448/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

24. April 1996 unter der Nr. 469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Teilnahme von österreichischen Bundesheerangehörigen an der Einweihung

eines Denkmales für die deutsche Wehrmacht im Dritten Reich" gerichtet. Diese aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich

wie folgt:

 

Zunächst ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Errichtung des gegenständlichen

Mahnmales auf eine Privatinitiative des überparteilichen Vereins "Personenkomitee 50 Jahre

Stalingrad" unter der Patronanz des Schwarzen Kreuzes zurückgeht. Entgegen der Ansicht

der Anfragesteller ist dieses Denkmal allen Opfern der Schlacht um Stalingrad gewidmet

und soll an die Leiden der dort gefallenen Soldaten und der Zivilbevölkerung erinnern. Die

Initiative vereinigte auf breitester Basis Institutionen und Personen, denen es nach mehr als

fünfzig Jahren wichtig war, ein Zeichen der Versöhnung zwischen den Völkern zu setzen.

Da ich mich mit der Zielsetzung des Personenkomitees voll und ganz identifiziere, gab es

keinen Grund, die Einladung abzulehnen, einer kleinen Abordnung des Bundesheeres die

Ehrenbezeugung für alle Opfer dieser sinnlosen Schlacht zu ermöglichen. Das Mahnmal

wurde am 8. Juni 1996 in einem Vorort von Wolgograd feierlich eingeweiht.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Hinsichtlich der Intentionen für die Teilnahme von Heeresangehörigen an der feierlichen

Einweihung des Mahnmales in Wolgograd verweise ich auf meine einleitenden Aus-

führungen. Im übrigen darf ich anmerken, daß die Ehrenabordnung über Ersuchen des

vorerwähnten Personenkomitees auf freiwilliger Basis erfolgte.

Zu 3:

 

Nein. Da das Bundesheer nicht Rechtsnachfolger der deutschen Wehrmacht ist, kommt dem

Bundesminister für Landesverteidigung diesbezüglich keine Ingerenz zu.

 

Zu 4:

 

Ich verweise auf die einleitenden Ausführungen.

 

Zu 5:

 

Nein.

 

Zu 6:

 

Abgesehen davon, daß mir nicht bekannt ist, ob bzw. welche deutsche Stellen sich von dem

gegenständlichen Projekt distanziert haben sollen, betrifft diese Frage keinen Gegenstand

des Vollziehungsbereiches meines Ressorts. Die Unterstellung, das österreichische Bundes-

heer wäre Traditionsnachfolger der deutschen Wehrmacht, weise ich zurück.

 

Zu 7 und 8: .

 

Die erwähnte Ehrenabordnung beschränkte sich auf 9 Mann (Hornist, Ehrenposten, Kranz-

träger). Die Flug- und Aufenthaltskosten wurden zur Gänze vom Personenkomitee getragen.

 

Zu 9:

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung unterstützte schon bisher zahlreiche

einschlägige Projekte. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Assistenzleistungen

durch Soldaten des Bundesheeres für die Gedenkstätte Mauthausen, die Unterstützung des

"Schulprojektes Mauthausen", Renovierungsarbeiten auf Friedhöfen, die Unterstützung des

Jüdischen Museums in Eisenstadt, Angelobungen von Soldaten, Kranzniederlegungen,

Ehrenbezeugungen an div. Gedenkstätten, Seminare, Diskussionsveranstaltungen,

Gespräche zwischen Soldaten und nach 1938 aus Österreich Vertriebenen, "Erich Fried-

Lesung" an der Theresiansichen Militärakademie, Sonderausstellungen des Heeresgeschicht-

lichen Museums zum Zweiten Weltkrieg, Kooperationen mit Museen in Moskau u.v.m. zu

erwähnen.