4480/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen
und Freunde vom 17. Juli 1998, Nr. 4783/J, betreffend Frauenanteil
und politische Vertretung in diversen Beiräten, Fachgremien,
Kommissionen, Diskussionsgruppen u.ä., beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Land - und Forst -
wirtschaft existieren die nachstehend angeführten Gremien, Beiräte,
Kommissionen und Diskussionsgruppen. Die Fragen wurden jeweils für
ein Gremium gesammelt beantwortet. In jenen Fällen, in denen ein
Gremium aus nicht namentlich nominierten Mitgliedern besteht,
konnten nur die vertretenen Ressorts und sonstige teilnehmende
Behörden und Organisationen genannt
werden. Mitgliedschaften in
allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Bundesrat etc.) wurden
nur dann angeführt, wenn dies als Voraussetzung für die Entsendung
in das jeweilige Gremium in der Rechtsgrundlage vorgesehen ist.
Entsendungsrechte ergeben sich aus der angeführten gesetzlichen
Grundlage oder aus internationalen Vertragen und Übereinkommen. Die
Nominierung der Teilnehmer erfolgt durch die vertretenen Behörden
oder sonstigen Organisationen, die die Mitglieder oder Experten
stellen.
Weiters wurden Gremien zur Koordination einer einheitlichen
österreichischen Haltung betreffend die EU - Räte Landwirtschaft und
Fischerei sowie die Ratsarbeitsgruppen und die Verwaltungsaus -
schüsse nicht angeführt. Es handelt sich hiebei um ad - hoc Dis -
kussionsgruppen, die in unterschiedlicher Häufigkeit zusammentreten
und je nach Tagesordnung oder Themenbereich aus einem anderen Per -
sonenkreis aus den betroffenen Bundesministerien, der Verbindungs -
stelle der Bundesländer, der Parlamentsdirektion, der Sozialpartner
und der Österreichischen Nationalbank bestehen. Eine verläßliche
Angabe betreffend den Frauenanteil kann demzufolge leider nicht
gemacht werden.
Sofern bei den Mitgliedern der folgenden Gremien keine Zugehörig -
keit zu einer Behörde oder sonstigen Institution angeführt ist,
handelt es sich um Ressortbedienstete des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen:
1) Beirat zur Vorberatung über Förderungsansuchen im Rahmen der
folgenden Maßnahmen:
Investitionen zur Verbesserung der Vermarktungsstruktur gemäß
VO (EG) 951/97;
Investitionen im Rahmen des Fischstrukturplanes gemäß VQ (EWG)
3699/93;
Förderungssparten 20, 40, 60, 69, 80 und Zuckerrüben - Übernahme -
einrichtungen der Sonderrichtlinie für Investitionen in der
Landwirtschaft, wenn das förderbare Investitionsvolumen ATS 3
Mio. übersteigt.
Rechtsgrundlage:
Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen vom
19. April 1996.
Zusammensetzung:
Vertreter des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,
des Bundesministeriums für Finanzen und der Landesregierungen.
Repräsentanz der Parteien des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Ca. alle 2 bis 3 Monate, zuletzt am 9. Juli 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 1
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 1
2) Bundeskommission für die Erhebung und Bewertung der
Erschwernisverhältnisse der Bergbauernbetriebe (BUKO):
Rechtsgrundlage:
Leitlinie für die Erhebung der Erschwernisverhältnisse der
Bergbauernbetriebe (aus 1997).
Zusammensetzung:
- die Bergbauernreferenten der Landwirtschaftskammern (außer
Wien);
- ein INVEKOS - Beauftragter einer Landwirtschaftskammer;
- je ein Vertreter der Präsidentenkonferenz der Landwirt -
schaftskammern Österreichs, der Universität für Bodenkultur,
der Bundesanstalt für Bergbauernfragen und des Bundes -
ministeriums für Land - und Forstwirtschaft.
fallweise beigezogen:
- Experten verschiedener Fachbereiche
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Zwei bis acht mal im Jahr; 14. Juli 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 1
3) Aufsichtsrat der landwirtschaftlichen Bundesversuchswirt -
schaften Gesellschaft:
Rechtsgrundlage:
GesmbH - Gesetz und Gesetz über die Gründung der landwirt -
schaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.
(BVW - Gesetz) (BGBl. 794/1996).
