4503/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Smolle und PartnerInnen haben am 17. Juli

1998 unter der Nr. 4765/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Neukonstituierung des Beirates für die slowenische Volksgruppe

beim Bundeskanzleramt gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlos -

sen ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Folgende Adressaten wurden ersucht, Mitglieder für den neu zu konstituieren -

den Beirat vorzuschlagen:

 

Rat der Kärntner Slowenen: vier Personen

Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten: vier Personen

Diözese Gurk, Bischöfliches Ordinariat: eine Person

Sozialdemokratische Partei Österreichs, Landesorganisation Kärnten: drei

Personen

Die Freiheitlichen, Landesgeschäftsstelle Kärnten: zwei Personen

Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Kärnten: zwei Personen

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Auswahl der zur Frage 1 genannten Adressaten erfolgte auf Grund der im

Gesetz genannten Kriterien und den bisherigen Erfahrungen des Bundeskanz -

leramtes.

 

Die in diesen Fragen angesprochenen Aspekte sind im übrigen Teil des

durchzuführenden Ermittlungsverfahrens, in dem die Parteien eine Mit -

wirkungsverpflichtung trifft. Das Prüfungsergebnis wird dem zu erlassenden

Bescheid zu entnehmen sein.

 

Zu Frage 4:

Das in der Anfrage angesprochene “durch Wahlen legitimierte politische

Vertretungsorgan der slowenischen Volksgruppe mit Öffentlichkeitsrecht" stellt

eine Forderung lediglich eines Teiles der slowenischen Volksgruppe dar,

welche von anderen Gruppen der slowenischen Volksgruppe ebenso wie von

den anderen österreichischen Volksgruppen nicht geteilt wird. Im Memorandum

der österreichischen Volksgruppen, welches von den Volksgruppenbeiräten für

die österreichischen Volksgruppen erarbeitet und am 24. Juni1997 der

Bundesregierung überreicht wurde, wird die Forderung nach einer öffentlich -

rechtlichen Vertretung ausdrücklich nicht gestellt, da dafür eine mit der Freiheit

des Bekenntnisses zu einer Volksgruppe in einem Spannungsverhältnis

stehende Minderheitenfeststellung - in welcher Form auch immer - erforderlich

wäre.

Zu Frage 5:

Eine "Vorsitzendenkonferenz der österreichischen Votksgruppenbeiräte" ist ein

Gremium, das im Memorandum der österreichischen Volksgruppen vom

24. Juni 1997 an die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat

angesprochen ist und von allen sechs österreichischen Volksgruppenbeiräten

beschlossen wurde. Die Vorsitzendenkonferenz fußt derzeit noch auf keiner

gesetzlichen Grundlage und ist daher ein faktischer Zusammenschluß der

Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der österreichischen Volks -

gruppenbeiräte, die aus eigenem dann zusammentreten, wenn sie selber hiefür

einen Bedarf feststellen.