448/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
24. April 1996 unter der Nr. 469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Teilnahme von österreichischen Bundesheerangehörigen an der Einweihung
eines Denkmales für die deutsche Wehrmacht im Dritten Reich" gerichtet. Diese aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zunächst ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Errichtung des gegenständlichen
Mahnmales auf eine Privatinitiative des überparteilichen Vereins "Personenkomitee 50 Jahre
Stalingrad" unter der Patronanz des Schwarzen Kreuzes zurückgeht. Entgegen der Ansicht
der Anfragesteller ist dieses Denkmal allen Opfern der Schlacht um Stalingrad gewidmet
und soll an die Leiden der dort gefallenen Soldaten und der Zivilbevölkerung erinnern. Die
Initiative vereinigte auf breitester Basis Institutionen und Personen, denen es nach mehr als
fünfzig Jahren wichtig war, ein Zeichen der Versöhnung zwischen den Völkern zu setzen.
Da ich mich mit der Zielsetzung des Personenkomitees voll und ganz identifiziere, gab es
keinen Grund, die Einladung abzulehnen, einer kleinen Abordnung des Bundesheeres die
Ehrenbezeugung für alle Opfer dieser sinnlosen Schlacht zu ermöglichen. Das Mahnmal
wurde am 8. Juni 1996 in einem Vorort von Wolgograd feierlich eingeweiht.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Hinsichtlich der Intentionen für die Teilnahme von Heeresangehörigen an der feierlichen
Einweihung des Mahnmales in Wolgograd verweise ich auf meine einleitenden Aus-
führungen. Im übrigen darf ich anmerken, daß die Ehrenabordnung über Ersuchen des
vorerwähnten Personenkomitees auf freiwilliger Basis erfolgte.
Zu 3:
Nein. Da das Bundesheer nicht Rechtsnachfolger der deutschen Wehrmacht ist, kommt dem
Bundesminister für Landesverteidigung diesbezüglich keine Ingerenz zu.
Zu 4:
Ich verweise auf die einleitenden Ausführungen.
Zu 5:
Nein.
Zu 6:
Abgesehen davon, daß mir nicht bekannt ist, ob bzw. welche deutsche Stellen sich von dem
gegenständlichen Projekt distanziert haben sollen, betrifft diese Frage keinen Gegenstand
des Vollziehungsbereiches meines Ressorts. Die Unterstellung, das österreichische Bundes-
heer wäre Traditionsnachfolger der deutschen Wehrmacht, weise ich zurück.
Zu 7 und 8: .
Die erwähnte Ehrenabordnung beschränkte sich auf 9 Mann (Hornist, Ehrenposten, Kranz-
träger). Die Flug- und Aufenthaltskosten wurden zur Gänze vom Personenkomitee getragen.
Zu 9:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung unterstützte schon bisher zahlreiche
einschlägige Projekte. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Assistenzleistungen
durch Soldaten des Bundesheeres für die Gedenkstätte Mauthausen, die Unterstützung des
"Schulprojektes Mauthausen", Renovierungsarbeiten auf Friedhöfen, die Unterstützung des
Jüdischen Museums in Eisenstadt, Angelobungen von Soldaten, Kranzniederlegungen,
Ehrenbezeugungen an div. Gedenkstätten, Seminare, Diskussionsveranstaltungen,
Gespräche zwischen Soldaten und nach 1938 aus Österreich Vertriebenen, "Erich Fried-
Lesung" an der Theresiansichen Militärakademie, Sonderausstellungen des Heeresgeschicht-
lichen Museums zum Zweiten Weltkrieg, Kooperationen mit Museen in Moskau u.v.m. zu
erwähnen.