Zusammensetzung:
MR Dr. R. Donhauser, Vorsitzender; Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft;
DI H. Kasser, Vorsitzender - Stellvertreter; Bundesministerium
für Finanzen;
DI L. Ruf,
Ing. B. König, Betriebsrat der Angestellten;
R. Jäger, Betriebsrat der Arbeiter
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
10 mal/Jahr; 30. Juli 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
4) Kommission gem. §7 des LWG 1992, BGBl. Nr. 375/92:
Rechtsgrundlage:
§7 Kommission: LWG 1992, BGBl.Nr. 375/92.
Zusammensetzung:
Es darf auf die Beilage 1 verwiesen werden.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
In der § 7 Kommission ist je 1 Vertreter der politischen
Parteien nominiert. Eine genaue Aufstellung ist der Beilage 1
zu entnehmen.
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Nach Bedarf, 3 - 4 mal jährlich; 24. August 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 2 b) 1
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 2 b) 1
5) ÖPUL - Beirat:
Rechtsgrundlage:
Beratungsgremium des Bundesministers f. Land - und Forst -
wirtschaft zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92.
Zusammensetzung:
Es darf auf die Beilage2 verwiesen werden.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Nach Bedarf, Durchschnitt 4 - 5 mal jährlich; 7. Juli 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 2 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 2 b) 0
6) Zusammensetzung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
(bis 1.Juli 1998):
Rechtsgrundlage:
Bundes - Gleichbehandlungsgesetz BGBl. Nr. 100/1993.
Zusammensetzung:
Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im
Bundesministerium:
MR Dipl. - Ing. T. Grausgruber
Vertretungsbereich ”Zentralstelle”:
MR Dipl. - Ing. T. Grausgruber
S. Sommer
Vertretungsbereich ”Höhere Land - und Forstwirtschaftliche
Bundeslehranstalten”:
FOL E. Friedrich
Mag. E. Schnabl
Vertretungsbereich ”Land - und Wasserwirtschaftliche
Bundesanstalten”:
Ing. E. Fila
Dr. M. Simon
Vertretungsbereich ”Forstwirtschaftliche Bundesanstalten” und
”Forsttechnischer Dienst”:
L. Buchegger
M. Niederwieser
Vertretungsbereich ”Landwirtschaftliche Betriebe”:
C. Haid
B. Szaal
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Mindestens zweimal jährlich; 23. Feber 1998
In der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind nur
Frauen vertreten.
7) Oberster Agrarsenat beim Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft:
Rechtsgrundlage:
§ 6 des Agrarbehördengesetzes 1950, BGBl. 1951/1 i.d.F. der
Nov. BGBl. 1974/476.
Zusammensetzung:
Der Oberste Agrarsenat besteht aus einem rechtskundigen Beamten
des höheren Ministerialdienstes im Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft als dem Vorsitzenden, drei Mitgliedern des
Obersten Gerichtshofes, einem in den Angelegenheiten der Boden -
reform erfahrenen rechtskundigen Beamten des höheren Minist -
erialdienstes im Bundesministerium für Land - und Forstwirt -
schaft als Berichterstatter, je einem in agrartechnischen,
forstlichen und landwirtschaftlichen Angelegenheiten erfahrenen
Beamten des höheren Dienstes im Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft.
Vorsitzender:
MR Dr. D. Hunger
Stellvertreter:
Dr. N. Bachler
Berichterstatter:
Dr. N. Bachler
Stellvertreter:
Mag. G. König
Mitglieder aus dem Richterstand:
Vizepräsident des OGH Dr. K. Hofmann
Senatspräsident des OGH Dr. H. Schlosser
Senatspräsident des OGH Mag. W. Engelmaier
Ersatzmitglieder:
Senatspräsident des OGH Dr. P. Angst
Senatspräsident des OGH Dr. E. Schalich
Agrartechnisches Mitglied:
MR DI F. Roithner
Ersatzmann:
DI Dr. W. Schwaiger
Landwirtschaftliches Mitglied:
DI F. Paller
Ersatzmann:
MR DI Dr. H. Etz
Forsttechnisches Mitglied:
MR DI Dr. A. Kastner
Ersatzmann:
MR DI R. Themessl
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
4 - 6 mal im Jahr; 1. Juli 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 beiden Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 1
8) Verwaltungsrat der AMA:
Rechtsgrundlage:
§ 11 ff AMA - Gesetz, BGBl. Nr. 373/1992, zuletzt geändert durch
BGBl. I Nr. 133/1997.
