4509/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 17. Juli 1998

unter der Nr. 4759/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend ökologische Steuerreform gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage ange -

schlossen ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß sich meine in der Anfrage zitierte

Aussage auf die künftige EU - Rechtssetzung - und damit nur mittelbar auf die

österreichische Gesetzgebung - bezogen hat.

Von Seiten der Europäischen Union gibt es schon seit geraumer Zeit Bestre -

bungen, stärkere ökologische Akzente in die Steuersysteme der Mitglied -

staaten einfließen zu lassen. Abgesehen von der Harmonisierung der Mineral -

ölsteuern wurden bislang aber keine verbindlichen fiskalischen Maßnahmen

beschlossen. Derzeit wird der bereits dritte Richtlinienvorschlag der Kom -

mission über ein gemeinsames System der Energiebesteuerung im Rat

behandelt.

Auf EU - Ebene wird Österreich weiterhin entschieden für eine EU - weite und

möglichst lückenlose Mindestbesteuerung von Energieprodukten (mit

Ausnahmemöglichkeiten für erneuerbare Energieträger) eintreten. Verbindliche

Gemeinschaftsmaßnahmen würden mit Sicherheit den nationalen Bewegungs -

spielraum bei einer (weiteren) Ökologisierung des Steuersystems vergrößern.

Was die nationalen Möglichkeitön betrifft, so hat die Steuerreformkommission

vom Bundesminister für Finanzen unter anderem auch den Auftrag bekommen

zu prüfen, inwieweit eine steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit durch eine

Umschichtung der steuerlichen Belastung auf nichterneuerbare Ressourcen

möglich ist. Da der betreffende Fachausschuß der Steuerreformkommission

seine Arbeiten noch nicht abgeschlossen hat, soll und kann aber zum jetzigen

Zeitpunkt kein Ergebnis vorweggenommen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Es ist eine der Aufgaben der Steuerreformkommission, Möglichkeiten einer

Ökologisierung des Steuersystems zu prüfen und entsprechende Vorschläge

zu erarbeiten. Allerdings ist auch in diesem Bereich ein gewisser europäischer

Gleichklang anzustreben, da andernfalls insbesonders die energieintensiven

Industrien mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu rechnen hätten.

 

Zu Frage 4:

 

Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft zählt die Erzielung von

Fortschritten bei der Steuerkoordination zu den vorrangigen Anliegen. Der

Vorschlag der Kommission für eine Energiesteuerrichtlinie wird daher trotz zum

Teil weit auseinanderliegender Positionen der Mitgliedstaaten als prioritär

weiterbehandelt werden. Als zentrale Frage muß geklärt werden, ob die von der

Europäischen Kommission vorgeschlagenen Mindeststeuersätze angemessen

sind und ob die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Mineralölsteuer -

regelung auf andere Energieprodukte sowie auf Elektrizität gerechifertigt ist

und mit dem Binnenmarkt in Einklang gebracht werden kann. Um einen

möglichen Konsens in grundlegenden Fragen zu finden, soll der Richtlinien -

vorschlag neben anderen steuerlichen Dossiers beim informellen ECOFIN - Rat

vom 25. bis 27. September d. J. in Wien diskutiert werden.

 

Zu Frage 5:

 

Es ist verfehlt, strikt zwischen "umweltschonenden" und “nicht umweltschonen -

den” Bereichen zu trennen. Entscheidend ist, ob die jeweiligen Regelungen

umweltschonende Effekte bewirken oder ob dies nicht der Fall ist.