4480/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen

und Freunde vom 17. Juli 1998, Nr. 4783/J, betreffend Frauenanteil

und politische Vertretung in diversen Beiräten, Fachgremien,

Kommissionen, Diskussionsgruppen u.ä., beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Land - und Forst -

wirtschaft existieren die nachstehend angeführten Gremien, Beiräte,

Kommissionen und Diskussionsgruppen. Die Fragen wurden jeweils für

ein Gremium gesammelt beantwortet. In jenen Fällen, in denen ein

Gremium aus nicht namentlich nominierten Mitgliedern besteht,

konnten nur die vertretenen Ressorts und sonstige teilnehmende

Behörden und Organisationen genannt werden. Mitgliedschaften in

allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Bundesrat etc.) wurden

nur dann angeführt, wenn dies als Voraussetzung für die Entsendung

in das jeweilige Gremium in der Rechtsgrundlage vorgesehen ist.

 

Entsendungsrechte ergeben sich aus der angeführten gesetzlichen

Grundlage oder aus internationalen Vertragen und Übereinkommen. Die

Nominierung der Teilnehmer erfolgt durch die vertretenen Behörden

oder sonstigen Organisationen, die die Mitglieder oder Experten

stellen.

 

Weiters wurden Gremien zur Koordination einer einheitlichen

österreichischen Haltung betreffend die EU - Räte Landwirtschaft und

Fischerei sowie die Ratsarbeitsgruppen und die Verwaltungsaus -

schüsse nicht angeführt. Es handelt sich hiebei um ad - hoc Dis -

kussionsgruppen, die in unterschiedlicher Häufigkeit zusammentreten

und je nach Tagesordnung oder Themenbereich aus einem anderen Per -

sonenkreis aus den betroffenen Bundesministerien, der Verbindungs -

stelle der Bundesländer, der Parlamentsdirektion, der Sozialpartner

und der Österreichischen Nationalbank bestehen. Eine verläßliche

Angabe betreffend den Frauenanteil kann demzufolge leider nicht

gemacht werden.

 

Sofern bei den Mitgliedern der folgenden Gremien keine Zugehörig -

keit zu einer Behörde oder sonstigen Institution angeführt ist,

handelt es sich um Ressortbedienstete des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft.

 

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen:

 

1) Beirat zur Vorberatung über Förderungsansuchen im Rahmen der

folgenden Maßnahmen:

 

Investitionen zur Verbesserung der Vermarktungsstruktur gemäß

VO (EG) 951/97;

Investitionen im Rahmen des Fischstrukturplanes gemäß VQ (EWG)

3699/93;

Förderungssparten 20, 40, 60, 69, 80 und Zuckerrüben - Übernahme -

einrichtungen der Sonderrichtlinie für Investitionen in der

Landwirtschaft, wenn das förderbare Investitionsvolumen ATS 3

Mio. übersteigt.

 

Rechtsgrundlage:

 

Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen vom

19. April 1996.

 

Zusammensetzung:

 

Vertreter des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,

des Bundesministeriums für Finanzen und der Landesregierungen.

 

Repräsentanz der Parteien des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Ca. alle 2 bis 3 Monate, zuletzt am 9. Juli 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 1

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 1

2) Bundeskommission für die Erhebung und Bewertung der

Erschwernisverhältnisse der Bergbauernbetriebe (BUKO):

 

Rechtsgrundlage:

Leitlinie für die Erhebung der Erschwernisverhältnisse der

Bergbauernbetriebe (aus 1997).

 

Zusammensetzung:

- die Bergbauernreferenten der Landwirtschaftskammern (außer

Wien);

- ein INVEKOS - Beauftragter einer Landwirtschaftskammer;

- je ein Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirt -

schaftskammern Österreichs, der Universität für Bodenkultur,

der Bundesanstalt für Bergbauernfragen und des Bundes -

ministeriums für Land - und Forstwirtschaft.

 

fallweise beigezogen:

- Experten verschiedener Fachbereiche

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Zwei bis acht mal im Jahr; 14. Juli 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 1

3) Aufsichtsrat der landwirtschaftlichen Bundesversuchswirt -

schaften Gesellschaft:

 

Rechtsgrundlage:

GesmbH - Gesetz und Gesetz über die Gründung der landwirt -

schaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.

(BVW - Gesetz) (BGBl. 794/1996).

