4464/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und
Freunde vom 16. Juli l998, Nr. 4707/J, betreffend EU - Richtlinie für
die Tierhaltung im biologischen Landbau, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Allgemeines:
Bereits seit 1995 wird die Diskussion über die Einbeziehung der
tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der VO 2092/91 in den
zuständigen Arbeitsgruppen der Kommission mit großer Meinungsviel -
falt geführt. Zur Definition der biologischen Tierhaltung gibt es
zahlreiche Auffassungen, die auf
unterschiedliche Traditionen,
Sachzwänge und bestehende Systeme der Mitgliedstaaten zurückzu -
führen sind. Österreich ist ein anerkannter Vorreiter der biologi -
schen Landwirtschaft, die Meinung Österreichs hat daher in den EU -
Gremien relativ großes Gewicht. Trotzdem ist es für die Kommission
eine Verpflichtung, nicht nur das österreichische System in den
Verordnungsentwurf einfließen zu lassen, sondern auch andere
Systeme - die nicht immer im Sinne Österreichs sind - zu berück -
sichtigen. Die Harmonisierung der Rechtsnormen ist oberstes Gebot
jeder Initiative der Kommission. Dies ist grundsätzlich auch von
Österreich zu begrüßen und zu unterstützen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Schaffung der Regelungen zum
biologischen Landbau in die alleinige Kompetenz des Bundeskanzler -
amtes fällt. Damit stellt das Bundeskanzleramt den Vertreter Öster -
reichs bei den EU - Verhandlungen und auch im Rahmen der österreichi -
schen Präsidentschaft den Vorsitzenden.
Zu Frage 1:
Die österreichischen Regeln für die Tierhaltung im biologischen
Landbau wurden auf die Bedürfnisse der österreichischen Landwirt -
schaft und auf die Erwartungen der Konsumenten abgestimmt. Deswegen
wurde in den Ausschüssen der Kommission und den Ratsarbeitsgruppen
konsequent die Einbringung von Bestimmungen, die mit der öster -
reichischen Regelung vergleichbar sind, in die Entwürfe der neuen
Verordnung des Rates zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in
den Geltungsbereich der VO 2092/91 gefordert. Im Herbst 1997 wurden
die Experten der anderen Mitgliedstaaten nach Salzburg eingeladen,
um ihnen im Rahmen einer mehrtägigen Veranstaltung die Vorzüge der
Regelungen der hiesigen biologischen Tierhaltung vor Augen zu
führen. Kontakte zu anderen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Wünschen
und Problemen wurden und werden regelmäßig gepflegt. Der Tier -
gerechtheitsindex (TGI) wurde
regelmäßig in den Arbeitsgruppen
vorgestellt, wobei dieser aufgrund seines Umfanges, Komplexität und
seiner spezifischen Anpassung auf Österreichische Gegebenheiten von
den anderen Mitgliedstaaten vorerst keine Akzeptanz fand.
Zu Frage 2:
Es bringt Österreich grundsätzlich große Vorteile, daß die bio -
logische Erzeugung von tierischen Produkten in der EU harmonisiert
wird, da sich somit erhöhte Exportchancen für Österreichs tierische
Produkte - insbesondere Milch - ergeben und auch der Österreichi -
sche Konsument sicher sein kann, daß Bioprodukte aus den anderen
Mitgliedstaaten die gleiche Qualität haben wie Produkte, die in
Österreich erzeugt wurden.
Der Entwurf der EU - Verordnung ist unter anderem aufgrund der Ein -
bringung mannigfaltiger Wünsche der Mitgliedstaaten umfangreicher
und detaillierter als der Lebensmittelkodex Teilkapitel A8B. Dies
mag zwar die Handhabung erschweren, präzisiert jedoch die Grundlage
für Entscheidungen. Es wird darauf zu achten sein, daß nicht
aufgrund einer zu großen Zahl von Regelungen Anwendungsprobleme
entstehen.
Derzeit sind einige Bestimmungen des Entwurfes für das Bundes -
ministerium für Land - und Forstwirtschaft noch nicht zufrieden -
stellend, wie z.B. das vorgesehene Verbot der Anbindehaltung.
Österreich hat in enger Zusammenarbeit mit Tierethologen ein
Beurteilungssystem entwickelt, das eine tiergerechte Haltungsweise
sicherstellt (Tiergerechtheitsindex). Eine Anbindehaltung in einem
hellen Stall mit guter Luftqualität und regelmäßigem Auslauf
entspricht sowohl den Ansprüchen der Tiere als auch den Örtlichen
und klimatischen Gegebenheiten. Ein generelles Verbot würde die
biologische Wirtschaftsweise zumindest in hochalpinen Lagen
unmöglich machen.
Hier müssen noch Diskussionen geführt werden, damit für Österreich
befriedigende Lösungen gefunden werden.