4462/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen
vom 17. Juli 1998, Nr. 4779/J, betreffend Frauenanteil und politische Vertretung in diversen
Beiräten, Fachgremien, Kommissionen, Diskussionsgruppen u.ä., beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 4. bis 8.:
Bundesentschädigungskommission (BEK)
Diese Kommission wurde gemäß § 20 Abs. 1 des Besatzungsschädengesetzes (BSG),
BGBl.Nr. 126/1958, errichtet und zuletzt gemäß § 35 Entschädigungsgesetz CSSR,
BGBl.Nr. 452/1975, als Institution übernommen. Die Senate der BEK werden vom
Vorsitzenden bei Bedarf einberufen. Die letzte Sitzung fand am 7. Mai 1998 statt.
Die BEK entscheidet in Senaten von zwei Beisitzern unter Vorsitz eines Richters. Die
Beisitzer der Bundesentschädigungskommission bestehen aus zwei Gruppen von
Mitgliedern, wobei die Mitglieder der ersten Gruppe vom Bundesministerium für Finanzen
aus den Beamten der Verwendungsgruppe A oder B gemäß § 21 Abs. 3
Besatzungsschädengesetz ernannt werden. Die Beisitzer der zweiten Gruppe sind von den
gesetzlichen Berufsvertretungen gemäß § 21 Abs. 4 leg. cit. zu entsenden.
Der Bundesentschädigungskommission gehören an:
Vorsitzender:
Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH
Stellvertreter:
Dr. Rüdiger Rosenmayr Richter des LG für ZRS Wien
Senatsvorsitzende:
Senat 1 Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH
Senat 2 Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien
Senat 3 Dr. Erwin Glinzner, Richter des LG für ZRS Wien
Beisitzer der I. Gruppe:
entsandt vom Bundesministerium für Finanzen:
Ministerialrat Dr. Richard Warnung
Oberrat Dr. Hans Bauer
Oberrat Dr. Herwig Heller
Oberrat Dr. Oliver Herzog
Beisitzer der II. Gruppe:
entsandt von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellt:
Dr. Robert Zsifkovits
Günther Harapatt
Wolfgang Steiner
entsandt von der Gewerkschaft der Privatangestellten:
Sekr. Helmut Brand
Sekr. Anton Liedlbauer
Sekr. Elisabeth Vogel
entsandt von der Wirtschaftskammer Wien:
Dr. Ewald Nowak
Hans Schicht
Dkfm. Karin Wilhelm
Dr. Helmut Gruber
entsandt von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs
Ing. Mag. Dr. Martin Jilch
LWR Dr. Manfred Dafert
Dipl.Ing. Herbert Bauer
Dipl.Ing. Birgit Szigeti
entsandt von der Notariatskammer:
Dr. Gerold Kleemann, Notar
Dr. Bernhard Puhl, Notar
entsandt von der Österreichischen Ärztekammer:
KADir. Dr. Karlheinz Kux
Dr. Michael Braun
entsandt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder:
Dkfm. Herbert Flieder
Dr. Jaro Sterbik - Lamina
Mag. Brigitte Weber
Johann Wildgatsch
Bei den Mitgliedern dieser Kommission hat der Frauenanteil zum Stichtag 1.August 1995
10% und zum Stichtag 1. August 1998 13,79% betragen.
Bundesverteilungskommission(BVK)
Die BVK wurde gemäß § 17 des Verteilungsgesetzes Bulgarien, BGBl.Nr. 129/1964,
errichtet und zuletzt gemäß § 19 des Verteilungsgesetzes DDR (VG - DDR),
BGBl.Nr. 189/1988, als Institution übernommen. Die Senate der BVK werden vom
Vorsitzenden bei Bedarf einberufen. Die letzte Sitzung fand am 7. Mai 1998 statt.
