4507/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gredler, Partnerinnen und Partner
haben am 17. Juli 1998 unter der Nr. 4769/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend österreichische Positionen zu EU -
Finanzierungs - und Strukturförderungsmaßnahmen im Rahmen der Vor -
sitzführung gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den Antwortschreiben des Präsidenten der Europäischen Kommission,
Jacques SANTER, vom 4. Februar und 14. Mai 1998 wird festgehalten, daß die
Grenzregionen in Österreich zwar von der Erweiterung betroffen sein werden,
die sich daraus ergebenden Chancen aber überwiegen werden. Weiters vertritt
die Europäische Kommission die Auffassung, daß die am 18. März 1998 vorge -
stellten Vorschläge zur Reform der Strukturfonds und zu den Vorbeitrittsinstru -
menten ausreichend Möglichkeiten zur
Unterstützung der Grenzregionen
bieten. Zudem sind die Beitrittskandidaten durch Europa - Abkommen bzw. die
Übernahme des "Aquis communautaire" auch an die Wettbewerbsbestimmun -
gen der EU gebunden. Österreich hat die Möglichkeit, im Rahmen der Struktur -
fonds und der Neugestaltung der regionalen Wettbewerbskulisse beginnend mit
dem Jahr 2000 die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen in den Grenz -
regionen zu unterstützen.
Zu Frage 2:
Von Seiten der Bundesregierung ist keine Strategieänderung notwendig, viel -
mehr haben die im März 1998 vorgestellten Verordnungsentwürfe der Kom -
mission einige Ende 1997 bestehende Bedenken hinsichtlich allzu restriktiver
Bestimmungen für die Neuabgrenzung der Förderungsgebiete zerstreut: Jene
Grenzregionen, die derzeit Ziel 2 oder Ziel 5b Status haben, werden voraus -
sichtlich auch in der nächsten Programmperiode unter dem neuen Ziel 2 wieder
aufgenommen werden können. Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG ist für
die künftige Programmperiode ebenfalls vorgesehen. Mit diesem Paket im
Rahmen der Strukturfondsreform, den Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen
der regionalen Wettbewerbskulisse, den Möglichkeiten aus der Initiative für den
ländlichen Raum und den Verbesserungen zur Kooperation mit PHARE und
Vorbeitrittsinstrumenten wären die wesentlichen Forderungen des österreichi -
schen Memorandums für ein Sonderprogramm für die Grenzregionen erfüllt.
Zu Frage 3:
Die künftige Dotierung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG ist noch nicht
festgelegt. Sie wird vom (noch zu verhandelnden) Gesamtvolumen der Struk -
turfonds, vom Anteil der Gemeinschaftsinitiativen an den Strukturfonds insge -
samt (EK - Vorschlag: 5%) und dem Anteil von INTERREG an den Gemein -
schaftsinitiativen (kommissionsintern in Diskussion: 50%) abhängen. Die von
der EK beabsichtigte vorrangige Gewichtung von
INTERREG innerhalb der
Gemeinschaftsinitiativen entspricht den Forderungen Österreichs. Österreich
tritt darüber hinaus bei INTERREG für eine besondere Berücksichtigung der
Regionen an den EU - Außengrenzen ein.
Die Bezeichnung "Grenzförderprogramme" trifft für alle INTERREG Programme
zu. Alle Grenzregionen Österreichs sind derzeit an INTERREG - Programmen
beteiligt. Unbeschadet der angestrebten Schwerpunktsetzung an den EU -
Außengrenzen geht die Bundesregierung davon aus, daß auch in der künftigen
Programmperiode an allen Grenzabschnitten grenzüberschreitende Aktivitäten
gefördert werden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen INTERREG - Programme sollen nach
Klärung der Rechtsgrundlagen in enger Kooperation zwischen den berührten
Bundes - und Landesstellen unter Berücksichtigung regionaler Erfahrungen
erstellt werden. Österreich tritt dabei für ein hohes Maß an Flexibilität bei der
Auswahl konkreter Maßnahmen entsprechend den konkreten regionalen Be -
dürfnissen ein. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang auch
den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Einrichtung und Entwicklung
grenzüberschreitender Regionalverbände (EUREGIOS) zu unterstützen.
EUREGIOS können einen wertvollen Beitrag zur Intensivierung der grenzüber -
schreitenden Kooperation zwischen Gemeinden, der lokalen Wirtschaft, Ver -
einen und Verbänden leisten und damit den konkreten Nutzen grenzüberschrei -
tender Zusammenarbeit für die lokale Bevölkerung besser sichtbar machen.
Zu Frage 4:
So wie schon bisher werden auch die zukünftigen Regionalprogramme im
Rahmen der EU - Strukturfonds in enger Kooperation zwischen den beteiligten
Bundes - und Landesstellen vorbereitet und umgesetzt werden. Aufgrund der
guten bisherigen Erfahrungen sollten
dafür auch die bewährten Koordinations -
organe der Österreichischen Raumordnungskonferenz und der Verbindungs -
stelle der Bundesländer genutzt werden.
Zu Frage 5:
Experten des Bundeskanzleramtes haben eine Liste denkbarer Maßnahmen
als “mögliche Projektliste” erarbeitet. Welche Maßnahmen für welchen Teilab -
schnitt der Ost - Grenzregionen sinnvollerweise eingesetzt werden können,
hängt von der wirtschaftlichen Lage, den Entwicklungspotentialen und den
finanziellen Möglichkeiten ab. Die Liste wurde den betroffenen Ländern über -
mittelt und ist gemeinsam genauer auszuarbeiten. Es erscheint zum gegen -
wärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, bereits 1998 eine als vollständig und abge -
schlossen zu bezeichnende Maßnahmenliste zu präsentieren, da die neuen
Programme frühestens im Herbst 1999 fertig sein müssen und die rechtlichen
Rahmenbedingungen noch nicht eindeutig feststehen. Flexibilität muß im
Interesse eines möglichst bedarfsgerechten und gezielten Mitteleinsatzes
gewährleistet sein.
Zu Frage 6:
Österreich wird nicht für 50 % der Mittelvergabe zuständig sein, sondern mehr
als 50% der neuen Ziel - 2 - Gebiete nach eigenen Kriterien bestimmen können.
Neben allgemein gültigen Kriterien, die in der (noch in Verhandlung stehenden)
Verordnung festgelegt werden sollen, wird jeder Mitgliedstaat spezifische
regionalpolitische Prioritäten für die Abgrenzung definieren können. Die Ver -
gabe der Mittel für die dadurch definierten Gebiete wird (im Einvernehmen mit
der Kommission, welche die Programme zu genehmigen und zu überwachen
hat) wie bisher zur Gänze in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen.
Österreich wird für die neuen Zielgebiete (voraussichtlich auf Länderebene)
Programmplanungsdokumente erarbeiten, in denen nach den Bestimmungen
der neuen Strukturfonds - Verordnung die
Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte
und der indikative Mitteleinsatz für die einzelnen Maßnahmenschienen darge -
stellt sein werden.
Zu Frage 7:
Österreich wird nicht zwei Drittel der Förderungen vergeben, sondern (wie in
der Antwort zu Frage 6 ausgeführt) zur Gänze für die Vergabe der Fördermittel
in den vorgesehenen Gebieten für die Maßnahmen, die in den Programm -
planungsdokumenten definiert sind, zuständig sein.
Die neuen Programmplanungsdokumente können erst nach Vorlage der Ver -
handlungsergebnisse zur Strukturfondsreform und nach Festlegung des
Finanzrahmens (d.h. erst 1999) konkret erarbeitet werden. Sie müssen voraus -
sichtlich bis Ende 1999 fertiggestellt werden.
Zu Frage 8:
Österreich bekennt sich grundsätzlich zur europäischen Politik des wirtschaft -
lichen und sozialen Zusammenhalts (Kohäsionspolitik).
Solidarität bedeutet in diesem Zusammenhang, daß relativ reiche Mitglied -
staaten mehr Mittel für die Finanzierung dieser Politik aufbringen, als sie an
Rückflüssen erhalten. Es handelt sich jedoch hierbei nicht um “blinde Soli -
Darität”, sondern Österreich achtet auch darauf, daß die Mittel sinnvoll und
effizient eingesetzt werden.
Fairneß zwischen den Mitgliedstaaten bedeutet, daß die mit der Struktur - und
Kohäsionspolitik verbundenen Lasten für jene Mitgliedstaaten, die sie tragen, in
einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Wirtschaftsleistung sowie anderen
objektiven Umständen stehen.
Die finanzielle Nachhaltigkeit der Reform bezieht sich auf die geplante EU - Er -
weiterung. Es muß gewährleistet sein, daß die Struktur - und Kohäsionspolitik
der nächsten Periode (2000 - 2006) kompatibel ist mit der zukünftigen Erwei -
terung der Europäischen Union. Die Weichen müssen schon jetzt so gestellt
werden, daß auch bei Neubeitritten die längerfristige Finanzierbarkeit bzw. eine
annehmbare Verteilung der Kosten und des Nutzen gewährleistet ist.
