4481/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 17. Juli 1998 unter

der Nr.4822/1 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ”finanz -

gesetzliche Überschreitungsermächtigung für das BMLV durch den Bundesminister für

Finanzen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beige -

schlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den einleitenden Ausführungen der Anfragesteller ist zunächst festzustellen, daß die

Überschreitungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel V Abs. 1

Z 24 BFG 1997 in keinem Zusammenhang mit dem Konjunkturausgleich - Voranschlag

(Artikel III BFG 1997) steht. Überschreitungen nach dem Konjunkturausgleich - Voranschlag

sind durch Einnahmen aus Kreditoperationen zu bedecken, wogegen die Bedeckung von

Überschreitungen nach Art. V Abs. 1 Z 24 BFG 1997 durch Mehreinnahmen aus

Veräußerungen von Liegenschaften und Hochbauten, die ausschließlich militärisch genutzt

werden, sichergestellt sein muß.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die Überschreitungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen nach Artikel V Abs. 1

Z 24 BFG 1997 trat mit 1. Jänner 1997 in Kraft (vgl. dazu Art. XVI Abs. 1 BFG 1997).

 

Zu 2:

 

Von der erwähnten gesetzlichen Überschreitungsermächtigung war bisher lediglich der

Verkauf von Teilen der Schwarzenberg - Kaserne in Salzburg betroffen.

Zu 3:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Bundesminister für Finanzen in

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend ”Schwarzenbergkaserne vom

12. Juni 1998 (3985/AB zu 4282/J, XX.GP).

 

Zu 4:

 

In den letzten 15 Jahren wurde durch den Bundesminister für Finanzen keine

Konjunkturausgleichsmaßnahme (Stabilisierungsquote, Konjunkturbelebungsquote etc.)

verfügt.

 

Zu 5 und 6:

 

Entfällt.

 

Zu7:

 

Überschreitungsermächtigungen des Bundesministers für Finanzen werden für jeweils ein

Finanzjahr im Bundesfinanzgesetz festgelegt; jene zur Überschreitung des VA - Ansatzes

1/40108 sind auch in den Bundesfinanzgesetzen 1998 und 1999 enthalten.