4485/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4803/J - NR/1998, betreffend Führerscheinprüfung
per Mausklick, die die Abgeordneten Madl und Kollegen am 17. Juli 1998 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. - 3. Wurde die Erstellung der Prüfungssoftware gemäß den vorgeschriebenen EU -
Richtlinien öffentlich ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht und welche Firma/ - en bekam/ - en ohne vorhergehende
Ausschreibung den Auftrag?
Wenn ja, welche Firmen bewarben sich, welche Bewerbungen wurden berück -
sichtigt, welche nicht und warum?
Antwort:
Die Reform der theoretischen Fahrprüfung ist ein Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem
Fachverband der Kraftfahrschulen abgewickelt worden ist. Es wird ja die Prüfung in den
Fahrschulen auf Prüfgeräten der Fahrschulen abgenommen. Von einer Ausschreibung zur
Erstellung der Prüfungssoftware konnte Abstand genommen werden, da der Fachverband der
Kraftfahrschulen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr kostenlos ein Prü -
fungsprogramm zur Verfügung gestellt hat.
4. Wurde den Fahrschulen für die Abhaltung einer computerunterstützten Fahr -
prüfung eine bestimmte Hardware empfohlen?
Antwort:
Seitens meines Ressorts wurde festgelegt, welche Mindestanforderungen an die Prüfungs -
hardware zu stellen sind. Dies ist ein PC mit CPU 486 mit 16MB Hauptspeicher, 4xCD - ROM
Laufwerk, Betriebssystem Windows 95, Monitorauflösung 800x600 (mind. 15"), High - Color
mit kleiner Schrift.
Weiters muß der PC eine bestimmte vorgegebene Sicherheitskonfiguration, die den Fahr -
schulen und den Lehrmittelherstellern mitgeteilt worden ist, aufweisen.
5. Wenn ja, in welcher Preislage bewegt sich die empfohlene Hardware?
Antwort:
Diese Mindestanforderungen entsprechen nicht dem letzten technischen Stand, so daß auch in
den Fahrschulen bereits vorhandene PCs für die Prüfung eingesetzt werden können. Weiters
folgt daraus, daß nicht die jeweils aktuellste und somit teuerste Hardware angeschafft werden
muß, sondern auch Geräte der letzten und vorletzten Generation verwendet werden können. Die
tatsächlichen Kosten werden wohl von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein, dürften
sich aber im Bereich zwischen S 15.000,-- und S 20.000,-- bewegen.
6. Wenn nein, ist die Prüfungssoftware beliebig kompatibel?
Antwort:
Die Prüfungssoftware ist für alle Geräte, die die Mindestanforderungen (vgl. Pkt. 4) erfüllen,
geeignet. Jedoch müssen die Prüfgeräte jedenfalls die besondere Sicherheitskonfiguration
aufweisen.
7. Sind Ihnen Fälle von Systemabstürzen bekannt?
Antwort:
Bislang wurde meinem Ressort von keinen Systemabstürzen während der Prüfung berichtet.
8. - 11. Nach welchen Richtlinien wurde der Fragenkatalog für die computerunterstützte
Führerscheinprüfung erstellt?
Von wem wurde obengenannter Fragenkatalog erstellt?
Nach welchen Richtlinien wurden die, im multiple choice - System erforderlichen
richtigen und falschen Antworten erstellt?
Von wem wurden obengenannte richtige und falsche Antworten erstellt?
Antwort:
Offenbar gehen Sie davon aus, daß es sich beim Fragenkatalog und bei den Antworten um zwei
verschiedene Dinge handelt. Ich darf Sie daher informieren, daß im Fragenkatalog für die
computerunterstützte Führerscheinprüfung selbstverständlich auch die Antwortvorgaben
integriert sind. Das Ganze wird im multiple choice System abgewickelt. Erstellt wurde der
Fragenkatalog samt Antworten von einem hochrangigen Expertengremium bestehend aus der
Österreichischen Vereinigung für Kraftfahrrecht - Sachverständige (ÖVSK) als Auftragnehmer
sowie dem Fachverband der Kraftfahrschulen und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit als
Sub - Auftragnehmer. Basis waren die in den letzten 10 Jahren verwendeten Prüfbögen für die
mündliche Prüfung.
