4462/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen

vom 17. Juli 1998, Nr. 4779/J, betreffend Frauenanteil und politische Vertretung in diversen

Beiräten, Fachgremien, Kommissionen, Diskussionsgruppen u.ä., beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. und 4. bis 8.:

Bundesentschädigungskommission (BEK)

Diese Kommission wurde gemäß § 20 Abs. 1 des Besatzungsschädengesetzes (BSG),

BGBl.Nr. 126/1958, errichtet und zuletzt gemäß § 35 Entschädigungsgesetz CSSR,

BGBl.Nr. 452/1975, als Institution übernommen. Die Senate der BEK werden vom

Vorsitzenden bei Bedarf einberufen. Die letzte Sitzung fand am 7. Mai 1998 statt.

 

Die BEK entscheidet in Senaten von zwei Beisitzern unter Vorsitz eines Richters. Die

Beisitzer der Bundesentschädigungskommission bestehen aus zwei Gruppen von

Mitgliedern, wobei die Mitglieder der ersten Gruppe vom Bundesministerium für Finanzen

aus den Beamten der Verwendungsgruppe A oder B gemäß § 21 Abs. 3

Besatzungsschädengesetz ernannt werden. Die Beisitzer der zweiten Gruppe sind von den

gesetzlichen Berufsvertretungen gemäß § 21 Abs. 4 leg. cit. zu entsenden.

 

Der Bundesentschädigungskommission gehören an:

Vorsitzender:

Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH

Stellvertreter:

Dr. Rüdiger Rosenmayr Richter des LG für ZRS Wien

 

Senatsvorsitzende:

Senat 1 Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH

Senat 2 Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien

Senat 3 Dr. Erwin Glinzner, Richter des LG für ZRS Wien

 

Beisitzer der I. Gruppe:

 

entsandt vom Bundesministerium für Finanzen:

Ministerialrat Dr. Richard Warnung

Oberrat Dr. Hans Bauer

Oberrat Dr. Herwig Heller

Oberrat Dr. Oliver Herzog

Beisitzer der II. Gruppe:

 

entsandt von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellt:

Dr. Robert Zsifkovits

Günther Harapatt

Wolfgang Steiner

 

entsandt von der Gewerkschaft der Privatangestellten:

Sekr. Helmut Brand

Sekr. Anton Liedlbauer

Sekr. Elisabeth Vogel

 

entsandt von der Wirtschaftskammer Wien:

Dr. Ewald Nowak

Hans Schicht

Dkfm. Karin Wilhelm

Dr. Helmut Gruber

 

entsandt von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs

Ing. Mag. Dr. Martin Jilch

LWR Dr. Manfred Dafert

Dipl.Ing. Herbert Bauer

Dipl.Ing. Birgit Szigeti

 

entsandt von der Notariatskammer:

Dr. Gerold Kleemann, Notar

Dr. Bernhard Puhl, Notar

 

entsandt von der Österreichischen Ärztekammer:

KADir. Dr. Karlheinz Kux

Dr. Michael Braun

entsandt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder:

Dkfm. Herbert Flieder

Dr. Jaro Sterbik - Lamina

Mag. Brigitte Weber

Johann Wildgatsch

 

Bei den Mitgliedern dieser Kommission hat der Frauenanteil zum Stichtag 1.August 1995

10% und zum Stichtag 1. August 1998 13,79% betragen.

 

Bundesverteilungskommission(BVK)

Die BVK wurde gemäß § 17 des Verteilungsgesetzes Bulgarien, BGBl.Nr. 129/1964,

errichtet und zuletzt gemäß § 19 des Verteilungsgesetzes DDR (VG - DDR),

BGBl.Nr. 189/1988, als Institution übernommen. Die Senate der BVK werden vom

Vorsitzenden bei Bedarf einberufen. Die letzte Sitzung fand am 7. Mai 1998 statt.