 

Zusammensetzung:

MR Dr. R. Donhauser, Vorsitzender; Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft;

DI H. Kasser, Vorsitzender - Stellvertreter; Bundesministerium

für Finanzen;

DI L. Ruf,

Ing. B. König, Betriebsrat der Angestellten;

R. Jäger, Betriebsrat der Arbeiter

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

10 mal/Jahr; 30. Juli 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

4) Kommission gem. §7 des LWG 1992, BGBl. Nr. 375/92:

 

Rechtsgrundlage:

§7 Kommission: LWG 1992, BGBl.Nr. 375/92.

 

Zusammensetzung:

Es darf auf die Beilage 1 verwiesen werden.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

In der § 7 Kommission ist je 1 Vertreter der politischen

Parteien nominiert. Eine genaue Aufstellung ist der Beilage 1

zu entnehmen.

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Nach Bedarf, 3 - 4 mal jährlich; 24. August 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 2 b) 1

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 2 b) 1

 

5) ÖPUL - Beirat:

 

Rechtsgrundlage:

Beratungsgremium des Bundesministers f. Land - und Forst -

wirtschaft zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92.

 

Zusammensetzung:

Es darf auf die Beilage2 verwiesen werden.

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Nach Bedarf, Durchschnitt 4 - 5 mal jährlich; 7. Juli 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 2 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 2 b) 0

 

6) Zusammensetzung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

(bis 1.Juli 1998):

 

Rechtsgrundlage:

Bundes - Gleichbehandlungsgesetz BGBl. Nr. 100/1993.

 

Zusammensetzung:

Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im

Bundesministerium:

MR Dipl. - Ing. T. Grausgruber

 

Vertretungsbereich ”Zentralstelle”:

MR Dipl. - Ing. T. Grausgruber

S. Sommer

 

Vertretungsbereich ”Höhere Land - und Forstwirtschaftliche

Bundeslehranstalten”:

FOL E. Friedrich

Mag. E. Schnabl

Vertretungsbereich ”Land - und Wasserwirtschaftliche

Bundesanstalten”:

Ing. E. Fila

Dr. M. Simon

 

Vertretungsbereich ”Forstwirtschaftliche Bundesanstalten” und

”Forsttechnischer Dienst”:

L. Buchegger

M. Niederwieser

 

Vertretungsbereich ”Landwirtschaftliche Betriebe”:

C. Haid

B. Szaal

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Mindestens zweimal jährlich; 23. Feber 1998

 

In der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind nur

Frauen vertreten.

 

7) Oberster Agrarsenat beim Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft:

 

Rechtsgrundlage:

§ 6 des Agrarbehördengesetzes 1950, BGBl. 1951/1 i.d.F. der

Nov. BGBl. 1974/476.

Zusammensetzung:

Der Oberste Agrarsenat besteht aus einem rechtskundigen Beamten

des höheren Ministerialdienstes im Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft als dem Vorsitzenden, drei Mitgliedern des

Obersten Gerichtshofes, einem in den Angelegenheiten der Boden -

reform erfahrenen rechtskundigen Beamten des höheren Minist -

erialdienstes im Bundesministerium für Land - und Forstwirt -

schaft als Berichterstatter, je einem in agrartechnischen,

forstlichen und landwirtschaftlichen Angelegenheiten erfahrenen

Beamten des höheren Dienstes im Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft.

 

Vorsitzender:

MR Dr. D. Hunger

Stellvertreter:

Dr. N. Bachler

Berichterstatter:

Dr. N. Bachler

Stellvertreter:

Mag. G. König

Mitglieder aus dem Richterstand:

Vizepräsident des OGH Dr. K. Hofmann

Senatspräsident des OGH Dr. H. Schlosser

Senatspräsident des OGH Mag. W. Engelmaier

Ersatzmitglieder:

Senatspräsident des OGH Dr. P. Angst

Senatspräsident des OGH Dr. E. Schalich

Agrartechnisches Mitglied:

MR DI F. Roithner

Ersatzmann:

DI Dr. W. Schwaiger

Landwirtschaftliches Mitglied:

DI F. Paller

Ersatzmann:

MR DI Dr. H. Etz

Forsttechnisches Mitglied:

MR DI Dr. A. Kastner

Ersatzmann:

MR DI R. Themessl

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

4 - 6 mal im Jahr; 1. Juli 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 beiden Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 1

 

8) Verwaltungsrat der AMA:

 

Rechtsgrundlage:

§ 11 ff AMA - Gesetz, BGBl. Nr. 373/1992, zuletzt geändert durch

BGBl. I Nr. 133/1997.

