4502/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zweytick und Kollegen haben am 17. Juli

1998 unter der Nr. 4812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend parteipolitischer Mißbrauch der Bundes - Sportorganisation durch die

SPÖ gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

In der angesprochenen Angelegenheit hat sich der ÖVP - Klub am 7. Juli 1998

an den Vorsitzenden der Österreichischen Bundes - Sportorganisation gewandt.

Dieser hat daraufhin das meiner Anfragebeantwortung in Kopie beiliegende

Schreiben an den Klubobmann Dr. Andreas Khol und den Abgeordneten zum

Nationalrat Karl - Heinz Kopf gerichtet. Ich gehe aufgrund dieses Schreibens

davon aus, daß die unvollständige Bezeichnung der Antragsteller des Initiativ -

antrages zum Glücksspielgesetz auf ein Versehen und nicht auf ein partei -

politisch motiviertes Interesse zurückzuführen ist.

Zu Frage 3:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 erübrigt sich ein

näheres Eingehen auf diese Frage.

Sehr geehrter Herr Klubobmann !

Sehr geehrter Herr Abgeordneter !

 

 

Zu Ihrem Schreiben vom 7. Juli dieses Jahres gebe ich meiner

Vewunderung darüber Ausdruck, daß Sie der österreichischen

Bundes - Sportorganisation "einseitige und parteipolitisch moti -

vierte Informationen an ihre Mitglieder” unterstellen.

Wie Sie dieser Mitteilung entnehmen können, wurde ausdrücklich

darauf hingewiesen, daß die Novelle zum Glücksspielgesetz “mit

den Stimmen der SPÖ, ÖVP, Liberales Forum und Grünen” angenom -

men worden ist. Das Fehlen der Mit - Antragssteller Kopf und

Dr. Höchtl in der Information wird von Kollegen Hasenöhrl sicher

nicht parteipolitisch motiviert gewesen sein.

 

Da auch ich stets dafür eingetreten bin, daß die Sportpolitik

außerhalb der Parteipolitik zu stehen hat, begrüße ich es sehr,

wenn dies nun auch von der ÖVP bekräftigt wird.