 

Die BVK entscheidet in Feststellungssenaten und in einem Verteilungssenat. Die

Feststellungssenate entscheiden durch einen Richter als Vorsitzenden und durch je ein

Mitglied der ersten und der zweiten Gruppe der Beisitzer (§ 21 Abs. 1 Verteilungsgesetz

Bulgarien). Der Verteilungssenat der BVK entscheidet durch einen Richter als Vorsitzenden

und einen zweiten Richter sowie durch je zwei Mitglieder der ersten und der zweiten Gruppe

der Beisitzer (§ 21 Abs. 2 leg. cit.). Die Mitglieder der ersten Gruppe werden vom

Bundesministerium für Finanzen aus den Beamten der Verwendungsgruppe A oder B

gemäß § 19 Abs. 3 leg. cit. ernannt. Die Mitglieder der zweiten Gruppe sind gemäß § 19

Abs. 4 leg. cit. von den gesetzlichen Berufsvertretungen zu entsenden.


Der Bundesverteilungskommission gehören an:

 

Vorsitzender:

Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH

 

Stellvertreter:

Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien

 

Feststellungssenate:

 

Senatsvorsitzende:

Senat 1 Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH

Senat 2 Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien

Senat 3 DDr. Johann Huberger, Richter des OLG Wien

 

Beisitzer der I. Gruppe:

 

entsandt vom Bundesministerium für Finanzen:

Ministerialrat Dr. Richard Warnung

Oberrat Dr. Hans Bauer

Oberrat Dr. Herwig Heller

Oberrat Dr. Anton Matzinger

Oberrat Dr. Friedrich Stanzel

Rätin Dr. Friederike Schwarzendorfer

 

Beisitzer der II. Gruppe:

 

entsandt vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und

 

Burgenland:

Dr. Karl Hempel

Dr. Wilhelm Noverka

 

entsandt von der Wirtschaftskammer Wien:

Dr. Wilfried Bartholner

Dr. Reinhard Drössler

Raimund Leopold Hengl

Dr. Leo Maier

Dr. Franz Wiedersich

Mag. Alexander Mäder

Mag. Friedrich Hahn

 

entsandt von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs:

Otto Trunner

Dr. Heinz Wilfinger

 

entsandt von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder:

Sepp Katzenberger

Mag. Gottfried Schellmann

Karl Heissenberger

 

entsandt von der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland:

Dr. Gerhard Pauser, Notar

Dr. Günther Traxler, Notar

Dr. Michael Zerdik, Notar

 

entsandt von der Österreichischen Apothekerkammer:

Mag. DDr. Herbert Schipper

 

entsandt von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte:

Sekr. Helmut Brand

Dr. Wolfgang Cermak

Sekr. Mag. Ingrid Reischl

 

entsandt von der Wiener Ärztekammer:

KADir. Stv. Dr. jur. Ernst Chlan

entsandt von der Österreichischen Dentistenkammer:

KADir. Dr. Jörg Krainhöfner

 

entsandt vom Österreichischen Landarbeiterkammertag:

KADir. Dr. Gerald Mezriczky

Präs. Engelbert Schaufler

 

Verteilunqssenat:

 

Vorsitzender:

Dr. Karl Steinbauer, Hofrat des OGH

 

Beisitzender Richter:

Dr. Rüdiger Rosenmayr, Richter des LG für ZRS Wien

 

Beisitzer der I. Gruppe:

Oberrat Dr. Herwig Heller

Ministerialrat Dr. Richard Warnung

 

Beisitzer der II. Gruppe:

Dr. Ernst Chlan

Sepp Katzenberger

 

Stellvertreter:

 

für den Vorsitzenden:

Dr. Rüdiger Rosenmayr

 

für den beisitzenden Richter:

DDr. Johann Huberger

 

für die Beisitzer der I. Gruppe:

Oberrat Dr. Anton Matzinger

Rätin Dr. Friederike Schwarzendorfer

Oberrat Dr. Friedrich Stanzel

Oberrat Dr. Hans Bauer

 

für die Beisitzer der II.Gruppe:

Dr. Karl Hempel

Dr. Wilhelm Noverka

Dr. Wilfried Bartholner

Dr. Michael Zerdik

 

Bei den Mitgliedern dieser Kommission hat der Frauenanteil zum Stichtag 1. August 1995

5,9% und zum Stichtag 1. August 1998 5,88% betragen.