Zusammensetzung, Entsendungsrechte:
Je vier Vertreter der Präsidentenkonferenz, der Bundesarbeits -
kammer, der Wirtschaftskammer Österreich und des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Monatlich
Frauenanteil am 1.8.1995 beiden Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 1
Frauenanteil am 1.8.1998 beiden Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 1
9) Bundeslenkungsausschuß
Rechtsgrundlage:
§ 19 LMBG 1997, BGBl. Nr. 789/1996.
Zusammensetzung, Entsendungsrechte:
Ein Vertreter des Bundeskanzlers, zwei Vertreter des Bundes -
ministeriums für Land - und Forstwirtschaft, je ein Vertreter
der Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, für
wirtschaftliche Angelegenheiten, für Arbeit und Soziales, für
Finanzen, für Gesundheit und Konsumentenschutz, für Inneres,
für Landesverteidigung, für Umwelt, Jugend und Familie und für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst, je zwei Vertreter der
Präsidentenkonferenz, Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer
Österreich und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, je ein
Vertreter jedes Landes, ein Vertreter der AMA, je ein Vertreter
des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen
Städtebundes.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Nach Bedarf; 29. November 1993 (informelle Sitzung 15. Juni
1998)
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 3
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 3
10) Österreichisch - Tschechische Grenzgewässerkommission:
Rechtsgrundlage:
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschecho -
slowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von
wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, BGBl.
Nr. 106/1970.
Zusammensetzung:
MR Dr. E. Schmidt und MR DI 5. Mössler vom Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft, sowie ein Vertreter der
Niederösterreichischen Landesregierung.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; April 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
11) Ständige Österreichisch Slowenische Kommission für die Drau
Rechtsgrundlage:
Übereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik
Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik
Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom
25.5.1954, BGBl. Nr. 165/1964, und BGBl. Nr. 715/1993
(Weiteranwendung bestehender österreichisch - jugoslawischer
Staatsverträge).
Zusammensetzung:
MR Dr. E. Schmidt und MR Dr. P. Hochmair vom Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft, sowie ein Vertreter der Kärntner
Landesregierung.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; Mai 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
12) Österreichisch - Ungarische Gewässerkommission:
Rechtsgrundlage:
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen
Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen
Fragen im Grenzgebiet, BGBl. Nr. 225/1959.
Zusammensetzung:
SO Dr. W. Stalzer
MR DI S. Mössler
Dr. M. Eder - Paier
MR Dr. P. Frölichsthal
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 11. bis 14. Mai 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 0
13. Ständige österreichisch - Slowenische Kommission für die Mur
gemäß Murabkommen:
Rechtsgrundlage:
Nur - Abkommen - wasserwirtschaftliche Fragen (Slowenien), BGBl.
Nr. 119/1956.
Zusammensetzung:
Dr. M. Eder - Paier
SO Dr. W. Stalzer
MR DI S. Mössler
HR Sauer vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 21. bis 24. September 1997
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 0
14) Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit mit der BRD und EG.
Regensburger Vertrag, Ständige Kommission:
Rechtsgrundlage:
Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der
Donau, BGBl. Nr. 17/1991.
Zusammensetzung, Entsendungsrechte:
SC Dr. W. Stalzer, Dr. M. Eder - Paier, MR DI F. König, Mag. C.
Vogl (Ersatzmitglied) und DI K. Schwaiger (Ersatzmitglied) vom
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft sowie je ein
Mitglied und Ersatzmitglied der Oberösterreichischen,
Salzburger und Tiroler Landesregierung.
Repräsentanz der Parteien des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 22. bis 23. April 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 1
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 1
15) Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee
(IGKB):
Rechtsgrundlage:
Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem
Bodensee, BGBl. Nr. 396/1967.
Zusammensetzung:
MR DI R. Stadler
MR Dr. F. Oberleitner
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; Frühjahr 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
16) Internationale Bodenseefischerei:
Rechtsgrundlage:
Übereinkommen über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem
Bodensee, BGBl. Nr. 396/1967.
