeitsprinzip darstellt, gilt dies auch für die Abstimmungserfordernisse in fiskalischen
Angelegenheiten.