Punzierungsbeirat

Dieser Beirat wurde gemäß § 5 Abs. 5 bis 9 Punzierungsgesetz, BGBl.Nr. 68/1954,

eingerichtet. Die Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. Die letzte Sitzung fand am

3. März 1998 statt.

 

Die Mitglieder des Beirates werden gemäß § 5 Abs. 5 leg.cit. jeweils auf die Dauer von drei

Jahren bestellt und sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt.

 

Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995

und 1. August 1998 jeweils rund 5 % betragen.

 

Österreichisch - tschechische und österreichisch - slowakische Expertengruppe für

Grenzübergänge

 

Diese beiden interministeriellen Expertengruppen, bei denen das Bundesministerium für

Finanzen federführend ist, wurden beim Bundesministerium für Finanzen gemäß

§ 8 Bundesministeriengesetz eingerichtet. Die Expertengruppen treten im Regelfall einmal

pro Jahr zusammen. Die letzten Tagungen fanden am 19. Juni 1998

(österreichisch - tschechische Expertengruppe) und am 10. August 1998

(österreichisch - slowakische Expertengruppe) statt.

 

Die Mitglieder der Expertengruppe werden fallweise von den Bundesministerien für

auswärtige Angelegenheiten, für Inneres, für Wissenschaft und Verkehr und für

wirtschaftliche Angelegenheiten sowie den Ämtern der Landesregierung für Burgenland,

Niederösterreich und Oberösterreich entsendet.

 

Da die Mitglieder dieser Expertengruppen nicht fix nominiert sind und die Zusammensetzung

daher Veränderungen unterworfen ist, können keine repräsentativen Frauenanteile

berechnet werden.

 

Erweiterter Beirat nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981 (AFG)

Dieser Beirat wurde gemäß § 5 Abs. 3 AFG 1981 zur Begutachtung für Ansuchen um

Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 10 Mio. S übersteigen, beim Bundesministerium für

Finanzen eingerichtet. Die Mitglieder sind ein Vertreter des Bundesministeriums für

Finanzen als Vorsitzender, je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministe -

riums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wissenschaft und

Verkehr, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Land -

und Forstwirtschaft, des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, je ein

Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, des Österreichischen

Gewerkschaftsbundes, der Oesterreichischen Nationalbank und der Oesterreichischen

Kontrollbank AG, letzterer ohne Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen.

 

Die Zusammensetzung variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden

Personenkreises. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind namentlich im

Österreichischen Amtskalender angeführt.

 

Da sich die Zusammensetzung der übrigen Mitglieder dieses Beirates laufend ändert,

können keine repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.

 

Beirat gemäß § 5 Abs. 2 Ausfuhrföderungsgesetz 1981

Dieser beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Beirat hat Ansuchen um

Haftungsübernahmen, die im Einzelfall 10 Mio. S nicht übersteigen, zu begutachten. Die

Mitglieder dieses Beirates sind ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vor -

sitzender, je ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, der Wirtschaftskammer Österreich, der

Bundesarbeitskammer und der Oesterreichischen Kontrollbank AG, letzterer ohne

Stimmrecht. Das Gremium tritt wöchentlich zusammen. Die Zusammensetzung variiert im

Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.

 

Da sich die Zusammensetzung der Mitglieder dieses Beirates laufend ändert, können keine

repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.

 

Exportfinanzierungskomitee

Aufgrund der Novelle zum Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, BGBl. Nr.793/1974,

wurde am Sitz der Oesterreichischen Kontrollbank AG ein Exportfinanzierungskomitee

eingerichtet. Die Mitglieder sind je ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen

(Vorsitzender), des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, der Wirtschaftskammer Österreich,

der Bundesarbeitskammer und der Oesterreichischen Nationalbank, letzterer ohne

Stimmrecht. Das Gremium tritt grundsätzlich monatlich zusammen. Die Zusammensetzung

variiert im Rahmen des oben genannten in Frage kommenden Personenkreises.

 

Da sich die Zusammensetzung der Mitglieder dieses Beirates laufend ändert, können keine

repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.

