4507/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gredler, Partnerinnen und Partner

haben am 17. Juli 1998 unter der Nr. 4769/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend österreichische Positionen zu EU -

Finanzierungs - und Strukturförderungsmaßnahmen im Rahmen der Vor -

sitzführung gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In den Antwortschreiben des Präsidenten der Europäischen Kommission,

Jacques SANTER, vom 4. Februar und 14. Mai 1998 wird festgehalten, daß die

Grenzregionen in Österreich zwar von der Erweiterung betroffen sein werden,

die sich daraus ergebenden Chancen aber überwiegen werden. Weiters vertritt

die Europäische Kommission die Auffassung, daß die am 18. März 1998 vorge -

stellten Vorschläge zur Reform der Strukturfonds und zu den Vorbeitrittsinstru -

menten ausreichend Möglichkeiten zur Unterstützung der Grenzregionen

bieten. Zudem sind die Beitrittskandidaten durch Europa - Abkommen bzw. die

Übernahme des "Aquis communautaire" auch an die Wettbewerbsbestimmun -

gen der EU gebunden. Österreich hat die Möglichkeit, im Rahmen der Struktur -

fonds und der Neugestaltung der regionalen Wettbewerbskulisse beginnend mit

dem Jahr 2000 die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen in den Grenz -

regionen zu unterstützen.

 

Zu Frage 2:

Von Seiten der Bundesregierung ist keine Strategieänderung notwendig, viel -

mehr haben die im März 1998 vorgestellten Verordnungsentwürfe der Kom -

mission einige Ende 1997 bestehende Bedenken hinsichtlich allzu restriktiver

Bestimmungen für die Neuabgrenzung der Förderungsgebiete zerstreut: Jene

Grenzregionen, die derzeit Ziel 2 oder Ziel 5b Status haben, werden voraus -

sichtlich auch in der nächsten Programmperiode unter dem neuen Ziel 2 wieder

aufgenommen werden können. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG ist für

die künftige Programmperiode ebenfalls vorgesehen. Mit diesem Paket im

Rahmen der Strukturfondsreform, den Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen

der regionalen Wettbewerbskulisse, den Möglichkeiten aus der Initiative für den

ländlichen Raum und den Verbesserungen zur Kooperation mit PHARE und

Vorbeitrittsinstrumenten wären die wesentlichen Forderungen des österreichi -

schen Memorandums für ein Sonderprogramm für die Grenzregionen erfüllt.

 

Zu Frage 3:

Die künftige Dotierung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG ist noch nicht

festgelegt. Sie wird vom (noch zu verhandelnden) Gesamtvolumen der Struk -

turfonds, vom Anteil der Gemeinschaftsinitiativen an den Strukturfonds insge -

samt (EK - Vorschlag: 5%) und dem Anteil von INTERREG an den Gemein -

schaftsinitiativen (kommissionsintern in Diskussion: 50%) abhängen. Die von

der EK beabsichtigte vorrangige Gewichtung von INTERREG innerhalb der

Gemeinschaftsinitiativen entspricht den Forderungen Österreichs. Österreich

tritt darüber hinaus bei INTERREG für eine besondere Berücksichtigung der

Regionen an den EU - Außengrenzen ein.

 

Die Bezeichnung "Grenzförderprogramme" trifft für alle INTERREG Programme

zu. Alle Grenzregionen Österreichs sind derzeit an INTERREG - Programmen

beteiligt. Unbeschadet der angestrebten Schwerpunktsetzung an den EU -

Außengrenzen geht die Bundesregierung davon aus, daß auch in der künftigen

Programmperiode an allen Grenzabschnitten grenzüberschreitende Aktivitäten

gefördert werden.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen INTERREG - Programme sollen nach

Klärung der Rechtsgrundlagen in enger Kooperation zwischen den berührten

Bundes - und Landesstellen unter Berücksichtigung regionaler Erfahrungen

erstellt werden. Österreich tritt dabei für ein hohes Maß an Flexibilität bei der

Auswahl konkreter Maßnahmen entsprechend den konkreten regionalen Be -

dürfnissen ein. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang auch

den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Einrichtung und Entwicklung

grenzüberschreitender Regionalverbände (EUREGIOS) zu unterstützen.

EUREGIOS können einen wertvollen Beitrag zur Intensivierung der grenzüber -

schreitenden Kooperation zwischen Gemeinden, der lokalen Wirtschaft, Ver -

einen und Verbänden leisten und damit den konkreten Nutzen grenzüberschrei -

tender Zusammenarbeit für die lokale Bevölkerung besser sichtbar machen.

