4516/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4746/J betreffend Programm

der österreichischen EU - Präsidentschaft, welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

am 17.7.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Schwerpunkte der Aktivitäten im Rahmen meiner Ressortzuständigkeit werden folgende sein:

 

-  In den letzten Jahren ist der Internationalisierungsgrad der österreichischen Wirtschaft

  stark gestiegen. Viele österreichische Klein - und Mittelbetriebe haben sich ein

  internationales Standbein aufgebaut und wären damit Hauptnutznießer transparenterer

  Regeln und erhöhter Rechtssicherheit, einschließlich einer verantwortungsbewußten

  Umwelt - und Sozialpolitik. Alle Initiativen in dieser Hinsicht auf EU - und auf

  internationaler Ebene werden daher mit Nachdruck vorangetrieben werden.

- Gemäß Art. 18 der VO (EG) Nr.3381/94 des Rates vom 19. Dezember 1994 über eine

  Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem

  Verwendungszweck hat die Kommission am 15. Mai 1998 dem Europäischen Parlament

  und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorgelegt. Dieser

  Bericht stützt sich u.a. auf Erhebungen der Kommission betreffend Reaktionen und

  Wünsche der Ausführer innerhalb der Gemeinschaft und schlägt ein stärker

  harmonisiertes System der Ausfuhrkontrollregelung vor. Zusammen mit einer

  intensiveren Kooperation der Verwaltungen und einer gemeinsamen Politik käme dieses

  System dem Bedarf der Ausführer näher und könnte auch eine reibungslosere

  Verwicklung der gemeinsamen Ziele der Nichtverbreitung gewährleisten. Die

  Kommission hat daher einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung am

  11. Juni 1998 vorgelegt.

- In der Europäischen Union werden die Schaffung von Arbeitsplätzen und beständiges

  Wachstum auch während der österreichischen EU - Präsidentschaft die wirtschaftliche

  Diskussion bestimmen. Die weitere Vertiefung des Binnenmarktes, insbesondere die

  Finalisierung des Aktionsplanes für den Binnenmarkt - als eine Priorität der

  österreichischen Präsidentschaft trägt entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der

  Gemeinschaft und damit zur Beschäftigungssicherung in der Union bei.

  Um die Beschäftigungseffekte besser zum Tragen kommen zu lassen, wird es Ziel der

  Europäischen Wirtschaftspolitik sein, die Initiativen zur Vereinfachung der Rechts - und

  Verwaltungsvorschriften voranzutreiben.

 

- Hinsichtlich der Vereinfachung in den Bereichen “Diplomanerkennung”, “Intrastat” und

   “Zierpflanzen” (SLIM I) liegen bereits Umsetzungsergebnisse vor; an der Umsetzung

   der Ergebnisse von SLIM II (“Mehrwertsteuer”, "Düngemittel", “Kombinierte

   Nomenklatur für den Außenhandel”, "Bankdienstleistungen") wird derzeit in der

   Kommission gearbeitet; bezüglich “Elektromagnetische Verträglichkeit", “Versicher -

   ungsrecht" und “Vereinfachung der Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen

   Sicherheit” (SLIM III) werden im Oktober Vorschläge der SLIM - Gruppe vorgelegt.

-  Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind als Schwerpunkte der Richtlinienvorschlag über

   öffentliche Übernahmeangebote sowie die Weiterbehandlung des Statutes der

   Europäischen Aktiengesellschaft (in Abstimmung mit dem Rat Arbeit und Soziales) zu

   nennen.

-  Auf vertikale Bindungen - d.h. Vereinbarungen zwischen Herstellern und

   Vertriebshändlern über den Vertrieb von Waren sind die Wettbewerbsregeln

   anwendbar, insbesondere auch das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 F.G - V. Die

   Kommission hat gem. Art. 85 Abs. 3 das ausschließliche Recht, im Einzelfall oder

   generell für Gruppen von Vereinbarungen Freistellungen von diesem Verbot zu erteilen.

