4497/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

17.7.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4784/J betreffend

"Frauenanteil und politische Vertretung in diversen Beiräten, Fachgremien,

Kommissionen, Diskussionsgruppen u.ä." gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt

zu beantworten:

 

ad 1 bis 8

In meinem Ressort existieren - mit Ausnahme der in jedem Ressort eingerichteten

Kommissionen in Zusammenhang mit Dienstrechtsangelegenheiten - nachfolgend

angeführte Kommissionen, Beiräte etc. Auskünfte bezüglich politischer

Repräsentanten kann ich nur insoweit erteilen, als sie mir als solche namhaft

gemacht worden sind. Weiters darf ich darauf hinweisen, daß bei einigen Gremien

kein konstanter Teilnehmerkreis existiert, da die betroffenen Institutionen zu den

einzelnen Sitzungen verschiedene Personen entsenden. Daher stellen die

diesbezüglichen Mitgliederlisten bzw. der Anteil der politischen Repräsentanten und

Frauen lediglich Momentaufnahmen dar. Die entsprechenden Personen sind in der

Reihenfolge der beigelegten Listen angeführt.

Zu 1: Gleichbehandlungsbeauftragte

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Bundes - Gleichbehandlungsgesetz 1993

Zu 5: Monatlich, zuletzt am 24. Juni 1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 1, Bestellung durch den Bundesminister

Zu 7: Frauenanteil 100 %

Zu 8: Unverändert

 

                                                                   UMWELT

 

Zu 1: Umweltrat

Zu 2: Ja, die politische Repräsentanz ist im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

          (UVP - G) geregelt. Die entsprechenden Personen sind:

          Abg.z.NR. Dr. Peter KEPPELMÜLLER

          Abg.z.NR Ing. Erwin KAIPEL

          Abg.z.NR Dl Werner KUMMERER

          Abg.z.NR Dr. Georg OBERHAIDINGER

          LAbg. Rudolf FRIEWALD

          Abg.z.NR Karl Heinz KOPF

          Abg.z.NR. Josef SCHREFEL

          Abg.z.NR. Anna Elisabeth AUMAYR

          Abg.z.NR. Ing. Monika LANGTHALER

          Abg.z.NR. Mag. Thomas BARMÜLLER

          LAbg. Ing. Mag. Otto GUMPINGER

          Abg.z.NR. Othmar BRIX

          Vizebürgermeister Dr. Heinz SCHADEN

          Stadtrat Dr. Friedrich GANZERT

 

Zu 3: Darüber hinaus keine Experten politischer Parteien

Zu 4: UVP - G

Zu 5: Gem. § 27 Abs. 2 UVP - G nach Bedarf;

          Vollversammlungen des Umweltrates gem. § 9 Abs. 1 d. GO d. Umweltrates

          finden mindestens einmal pro Halbjahr statt, zuletzt am 6. Mai 1998.

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 2, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage.

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 20 Hauptmitglieder (HM), davon 5 Frauen,

                                                20 Ersatzmitglieder (EM), davon 3 Frauen.

          Mitglieder zum 1.8.98: 20 HM, davon 5 Frauen

                                                 20 EM, davon 4 Frauen

Zu 8: HM:Veränd.0

          EM: Veränd.: + 1

 

Zu 1: Österreichischer Rat für Nachhaltige Entwicklung (ÖRNE)

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Bundesministeriengesetz (BMG)

Zu 5: Nach Bedarf, etwa alle zwei Monate, zuletzt am 6.8.1998

Zu 6: Mitglieder (sind nicht fix) siehe Beilage 3, die Nominierungen erfolgen seitens

          der Bundesministerien, der Sozialpartner sowie der NGO's.

Zu 7: Da der Teilnehmerkreis nicht konstant ist, variiert auch der Frauenanteil.

Zu 8: Der ÖRNE war 1995 noch nicht eingerichtet.

 

Zu 1: Biodiversitätskommission

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Die Biodiversitätskommission soll die Umsetzung und Weiterentwicklung des

          Übereinkommens über die Biologische Vielfalt sicherstellen; Ratifikation mit

          BGBI 1995/213.