Zusammensetzung:
MR Dr. F. Oberleitner vom Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft und 1 Vertreter des Amtes der Vorarlberger
Landesregierung.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; Frühjahr 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
17) Österreichisch - Schweizerische Kommission für die gemeinsame
Nutzung des Oberen Inn:
Rechtsgrundlage:
Parlamentsbeschluß
Zusammensetzung:
Dr. H. Wienerroither und MR DI F. König vom Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft und ein Vertreter des Amtes der
Tiroler Landesregierung.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am
Einmal jährlich; Herbst 1997
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
18) Internationale Rheinregulierung:
Rechtsgrundlage:
Staatsvertrag vom 10.4.1954, BGBl.Nr. 178/1995.
Zusammensetzung:
MR DI S. Mössler vom Bundesministerium für Land - und Forst -
wirtschaft und HR Schwarzler als Vertreter des Amtes der
Vorarlberger Landesregierung.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Viermal jährlich; Frühjahr 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b).
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b).
a) 0 b) 0
19) Staubeckenkommission:
Rechtsgrundlage:
Staubeckenverordnung i.d.F. vom 17.12.1965,
BGBl.Nr. 367/1965.
Zusammensetzung:
SC Dr. W. Stalzer
MR Dr. P. Hochmair
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 23. bis 24. April 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
20) Gesprächsplattform Grundwasserkataster:
Rechtsgrundlage:
Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie.
Zusammensetzung:
Vertreter des Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, der
Bundesländer und fallweise des Bundeskanzleramtes - Frauen -
ministerium sowie des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 12. Juni 1998
Da der Teilnehmerkreis dieses Gremiums wechselt und es keine
fixen Teilnehmerkreis im Sinne Ihrer Anfragestellung gibt, kann
über den Frauenanteil keine Angabe gemacht werden.
21) Gesprächsplattform betreffend die Vollziehung der §§6 und 8
Hydrographiegesetz und § 4 Umweltkontrollgesetz:
Rechtsgrundlage:
Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie.
Zusammensetzung:
Vertreter des Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie und der
Bundesländer.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
einmal jährlich; 12. Juni 1998
Da der Teilnehmerkreis dieses Gremiums wechselt und es keine
fixen Teilnehmerkreis im Sinne Ihrer Anfragestellung gibt, kann
über den Frauenanteil keine Angabe gemacht werden.
22) Internationale Kommission zum Schutze der Donau:
Rechtsgrundlage:
Donauschutzübereinkommen (Inkrafttreten 22. Oktober 1998).
Zusammensetzung:
SC Dr. W. Stalzer
MR DI R. Stadler
HR Dr. Hahnl vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 1. Tagung geplant am 29. Oktober 1998
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 0
Frauenanteil am 1.8.l998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b)
a) 0 b) 0
23) Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz:
Rechtsgrundlage:
Der Fachbeirat wurde 1988 vom damaligen Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft DI Riegler gegründet, nachdem die
Österreichische Düngerberatungsstelle ihre Tätigkeit ein -
gestellt hatte.
Zusammensetzung:
MR i.R. DI E. Rossol, Vorsitzender, HR Univ.Doz. Dr. O.
Danneberg, Geschäftsführer sowie Vertreter des Bundes -
ministeriums für Land - und Forstwirtschaft und der nach -
geordneten Dienststellen, der Präsidentenkonferenz, der
Landes - Landwirtschaftskammern und der einschlägigen Institute
der Universität für Bodenkultur.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Einmal jährlich; 17. November 1997
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 1 b) 4
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b)
a) 1 b) 4
24) Sortenzulassungskommission:
Rechtsgrundlage:
Saatgutgesetz 1997, BGBl.I Nr. 72/1997.
Zusammensetzung:
MR Dr. H. Etz vom Bundesministerium für Land - und Forst -
wirtschaft, zwei Sachverständige, ein Vertreter jeder Land -
wirtschaftskammer und ein Vertreter der Sortenzulassungs -
behörde.
Repräsentanz der Parteien, des NR oder BR oder Landtags oder
Gemeinderats:
Keine
Die genannte Einrichtung tritt zusammen:
das letzte Mal am:
Zweimal jährlich; 18. Dezember 1997
Frauenanteil am 1.8.1995 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 3 Expertinnen
Frauenanteil am 1.8.1998 bei den Mitgliedern (a) und
Ersatzmitgliedern (b):
a) 0 b) 3 Expertinnen
Beilagen
Anlagen konnten nicht gescannt werden!!