 

Zusammensetzung, Entsendungsrechte:

Je vier Vertreter der Präsidentenkonferenz, der Bundesarbeits -

kammer, der Wirtschaftskammer Österreich und des

Österreichischen Gewerkschaftsbundes.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Monatlich

 

Frauenanteil am 1.8.1995 beiden Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 1

 

Frauenanteil am 1.8.1998 beiden Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 1

 

9) Bundeslenkungsausschuß

Rechtsgrundlage:

§ 19 LMBG 1997, BGBl. Nr. 789/1996.

 

Zusammensetzung, Entsendungsrechte:

Ein Vertreter des Bundeskanzlers, zwei Vertreter des Bundes -

ministeriums für Land - und Forstwirtschaft, je ein Vertreter

der Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, für

wirtschaftliche Angelegenheiten, für Arbeit und Soziales, für

Finanzen, für Gesundheit und Konsumentenschutz, für Inneres,

für Landesverteidigung, für Umwelt, Jugend und Familie und für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst, je zwei Vertreter der

Präsidentenkonferenz, Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer

Österreich und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, je ein

Vertreter jedes Landes, ein Vertreter der AMA, je ein Vertreter

des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen

Städtebundes.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Nach Bedarf; 29. November 1993 (informelle Sitzung 15. Juni

1998)

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 3

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 3

 

10) Österreichisch - Tschechische Grenzgewässerkommission:

 

Rechtsgrundlage:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschecho -

slowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von

wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, BGBl.

Nr. 106/1970.

 

Zusammensetzung:

MR Dr. E. Schmidt und MR DI 5. Mössler vom Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft, sowie ein Vertreter der

Niederösterreichischen Landesregierung.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; April 1998

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

11) Ständige Österreichisch Slowenische Kommission für die Drau

 

Rechtsgrundlage:

Übereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik

Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik

Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom

25.5.1954, BGBl. Nr. 165/1964, und BGBl. Nr. 715/1993

(Weiteranwendung bestehender österreichisch - jugoslawischer

Staatsverträge).

 

Zusammensetzung:

MR Dr. E. Schmidt und MR Dr. P. Hochmair vom Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft, sowie ein Vertreter der Kärntner

Landesregierung.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; Mai 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

12) Österreichisch - Ungarische Gewässerkommission:

 

Rechtsgrundlage:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen

Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen

Fragen im Grenzgebiet, BGBl. Nr. 225/1959.

 

Zusammensetzung:

SO Dr. W. Stalzer

MR DI S. Mössler

Dr. M. Eder - Paier

MR Dr. P. Frölichsthal

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 11. bis 14. Mai 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 0

13. Ständige österreichisch - Slowenische Kommission für die Mur

gemäß Murabkommen:

 

Rechtsgrundlage:

Nur - Abkommen - wasserwirtschaftliche Fragen (Slowenien), BGBl.

Nr. 119/1956.

 

Zusammensetzung:

Dr. M. Eder - Paier

SO Dr. W. Stalzer

MR DI S. Mössler

HR Sauer vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 21. bis 24. September 1997

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 0

 

14) Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der BRD und EG.

Regensburger Vertrag, Ständige Kommission:

 

Rechtsgrundlage:

Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der

Donau, BGBl. Nr. 17/1991.

Zusammensetzung, Entsendungsrechte:

SC Dr. W. Stalzer, Dr. M. Eder - Paier, MR DI F. König, Mag. C.

Vogl (Ersatzmitglied) und DI K. Schwaiger (Ersatzmitglied) vom

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft sowie je ein

Mitglied und Ersatzmitglied der Oberösterreichischen,

Salzburger und Tiroler Landesregierung.

 

Repräsentanz der Parteien des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 22. bis 23. April 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 1

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 1

 

15) Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee

(IGKB):

 

Rechtsgrundlage:

Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem

Bodensee, BGBl. Nr. 396/1967.

 

Zusammensetzung:

MR DI R. Stadler

MR Dr. F. Oberleitner

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; Frühjahr 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

16) Internationale Bodenseefischerei:

 

Rechtsgrundlage:

Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem

Bodensee, BGBl. Nr. 396/1967.

