450/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom

18. April 1996, Nr. 410/J, betreffend Verwendung der MÖSt-Mittel durch die Bundesländer,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.-:

Die Mineralölsteuereinnahmen betrugen im Jahr:

 

Mio. S

1990 19.618,315

1991 20.699,818

1992 25.186,772

1993 25.323,987

1994 27.097,563

1995 31.459,030

 

Zu 2.:

Es wurden folgende Beträge an die Länder überwiesen:

 

Mio. S

1994 903,710

. 1995 1.322,238

 

Zu 3.:

Die einzelnen Bundesländer erhielten (in Tausend Schilling) folgende Finanzzuteilungen:

 

1994 1995

 

Burgenland 28.955 42.365

Kärnten 61.778 90.388

Niederösterreich 161.095 235.702

Oberösterreich 148.380 217.098

Salzburg 54.268 79.401

Steiermark 131.481 192.372

Tirol 69.938 102.328

Vorarlberg 36.898 53.987

Wien 210.917 308.597

Summe 903.7101,322.238

 

 

Zu 4.:

 

Die Definition des Verwendungszweckes ergibt sich aus § 20 Abs. 4 Finanzausgleichs-

 

gesetz 1993. Die maßgebliche Gesetzesstelle lautet:

 

,,(4) Der Bund gewährt den Ländern für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs

 

jährlich eine Finanzzuweisung in Höhe von 4,888 vH des Ertrages der Mineralölsteuer

 

abzüglich 441,8 Millionen Schilling..."

 

 

Die abgezogenen 441,8 Millionen Schilling dienen zur Gewährung einer Finanzzuweisung an

 

die Gemeinden zur Förderung des Personennahverkehrs.

 

 

Zu 5. bis 9.:

 

Eine erste Erhebung über die Verwendung der Finanzzuweisungen gemäß § 20 Abs. 4

 

Finanzausgleichsgesetz durch die Länder wurde im Herbst 1994 durchgeführt. Dabei ergab

 

sich kein Grund zur Annahme, daß Länder diese Mittel zweckwidrig verwendet hätten. Eine

 

vollständige Erhebung für die Jahre 1994 und 1995 ist für Sommer 1996 geplant.

 

 

lch möchte hier nicht unerwähnt lassen, daß der Verwendungszweck, wie unter Frage 8

 

erwähnt, nicht vom Bundesministerium für Finanzen formuliert wurde, sondern auf den

 

Ergebnissen der Verhandlungen der Finanzausgleichspartner beruht.

 

 

Sollten die geplanten vollständigen Erhebungen ergeben, daß Mittel für Zwecke des

 

öffentlichen Personennahverkehrs nicht korrekt verwendet werden, wird das Bundes-

 

ministeriurn für Finanzen die gewährten Beträge rückfordern.