Zu 5: Zusammentreten nach Bedarf, etwa alle zwei Monate, zuletzt am 28.4.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 4, Bestellung durch den Bundesminister

Zu 7: Mitglieder: 58, davon 12 Frauen

Zu 8: Die Biodiversitätskommission war 1995 noch nicht eingerichtet.

 

Zu 1: Klimabeirat

Zu 2: Keine politischen Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: BMG

Zu 5: etwa 4 mal jährlich, zuletzt am 28.8.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 5, Bestellung erfolgt durch den Bundesminister

Zu 7: 11 Mitglieder, davon 1 Frau

Zu 8: Der Klimabeirat war 1995 noch nicht eingerichtet.

 

Zu 1: Kommission in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft

Zu 2: Ja, es gibt politische Repräsentanz. Die entsprechenden Personen sind:

          Stadtrat Fritz SVIHALEK

          LAbg. Dl Heinz GRABNER

          LH - Stv. Fritz HOCHMAIR

          LR Dkfm. Dr. Johann BAUER

          Abg.z.NR Dl Dr. Peter KEPPELMÜLLER

          LH Karl STIX

          LR Dr. Othmar RAUS

          LAbg. Herbert SCHILLER

          LH Dr. Josef PÜHRINGER

          LR Erich PÖLTL

          LH - Stv. Ferdinand EBERLE

          LR Prof. Mag. Wolfgang SQBOTKA

          Abg.z.NR Georg WURMITZER

          LAbg. Rudolf KLUCSARITS

          LR Dr. Elisabeth SICKL

          LR Hubert GORBACH

          LR Dr. Hans ACHATZ

          Abg. z.NR Dr. Stefan SALZL

          Abg.z.NR Andreas WABL

          Abg.z.NR Mag. Thomas BARMÜLLER

          Bürgermeister Dr. Josef DECHANT

Zu 3: Darüber hinaus keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Umweltförderungsgesetz

Zu 5: 3mal jährlich, zuletzt am 24.6.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 6, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 13 HM, davon 2 Frauen

                                                13 EM, davon 0 Frauen

          Mitglieder zum 1.8.98: 13 HM, davon 1 Frau

                                                13 EM, davon 1 Frau

Zu 8: HM: Veränd.: - 1

          EM: Veränd.: + 1

 

Zu 1: Gemeinsamer Arbeitskreis des Bundes und der Länder

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Umweltförderungsgesetz

Zu 5: 3 bis 4-mal jährlich, zuletzt am 23.6.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 7, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 17 HM, davon 1 Frauen

                                                17 EM, davon 0 Frauen

          Mitglieder zum 1.8.98: 17 HM, davon 1 Frau

                                                17 EM, davon 1 Frau

Zu 8: HM: Veränd.: 0

          EM: Veränd.: + 1

 

Zu 1: Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im In- und

          Ausland

Zu 2: Ja, es gibt politische Repräsentanz. Die entsprechenden Personen sind:

          Abg. z. NR Dr. Peter Keppelmüller

          Abg. z. NR Dl Werner Kummerer

          Abg. z. NR Ing. Monika Langthaler

          Abg. z. NR Mag. Thomas Barmüller

Zu 3: Darüber hinaus keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Umweltförderungsgesetz

Zu 5: 4mal jährlich, zuletzt am 25.6.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 8, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 18 HM, davon 4 Frauen

                                                18 EM, davon 2 Frauen

Mitglieder zum 1.8.98: 18 HM, davon 7 Frauen

                                       18 EM, davon 1 Frau

Zu 8: HM: Veränd.: + 3

          EM: Veränd.: - 1

Zu 1: Altlastensanierungskommission (ALSAKO)

Zu 2: Ja, es gibt politische Repräsentanz. Die entsprechenden Personen sind:

          Stadtrat Fritz SVIHALEK

          LR Mag. Wolfgang SOBOTKA

          LR Paul RIUSTEUER

          LR Dr. Walter AICHINGER

          LR Erich PÖLTL

          LR Dr. Elisabeth SICKL

          LAbg. Herbert SCHILLER

          LR Dr. Eva LICHTENBERGER

          LR Dr. Qthmar RAUS

          LR Hubert GORBACH

          Stadtrat Hans PAMMER

          Abg.z.NR Otmar BRIX

          Abg.z.NR Dr. Peter KEPPELMÜLLER

          Abg.z.NR Jakob AUER

          Abg.z.NR Mag. Franz STEINDL

          Abg.z.NR Ing. Monika LANGTHALER

          Abg.z.NR Mag. Thomas BARMÜLLER

 

