4502/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zweytick und Kollegen haben am 17. Juli
1998 unter der Nr. 4812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend parteipolitischer Mißbrauch der Bundes - Sportorganisation durch die
SPÖ gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der angesprochenen Angelegenheit hat sich der ÖVP - Klub am 7. Juli 1998
an den Vorsitzenden der Österreichischen Bundes - Sportorganisation gewandt.
Dieser hat daraufhin das meiner Anfragebeantwortung in Kopie beiliegende
Schreiben an den Klubobmann Dr. Andreas Khol und den Abgeordneten zum
Nationalrat Karl - Heinz Kopf gerichtet. Ich gehe aufgrund dieses Schreibens
davon aus, daß die unvollständige Bezeichnung der Antragsteller des Initiativ -
antrages zum Glücksspielgesetz auf ein Versehen und nicht auf ein partei -
politisch motiviertes Interesse
zurückzuführen ist.
Zu Frage 3:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 erübrigt sich ein
näheres Eingehen auf diese Frage.
Sehr geehrter Herr Klubobmann !
Sehr geehrter Herr Abgeordneter !
Zu Ihrem Schreiben vom 7. Juli dieses Jahres gebe ich meiner
Vewunderung darüber Ausdruck, daß Sie der österreichischen
Bundes - Sportorganisation "einseitige und parteipolitisch moti -
vierte Informationen an ihre Mitglieder” unterstellen.
Wie Sie dieser Mitteilung entnehmen können, wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß die Novelle zum Glücksspielgesetz “mit
den Stimmen der SPÖ, ÖVP, Liberales Forum und Grünen” angenom -
men worden ist. Das Fehlen der Mit - Antragssteller Kopf und
Dr. Höchtl in der Information wird von Kollegen Hasenöhrl sicher
nicht parteipolitisch motiviert gewesen sein.
Da auch ich stets dafür eingetreten bin, daß die Sportpolitik
außerhalb der Parteipolitik zu stehen hat, begrüße ich es sehr,
wenn dies nun auch von der ÖVP bekräftigt wird.