4471/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Erhebungen gegen Beamte der

MA 62, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

 

“1. Ist es richtig, daß bis heute die Sicherheitsbehörden vom zuständigen Staats -

     anwalt nicht mit der Ermittlung des Sachverhaltes bei der MA 62, insbesondere

     gegen den Beamten K. T., beauftragt wurden?

 

2. Warum wurden vom zuständigen Staatsanwalt bis heute die Sicherheitsbehör -

    den nicht mit der Ermittlung des Sachverhaltes in oben bezeichneter Angele -

    genheit betraut?

 

3. Was werden Sie unternehmen, um rasch für eine umfangreiche und restlose

    Aufklärung dieser Angelegenheit zu sorgen?

 

4. Wann ist mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?”

 

 

 

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2:

 

Nach Einlangen der in der Anfragebegründung erwähnten anonymen Anzeige er -

achtete es die Staatsanwaltschaft Wien für zweckmäßig, die Sichtung des umfang -

reichen magistratsinternen Aktenmaterials und die ersten Erhebungen vorerst durch

die Verwaltungsrevision der Magistratsdirektion der Stadt Wien durchführen zu las -

sen. Unter dem Aspekt des § 87 Abs. 2 StPO war eine sofortige Einschaltung der

Sicherheitsbehörden nicht geboten. Nach Abschluß der umfangreichen Ermittlungen

der Verwaltungsrevision beauftragte die Staatsanwaltschaft Wien am 6. Juli 1998

die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro, mit weiteren Sachverhaltserhe -

bungen, vor altem gegen den Beamten K. T.

 

zu 3:

 

Die zur bestmöglichen Klärung des Sachverhalts erforderlichen Schritte wurden be -

reits von den staatsanwaltschaftlichen Behörden veranlaßt; Maßnahmen des Bun -

desministeriums für Justiz waren und sind bei dieser Sachlage nicht erforderlich.

 

 

zu 4:

 

Das Ende der sicherheitsbehördlichen Ermittlungen ist derzeit noch nicht abzuse -

hen.