4467/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Dipl. - Ing. Hofmann, Dr. Partik - Pablé und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend EU - Ratspräsident -
schaft, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
“1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Urlaubssperren
verhängt wurden bzw. werden?
Wenn ja,
a) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen
einbezogen und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Personalver -
treter wurden bzw. werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind
diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
e) wie viele Bediensteten sind insgesamt davon betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten
tätig,
g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw.
wird, über welche bzw. über wie
viele Bedienstete Urlaubssperren verhängt
wurden bzw. werden?
2. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Versetzungs -
stopps verhängt wurden bzw. werden?
a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen
einbezogen und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Personalver -
treter wurden bzw. werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind
diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten
tätig,
g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw.
wird, über welche bzw. über wie viele Bedienstete Versetzungsstopps ver -
hängt wurden bzw. werden?
3. Fallen für Ihr Ministerium durch den EU - Ratsvorsitz bedingte Mehrkosten an?
Wenn ja, in welcher Höhe und woraus ergeben sich im Detail diese Mehrko -
sten (aufgeschlüsselt nach Personal - und Sachaufwand)?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Im Bundesministerium für Justiz wurden bzw. werden über die Bediensteten für den
Zeitraum der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember
1998 keine Urlaubssperren verhängt. Die Wahl von Urlaubszeiten ist lediglich - wie
auch außerhalb der Präsidentschaft - einzelfallbezogen mit den jeweiligen dienstli -
chen Erfordernissen abzustimmen.
Zu 2:
Im Bundesministerium für Justiz wurden bzw. werden über die Bediensteten keine
Versetzungsstopps verhängt.
Zu 3:
Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 3184/J - NR/1997
ausgeführt habe, sind im Bundesvoranschlag für das Jahr 1998 für Ausgaben im
Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft beim VA - Ansatz 1/30008 Bundes -
ministerium für Justiz - Aufwendungen, VA - Post Nr.7232 - 011 “Internationale Kon -
takte (Präs. 98)” 1,120.000,--S veranschlagt. Mit diesem Betrag sollen die auf das
Bundesministerium für Justiz entfallenden Kosten des Sachaufwands der Präsident -
schaft bedeckt werden. Der Großteil der Ausgaben, nämlich rund 900.000,-- S, wird
auf das gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres durchzuführende infor -
melle Treffen der Justiz - und Innenminister am 29. und 30. Oktober 1998 entfallen,
bei dem bis zu 150 Teilnehmer zu erwarten sind. Darüber hinaus wurde mit dem ge -
nannten Betrag vor allem für eine zweitägige Fachkonferenz zum Thema “Die Be -
deutung der freien Rechtsberufe im integrierten Europa” Vorsorge getroffen.
Die Kosten eines Arbeitsleihvertrags für die Dauer von sechs Monaten, die ebenfalls
als Sachaufwand zu veranschlagen sind, werden rund 170.000,-- S betragen.
Zusätzliche Personalausgaben werden durch die Präsidentschaft nicht entstehen,
weil die erforderlichen Personalkapazitäten zum größten Teil durch Umschichtungen
innerhalb des Ressorts geschaffen wurden.