Börseberufungssenat

Der Börseberufungssenat ist gemäß § 64a Börsegesetz, BGBl. Nr.555/1989, eingerichtet.

Der Senat tritt bei Bedarf zusammen, zuletzt am 18. Juni 1991.

 

Die Mitglieder sind im österreichischen Amtskalender namentlich genannt.

 

Zu den Stichtagen 1. August 1995 und 1. August 1998 hat der Frauenanteil bei den

Mitgliedern dieses Beirates jeweils 0 % und bei den Ersatzmitgliedern jeweils 66,66 %

betragen

 

Expertenkommission nach § 81Bankwesengesetz

Diese Kommission ist gemäß § 81 Bankwesengesetz zur Beratung des Bundesministers für

Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank über Fragen des Bankwesens

eingerichtet. Sie besteht aus vier Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern; zwei Mitglieder (und

zwei Ersatzmitglieder) sind auf Vorschlag des Bundesministers für Finanzen, zwei weitere

Mitglieder (sowie zwei Ersatzmitglieder) sind auf Vorschlag der Oesterreichischen

Nationalbank zu bestellen. Die Expertenkommission ist mindestens 4 mal im Kalenderjahr

einzuberufen. Die letzte Sitzung fand am 9. Juni 1998 statt.

 

Derzeit sind als Mitglieder bestellt:

Sektionschef Dr. Anton Stanzel (Bundesministerium für Finanzen)

Ministerialrat Dr. Alexander Gancz (Bundesministerium für Finanzen)

Dr. Gertrude Tumpel - Gugerell (Österreichische Nationalbank)

Mag. Andreas Ittner (Österreichische Nationalbank)

 

Als Ersatzmitglieder fungieren:

Ministerialrat Mag. Herbert Sutter (Bundesministerium für Finanzen)

Oberrat Mag. Alfred Lejsek (Bundesministerium für Finanzen)

Peter Mayerhofer (Österreichische Nationalbank)

Die Position eines Ersatzmitglieds ist derzeit vakant.

 

Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zum Stichtag 1. August 1995 0%

und zum Stichtag 1. August 1998 25% betragen.

Bei den Ersatzmitgliedern hat der Frauenanteil zu beiden Stichtagen jeweils 0 % betragen.

 

Beirat der Bundes - Wertpapieraufsicht (BWA)

Gemäß § 4 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) hat der Bundesminister für Finanzen bei der

BWA einen Beirat zur Kontrolle der finanziellen Gebarung der BWA einzurichten. Dieser

Beirat besteht aus sechs Mitgliedern von denen zwei aus dem Personalstand des

Bundesministeriums für Finanzen und zwei auf Vorschlag der Wirtschaftskammer Österreich

zu bestellen sind. Jeweils ein Mitglied ist auf Vorschlag der Bundes - Arbeitskammer und der

Oesterreichischen Nationalbank zu bestellen. Der Beirat hat zumindest 3 Sitzungen im

Kalenderjahr abzuhalten. Die letzte Sitzung fand am 17. Juni1998 statt.

 

Seit der Konstituierung des Beirats im Jahr 1997 sind folgende Mitglieder bestellt:

Ministerialrat Dr. Alexander Gancz (Bundesministerium für Finanzen)

Ministerialrat Mag. Manfred Lödl (Bundesministerium für Finanzen)

Dr. Herbert Pichler (Wirtschaftskammer Österreich)

Dkfm. Michael Gröller (Wirtschaftskammer Österreich)

Dr. Günther Chaloupek (Bundes - Arbeitskammer)

Dr. Gerhard Bertagnoh (Österreichische Nationalbank)

 

Zum Stichtag 1. August 1995 hat dieser Beirat noch nicht bestanden. Zum Stichtag

1. August 1998 hat der Frauenanteil bei den Mitgliedern dieses Beirates 0 % betragen.

 

Bewertungsbeirat

Der Beirat gründet sich auf § 41 Bewertungsgesetz, BGBl.Nr. 148/1955. Der Beirat trifft bei

Bedarf zusammen, zuletzt im Jahr 1997.

