4465/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Grollitsch und
Kollegen vom 17. Juli 1998, Nr. 4827/J, betreffend die bedrohliche
Situation des Fischbestandes in Fließgewässern / fehlende Abhilfe
durch Fischaufstiegshilfen, beehre ich folgendes mitzuteilen:
Eingangs wäre darauf hinzuweisen, daß das Fischereiwesen in
Österreich hinsichtlich der Gesetzgebung und Vollziehung in den
Kompetenzbereich der Bundesländer
fällt (Art. 15 Abs. 1 B - VG).
Zu den Fragen 1 und 2:
Das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde
des Bundsamtes für Wasserwirtschaft beschäftigt sich in seinem
Aufgabenbereich mit fischereibiologischen Fragen und führte in den
vergangenen Jahrzehnten im Zuge von Beweissicherungen im Zusammen -
hang mit Wasserbauten und im Rahmen eigener interner Studien
zahlreiche Untersuchungen über Fischbestände an ausgewählten
Fließgewässern durch. Seitens des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft wurden überdies eine Reihe von Forschungsaufträgen
in diesem Zusammenhang vergeben. Eine Dokumentation über die
Auswirkung flußbaulicher Maßnahmen auf die Fließgewässer Öster -
reichs ist in der Studie “Ausweisung flußtypspezifisch erhaltener
Fließgewässerabschnitte in Österreich” enthalten. Hinsichtlich
einer österreichweiten Erhebung der Fischbestände wurden im Rahmen
des vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft beauftrag -
ten Projektes der Universität für Bodenkultur “Methodische Grund -
lagen und Beispiele zur Bewertung der fischökologischen Funktions -
fähigkeit österreichischer Fließgewässer” wichtige Basisarbeiten
geleistet.
Es ist ein Rückgang der Bestände bestimmter Fischarten zu ver -
zeichnen, die zur Reproduktion Wanderungen unternehmen und deren
Eiablage an Kies gebunden ist. Die Ursachen für diese Entwicklung
sind vielfältig (z.B. wasserbauliche Eingriffe, zunehmender
Raubdruck des Kormorans) und nicht nur auf Österreich beschränkt.
Über den Rückgang des Bestandes der Asche läuft derzeit ein
Projekt, das vom Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie
und Seenkunde in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg
durchgeführt wird. Mit der Fertigstellung des Projektes und
entsprechenden Schlußfolgerungen ist Ende 1999 zu rechnen.
Die Bestände der Bachforelle wurden durch über Jahrzehnte be -
triebenen Besatz mit standortfremden Stämmen gefährdet. Es laufen
derzeit Untersuchungen durch die
Universität für Bodenkultur, die
darauf abzielen, autochthone Bestände der Bachforelle aufzuspüren
(Populationsgenetik) und zu erhalten. Das Institut für
Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde bemüht sich
deshalb um die Aufzucht autochthoner Bachforellen.
Zu den Fragen 3 bis 9:
In Österreich gibt es nach Schätzung der Energieverwertungsagen -
tur - unter Berücksichtigung aller Kleinkraftwerke unter 5 Mega -
watt - insgesamt ca. 5.000 Wasserkraftanlagen.
Es darf, wie eingangs erwähnt, jedoch darauf verwiesen werden,
daß das Fischereiwesen in den Kompetenzbereich der Bundesländer
fällt. Die von Ihnen gewünschten Daten betreffend Fischaufstiegs -
hilfen bei den Flußkraftwerken an den österreichischen Zubringer -
flüssen der Donau sind weder den Ämtern der Landesregierung der
vorwiegend betroffenen Bundesländer, noch dem Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft bekannt.
Zu Frage 10:
Im Rahmen des § 105 WRG werden den Kraftwerksbetreibern im
öffentlichen Interesse in Bescheidauflagen regelmäßig Fischauf -
stiegshilfen vorgeschrieben. Ein nachträglicher Einbau von
Fischaufstiegshilfen ist im Rahmen des § 21a WRG möglich.
Zu Frage 11:
Außer den nach § 105 WRG vorzuschreibenden Maßnahmen sieht der
§ 15 WRG neben der allgemeinen zum Schutze der Fischerei zu er -
greifenden Maßnahmen (Abs. 1) noch folgende konkrete Maßnahmen
vor:
- Erklärung bestimmter Gewässerstrecken oder Wasserflächen zu
Laichschonstätten bzw. Winterlagern (Abs.2 und 3).
- Verbot des Einlegens von Hanf und Flachs für bestimmte
Gewasserstrecken (Abs. 4).
- Verbot bestimmter Tätigkeiten in den Laichschonstätten, die mit
einer Gefährdung des Laichens oder der Fischbrut verbunden sind
(Abs. 5)
- Verbot in den Winterlagern die Eisdecken zu entfernen oder
Schlamm, Sand, Kies, Steine und Pflanzen zu entnehmen (Abs. 6).
Darüber hinaus wird den Kraftwerksbetreibern anläßlich des wasser -
rechtlichen Bewilligungsverfahrens auch ein die Fischerei be -
treffendes Beweissicherungsverfahren vorgeschrieben, um so nach -
teilige Auswirkungen des Kraftwerkes auf den Fischbestand möglichst
früh zu erfassen und zu beheben.
Zu den Fragen 12 bis 15:
Seitens der Europäischen Gemeinschaft sind folgende Schutz -
bestimmungen erlassen worden:
Fischgewässer - Richtlinie (78/659/EWG): Diese Richtlinie betrifft
die Qualität von Süßwasser und findet auf solche Gewässer Anwen -
dung, die von den Mitgliedstaaten als schutz - und verbesserungs -
bedürftig bezeichnet werden, um das Leben von Fischen zu erhalten.
Sie dient dem Ziel, die Fischpopulationen vor den Folgen des
Einleitens von Schadstoffen in die Gewässer, so vor allem vor der
zahlenmäßigen Verringerung und bisweilen sogar vor dem Auslöschen
bestimmter Arten, zu bewahren. Zur Erreichung dieses Zieles sollen
die Mitgliedstaaten Gewässer bezeichnen, auf die die gegenständ -
liche Richtlinie Anwendung findet, und
Grenzwerte festlegen, die
bestimmten Parametern entsprechen müssen. Die bezeichneten Gewässer
sollen mit diesen Werten durch die Entwicklung entsprechender
nationaler Programme binnen 5 Jahren nach der Bezeichnung in
Einklang gebracht werden.
Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie (92/43/EWG): Ein wesentliches Ziel
der Richtlinie ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebiets -
systems mit einheitlichen Kriterien für bedrohte Tier - und
Pflanzenarten und für seltene Lebensräume. Die Mitgliedstaaten sind
verpflichtet, unter dem Namen “Natura 2000” ein Netz besonderer
Schutzgebiete einzurichten. Für die ausgewiesenen Gebiete gelten
besondere Schutz - und Bewahrungspflichten.
Die EU stellt Geldmittel im Bereich der Binnenfischerei im Rahmen
eines genau umschriebenen Programmes (FlAF) bereit, das aber nicht
der Aufrechterhaltung, Vermehrung und Stabilisierung eines gesunden
Fischbestandes im Sinne Ihrer Anfragestellung dient, sondern im
wesentlichen Aquakulturen, dh die Fischzucht in Anlagen, und die
Vermarktung von Fischereiprodukten fördert.