Zu 3: Darüber hinaus keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Umweltförderungsgesetz

Zu 5: 4mal jährlich, zuletzt am 24.6.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 9, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 26 HM, davon 5 Frauen

                                                26 EM, davon 2 Frauen

          Mitglieder zum 1.8.98: 26 HM, davon 4 Frauen

                                                26 EM, davon 4 Frauen

Zu 8: HM: Veränd.: - 1

EM:Veränd.: +2

 

Zu 1: Verpackungskommission

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Verpackungs-Verordnung

Zu 5: 4mal jährlich, zuletzt am 16.6.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 10, Bestellungen erfolgen gemäß der obengenannten

          Verordnung

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 21 HM, davon 1 Frau

                                                15 EM, davon 2 Frauen

          Mitglieder zum 1.8.98: 11 HM, davon 1 Frau

                                                11 EM, davon 3 Frauen

Zu8: HM:Veränd.:+/-0

EM: Veränd.: + 1

Zu 1: Wissenschaftlicher Rat für Abfallwirtschaft und Altlastensanierung

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Bundesministeriengesetz

Zu 5: 2 mal jährlich, zuletzt am 17.4.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 11, Bestellungen erfolgen durch den Bundesminister

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 15, davon 1 Frau

          Mitglieder zum 1.8.98: 16, davon 1 Frau

Zu 8: Unverändert

 

Zu 1: Umweltzeichen-Beirat

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Satzung für die Verbandsmarke ,,Umweltzeichen‘” gemäß § 63

          MarkenschutzG

Zu 5: 2 mal jährlich, zuletzt am 26.6.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 12; Bestellungen erfolgen gemäß der o.a. Satzung

Zu 7: Teilnehmerkreis ist nicht konstant, derzeit 7 Frauen

Zu 8: Unverändert

 

Zu 1: Holzbeirat

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte

          aus nachhaltiger Nutzung (Kennzeichnung von Tropenhölzern; Gütezeichen

          für Holz)

Zu 5: in der Regel 1 mal jährlich oder bei Bedarf, zuletzt am 22.3.1996

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 13, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.98: 4 HM, davon 4 Frauen

                                               14 EM, davon 3 Frauen

Zu 8: Unverändert

 

Zu 1: Nationalparkbeirat

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: BMG

Zu 5: bei Bedarf, zuletzt am 7.11.1997

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 14, Bestellungen erfolgen durch den Bundesminister

Zu 7: 20 Mitglieder, davon 2 Frauen

Zu 8: Unverändert

 

Zu 1: Österreichisch-Ungarische Nationalpark Neusiedler See Kommission

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Burgenländisches Nationalparkgesetz

Zu 5: bei Bedarf, zuletzt am 15.10.1997

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 15, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: 15 Mitglieder, davon 1 Frau

Zu 8: Unverändert

 

Zu 1: Nationalpark Neusiedler See Kommission

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Art. iSa-Vertrag ”Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel”‘

Zu 5: 1 mal jährlich oder bei Bedarf, zuletzt am 20.5.1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 16, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.98: 13 HM, davon 0 Frauen

                                                13 EM, davon 3 Frauen

Zu 8: Unverändert

 

Zu 1: Nationales Komitee der Alpenkonvention

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: BMG

Zu 5: bei Bedarf, zuletzt im Frühjahr 1998

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 17, Bestellungen erfolgen durch den Bundesminister

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.98: 32 Mitglieder, davon 4 Frauen

Zu 8: Unverändert

 

 

                                                                  FAMILIE

 

Zu 1: Familienpolitischer Beirat

Zu 2: Ja, es gibt politische Repräsentanz. Die entsprechenden Personen sind:

          LAbg. Otto GUMPINGER

          Abg.z.NR Rosemarie BAUER

          Abg.z.NR Franz KAMPICHLER

          Abg.z.NR Gabriele BINDER

          LAbg. Mag. Bruno WÖGERER

          Abg.z.NR Editz HALLER

          BR Walter BUCHINGER

Zu 3: Darüber hinaus keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Bundesgesetz zur Errichtung eines familienpolitisches Beirates beim

