4487/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4794/J - NR/1998, betreffend Flugverkehr in

Österreich, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 17. Juli 1998 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

1.,4.,5. In der Anfragebeantwortung 2823/AB vertreten Sie den Standpunkt, daß es

            "seriöserweise nicht möglich" sei, sich zu den globalen Umweltauswirkungen des

            Flugverkehrs "eine abschließende Meinung zu bilden". Sie führen in diesem

            Zusammenhang widersprüchliche Untersuchungsergebnisse ins Treffen.

            Hat sich inzwischen Ihr Informationsstand zu den globalen Umweltauswirkungen

            verbessert? Wenn ja, wie würden Sie auf Basis Ihres derzeitigen Informations -

            standes die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs insbesondere im Hinblick auf

            Treibhauseffekt und Ozonausdünnung einstufen?

 

            Sie führen die "rasant fortschreitende Technik im Bereich der Luftfahrt" an, die

            zu verringertem Treibstoffverbrauch führt.

           

            Werden die technischen Verbesserungen entsprechend Ihrem Kenntnisstand

            ausreichen, um die absoluten Mengen der Treibhausgasemissionen des Flug -

            verkehrs in Österreich abzusenken oder wird es zusätzlicher Maßnahmen

            bedürfen. Auf welchen Expertisen beruht dabei Ihre Einschätzung?

 

            Halten Sie es für notwendig und wünschenswert, zumindest den Zuwachs des

            Flugverkehrsaufkommens durch entsprechende Maßnahmen einzubremsen?

Antwort:

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß aus der Luftfahrt entstehende Umweltprobleme wegen

der internationalen Verflechtung des Flugverkehrs wirksam nur auf internationaler, weltweiter

Ebene gelöst werden können, ausgenommen Fragen des Fluglärms.

Völkerrechtlich unzulässige Einschränkungen des Flugverkehrs über Österreich würden wegen

des dadurch entstehenden Umwegverkehrs keine diesbezüglichen positiven Auswirkungen zur

Folge haben; es würde durch diese Umwege zwangsläufig zu höherem Treibstoffverbrauch und

damit zu einer zusätzlichen Umweltbelastung kommen.

 

Die derzeit weltweit steigende Tendenz des Luftverkehrs kann in ihren Dimensionen von

einzelnen (kleinen) Staaten, wie Österreich praktisch nicht unmittelbar beeinflußt werden.

 

In Kenntnis dieser Situation wurde seitens Österreich ein Weg beschritten, der nicht das

Flugverkehrsaufkommen beschränkt, sondern die von diesen ausgehenden Emissionen ein -

dämmt. Österreich hat bereits 1993 ein stufenweises Betriebsverbot von sog. Kapitel 2 - Jets

eingeführt. Diese vordergründig auf den Fluglärm abzielende Maßnahme hat jedoch zur Folge,

daß jene Flugzeuge, die den strengeren Lärmwerten des Kapitels 3 des ICAO - Anhanges 16,

Teil I entsprechen und derzeit die leiseste Kategorie von Verkehrsflugzeugen darstellen, mit

Triebwerken modernster Technologie ausgestattet sind, die bei gleicher Triebwerksleistung um

bis zu 35 % weniger Treibstoff verbrauchen und dementsprechend abgasärmer sind, als ältere

Baumuster.

 

Derzeit dürfen auf den österreichischen Bundesländerflughäfen nur mehr Kapitel  3 - Jets einge -

setzt werden; auf dem Flughafen Wien sind Kapitel 2 - Jets untertags noch zulässig; der Anteil

der Kapitel 2 - Jets beträgt jedoch nur mehr ca. 5 %. Eine weitere Einschränkung für Kapitel 2 -

Jets bei Nacht ist noch für den heurigen Herbst vorgesehen.

Die diesbezügliche Weiterentwicklung am Triebwerkssektor ist noch im Gange und es sind

nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen der ICAO und der EU (CAEP, Verbot von "hush - kitted

aircraft", Reduktion von NOX - Emissionen usw.) weitere Fortschritte in der nächsten Zukunft zu

erwarten.

2.          Sie führen an, daß auch Ihr Ressort zu einigen Studien in diesem Bereich bei -

             trägt?

             Welche Erkenntnisse haben Sie aufgrund der Studienergebnisse gewonnen?

 

Antwort:

Von den derzeit in Ausarbeitung befindlichen Studien ist der Abschluß der Studie "Evaluierung

der ökonomischen und ökologischen Effekte einer EU - weiten Flugverkehrsbesteuerung in

Österreich" absehbar. Diese Studie wird voraussichtlich zum Jahresende 1998 vorliegen.

Demgemäß kann diese Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.

