4469/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helmut Kukacka und Kollegen haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die Personalsituation in Österreichischen

Strafanstalten, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

"1. Wie viele Häftlinge gab es mit 30.6.1998 in den österreichischen Justizanstal -

ten?

 

2. Wie entwickelt sich die Zahl der Häftlinge in den Jahren 1993, 1994, 1995,

1996, 1997 und bis 30.6.1998?

 

3. Wie hoch ist der tatsächliche derzeitige Personalstand der Justizwachebeam -

ten in den österreichischen Justizanstalten (30.6.1998)?

 

4. Stimmt der Ist - mit dem Soll - Personalstand der Justizwachebeamten in den

österreichischen Justizanstalten überein? Wenn nein, warum nicht, und wie

groß ist die Differenz zwischen Ist - und dem Soll - Personalstand?

 

5. Wie entwickelte sich die Zahl der Justizwachebeamten in den sterreichischen

Justizanstalten in den Jahren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997 und bis

30.6.1998?

 

6. Stimmt die Befürchtung, daß in diesem Jahr 60 Planstellen in den 29 österrei -

chischen Justizanstalten abgebaut werden?

 

7. Planen Sie, in den nächsten Jahren Planstellen in den Justizanstalten abzu -

bauen? Wenn ja, wann und wie viele?

8. Wie hoch ist der geplante Personalstand bei den österreichischen Justizwa -

chebeamten in den Justizanstalten in den nächsten 3 Jahren?"

 

 

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

 

Zu 1 und 2:

 

Der jährliche Durchschnittsbelag der Justizanstalten (Summe der jeweiligen Belags -

stände an den Monatsletzten eines Jahres dividiert durch 12) hat sich in den Jahren

1993 bis 1997 wie folgt entwickelt:

 

 

 

U - Häftl.

Strafgef.

So + VG

UG

Summe

1993

2.211

4.522

94

357

7.184

1994

1.688

4.732

113

380

6.913

1995

1.619

4.566

119

410

6.714

1996

1.626

4.646

82

432

6.786

1997

1.627

4.787

83

455

6.952

 

 

Zum 30. Juni 1998 war folgender Belag gegeben:

 

 

30.6.1998

1.673

4.782

85

464

7.004

 

So + VG = sonstige Gefangene und Verwaltungshäftlinge

Ug = Untergebrachte gemäß §§ 21ff StGB

 

 

Zu 3 und 5:

 

Der Personalstand der Justizanstalten entwickelte sich seit dem Jahre 1993 wie

folgt (als Auswertungsstichtage stehen standardmäßig jeweils nur der 1. Jänner, der

1. April und der 1. Oktober zur Verfügung):

 

Insgesamt

                                        davon

 

 

   Justizwache -

      beamte

    VB einschl.

     JW - VB

     Summe

  JWB und VB

 

 

 

 

 

01.04.1993

3.329

2.855

279

3.134

01.10.1993

3.389

2.860

334

3.194

01.01.1994

3.420

2.871

347

3.218

01.04.1994

3.416

2.882

332

3.214

01.10.1994

3.435

2.921

313

3.234

01.01.1995

3.470

3.037

224

3.261

01.04.1995

3.455

2.991

261

3.252

01.10.1995

3.427

2.940

288

3.228

01.01.1996

3.461

2.949

301

3.250

01.04.1996

3.486

2.976

311

3.287

01.10.1996

3.443

3.018

225

3.243

01.01.1997

3.481

3.032

241

3.273

01.04.1997

3.471

3.055

210

3.265

01.10.1997

3.523

3.045

262

3.307

01.01.1998

3.535

3.051

275

3.326

01.04.1998

3.561

3.034

313

3.347

 

 

Die Aufstellung zeigt, daß sowohl bei der Zahl der Justizwachebediensteten als

auch bei der Gesamtzahl der Bediensteten in den Justizanstalten mit dem Stichtag

1. April 1998 ein bisher nicht gekannter Höchststand erreicht wurde.

 

Der in der Anfragebegründung angesprochene Fluchtfall in der Justizanstalt Wels

war eine ganz außergewöhnliche und nicht erwartbare körperliche Höchstleistung

eines Strafgefangenen und kann nicht auf einen Personalmangel zurückgeführt wer -

den.

 

Zu 4:

 

Der Ist - Personalstand kann in der Praxis bei größeren Planstellenbereichen nie die

durch den jährlichen Stellenplan vorgegebenen Planstellenzahlen erreichen, weil die

durch die Personalfluktuation bedingten Ausschreibungs - und Nachbesetzungsver -

fahren nach dem Ausschreibungsgesetz bzw. nach den von der Bundesregierung

festgelegten Richtlinien gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Zum Stichtag 1. April

1998 hätten bei völliger Ausschöpfung der Aufnahmemöglichkeiten nach dem Stel -

lenplan (theoretisch) um 57 Justizwachebedienstete mehr im Personalstand auf -

scheinen können.

Zu 6:

 

Der vom Gesetzgeber beschlossene Stellenplan für das Jahr 1998 weist beim Plan -

stellenbereich Justizanstalten um 60 Planstellen weniger auf, als der Stellenplan des

Jahres 1997. Dieser vom Gesetzgeber vorgenommenen Planstellenkürzung steht

jedoch - wie bereits ausgeführt - ein bisher nicht gekannter Höchststand an Bedien -

steten der Justizanstalten gegenüber. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der Ge -

setzgeber die in den Stellenplänen für die Jahre 1996 und 1997 im Planstellenbe -

reich Justizanstalten vorgenommenen Aufstockungen um 198 Planstellen im Jahre

1998 um 60 Planstellen zurückgenommen hat und nicht alle aufgestockten Planstel -

len in der Zwischenzeit besetzt werden konnten.

 

Zu 7 und 8:

 

Vom Justizressort sind keine Planstellenkürzungen in Aussicht genommen. Das Ju -

stizressort wird sich bemühen, den jährlichen Stellenplan auch im Bereich Justizan -

stalten soweit wie möglich auszuschöpfen.