4509/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 17. Juli 1998
unter der Nr. 4759/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend ökologische Steuerreform gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage ange -
schlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß sich meine in der Anfrage zitierte
Aussage auf die künftige EU - Rechtssetzung - und damit nur mittelbar auf die
österreichische Gesetzgebung - bezogen hat.
Von Seiten der Europäischen Union gibt es schon seit geraumer Zeit Bestre -
bungen, stärkere ökologische Akzente in die Steuersysteme der Mitglied -
staaten einfließen zu lassen. Abgesehen von der Harmonisierung der Mineral -
ölsteuern wurden bislang aber keine verbindlichen fiskalischen Maßnahmen
beschlossen. Derzeit wird der bereits dritte Richtlinienvorschlag der Kom -
mission über ein gemeinsames System der Energiebesteuerung im Rat
behandelt.
Auf EU - Ebene wird Österreich weiterhin entschieden für eine EU - weite und
möglichst lückenlose Mindestbesteuerung von Energieprodukten (mit
Ausnahmemöglichkeiten für erneuerbare Energieträger) eintreten. Verbindliche
Gemeinschaftsmaßnahmen würden mit Sicherheit den nationalen Bewegungs -
spielraum bei einer (weiteren) Ökologisierung des Steuersystems vergrößern.
Was die nationalen Möglichkeitön betrifft, so hat die Steuerreformkommission
vom Bundesminister für Finanzen unter anderem auch den Auftrag bekommen
zu prüfen, inwieweit eine steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit durch eine
Umschichtung der steuerlichen Belastung auf nichterneuerbare Ressourcen
möglich ist. Da der betreffende Fachausschuß der Steuerreformkommission
seine Arbeiten noch nicht abgeschlossen hat, soll und kann aber zum jetzigen
Zeitpunkt kein Ergebnis vorweggenommen werden.
Zu Frage 3:
Es ist eine der Aufgaben der Steuerreformkommission, Möglichkeiten einer
Ökologisierung des Steuersystems zu prüfen und entsprechende Vorschläge
zu erarbeiten. Allerdings ist auch in diesem Bereich ein gewisser europäischer
Gleichklang anzustreben, da andernfalls insbesonders die energieintensiven
Industrien mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu rechnen hätten.
Zu Frage 4:
Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft zählt die Erzielung von
Fortschritten bei der Steuerkoordination zu den vorrangigen Anliegen. Der
Vorschlag der Kommission für eine Energiesteuerrichtlinie wird daher trotz zum
Teil weit auseinanderliegender Positionen der Mitgliedstaaten als prioritär
weiterbehandelt werden. Als zentrale Frage muß geklärt werden, ob die von der
Europäischen Kommission vorgeschlagenen Mindeststeuersätze angemessen
sind und ob die Ausdehnung des
Anwendungsbereichs der Mineralölsteuer -
regelung auf andere Energieprodukte sowie auf Elektrizität gerechifertigt ist
und mit dem Binnenmarkt in Einklang gebracht werden kann. Um einen
möglichen Konsens in grundlegenden Fragen zu finden, soll der Richtlinien -
vorschlag neben anderen steuerlichen Dossiers beim informellen ECOFIN - Rat
vom 25. bis 27. September d. J. in Wien diskutiert werden.
Zu Frage 5:
Es ist verfehlt, strikt zwischen "umweltschonenden" und “nicht umweltschonen -
den” Bereichen zu trennen. Entscheidend ist, ob die jeweiligen Regelungen
umweltschonende Effekte bewirken oder ob dies nicht der Fall ist.