In einer Arbeitsgruppe in meinem Ressort wurden dazu unter Einbindung von Psychologen die
erforderlichen Rahmenbedingungen festgelegt, wie z.B.:
- einheitlich jeweils 4 Antwortvorgaben, von denen immer mindestens 1 richtig
sein muß, aber auch alle 4 richtig sein können;
- System der Haupt - und Zusatzfragen, wobei die Zusatzfrage in der nächsten
Ebene nur gestellt wird, wenn die Hauptfrage richtig beantwortet worden ist;
- eine Frage wird nur dann als richtig beantwortet gewertet, wenn alle richtigen
Antworten als solche erkannt und angekreuzt worden sind; keine Punkte für
teilrichtig beantwortete Fragen.
12.,13. Werden durch Änderungen im Gesetz - und Verordnungsbereich unbrauchbar
gewordene Prüfungs - CD - ROMs gratis erneuert?
Wenn ja, wer kommt für die Kosten auf?
Antwort:
Ja, die Kosten trägt mein Ressort.
14. In welchem Zeitraum werden in Frage 12. genannte Prüfungs - CD - ROMs
erneuert?
Antwort:
Es ist kein bestimmter Zeitraum vorgesehen, in welchem die Prüf - CD - ROMs jeweils erneuert
werden. Änderungen werden jedenfalls aufgrund von gesetzlichen Änderungen notwendig sein.
15. Wie wird in Zukunft vorgegangen, wenn ein Prüfling eine aufgrund einer
Gesetzesnovelle "richtige" Antwort gibt, der Computer diese aber aufgrund
bereits überholter Software als "falsch" beurteilt?
Antwort:
Wenn ein Kandidat eine Frage aufgrund einer bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderung
rechtlich richtig beantwortet, der Computer diese aber noch als falsch wertet, weil die Prüf - CD
noch nicht erneuert werden konnte, so soll dies nicht zu Lasten des Kandidaten geben. Es gibt
diesbezüglich einen Erlaß an die Behörden, daß in solchen Fällen, wenn gerade diese Frage für
das Durchfallen maßgebend war, diese Frage aus dem Gesamtergebnis herauszurechnen ist und
somit nicht berücksichtigt wird.
16. Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen angesichts der Tatsache, daß
zahllose Fahrschulen einerseits, um gute Preise bieten zu können, andererseits,
um die Erfolgsquoten in die Höhe zu treiben, fundierten Unterricht zunehmend
zugunsten Drill am Computer vernachlässigen?
Antwort:
Fahrschulen müssen sich bei der Unterrichtserteilung an einen durch Verordnung vorgegebenen
Lehrplan halten. Üben am Computer als Prüfungsvorbereitung kann daher nur zusätzlich zu
diesem Unterricht erfolgen, darf diesen aber nicht ersetzen. Sollten einige Fahrschulen den
Unterricht zugunsten einer reinen Prüfungsvorbereitung am PC ersetzen, so stellt dies einen
schweren Verstoß gegen kraftfahrrechtliche Vorschriften dar und es ist die Vertrauenswürdig -
keit des Fahrschulinhabers zu prüfen, was auch zu einer Entziehung der Fahrschulbewilligung
führen kann.
Da das KFG 1967 in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptleute vollzogen wird,
müssen diese durch die hiefür eigens eingesetzten Fahrschulinspektoren dafür Sorge tragen, daß
eventuelle Mißstände rasch beseitigt werden.
17.,18. Ist Ihnen bekannt, daß es bereits Fälle gibt, in denen durch Manipulation (z.B.
Übungsprogramm beantwortet Prüfungsprogramm) die Prüfung ad
absurdum
geführt wurde?
Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Antwort:
Mir sind noch keine Fälle bekannt, in denen bei den Prüfungen manipuliert worden wäre.
Jedenfalls kann die Prüfung nicht durch ein Übungsprogramm beantwortet werden.