Die BVK entscheidet in Feststellungssenaten und in einem Verteilungssenat. Die
Feststellungssenate entscheiden durch einen Richter als Vorsitzenden und durch je ein
Mitglied der ersten und der zweiten Gruppe der Beisitzer (§ 21 Abs. 1 Verteilungsgesetz
Bulgarien). Der Verteilungssenat der BVK entscheidet durch einen Richter als Vorsitzenden
und einen zweiten Richter sowie durch je zwei Mitglieder der ersten und der zweiten Gruppe
der Beisitzer (§ 21 Abs. 2 leg. cit.). Die Mitglieder der ersten Gruppe werden vom
Bundesministerium für Finanzen aus den Beamten der Verwendungsgruppe A oder B
gemäß § 19 Abs. 3 leg. cit. ernannt. Die Mitglieder der zweiten Gruppe sind gemäß § 19
Abs. 4 leg. cit. von den gesetzlichen Berufsvertretungen zu entsenden.
Der Bundesverteilungskommission gehören an:
Vorsitzender:
Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH
Stellvertreter:
Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien
Feststellungssenate:
Senatsvorsitzende:
Senat 1 Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH
Senat 2 Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien
Senat 3 DDr. Johann Huberger, Richter des OLG Wien
Beisitzer der I. Gruppe:
entsandt vom Bundesministerium für Finanzen:
Ministerialrat Dr. Richard Warnung
Oberrat Dr. Hans Bauer
Oberrat Dr. Herwig Heller
Oberrat Dr. Anton Matzinger
Oberrat Dr. Friedrich Stanzel
Rätin Dr. Friederike Schwarzendorfer
Beisitzer der II. Gruppe:
entsandt vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und
Burgenland:
Dr. Karl Hempel
Dr. Wilhelm Noverka
entsandt von der Wirtschaftskammer Wien:
Dr. Wilfried Bartholner
Dr. Reinhard Drössler
Raimund Leopold Hengl
Dr. Leo Maier
Dr. Franz Wiedersich
Mag. Alexander Mäder
Mag. Friedrich Hahn
entsandt von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs:
Otto Trunner
Dr. Heinz Wilfinger
entsandt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder:
Sepp Katzenberger
Mag. Gottfried Schellmann
Karl Heissenberger
entsandt von der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland:
Dr. Gerhard Pauser, Notar
Dr. Günther Traxler, Notar
Dr. Michael Zerdik, Notar
entsandt von der Österreichischen Apothekerkammer:
Mag. DDr. Herbert Schipper
entsandt von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte:
Sekr. Helmut Brand
Dr. Wolfgang Cermak
Sekr. Mag. Ingrid Reischl
entsandt von der Wiener Ärztekammer:
KADir. Stv. Dr. jur. Ernst Chlan
entsandt von der Österreichischen Dentistenkammer:
KADir. Dr. Jörg Krainhöfner
entsandt vom Österreichischen Landarbeiterkammertag:
KADir. Dr. Gerald Mezriczky
Präs. Engelbert Schaufler
Verteilunqssenat:
Vorsitzender:
Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH
Beisitzender Richter:
Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien
Beisitzer der I. Gruppe:
Oberrat Dr. Herwig Heller
Ministerialrat Dr. Richard Warnung
Beisitzer der II. Gruppe:
Dr. Ernst Chlan
Sepp Katzenberger
Stellvertreter:
für den Vorsitzenden:
Dr. Rüdiger Rosenmayr
für den beisitzenden Richter:
DDr. Johann Huberger
für die Beisitzer der I. Gruppe:
Oberrat Dr. Anton Matzinger
Rätin Dr. Friederike Schwarzendorfer
Oberrat Dr. Friedrich Stanzel
Oberrat Dr. Hans Bauer
für die Beisitzer der II.Gruppe:
Dr. Karl Hempel
Dr. Wilhelm Noverka
Dr. Wilfried Bartholner
Dr. Michael Zerdik
Bei den Mitgliedern dieser Kommission hat der Frauenanteil zum Stichtag 1. August 1995
5,9% und zum Stichtag 1. August 1998 5,88%
betragen.
