4505/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 17. Juli 1998

unter der Nr. 4799/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-

fend Fertigstellung des Film “Jedermanns Fest” gerichtet, deren Wortlaut in der

Beilage angeschlossen ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;

 

Zu Frage 1:

Wie mir mitgeteilt wird, wurde der von der WEGA - Film Herrn Lehner gesetzte

Einigungstermin (10. Juni 1998) dem Österreichischen Filminstitut mit Fax vom

12. Juni 1998 bekanntgegeben.

 

Zu Frage 2:

Das Österreichische Filminstitut wurde, wie mir mitgeteilt wird, am 29. Juni

1998 über die Drehtage vom 6. und 7. Juni 1998 durch Übermittlung der

Dispositionen Nr. 63 und 64 sowie der entsprechenden Tagesberichte in

Kenntnis gesetzt.

Zu Frage3 :

Dazu wird mir folgendes mitgeteilt: Die seitens des österreichischen Film -

instituts mit den anderen Finanzierungspartnern gesetzte Einigungsfrist ist am

15. Mai 1998 ergebnislos verstrichen. In der Folge hat das österreichische

Filminstitut die WEGA - Film zur Stellungnahme aufgefordert, welche am

27. Mai 1998 erfolgte. In diesem Schreiben wurde auf eine Stellungnahme von

Herrn Lehner vom 14. Mai 1998 hingewiesen, in dem dieser “weiterhin eine

ablehnende (und von ihm als endgültig bezeichnete) Haltung" zu den Vor -

schlägen betreffend die Weiterführung des Vorhabens einnimmt. Angesichts

dieser Sachlage waren weitere Schritte, die zu einer Einigung geführt hätten,

nicht möglich.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Es bestand keine Notwendigkeit, bezüglich der Dreharbeiten am 6. und

7. Juni 1998 Regisseur oder Kamerateam zu benennen. Aus dem Tagesbericht

ist ersichtlich, daß an diesen Tagen Montagebilder des Autounfalls gedreht

wurden.

 

Zu Frage 7:

Wie mir berichtet wird, wurde das Österreichische Filminstitut bisher weder über

die Notwendigkeit einer Einigung, noch über das mögliche Faktum einer Nicht -

einigung mit Herrn Klaus Maria Brandauer informiert, wobei weder dem

Österreichischen Filminstitut noch den Mitfinanzierungspartnern bekannt ist,

worüber eine Einigung erzielt hätte werden sollen bzw. worin eine Nichteini -

gung zu sehen gewesen wäre.

Zu Frage 8:

Das mir vorliegende Protokoll über ein Gespräch der Finanzierungspartner vom

12. Februar 1998 weist in keinem Punkt die in der Frage genannten Voraus -

setzungen (Ersatzregisseur, Einigung mit Herrn Klaus Maria Brandauer) auf.

 

Zu Frage 9:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollziehungsbereiches.