4475/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben am 17. Juli 1998 unter der
Nr. 4770/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden
Wortlaut hat:
1. Welches endgültige Ergebnis bzw. welche Antwort erbrachte der Brief
vom 29. Januar 1998 an die EU - kommission betreffend "Grenzförderungen"?
2. Hat die Bundesregierung nun ihre Strategie geändert und wird versuchen, im Rahmen
grenzüberschreitender EU - Programme, wie INTERREG, auch für betroffene österreichi -
sche Regionen Förderungen zu erhalten? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
3. Wie hoch sollen die INTERREG - Programme zukünftig generell dotiert sein, wieviel
soll davon für Grenzförderprogramme reserviert werden? Welche konkreten Projektvor -
schläge wird Österreich machen?
4. Welche Abstimmungsnotwendigkeiten bzw. - probleme gibt es zwischen der
Bundesregierung und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander, um
sinnvolle Schwerpunkte in der Grenzlandförderung zu setzen?
5. Welche “finanziell nachhaltige Reform, die den Grundsätzen der Solidarität und
Fairneß zwischen den Mitgliedstaaten entspricht" (Zitat aus dem “Programm der
EU - Präsidentschaft”, S. 6) soll, in Grundzügen dargestellt, im Bereich der Reform der
Strukturpolitik erreicht werden?
6. Welches Ergebnis sollen die in diesem Zusammenhang angeführten Arbeiten
TEN und Garantiefonds, entsprechend dem Auftrag des Europäischen Rates von Cardiff,
erbringen?
7. Mit welcher Strategie bzw. Argumentation
werden Sie Ihr - grundsätzlich richtiges -
Ziel verfolgen, Länder, die die Kriterien der Währungsunion erfüllen, von Mitteln aus dem
Kohäsionsfonds auszuschließen, solange "Nettoempfänger” wie Spanien in ihrer Wirt -
schaftsleistung nur 78 % des EU - Schnitts erreichen?
8. Wie wollen Sie unter denselben Voraussetzungen erreichen, daß die Beitragszahlun -
gen Deutschlands, wie von Finanzminister Waigel gefordert,
gesenkt, Österreichs Beitragszahlungen zumindest, wie von Finanzminister Edlinger ge -
fordert, nicht erhöht, die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den derzeitigen EU -
Ländern, wie von Spaniens Ministerpräsident Aznar gefordert, weiter angeglichen und die
EU - Erweiterung ohne ein Überschreiten der Beitragsobergrenze von 1,27 % des BIP fi -
nanziert wird? Halten Sie die Erfüllung dieser Zielvorstellungen nicht für die Quadratur des
Kreises? Wenn nein, warum nicht?
Ich beehre mich, die Antworten wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
In den Antwortschreiben des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 4. Februar
und 14. Mai 1998 wird festgehalten, daß die österreichischen Grenzregionen zu den MO -
EL von der Erweiterung betroffen sein werden, die Chancen aber überwiegen. Die Euro -
päische Kommission geht davon aus, daß die am 18. März 1998 im Rahmen der AGEN -
DA 2000 vorgelegten Vorschläge zur Reform der Strukturfonds und zu den Vorbeitrittsin -
strumenten einen ausreichenden Spielraum zur Unterstützung der österreichischen
Grenzregionen zu den MOEL beinhalten. Außerdem sind die Beitrittskandidaten durch die
Europa - Abkommen und die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes an die EG -
Wettbewerbsregeln gebunden. Es wird auf die Österreich gebotene Möglichkeit hingewie -
sen, im Rahmen der Strukturfonds und der Neugestaltung der regionalen Wettbewerbsku -
lisse ab 2000 die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen in den österreichischen
Grenzregionen zu den MOEL wirkungsvoll zu unterstützen.
Zu Frage 2:
Nein. Die im März 1998 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge für
Verordnungen des Rates haben verschiedene, Ende 1997 bestehende Bedenken wegen
einschränkender Bestimmungen für die Neuabgrenzung der Fördergebiete zerstreut.