 

Die Mitglieder des Beirates sind Vertreter der Behörde und der betroffenen

Interessenvereinigungen. Sie werden gemäß § 41 leg.cit bestellt und sind im

Österreichischen Amtskalender namentlich genannt.

 

Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995

und 1. August 1998 jeweils 0% betragen.

 

Bundesschätzungsbeirat

Der Beirat gründet sich auf § 4 Bodenschätzungsgesetz, BGBl.Nr. 233/1977. Der Beirat tritt

bei Bedarf zusammen, zuletzt im Jahr 1997.

 

Die Mitglieder des Beirates sind Vertreter der Behörde und der betroffenen

Interessenvereinigungen. Sie werden gemäß § 4 leg.cit bestellt und sind im Österreichischen

Amtskalender namentlich genannt.

 

Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995

und 1. August 1998 jeweils 0 % betragen.

Bundeskraftwagenkommission

Diese Kommission wurde basierend auf einem Beschluß des Ministerrates vom

13. Juni 1950 eingerichtet. Die Kommission tritt ca. 2 bis 3 mal jährlich zusammen. Die letzte

Sitzung fand am 6. Juli 1998 statt.

 

Die Mitglieder der Kommission sind im Österreichischen Amtskalender genannt. Der

Vorsitzende der Kommission ist nun Ministerialrat Mag. Pichler.

 

Bei den Mitgliedern dieser Kommission hat der Frauenanteil zu den Stichtagen

1. August 1995 und 1. August 1998 jeweils 0% betragen.

 

Ausschuß für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung

Dieser Ausschuß wurde aufgrund des § 28 Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherungsgesetz

(KHVG) 1987, BGBl.Nr. 296 (nunmehr § 32 KHVG 1994, BGBl.Nr. 651), gebildet und ist mit

den in dieser Bestimmung bezeichneten Mitgliedern besetzt. Der Ausschuß tritt

unregelmäßig, etwa 1 bis 2 mal jährlich, zusammen. Die letzte Sitzung fand am

15. Dezember 1997 statt.

 

Die Mitglieder bzw. die entsendenden Institutionen sind:

 

Mag. Elisabeth Brugger – Brandau

 Auto -, Motor - und Radfahrerbund Österreichs

Dr. Hugo Haupfleisch

 Österreichischer Automobil -, Motorrad - und

 

Touringclub

 

Mag. Rainer Trybus

 Wirtschaftskammer Österreich

Dr. Christoph Michelic

 Präsidentenkonfernz der Landswirtschaftskammern

Österreichs

 

 

Dr. Georg Kovarik

 Österreichischer Gewerkschaftsbund

Mag. Richard Ruziczka

 Bundesarbeitskammer

Dr. Franz Lauer

 Versicherungsverband

Dr. Wilhelm Kast

 Bundesministerim für Wissenschaft und Verkehr

Dr. Georg Kathrein

 Bundesministerium für Justiz

Dr. Gottfried Mayer

 Bundeskanzleramt

Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Der Frauenanteil beträgt (ohne Berücksichtigung der Vertreter des Bundesministeriums für

Finanzen, die nicht fix nominiert sind) 10 % und blieb in den letzten drei Jahren unverändert.

Revisionsbeirat

Der Revisionsbeirat hat seine Rechtsgrundlage im § 8 Bundesministeriengesetz. Der Beirat

tritt fallweise zusammen, zuletzt im Jahr 1996.

 

Als Mitglieder werden ausschließlich Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen

bestellt. Sie sind im Österreichischen Amtskalender namentlich genannt.

 

Bei den Mitgliedern dieses Beirates hat der Frauenanteil zu den Stichtagen 1. August 1995

und 1. August 1998 jeweils 0% betragen.

 

Kommission für das Betriebliche Vorschlagswesen

Diese Kommission hat ihre Grundlage in einer Entschließung des Nationalrates vom

1. Februar 1978 bzw. in einem Beschluß des Ministerrates vom 13. Juli 1978. Die

Kommission tritt je nach Bedarf zusammen, zuletzt am 16. April 1997.

