4503/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Smolle und PartnerInnen haben am 17. Juli
1998 unter der Nr. 4765/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Neukonstituierung des Beirates für die slowenische Volksgruppe
beim Bundeskanzleramt gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlos -
sen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Folgende Adressaten wurden ersucht, Mitglieder für den neu zu konstituieren -
den Beirat vorzuschlagen:
Rat der Kärntner Slowenen: vier Personen
Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten: vier Personen
Diözese Gurk, Bischöfliches Ordinariat: eine Person
Sozialdemokratische Partei Österreichs, Landesorganisation Kärnten: drei
Personen
Die Freiheitlichen, Landesgeschäftsstelle Kärnten: zwei Personen
Österreichische Volkspartei,
Landesparteileitung Kärnten: zwei Personen
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Auswahl der zur Frage 1 genannten Adressaten erfolgte auf Grund der im
Gesetz genannten Kriterien und den bisherigen Erfahrungen des Bundeskanz -
leramtes.
Die in diesen Fragen angesprochenen Aspekte sind im übrigen Teil des
durchzuführenden Ermittlungsverfahrens, in dem die Parteien eine Mit -
wirkungsverpflichtung trifft. Das Prüfungsergebnis wird dem zu erlassenden
Bescheid zu entnehmen sein.
Zu Frage 4:
Das in der Anfrage angesprochene “durch Wahlen legitimierte politische
Vertretungsorgan der slowenischen Volksgruppe mit Öffentlichkeitsrecht" stellt
eine Forderung lediglich eines Teiles der slowenischen Volksgruppe dar,
welche von anderen Gruppen der slowenischen Volksgruppe ebenso wie von
den anderen österreichischen Volksgruppen nicht geteilt wird. Im Memorandum
der österreichischen Volksgruppen, welches von den Volksgruppenbeiräten für
die österreichischen Volksgruppen erarbeitet und am 24. Juni1997 der
Bundesregierung überreicht wurde, wird die Forderung nach einer öffentlich -
rechtlichen Vertretung ausdrücklich nicht gestellt, da dafür eine mit der Freiheit
des Bekenntnisses zu einer Volksgruppe in einem Spannungsverhältnis
stehende Minderheitenfeststellung - in welcher Form auch immer - erforderlich
wäre.
Zu Frage 5:
Eine "Vorsitzendenkonferenz der österreichischen Votksgruppenbeiräte" ist ein
Gremium, das im Memorandum der österreichischen Volksgruppen vom
24. Juni 1997 an die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat
angesprochen ist und von allen sechs österreichischen Volksgruppenbeiräten
beschlossen wurde. Die Vorsitzendenkonferenz fußt derzeit noch auf keiner
gesetzlichen Grundlage und ist daher ein faktischer Zusammenschluß der
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der österreichischen Volks -
gruppenbeiräte, die aus eigenem dann zusammentreten, wenn sie selber hiefür
einen Bedarf feststellen.