 

Zu Frage 4:

So wie schon bisher werden auch die zukünftigen Regionalprogramme im

Rahmen der EU - Strukturfonds in enger Kooperation zwischen den beteiligten

Bundes - und Landesstellen vorbereitet und umgesetzt werden. Aufgrund der

guten bisherigen Erfahrungen sollten dafür auch die bewährten Koordinations -

organe der Österreichischen Raumordnungskonferenz und der Verbindungs -

stelle der Bundesländer genutzt werden.

 

Zu Frage 5:

Experten des Bundeskanzleramtes haben eine Liste denkbarer Maßnahmen

als “mögliche Projektliste” erarbeitet. Welche Maßnahmen für welchen Teilab -

schnitt der Ost - Grenzregionen sinnvollerweise eingesetzt werden können,

hängt von der wirtschaftlichen Lage, den Entwicklungspotentialen und den

finanziellen Möglichkeiten ab. Die Liste wurde den betroffenen Ländern über -

mittelt und ist gemeinsam genauer auszuarbeiten. Es erscheint zum gegen -

wärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, bereits 1998 eine als vollständig und abge -

schlossen zu bezeichnende Maßnahmenliste zu präsentieren, da die neuen

Programme frühestens im Herbst 1999 fertig sein müssen und die rechtlichen

Rahmenbedingungen noch nicht eindeutig feststehen. Flexibilität muß im

Interesse eines möglichst bedarfsgerechten und gezielten Mitteleinsatzes

gewährleistet sein.

 

Zu Frage 6:

Österreich wird nicht für 50 % der Mittelvergabe zuständig sein, sondern mehr

als 50% der neuen Ziel - 2 - Gebiete nach eigenen Kriterien bestimmen können.

Neben allgemein gültigen Kriterien, die in der (noch in Verhandlung stehenden)

Verordnung festgelegt werden sollen, wird jeder Mitgliedstaat spezifische

regionalpolitische Prioritäten für die Abgrenzung definieren können. Die Ver -

gabe der Mittel für die dadurch definierten Gebiete wird (im Einvernehmen mit

der Kommission, welche die Programme zu genehmigen und zu überwachen

hat) wie bisher zur Gänze in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen.

Österreich wird für die neuen Zielgebiete (voraussichtlich auf Länderebene)

Programmplanungsdokumente erarbeiten, in denen nach den Bestimmungen

der neuen Strukturfonds - Verordnung die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte

und der indikative Mitteleinsatz für die einzelnen Maßnahmenschienen darge -

stellt sein werden.

 

Zu Frage 7:

Österreich wird nicht zwei Drittel der Förderungen vergeben, sondern (wie in

der Antwort zu Frage 6 ausgeführt) zur Gänze für die Vergabe der Fördermittel

in den vorgesehenen Gebieten für die Maßnahmen, die in den Programm -

planungsdokumenten definiert sind, zuständig sein.

 

Die neuen Programmplanungsdokumente können erst nach Vorlage der Ver -

handlungsergebnisse zur Strukturfondsreform und nach Festlegung des

Finanzrahmens (d.h. erst 1999) konkret erarbeitet werden. Sie müssen voraus -

sichtlich bis Ende 1999 fertiggestellt werden.

 

Zu Frage 8:

Österreich bekennt sich grundsätzlich zur europäischen Politik des wirtschaft -

lichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsionspolitik).

 

Solidarität bedeutet in diesem Zusammenhang, daß relativ reiche Mitglied -

staaten mehr Mittel für die Finanzierung dieser Politik aufbringen, als sie an

Rückflüssen erhalten. Es handelt sich jedoch hierbei nicht um “blinde Soli -

Darität”, sondern Österreich achtet auch darauf, daß die Mittel sinnvoll und

effizient eingesetzt werden.

 

Fairneß zwischen den Mitgliedstaaten bedeutet, daß die mit der Struktur - und

Kohäsionspolitik verbundenen Lasten für jene Mitgliedstaaten, die sie tragen, in

einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Wirtschaftsleistung sowie anderen

objektiven Umständen stehen.

Die finanzielle Nachhaltigkeit der Reform bezieht sich auf die geplante EU - Er -

weiterung. Es muß gewährleistet sein, daß die Struktur - und Kohäsionspolitik

der nächsten Periode (2000 - 2006) kompatibel ist mit der zukünftigen Erwei -

terung der Europäischen Union. Die Weichen müssen schon jetzt so gestellt

werden, daß auch bei Neubeitritten die längerfristige Finanzierbarkeit bzw. eine

annehmbare Verteilung der Kosten und des Nutzen gewährleistet ist.

 

Österreich tritt daher für eine Reform ein, die in finanziellen Belangen unter

anderem folgende Hauptmerkmale aufweisen soll:

 

• Eckpfeiler ist die Einhaltung der Eigenmittelobergrenze von 1,27% und die

  Vermeidung einer Verschlechterung der österreichischen Nettozahler -

  position;

• das finanzielle Gesamtvolumen der Strukturfonds soll sich am Durchschnitt

  der letzten Periode orientieren;

• vom “privilegierten Status” der Strukturausgaben soll abgegangen werden,

  dh. die geplanten Strukturmittel sollen - so wie alle anderen Ausgaben - nicht

  mehr Ausgabenziele darstellen sondern Obergrenzen; auf diese Weise

  können Absorptionsprobleme in Zukunft vermieden werden;

• alternative Finanzierungsformen (Darlehen, Garantien, Risikokapital etc.)

  sollen anstelle verlorener Zuschüsse verstärkt eingesetzt werden; Struktur -

  und Kohäsionsfondsmittel sollen verstärkt mit ElB - Darlehen kombiniert

  werden.

 

Zu Frage 9:

Mit der Prüfung der diesbezüglichen Kommissionsvorschläge wurde bereits

unter britischem Vorsitz begonnen. Während der nächsten Monate werden

diese Beratungen mit dem Ziel fortgesetzt, bis Jahresende die technische

Prüfung abzuschließen. Wegen des Paketcharakters der Agenda 2000 ist

allerdings nicht zu erwarten, daß bis dahin auch über die finanziellen Aspekte

bereits eine endgültige Einigung erzielt werden kann.

 

Zu Frage 10:

In der geltenden Verordnung für den Kohäsionsfonds werden zwei Voraus -

setzungen genannt, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um Mittel aus dem

Kohäsionsfonds zu erhalten: “erstens, daß sie über ein Pro - Kopf - BSP von

weniger als 90 v.H. des Gemeinschaftsdurchschnitts verfügen, und zweitens,

daß sie ein Programm zur Erfüllung der in Artikel 104c des Vertrages ge -

nannten Bedingungen der wirtschaftlichen Konvergenz vorweisen.”

 

Wenn ein Land die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der WWU erfüllt,

so ist aus österreichischer Sicht das Ziel des Kohäsionsfonds erreicht und

weitere Zahlungen sind nicht mehr gerechtfertigt. Diese Position wird auch von

einer Reihe anderer Mitgliedstaaten vertreten.

 

Darüber hinaus muß der Kohäsionsfonds im Gesamtkontext der EU - Politik des

wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gesehen werden. Weder ist er

das einzige, noch ist er das finanziell bedeutendste Instrument, über das die

Europäische Union bei der Umsetzung ihrer Kohäsionspolitik verfügt.

 

Das Hauptinstrument der Kohäsionspolitik sind die Ziel 1 - Förderungen, die aus

den Strukturfonds gewährt werden. In der laufenden Periode erhalten die Ziel

1 - Gebiete rund 2/3 der insgesamt verfügbaren Strukturfondsmittel. Jene vier

Mitgliedstaaten, die derzeit auch Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, sind

zur Gänze (Irland, Portugal, Griechenland) oder doch überwiegend (Spanien)

Ziel 1 - Gebiete. Auch in der nächsten Periode von 2000 - 2006 werden die Ziel

1 - Gebiete, also die ärmeren Mitgliedstaaten bzw. Regionen, bei der Mittelauf -

teilung bevorzugt.

Zu Frage 11:

Die Einhaltung der EM - Obergrenze von 1,27% soll durch die Fortsetzung der

restriktiven Budgetpolitik bei der Erstellung der EU - Haushalte sowie die Bildung

einer Reserve in der nächsten “Finanziellen Vorausschau” zur Finanzierung der

Ausgaben für Neubeitritte gewährleistet werden.

 

Das Ziel einer Begrenzung der Beitragsleistungen ist vor allem auch durch

nachhaltige Reformen im Struktur - und Agrarbereich im Wege der

Agenda 2000 zu erreichen.

 

Verbleibende übermäßige Nettolasten wären jedoch durch einen allgemeinen

Korrekturmechanismus fairer zu verteilen. Hierbei sollte gemäß den Beschlüs -

sen des Europäischen Rates von Fontainebleau grundsätzlich jeder Mitglied -

staat im Falle übermäßiger Lasten in den Genuß einer Korrektur kommen

können.

 

Hinsichtlich der Sorgen der Kohäsionsländer bekennt sich Österreich auch

weiterhin klar zum Grundsatz der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft.

Allerdings besteht zwischen der Höhe von EU - Förderungen und der wirt -

schaftlichen Entwicklung kein linearer Zusammenhang. Österreich ist der

Überzeugung, daß bei einem effektiveren und effizienteren Mitteleinsatz das

Kohäsionsziel auch mit einem maßvolleren Finanzmitteleinsatz erreicht werden

könnte.