Punzierungsbeirat
Dieser Beirat wurde gemäß § 5 Abs. 5 bis 9 Punzierungsgesetz, BGBl.Nr. 68/1954,
eingerichtet. Die Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. Die letzte Sitzung fand am
3. März 1998 statt.
Die Mitglieder des Beirates werden gemäß § 5 Abs. 5 leg.cit. jeweils auf die Dauer von drei
Jahren bestellt und sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt.
Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995
und 1. August 1998 jeweils rund 5 % betragen.
Österreichisch - tschechische und österreichisch - slowakische Expertengruppe für
Grenzübergänge
Diese beiden interministeriellen Expertengruppen, bei denen das Bundesministerium für
Finanzen federführend ist, wurden beim Bundesministerium für Finanzen gemäß
§ 8 Bundesministeriengesetz eingerichtet. Die Expertengruppen treten im Regelfall einmal
pro Jahr zusammen. Die letzten Tagungen fanden am 19. Juni 1998
(österreichisch - tschechische Expertengruppe) und am 10. August 1998
(österreichisch - slowakische Expertengruppe) statt.
Die Mitglieder der Expertengruppe werden fallweise von den Bundesministerien für
auswärtige Angelegenheiten, für Inneres, für Wissenschaft und Verkehr und für
wirtschaftliche Angelegenheiten sowie den Ämtern der Landesregierung für Burgenland,
Niederösterreich und Oberösterreich entsendet.
Da die Mitglieder dieser Expertengruppen nicht fix nominiert sind und die Zusammensetzung
daher Veränderungen unterworfen ist, können keine repräsentativen Frauenanteile
berechnet werden.
Erweiterter Beirat nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 (AFG)
Dieser Beirat wurde gemäß § 5 Abs. 3 AFG 1981 zur Begutachtung für Ansuchen um
Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 10 Mio. S übersteigen, beim Bundesministerium für
Finanzen eingerichtet. Die Mitglieder sind ein Vertreter des Bundesministeriums für
Finanzen als Vorsitzender, je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministe -
riums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Verkehr, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Land -
und Forstwirtschaft, des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten, je ein
Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, des Österreichischen
Gewerkschaftsbundes, der Oesterreichischen Nationalbank und der Oesterreichischen
Kontrollbank AG, letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen.
Die Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden
Personenkreises. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind namentlich im
Österreichischen Amtskalender angeführt.
Da sich die Zusammensetzung der übrigen Mitglieder dieses Beirates laufend ändert,
können keine repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.
Beirat gemäß § 5 Abs. 2 Ausfuhrföderungsgesetz 1981
Dieser beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Beirat hat Ansuchen um
Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 10 Mio. S nicht übersteigen, zu begutachten. Die
Mitglieder dieses Beirates sind ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vor -
sitzender, je ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, der Wirtschaftskammer Österreich, der
Bundesarbeitskammer und der Oesterreichischen Kontrollbank AG, letzterer ohne
Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen. Die Zusammensetzung variiert im
Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.
Da sich die Zusammensetzung der Mitglieder dieses Beirates laufend ändert, können keine
repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.
Exportfinanzierungskomitee
Aufgrund der Novelle zum Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, BGBl. Nr.793/1974,
wurde am Sitz der Oesterreichischen Kontrollbank AG ein Exportfinanzierungskomitee
eingerichtet. Die Mitglieder sind je ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen
(Vorsitzender), des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, der Wirtschaftskammer Österreich,
der Bundesarbeitskammer und der Oesterreichischen Nationalbank, letzterer ohne
Stimmrecht. Das Gremium tritt grundsätzlich monatlich zusammen. Die Zusammensetzung
variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.
Da sich die Zusammensetzung der Mitglieder dieses Beirates laufend ändert, können keine
repräsentativen Frauenanteile berechnet
werden.
Börseberufungssenat
Der Börseberufungssenat ist gemäß § 64a Börsegesetz, BGBl. Nr.555/1989, eingerichtet.