 

3.          Wie haben sich die jährlichen Treibhausgasemissionen aus dem Flugverkehr in

             Österreich in den jeweiligen Jahren seit 1980 entwickelt? Bitte führen Sie die

             Entwicklung der sechs im Kyoto - Protokoll genannten Treibhausgase (C02, CH4,

             N20, HFCs, PFCs, SF6) an.

 

Antwort:

Diese Frage fällt nicht in das Verkehrsressort und müßte an das Bundesministerium für Um -

welt, Jugend und Familie (Bundesamt für Umwelt) herangetragen werden.

 

6.          Ein Alleingang Österreichs zur Besteuerung von Flugtreibstoff ist nach Ihren

             Angaben nicht möglich.

             Welche internationalen Vereinbarungen und Regelungen stehen einer Besteue -

              rung entgegen? Bitte führen Sie die einschlägigen Bestimmungen im Wortlaut an.

 

Antwort:

Im Artikel 8 (1) b der Richtlinie der EU 92/81 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchs -

steuern auf Mineralöle ist ausdrücklich festgehalten, daß die gewerbliche Luftfahrt von der

Mineralölbesteuerung "obligatorisch" ausgenommen ist. Auch die Empfehlungen der ICAO

gehen in dieselbe Richtung. Vergleichbare Bestimmungen sind auch in diversen bilateralen

Luftverkehrsabkommen enthalten.

7.          Welche Möglichkeiten besitzt Österreich, diese Vereinbarungen zu kündigen oder

             abzuändern?

 

Antwort:

Keine. Es ist nicht möglich, die Bestimmungen der o.g. EU - Richtlinie abzuändern oder nicht

einzuhalten bzw. zu kündigen.

 

8.          Welche Initiativen haben Sie bzw. die österreichische Bundesregierung auf EU -

             Ebene bzw. auf internationaler Ebene gesetzt, um der Steuerbefreiung ein Ende

             zu bereiten?

 

Antwort:

Prinzipiell fällt die Besteuerung von Flugtreibstoff in die Zuständigkeit des ECOFIN, wo

Österreich durch das Bundesministerium für Finanzen vertreten ist.

In den Ratsarbeitsgruppen des ECOFIN wird derzeit ein Entwurf für eine neue Mineralölsteuer -

Richtlinie sowie alternativ dazu der Entwurf für eine Energiesteuerrichtlinie bearbeitet.

 

Die Position Österreichs - die auch vom Verkehrsressort mitgetragen wird - geht dahin, die o.a.

(Frage 6) obligatorische Steuerbefreiung aufzuheben.

Da die Erfolgsaussichten wegen des geforderten Einstimmigkeitsprinzips im ECOFIN eher

gering sind, bemüht sich das Verkehrsressort im Zuge der Diskussionen um die Flughafen -

tarifrichtlinie um eine umweltrelevante Kompensation.

 

Für die 32. Generalversammlung der internationalen Weltzivilluftfahrtorganisation (ICAO), die

in der zweiten Septemberhälfte 1998 stattfindet, bringt Österreich gemeinsam mit einer Reihe

anderer europäischer Staaten Arbeitspapiere ein, die Initiativen für eine Verringerung der NOx -

Emissionen, für ein Überdenken der Steuerbefreiung für Flugtreibstoffe und für neue Lärmrege -

lungen enthalten. Der österreichische Vertreter bei dieser ICAO - Generalversammlung wird im

Rahmen der österreichischen EU - Präsidentschaft in diesem Sinne auch für die Europäische

Union tätig sein.

9.,10.       Sie führen an, daß eine Anhebung der Landegebühren in Österreich "nur zu einer

                Verlegung des Luftverkehrs auf grenznahe ausländische Flughäfen" führen

                würde.

                Auf welchen Expertisen bzw. Studien beruht diese Einschätzung?

 

                Wurde ermittelt, welche Spielräume für die Höhe möglicher Landegebühren

                bestehen würde, ohne damit nennenswerte Verlegungen auszulösen? Wenn ja, mit

                welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die tägliche Praxis zeigt, daß zahlreiche österreichische Charter - und Linienpassagiere mit

Autobussen bzw. PKWs von Klagenfurt nach Laibach bzw. von Graz nach Marburg gebracht

werden. Auf diesen Flughäfen ist die Kostenstruktur (Landegebühren usw.) wesentlich

günstiger als auf den österreichischen Flughäfen. Darüber hinaus ist dort der Einsatz von

Kapitel 2 - Jets in Marburg sogar von "non noise certificated Jets" mit alter Triebwerkstechnolo -

gie noch zulässig, wodurch wesentlich kostengünstiger angeboten werden kann, als beim

Einsatz von modernen Kapitel 3 - Jets.

 

11.           Wie hoch waren die jeweils jährlichen Flugbewegungen im Jahr 1997 auf den a)

                Flughäfen und b) Flugfeldern in Österreich?