Österreich tritt daher für eine Reform ein, die in finanziellen Belangen unter
anderem folgende Hauptmerkmale aufweisen soll:
• Eckpfeiler ist die Einhaltung der Eigenmittelobergrenze von 1,27% und die
Vermeidung einer Verschlechterung der österreichischen Nettozahler -
position;
• das finanzielle Gesamtvolumen der Strukturfonds soll sich am Durchschnitt
der letzten Periode orientieren;
• vom “privilegierten Status” der Strukturausgaben soll abgegangen werden,
dh. die geplanten Strukturmittel sollen - so wie alle anderen Ausgaben - nicht
mehr Ausgabenziele darstellen sondern Obergrenzen; auf diese Weise
können Absorptionsprobleme in Zukunft vermieden werden;
• alternative Finanzierungsformen (Darlehen, Garantien, Risikokapital etc.)
sollen anstelle verlorener Zuschüsse verstärkt eingesetzt werden; Struktur -
und Kohäsionsfondsmittel sollen verstärkt mit ElB - Darlehen kombiniert
werden.
Zu Frage 9:
Mit der Prüfung der diesbezüglichen Kommissionsvorschläge wurde bereits
unter britischem Vorsitz begonnen. Während der nächsten Monate werden
diese Beratungen mit dem Ziel fortgesetzt, bis Jahresende die technische
Prüfung abzuschließen. Wegen des
Paketcharakters der Agenda 2000 ist
allerdings nicht zu erwarten, daß bis dahin auch über die finanziellen Aspekte
bereits eine endgültige Einigung erzielt werden kann.
Zu Frage 10:
In der geltenden Verordnung für den Kohäsionsfonds werden zwei Voraus -
setzungen genannt, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um Mittel aus dem
Kohäsionsfonds zu erhalten: “erstens, daß sie über ein Pro - Kopf - BSP von
weniger als 90 v.H. des Gemeinschaftsdurchschnitts verfügen, und zweitens,
daß sie ein Programm zur Erfüllung der in Artikel 104c des Vertrages ge -
nannten Bedingungen der wirtschaftlichen Konvergenz vorweisen.”
Wenn ein Land die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der WWU erfüllt,
so ist aus österreichischer Sicht das Ziel des Kohäsionsfonds erreicht und
weitere Zahlungen sind nicht mehr gerechtfertigt. Diese Position wird auch von
einer Reihe anderer Mitgliedstaaten vertreten.
Darüber hinaus muß der Kohäsionsfonds im Gesamtkontext der EU - Politik des
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gesehen werden. Weder ist er
das einzige, noch ist er das finanziell bedeutendste Instrument, über das die
Europäische Union bei der Umsetzung ihrer Kohäsionspolitik verfügt.
Das Hauptinstrument der Kohäsionspolitik sind die Ziel 1 - Förderungen, die aus
den Strukturfonds gewährt werden. In der laufenden Periode erhalten die Ziel
1 - Gebiete rund 2/3 der insgesamt verfügbaren Strukturfondsmittel. Jene vier
Mitgliedstaaten, die derzeit auch Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, sind
zur Gänze (Irland, Portugal, Griechenland) oder doch überwiegend (Spanien)
Ziel 1 - Gebiete. Auch in der nächsten Periode von 2000 - 2006 werden die Ziel
1 - Gebiete, also die ärmeren Mitgliedstaaten bzw. Regionen, bei der Mittelauf -
teilung bevorzugt.
Zu Frage 11:
Die Einhaltung der EM - Obergrenze von 1,27% soll durch die Fortsetzung der
restriktiven Budgetpolitik bei der Erstellung der EU - Haushalte sowie die Bildung
einer Reserve in der nächsten “Finanziellen Vorausschau” zur Finanzierung der
Ausgaben für Neubeitritte gewährleistet werden.
Das Ziel einer Begrenzung der Beitragsleistungen ist vor allem auch durch
nachhaltige Reformen im Struktur - und Agrarbereich im Wege der
Agenda 2000 zu erreichen.
Verbleibende übermäßige Nettolasten wären jedoch durch einen allgemeinen
Korrekturmechanismus fairer zu verteilen. Hierbei sollte gemäß den Beschlüs -
sen des Europäischen Rates von Fontainebleau grundsätzlich jeder Mitglied -
staat im Falle übermäßiger Lasten in den Genuß einer Korrektur kommen
können.
Hinsichtlich der Sorgen der Kohäsionsländer bekennt sich Österreich auch
weiterhin klar zum Grundsatz der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft.
Allerdings besteht zwischen der Höhe von EU - Förderungen und der wirt -
schaftlichen Entwicklung kein linearer Zusammenhang. Österreich ist der
Überzeugung, daß bei einem effektiveren und effizienteren Mitteleinsatz das
Kohäsionsziel auch mit einem maßvolleren Finanzmitteleinsatz erreicht werden
könnte.