 

Im Hinblick auf ihre Aufgaben, nämlich Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsweise der

Verwaltung auf ihre Realisierbarkeit und ihren Wert zu prüfen, werden als Mitglieder

ausschließlich sachkundige Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen bestellt.

 

Da bis auf den Vorsitzenden, Ministerialrat Dr. Gerhard Binder, die Mitglieder nicht fix

nominiert sind und die Zusammensetzung daher Veränderungen unterworfen ist, können

keine repräsentativen Frauenanteile berechnet werden.

 

Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

Im Rahmen des Frauenförderungsprogammes - Beschluß des Ministerrates vom

10. November 1981 - besteht im Bundesministerium für Finanzen wie auch in den anderen

Ressorts diese Arbeitsgruppe, die gemäß § 28 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz

(B - GBG) 1993, BGB Nr.100, idgF in jeder Zentralstelle einzurichten ist. Als Mitglieder

gehören ihr die gemäß § 26 B - GBG vom Ressortleiter auf Vorschlag der Arbeitsgruppe

bestellten Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen an, die

ausschließlich aus dem Bundesministerium für Finanzen und der dem Bundesministerium

für Finanzen nachgeordneten Dienststellen stammen. Ihre Vertretungsbereiche sind in der

Anlage 2 zum Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Finanzen

(BGBl II Nr.132/1998) dargelegt. Die Neu - bzw. Wiederbestellung der

Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen erfolgte ab 1. Juli 1998 auf die

Dauer von 5 Jahren. Die Arbeitsgruppe tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich

auch unter Einbeziehung der gem. § 35 B - GBG von der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe

bestellten Kontaktfrauen (Stand 1. August 1998: 61 Personen) zusammen. Die letzte

gemeinsame Tagung hat vom 13. bis 15. Mai 1998 stattgefunden.

 

Die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe (Gleichbehandlungsbeauftragte und deren

Stellvertreterinnen) stellt sich wie folgt dar:

 

Vertre-

tungs-

bereich

                                           N a m e

        Dienststelle

1

 Ministerialrätin Dr. Elfriede Fritz (Vorsitzende der Arbeitsguppe)

 Bundesministerium

für Finanzen

1

 Ministerialrätin Dr. Edith Söllner (Vorsitzende Stellvertreterin)

 Bundesministerium

für Finanzen

2

 Amtsdirektorin Christine Prokupek

 Finanzamt für den

9.18. und 19. Bezirk

2

 Fachinspektorin Ingeborg Lang (Stellvertreterin)

 Finanzlandesdirektion

für Wien, NÖ. und Bgld.

3

 Monika Wendelberger

 Finanzamt für den

8., 16. und 17. Bezirk

3

 Elisabeth Goschler (Stellvertreterin)

 Finanzlandesdirektion

für Wien, NÖ. und Bgld.

4

 Amtsdirektorin Roswitha Heindl

 Finanzamt Linz

4

 Regierungsrätin Edith Sasche (Stellvertreterin)

 Finanzlandesdirektion

für Salzburg

5

 Hofrätin Dr. Monika Hopfer

 Finanzlandesdirektion

für Steiermark

5

 Mag. Cornelia Pretis (Stellvertreterin)

 Finanzlandesdirektion

für Kärnten

6

 Amtsdirektorin Hermine Müller

 Finanzamt Innsbruck

6

 Amtsdirektorin Irmgard Hosp (Stellvertreterin)

 Finanzamt Feldkirch

7

 Fachoberinspektorin Ilse Kröpfl

 Österreichisches

Postsparkassenamt

7

 Fachinspektorin Franziska Janetschek (Stellvertreterin)

 Österreichisches

Postsparkassenamt

 

Bei den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe hat der Frauenanteil zu den Stichtagen

1. August 1995 und 1. August 1998 jeweils 100% betragen.

Zu 2. und 3.:

In den genannten Einrichtungen gibt es weder eine Repräsentanz der im Parlament

vertretenen Parteien noch sind darin, soweit mir dies bekannt ist, Nationalrats -, Bundesrats -,

Landtags - oder GemeinderatsmandatarInnen vertreten oder als Experten nominiert.