 

Antwort:

Die Gesamtflugbewegungen im Jahr 1997 betrugen

a) auf den österreichischen Flughäfen:

 

        Flughafen:                            Flugbewegungen:

        Graz                                       61.916

        Innsbruck                               28.370

        Klagenfurt                              29.250

        Linz                                        30.054

        Salzburg                                 53.354

        Wien                                      171.134

 

Diese Zahlen beinhalten Flugbewegungen des Linien - und Charterverkehrs sowie der

allgemeinen Luftfahrt.


 

b)     auf den österreichischen Flugfeldern:

         Die Bewegungszahlen auf den österreichischen Flugfeldern sind der Publikation "Zivil -

         luftfahrt in Österreich" des Statistischen Zentralamtes zu ersehen (Beilage 1).

 

12.    Wie oft wurde Österreich 1997 überflogen? Wie hoch ist die Steigerungsrate

         gegenüber 1996?

 

Antwort:

Im Jahr 1997 erfolgten insgesamt 713.384 Instrumentenflüge über Österreich.

Dies entspricht einer Zunahme von 4,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Eine genaue Auflistung findet sich in Beilage 2.

 

13.    Welches waren die zehn am meisten frequentierten Flugrouten über Österreich

          im Jahr 1997? Welche Frequenzsteigerung weisen diese einzelnen Flugrouten im

         Vergleich zu 1996 auf?

 

Antwort:

In der Beilage 2 wird eine Grafik vorgelegt, aus der die prozentuelle Verteilung des Flug -

verkehrs auf den österreichischen Luftstraßen in den Jahren 1996 und 1997 ersehen werden

kann.

 

14.     Gab es seit der Anfragebeantwortung 2823/AB Änderungen in den Betriebszeiten

          der Flughäfen und Flugfelder? Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Die Beantwortung der Anfrage 2823/AB erfolgte am 7. September 1997. Seit diesem Zeitpunkt

wurde die Änderung der Betriebszeiten des Flughafens Salzburg mit ha. Bescheid vom 20.

Oktober 1997 genehmigt. Die neuen Betriebszeiten sind im österreichischen Luftfahrthandbuch

öffentlich kundgemacht (Beilage 3).

 

Bezüglich der Änderung der Betriebszeiten auf den österreichischen Flugfeldern haben sämtli -

che Landeshauptleute, mit Ausnahme von Tirol mitgeteilt, daß keine Änderungen der Betriebs -

zeiten erfolgt sind. Aus Tirol ist diesbezüglich keine Meldung zeitgerecht eingelangt.

15.        Wie häufig wurden in den Jahren 1980 bis 1997 die Betriebsbeschränkungen auf

             den Flughäfen bzw. Flugfeldern in der Steiermark, in Tirol und in Niederöster -

             reich verletzt?

 

Antwort:

Erweiterungen der Betriebsbereitschaft erfolgen durch die Flugplatzhalter auf der Basis der

geltenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften. Die einschlägigen Rechtsvorschriften wurden nicht

verletzt.

 

16., 17. Welche Vorschriften (Mindestflughöhe etc.) sind beim "fuel dumping" einzuhal -

             ten?

             Wie oft und wo kam es in Österreich seit 1. Jänner 1997 zu ”fuel dumping”?

             Welche Treibstoffmengen wurden dabei im jeweiligen Fall freigesetzt?

 

Antwort:

Es wurde bereits in einer Reihe von parlamentarischen Anfragen zum Problem

"fuel dumping” durch meine Amtsvorgänger sehr ausführlich Stellung genommen (z.B. 1746/J -

NR/91, 3949/J - NR/92, 1356/J - NR/96, 1473/J - NR/96 sowie 2663/J - NR/97). Seit dem Datum der

letzten parlamentarischen Anfrage in dieser Angelegenheit erfolgte in Österreich ein Fall von

"fuel dumping" im Gebiet des Burgenlands (Type Boeing B 727 der Fluggesellschaft BCS,

Dauer des "dumpings", ca. 1,5 Minuten, Höhe: 9000 ft MSL); die abgelassene Menge wurde

vom Piloten nicht mitgeteilt.

Es erfolgten keine Meldungen über Verunreinigungen aus dem betroffenen Gebiet.

 

18.,19.   Liegen Ihnen Beschwerden bzw. Informationen über (Boden)- Verunreinigungen

              vor, die seitens der Beschwerdeführer bzw. Informanten auf die Emissionen

              (Schadstoffe, Treibstoff, Abwässer, etc.) des überfliegenden Flugverkehrs zurück -

              geführt werden? Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich dabei?

   

              Wurden diese Fälle geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein,

              warum nicht?

 

Antwort:

Es liegen meinem Ressort keine Beschwerden oder Informationen über Bodenverunreinigungen

durch den Luftverkehr vor.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!