Der Senat tritt bei Bedarf zusammen, zuletzt am 18. Juni 1991.
Die Mitglieder sind im österreichischen Amtskalender namentlich genannt.
Zu den Stichtagen 1. August 1995 und 1. August 1998 hat der Frauenanteil bei den
Mitgliedern dieses Beirates jeweils 0 % und bei den Ersatzmitgliedern jeweils 66,66 %
betragen
Expertenkommission nach § 81Bankwesengesetz
Diese Kommission ist gemäß § 81 Bankwesengesetz zur Beratung des Bundesministers für
Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank über Fragen des Bankwesens
eingerichtet. Sie besteht aus vier Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern; zwei Mitglieder (und
zwei Ersatzmitglieder) sind auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen, zwei weitere
Mitglieder (sowie zwei Ersatzmitglieder) sind auf Vorschlag der Oesterreichischen
Nationalbank zu bestellen. Die Expertenkommission ist mindestens 4 mal im Kalenderjahr
einzuberufen. Die letzte Sitzung fand am 9. Juni 1998 statt.
Derzeit sind als Mitglieder bestellt:
Sektionschef Dr. Anton Stanzel (Bundesministerium für Finanzen)
Ministerialrat Dr. Alexander Gancz (Bundesministerium für Finanzen)
Dr. Gertrude Tumpel - Gugerell (Österreichische Nationalbank)
Mag. Andreas Ittner (Österreichische Nationalbank)
Als Ersatzmitglieder fungieren:
Ministerialrat Mag. Herbert Sutter (Bundesministerium für Finanzen)
Oberrat Mag. Alfred Lejsek (Bundesministerium für Finanzen)
Peter Mayerhofer (Österreichische Nationalbank)
Die Position eines Ersatzmitglieds ist derzeit vakant.
Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zum Stichtag 1. August 1995 0%
und zum Stichtag 1. August 1998 25% betragen.
Bei den Ersatzmitgliedern hat der Frauenanteil zu beiden Stichtagen jeweils 0 % betragen.
Beirat der Bundes - Wertpapieraufsicht (BWA)
Gemäß § 4 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) hat der Bundesminister für Finanzen bei der
BWA einen Beirat zur Kontrolle der
finanziellen Gebarung der BWA einzurichten. Dieser
Beirat besteht aus sechs Mitgliedern von denen zwei aus dem Personalstand des
Bundesministeriums für Finanzen und zwei auf Vorschlag der Wirtschaftskammer Österreich
zu bestellen sind. Jeweils ein Mitglied ist auf Vorschlag der Bundes - Arbeitskammer und der
Oesterreichischen Nationalbank zu bestellen. Der Beirat hat zumindest 3 Sitzungen im
Kalenderjahr abzuhalten. Die letzte Sitzung fand am 17. Juni1998 statt.
Seit der Konstituierung des Beirats im Jahr 1997 sind folgende Mitglieder bestellt:
Ministerialrat Dr. Alexander Gancz (Bundesministerium für Finanzen)
Ministerialrat Mag. Manfred Lödl (Bundesministerium für Finanzen)
Dr. Herbert Pichler (Wirtschaftskammer Österreich)
Dkfm. Michael Gröller (Wirtschaftskammer Österreich)
Dr. Günther Chaloupek (Bundes - Arbeitskammer)
Dr. Gerhard Bertagnoh (Österreichische Nationalbank)
Zum Stichtag 1. August 1995 hat dieser Beirat noch nicht bestanden. Zum Stichtag
1. August 1998 hat der Frauenanteil bei den Mitgliedern dieses Beirates 0 % betragen.
Bewertungsbeirat
Der Beirat gründet sich auf § 41 Bewertungsgesetz, BGBl.Nr. 148/1955. Der Beirat trifft bei
Bedarf zusammen, zuletzt im Jahr 1997.