Grenzregionen, welche derzeit von Ziel - 2
oder Ziel - 5b erfaßt sind, werden voraussichtlich
in der nächsten Programmperiode unter das neue Ziel - 2 fallen. Es wird davon ausgegan -
gen, daß die Gemeinschaftsinitiative INTERREG in der nächsten Programmperiode
ebenfalls fortgeführt wird. Mit diesem Paket im Rahmen der Reform der Strukturfonds,
den Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der regionalen Wettbewerbskulisse, mit den
Spielräumen im Zusammenhang mit der Initiative für den ländlichen Raum und mit den
Verbesserungen der Kooperation mit PHARE und den Vorbeitrittsinstrumenten wäre eine
Berücksichtigung der wesentlichen Forderungen des österreichischen Memorandums für
ein Sonderprogramm für die Grenzregionen gegeben.
Zu Frage 3:
Die künftige Dotierung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG wird von dem - noch nicht
ausverhandelten - Gesamtvolumen der Strukturfonds, vom Anteil der Gemeinschaftsi -
nitiativen an der Gesamtheit der Strukturfondsmittel (die Europäische Kommission hat 5 %
vorgeschlagen) und dem Anteil von INTERREG an den Gemeinschaftsinitiativen abhän -
gen. Die Europäische Kommission beabsichtigt eine vorrangige Gewichtung von INTER -
REG innerhalb der Gemeinschaftsiniativen, wie dies von Österreich gefordert wird. Öster -
reich tritt für eine besondere Berücksichtigung der Grenzregionen zu den MOEL ein. Alle
INTERREG - Programme können als Grenzförderprogramme bezeichnet werden, wobei
alle Grenzregionen Österreichs an INTERREG - Programmen teilnehmen. Unabhängig von
der besonderen Berücksichtigung der Grenzregionen zu den MOEL ist zu erwarten, daß
in der nächsten Programmperiode an den österreichischen Binnengrenzen zu EU - MS
weiterhin grenzüberschreitende Aktivitäten gefördert werden. Österreich tritt für ein hohes
Maß an Flexibilität bei der Festlegung der konkreten Maßnahmen entsprechend den je -
weiligen regionalen Bedürfnissen ein. In diesem Sinn wird der Vorschlag der Europäi -
schen Kommission, grenzübersch reitende Regionalverbände (EUREGIOs) einzurichten
und zu entwickeln, von der Bundesregierung unterstützt.
Zu Frage 4:
Die Regionalprogramme im Rahmen der EG - Strukturfonds werden weiterhin in enger Zu -
sammenarbeit zwischen den betroffenen
Bundes - und Landesstellen vorbereitet und um -
gesetzt werden. Im Einklang mit den bisher gemachten positiven Erfahrungen werden die
Österreichische Raumordnungskonferenz und die Verbindungsstelle der Bundesländer
diesbezüglich einbezogen werden.
Zu Frage 5:
Österreich bekennt sich grundsätzlich zur Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zu -
sammenhalts (Kohäsionspolitik) im Rahmen der EU. Unter Solidarität ist zu verstehen,
daß relativ wohlhabende Mitgliedstaaten mehr Mittel für die Finanzierung dieser Politik
beitragen als an sie wieder zurückfließen. Dabei muß ein sinnvoller und effizienter Mitte -
leinsatz gewährleistet werden. Unter Fairneß ist ein angemessenes Verhältnis zwischen
den mit der Kohäsionspolitik für die betroffenen Mitgliedstaaten verbundenen Lasten und
ihrer Wirtschaftsleistung und anderen objektiven Umständen zu verstehen. Unter finan -
zieller Nachhaltigkeit ist zu verstehen, daß die Kohäsions - und Strukturpolitik der nächsten
Programmperiode (2000 - 2006) so gestaltet werden muß, daß sie mit der zukünftigen
EU - Erweiterung vereinbar ist. Auch im Hinblick auf zukünftige Beitritte neuer Mitglied -
staaten muß die längerfristige Finanzierbarkeit und eine angemessene Kosten - und Nut -
zenverteilung gesichert werden. Österreich vertritt daher für die Reform in finanzieller Hin -
sicht folgende Positionen:
• Einhaltung der Eigenmittelobergrenze von 1,27 % und Vermeidung einer Verschlechte -
rung der österreichischen Nettozahlerposition;
• Orientierung des finanziellen Gesamtvolumens der Strukturfonds am Durchschnitt der
letzten Programmperiode;
• Obergrenzen - und nicht mehr, wie bisher, Ausgabenziele - für Strukturausgaben;
• verstärkter Einsatz alternativer Finanzierungsformen (wie Darlehen, Garantien, Risiko -
kapital) anstelle verlorener Zuschüsse; verstärkte Kombination von Struktur - und kohä -
sionsfondsmitteln mit Darlehen der Europäischen Investitionsbank.