          Bundeskanzleramt, 1967

Zu 5: Bei Bedarf, jedoch mindestens 2 mal jährlich, zuletzt am 9.3.1998 (ein

          Unterausschuß tagte am 17.7.1998)

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 18, Bestellungen erfolgen gemäß der gesetzlichen

          Grundlage

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.95: 15 HM, davon 4 Frauen

                                                15 EM, davon 4 Frauen

          Mitglieder zum 1.8.98: 15 HM, davon 6 Frauen

                                                15 EM, davon 5 Frauen

Zu 8: HM:Veränd.:+2

          EM: Veränd.: + 1

 

Zu 1: Österreichisches Nationalkomitee (ÖNK) zur Vorbereitung und

          Durchführung des Internationalen Jahres der älteren Menschen 1999

Zu 2: Keine politischen Repräsentanz

Zu 3: BM a. D. Abg . z. EP Dr. Marilies Flemming leitet zusammen mit dem

          Seniorenbeauftragten der Stadt Wien den Arbeitskreis 4.

Zu 4: Beschluß der Bundesregierung vom 3. März 1998

Zu 5: Die konstituierende Sitzung fand am 16.3.1998 statt, eine Sitzung ist noch für

          1998 und 2 Sitzungen für 1999/¤geplant.

Zu 6: Mitglieder siehe Beilage 19, Bestellungen erfolgen seitens der im oben

          angeführten Ministerratsbeschluß angeführten Institutionen.

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.98:61, davon 19 Frauen

Zu 8: Das ÖNK war 1995 noch nicht eingerichtet.

 

Zu 1: 7 interdisziplinäre Arbeitskreise (AK) zu folgenden Themen:

AK 1 Solidarität zwischen den Generationen

AK 2 Für eine neue Kultur des Alterns

AK 3 Gesund leben - Gesund altern

AK 4 Gesellschaftliche und politische Partizipation älterer Menschen

AK 5 Pflege und Betreuung in häuslichen und institutionellen Bereich

AK 6 Alter und Wohnen

AK 7 Ältere Menschen und die Rechtsordnung

 

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Keine Experten politischer Parteien

Zu 4: Beschluß der Bundesregierung vom 3. März 1998

Zu 5: Die konstituierenden Sitzungen fanden im Juni1998 statt, zwei Sitzungen sind

          noch für 1998 und 3 Sitzungen für 1999 geplant.

Zu 6: Mitglieder siehe Beilagen 20-26, Bestellungen erfolgen seitens der im oben

          angeführten Ministerratsbeschluß angeführten Institutionen.

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.1998:

AK 1: 119 Mitglieder, davon 63 Frauen

AK 2:   89 Mitglieder, davon 58 Frauen

AK 3: 102 Mitglieder, davon 66 Frauen

AK 4:   68 Mitglieder, davon 37 Frauen

AK 5: 127 Mitglieder, davon 88 Frauen

AK 6:   55 Mitglieder, davon 32 Frauen

AK 7: 41 Mitglieder, davon 12 Frauen

Zu 8: Diese Arbeitskreise waren 1995 noch nicht eingerichtet.

                                                                     JUGEND

 

Zu 1: Jugendforum des BMUJF

Zu 2: Keine politische Repräsentanz

Zu 3: Ein Jugendgemeinderat - Christian TESCH - ist als Experte, nicht aufgrund

          seiner politischen Funktion nominiert.

Zu 4: BMG

Zu 5: Vorläufig alle 2 Monate zuletzt v. 12. - 17.7.1998, Kommunikation

          untereinander erfolgt via blackbox.

Zu 6: Die Mitglieder (siehe Beilage 27) wurden von einem unabhängigen Gremium

          aufgrund einer Ausschreibung ausgewählt. Die Bestellung erfolgt seitens des

          Bundesministers

Zu 7: Mitglieder zum 1.8.98:12, davon 6 Mädchen/Frauen

Zu 8: Das Jugendforum war 1995 noch nicht eingerichtet.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!