Die Mitglieder des Beirates sind Vertreter der Behörde und der betroffenen
Interessenvereinigungen. Sie werden gemäß § 41 leg.cit bestellt und sind im
Österreichischen Amtskalender namentlich genannt.
Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995
und 1. August 1998 jeweils 0% betragen.
Bundesschätzungsbeirat
Der Beirat gründet sich auf § 4 Bodenschätzungsgesetz, BGBl.Nr. 233/1977. Der Beirat tritt
bei Bedarf zusammen, zuletzt im Jahr 1997.
Die Mitglieder des Beirates sind Vertreter der Behörde und der betroffenen
Interessenvereinigungen. Sie werden gemäß § 4 leg.cit bestellt und sind im Österreichischen
Amtskalender namentlich genannt.
Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995
und 1. August 1998 jeweils 0 % betragen.
Bundeskraftwagenkommission
Diese Kommission wurde basierend auf einem Beschluß des Ministerrates vom
13. Juni 1950 eingerichtet. Die Kommission tritt ca. 2 bis 3 mal jährlich zusammen. Die letzte
Sitzung fand am 6. Juli 1998 statt.
Die Mitglieder der Kommission sind im Österreichischen Amtskalender genannt. Der
Vorsitzende der Kommission ist nun Ministerialrat Mag. Pichler.
Bei den Mitgliedern dieser Kommission hat der Frauenanteil zu den Stichtagen
1. August 1995 und 1. August 1998 jeweils 0% betragen.
Ausschuß für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung
Dieser Ausschuß wurde aufgrund des § 28 Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherungsgesetz
(KHVG) 1987, BGBl.Nr. 296 (nunmehr § 32 KHVG 1994, BGBl.Nr. 651), gebildet und ist mit
den in dieser Bestimmung bezeichneten Mitgliedern besetzt. Der Ausschuß tritt
unregelmäßig, etwa 1 bis 2 mal jährlich, zusammen. Die letzte Sitzung fand am
15. Dezember 1997 statt.
Die Mitglieder bzw. die entsendenden Institutionen sind:
|
Mag. Elisabeth Brugger – Brandau |
Auto -, Motor - und Radfahrerbund Österreichs |
|
Dr. Hugo Haupfleisch |
Österreichischer Automobil -, Motorrad - und |
|
|
Touringclub
|
|
Mag. Rainer Trybus |
Wirtschaftskammer Österreich |
|
Dr. Christoph Michelic |
Präsidentenkonfernz der Landswirtschaftskammern Österreichs |
|
|
|
|
Dr. Georg Kovarik |
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
|
Mag. Richard Ruziczka |
Bundesarbeitskammer |
|
Dr. Franz Lauer |
Versicherungsverband |
|
Dr. Wilhelm Kast |
Bundesministerim für Wissenschaft und Verkehr |
|
Dr. Georg Kathrein |
Bundesministerium für Justiz |
|
Dr. Gottfried Mayer |
Bundeskanzleramt |
Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen.
Der Frauenanteil beträgt (ohne Berücksichtigung der Vertreter des Bundesministeriums für
Finanzen, die nicht fix nominiert sind) 10 %
und blieb in den letzten drei Jahren unverändert.
Revisionsbeirat
Der Revisionsbeirat hat seine Rechtsgrundlage im § 8 Bundesministeriengesetz. Der Beirat
tritt fallweise zusammen, zuletzt im Jahr 1996.
Als Mitglieder werden ausschließlich Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen
bestellt. Sie sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt.
Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995
und 1. August 1998 jeweils 0% betragen.
Kommission für das Betriebliche Vorschlagswesen
Diese Kommission hat ihre Grundlage in einer Entschließung des Nationalrates vom
1. Februar 1978 bzw. in einem Beschluß des Ministerrates vom 13. Juli 1978. Die
Kommission tritt je nach Bedarf zusammen, zuletzt am 16. April 1997.