 

Zusammensetzung:

MR Dr. F. Oberleitner vom Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft und 1 Vertreter des Amtes der Vorarlberger

Landesregierung.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; Frühjahr 1998

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

17) Österreichisch - Schweizerische Kommission für die gemeinsame

Nutzung des Oberen Inn:

 

Rechtsgrundlage:

Parlamentsbeschluß

 

Zusammensetzung:

Dr. H. Wienerroither und MR DI F. König vom Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft und ein Vertreter des Amtes der

Tiroler Landesregierung.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am

Einmal jährlich; Herbst 1997

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

18) Internationale Rheinregulierung:

 

Rechtsgrundlage:

Staatsvertrag vom 10.4.1954, BGBl.Nr. 178/1995.

 

Zusammensetzung:

MR DI S. Mössler vom Bundesministerium für Land - und Forst -

wirtschaft und HR Schwarzler als Vertreter des Amtes der

Vorarlberger Landesregierung.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Viermal jährlich; Frühjahr 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b).

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b).

a) 0 b) 0

 

19) Staubeckenkommission:

 

Rechtsgrundlage:

Staubeckenverordnung i.d.F. vom 17.12.1965, BGBl.Nr. 367/1965.

Zusammensetzung:

SC Dr. W. Stalzer

MR Dr. P. Hochmair

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 23. bis 24. April 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

20) Gesprächsplattform Grundwasserkataster:

 

Rechtsgrundlage:

Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt,

Jugend und Familie.

 

Zusammensetzung:

Vertreter des Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, der

Bundesländer und fallweise des Bundeskanzleramtes - Frauen -

ministerium sowie des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales.

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 12. Juni 1998

 

Da der Teilnehmerkreis dieses Gremiums wechselt und es keine

fixen Teilnehmerkreis im Sinne Ihrer Anfragestellung gibt, kann

über den Frauenanteil keine Angabe gemacht werden.

 

21) Gesprächsplattform betreffend die Vollziehung der §§6 und 8

Hydrographiegesetz und § 4 Umweltkontrollgesetz:

 

Rechtsgrundlage:

Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt,

Jugend und Familie.

 

Zusammensetzung:

Vertreter des Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie und der

Bundesländer.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

einmal jährlich; 12. Juni 1998

Da der Teilnehmerkreis dieses Gremiums wechselt und es keine

fixen Teilnehmerkreis im Sinne Ihrer Anfragestellung gibt, kann

über den Frauenanteil keine Angabe gemacht werden.

 

22) Internationale Kommission zum Schutze der Donau:

Rechtsgrundlage:

 

Donauschutzübereinkommen (Inkrafttreten 22. Oktober 1998).

Zusammensetzung:

SC Dr. W. Stalzer

MR DI R. Stadler

HR Dr. Hahnl vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 1. Tagung geplant am 29. Oktober 1998

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 0

 

Frauenanteil am 1.8.l998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b)

a) 0 b) 0

23) Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz:

 

Rechtsgrundlage:

Der Fachbeirat wurde 1988 vom damaligen Bundesminister für

Land - und Forstwirtschaft DI Riegler gegründet, nachdem die

Österreichische Düngerberatungsstelle ihre Tätigkeit ein -

gestellt hatte.

 

Zusammensetzung:

MR i.R. DI E. Rossol, Vorsitzender, HR Univ.Doz. Dr. O.

Danneberg, Geschäftsführer sowie Vertreter des Bundes -

ministeriums für Land - und Forstwirtschaft und der nach -

geordneten Dienststellen, der Präsidentenkonferenz, der

Landes - Landwirtschaftskammern und der einschlägigen Institute

der Universität für Bodenkultur.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Einmal jährlich; 17. November 1997

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 1 b) 4

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b)

a) 1 b) 4

 

24) Sortenzulassungskommission:

 

Rechtsgrundlage:

Saatgutgesetz 1997, BGBl.I Nr. 72/1997.

Zusammensetzung:

MR Dr. H. Etz vom Bundesministerium für Land - und Forst -

wirtschaft, zwei Sachverständige, ein Vertreter jeder Land -

wirtschaftskammer und ein Vertreter der Sortenzulassungs -

behörde.

 

Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder

Gemeinderats:

Keine

 

Die genannte Einrichtung tritt zusammen:

das letzte Mal am:

Zweimal jährlich; 18. Dezember 1997

 

Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 3 Expertinnen

 

Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und

Ersatzmitgliedern (b):

a) 0 b) 3 Expertinnen

Beilagen

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden!!