4506/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 17. Juli 1998
unter der Nr. 4798/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Referenzfilmförderung gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage ange -
schlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Referenzfilmförderung erfolgt richtliniengemäß nur auf Antrag im Zuge der
Förderung eines neuen Filmvorhabens. Voraussetzung für die Referenzfilm -
förderung ist das Vorliegen eines den Förderungsvoraussetzungen entspre -
chenden Referenzfilmes. Im vorliegenden Fall war ,,Funny Games” der
Referenzfilm, die Referenzmittel belaufen sich auf 8 Millionen Schilling.
Da die Dreharbeiten für "Jedermanns Fest" noch nicht abgeschlossen sind,
kann die WEGA - Film derzeit kein eigenes Projekt mit Förderung durch das
österreichische Filminstitut beginnen.
Nach bisheriger Praxis wäre das Ende
der Dreharbeiten Voraussetzung dafür, daß ein neues gefördertes Projekt in
Angriff genommen werden kann.
Das Kuratorium hat jedoch über Antrag eines seiner Mitglieder beschlossen,
unpräjudiziell ein neues Projekt für die WEGA - Film zu ermöglichen. Folgende
Gründe waren dafür ausschlaggebend:
- Die WEGA - Film hat bisher alle Projekte ordnungsgemäß abgeschlossen.
Eine zeitliche Verzögerung der Realisierung anderer Projekte würde zu
Lasten der bei diesen Projekten Beschäftigten gehen.
- Die derzeit schwierige Situation ist keinesfalls von der WEGA - Film alleine zu
vertreten.
- Bei einem etwaigen Konkurs der WEGA - Film ginge das Fachwissen und die
Erfahrung eines langjährigen Produzenten verloren.
Die Referenzmittel wurden zwar zugesagt, werden aber erst dann angewiesen,
wenn entweder "Jedermanns Fest" oder das neue Vorhaben fertiggestellt sind.
Mit dieser Forderung kommt das Österreichische Filminstitut seiner Verpflich -
tung nach, die bestimmungs - und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel
sicherzustellen.