Im Hinblick auf ihre Aufgaben, nämlich Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsweise der
Verwaltung auf ihre Realisierbarkeit und ihren Wert zu prüfen, werden als Mitglieder
ausschließlich sachkundige Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen bestellt.
Da bis auf den Vorsitzenden, Ministerialrat Dr. Gerhard Binder, die Mitglieder nicht fix
nominiert sind und die Zusammensetzung daher Veränderungen unterworfen ist, können
keine repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
Im Rahmen des Frauenförderungsprogammes - Beschluß des Ministerrates vom
10. November 1981 - besteht im Bundesministerium für Finanzen wie auch in den anderen
Ressorts diese Arbeitsgruppe, die gemäß § 28 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz
(B - GBG) 1993, BGB Nr.100, idgF in jeder Zentralstelle einzurichten ist. Als Mitglieder
gehören ihr die gemäß § 26 B - GBG vom Ressortleiter auf Vorschlag der Arbeitsgruppe
bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen an, die
ausschließlich aus dem Bundesministerium für Finanzen und der dem Bundesministerium
für Finanzen nachgeordneten Dienststellen stammen. Ihre Vertretungsbereiche sind in der
Anlage 2 zum Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Finanzen
(BGBl II Nr.132/1998) dargelegt. Die Neu - bzw. Wiederbestellung der
Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen erfolgte ab 1. Juli 1998 auf die
Dauer von 5 Jahren. Die Arbeitsgruppe tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich
auch unter Einbeziehung der gem. § 35 B -
GBG von der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe
bestellten Kontaktfrauen (Stand 1. August 1998: 61 Personen) zusammen. Die letzte
gemeinsame Tagung hat vom 13. bis 15. Mai 1998 stattgefunden.
Die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe (Gleichbehandlungsbeauftragte und deren
Stellvertreterinnen) stellt sich wie folgt dar:
|
Vertre- tungs- bereich |
N a m e |
Dienststelle |
|
1 |
Ministerialrätin Dr. Elfriede Fritz (Vorsitzende der Arbeitsguppe) |
Bundesministerium für Finanzen |
|
1 |
Ministerialrätin Dr. Edith Söllner (Vorsitzende Stellvertreterin) |
Bundesministerium für Finanzen |
|
2 |
Amtsdirektorin Christine Prokupek |
Finanzamt für den 9.18. und 19. Bezirk |
|
2 |
Fachinspektorin Ingeborg Lang (Stellvertreterin) |
Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ. und Bgld. |
|
3 |
Monika Wendelberger |
Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk |
|
3 |
Elisabeth Goschler (Stellvertreterin) |
Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ. und Bgld. |
|
4 |
Amtsdirektorin Roswitha Heindl |
Finanzamt Linz |
|
4 |
Regierungsrätin Edith Sasche (Stellvertreterin) |
Finanzlandesdirektion für Salzburg |
|
5 |
Hofrätin Dr. Monika Hopfer |
Finanzlandesdirektion für Steiermark |
|
5 |
Mag. Cornelia Pretis (Stellvertreterin) |
Finanzlandesdirektion für Kärnten |
|
6 |
Amtsdirektorin Hermine Müller |
Finanzamt Innsbruck |
|
6 |
Amtsdirektorin Irmgard Hosp (Stellvertreterin) |
Finanzamt Feldkirch |
|
7 |
Fachoberinspektorin Ilse Kröpfl |
Österreichisches Postsparkassenamt |
|
7 |
Fachinspektorin Franziska Janetschek (Stellvertreterin) |
Österreichisches Postsparkassenamt |
Bei den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe hat der Frauenanteil zu den Stichtagen
1. August 1995 und 1. August 1998 jeweils 100%
betragen.
Zu 2. und 3.:
In den genannten Einrichtungen gibt es weder eine Repräsentanz der im Parlament
vertretenen Parteien noch sind darin, soweit mir dies bekannt ist, Nationalrats -, Bundesrats -,
Landtags - oder GemeinderatsmandatarInnen vertreten oder als Experten nominiert.