Zu Frage 6:
Die Prüfung der diesbezüglichen Vorschläge der Europäischen Kommission wurde unter
der vorangegangenen britischen
Ratspräsidentschaft eingeleitet. Während der österrei -
chischen Ratspräsidentschaft werden die Beratungen in den zuständigen Ratsgremien mit
dem Ziel vorangetrieben, die technische Prüfung bis Ende d.J. abzuschließen. Im Hinblick
auf den Paketcharakter der AGENDA 2000 kann nicht erwartet werden, daß bis Ende d.J.
eine endgültige Einigung auch über die finanziellen Aspekte erreicht werden kann.
Zu Frage 7:
Von dem Fonds geförderte Projekte im Umwelt - und Verkehrsbereich haben sich als wir -
kungsvoll erwiesen. Österreich steht einer Schaffung eines strukturpolitischen Instru -
ments, welches Beitrittswerber im Rahmen der Vorbeitrittshilfe auf die Teilnahme am Ko -
häsionsfonds vorbereiten soll (ISPA), positiv gegenüber.
In der geltenden Verordnung für den kohaisionsfonds sind folgende Voraussetzungen
festgehalten, damit Mitgliedstaaten Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten können:
“erstens, daß sie über ein Pro - Kopf - BSP von weniger als 90 v.H. des Gemeinschafts -
durchschnitts verfügen, und zweitens, daß sie ein Programm zur Erfüllung der in Artikel
104c des Vertrages genannten Bedingungen der wirtschaftlichen Konvergenz vorweisen."
Österreich vertritt mit anderen Mitgliedstaaten die Auffassung, daß bei Erfüllung der Kon -
vergenzkriterien für die Teilnahme an der Wirtschafts - und Währungsunion durch einen
Mitgliedstaat für diesen das Ziel des Kohäsionsfonds erreicht wurde und er daher keine
weiteren Zahlungen aus dem kohäsionsfonds mehr erhalten sollte.
Allerdings ist der Kohäsionsfonds nur ein, und auch nicht das finanziell wichtigste, Instru -
ment der EU - Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Das wichtigste In -
strument der Kohäsionspolitik sind die Ziel - 1 - Förderungen, weil in der laufenden Periode
die Ziel - 1 - Gebiete rund 2/3 aller verfügbaren Strukturfondsmittel erhalten. Jene Mitglied -
staaten, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, sind zur Gänze (Griechenland, Ir -
land, Portugal) oder zum Großteil (Spanien) Ziel - 1 - Gebiet. Es ist absehbar, daß auch in
der nächsten Periode (2000 - 2006) die Ziel - 1 - Gebiete bei der Verteilung der Struktur -
fondsmittel bevorzugt behandelt werden.
Zu Frage 8:
Die Eigenmittel - Obergrenze von 1,27 % soll mittels Fortsetzung der restriktiven Budgetpo -
litik bei der Erstellung der EU - Haushalte und der Bildung einer Reserve in der nächsten
Finanziellen Vorausschau zur Finanzierung der Ausgaben für Neubeitritte
gehalten werden. Nachhaltige Reformen der Struktur - und Agrarpolitik im Rahmen der
AGENDA 2000 sollen eine Begrenzung der Beitragsleistungen bewirken. Österreich ver -
tritt im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Fontainebleau die
Auffassung, daß grundsätzlich jeder Mitgliedstaat, der übermäßig belastet ist, eine Kor -
rektur in Anspruch nehmen können soll. Österreich bekennt sich weiterhin zur Solidarität
in der EU, vertritt aber auch den Standpunkt, daß durch Steigerung der Effizienz des Mit -
teleinsatzes das Kohäsionsziel mit einem maßvolleren Einsatz von Finanzmitteln erreicht
werden könnte.