 

   Das derzeitige System der Bearbeitung vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen ist

   einerseits inflexibel und führt andererseits zu großem Arbeitsaufwand, weswegen eine

   Neugestaltung in Arbeit ist. Diese erfordert die Änderung zweier. Ratsverordnungen.

   Österreich wird versuchen die diesbezüglichen Diskussionen fruchtbringend zu

   gestalten.

 

-  Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU und das Handwerk ist einer der

   wirtschaftspolitischen Schwerpunkte während der österreichischen EU - Präsidentschaft.

   Aus diesem Grund veranstaltet Österreich gemeinsam mit der Europäischen Kommission

   am 21./22. September 1998 in Baden bei Wien das Europäische Forum "KMU in der

   Wachstumsphase Schlüsselfaktoren zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit".

   Ausgehend von der Themenstellung dieser Konferenz will Österreich aber auch die

   Gelegenheit nützen, im Rahmen einer konzertierten Vorgehensweise in Form eines

   Runden Tisches, zu dem die Regierungen der Mitgliedstaaten, Mitglieder des

   Europäischen Parlaments und bedeutende europäische Unternehmensverbände

   eingeladen sind, gemeinsam mit der Europäischen Kommission Überlegungen betreffend

   die "Zukunft der europäischen Politik zugunsten der KMU und des Handwerks"

   anzustellen.

 

-  Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wird das Ziel verfolgt, die national

   unterschiedlichen Gebrauchsmustervorschriften, die den europäischen Wettbewerb

   sowie die Investitions -, Forschungs - und Technologieentwicklung beeinträchtigen und

   verzerren können, einer adäquaten Harmonisierung zuzuführen. Mit der europaweiten

   Vereinheitlichung der diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen wird zugleich ein

   Beitrag für die Chancengleichheit der Unternehmen im Bereich der Forschungs- und

   Technologieentwicklung sowie für das Funktionieren des Binnenmarktes geleistet.

   Darüberhinaus bestehen die Rechtsvorhaben zur Stärkung und Erweiterung des

   Gemeinschaftsmarkensystems sowie das Bestreben, ein einheitliches, europäisches

   Patentsystem zu errichten.

 

-  Angestrebt wird eine Verbesserung und Intensivierung des sozialen Dialoges sowie ein

   besseres gegenseitiges Verständnis, um die gemeinsamen Interessen hinsichtlich

   Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung bei der Implementierung von Maßnahmen

   entsprechend berücksichtigen zu können. Das Bundesministerium für wirtschaftliche

   Angelegenheiten wird eine informelle Tagung der Industrieminister abhalten. Es werden

   wirtschaftliche und politische Aspekte sowie die Rolle der Europäischen Union im

   Rahmen der Globalisierung diskutiert.

 

-  Das Funktionieren der industriellen Kooperationen mit den Beitrittskandidaten sowie

   bestehende Probleme, aber auch Möglichkeiten und Maßnahmen, wie Schwachstellen

   beseitigt werden können bzw. die Zusammenarbeit verbessert und intensiviert werden

   kann, wird ebenso ein zentrales industriepolitisches Thema sein.

 

-  Im Oktober wird die 2. Euro - Mediterrane Industrieministerkonferenz stattfinden. Ziel ist

    u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den

    Mittelmeerstaaten in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht zur

    Gewährleistung eines stabilen und dauernden Friedens im Mittelmeerraum.

 

-   Die Präsidentschaft wird das nächste mittelfristige Arbeitsprogramm zur fortlaufenden

    Erörterung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie vorlegen. Zielsetzung

    ist die Einbindung des KMU - Sektors sowie ein weiterer Ausbau des Dialoges mit der

    Industrie/Wirtschaft unter Miteinbeziehung aller repräsentativen Arbeitgeber - und

    Arbeitnehmervertretungen auf nationaler und europäischer Ebene, wobei eine

    Schwerpunktsetzung auf das Funktionieren der Märkte sowie auf Innovation gesetzt

    wird.

 

-  Schwerpunkte stellen auch die Zukunft des EGKS - Vertrages sowie die

   Umstrukturierung der Eisen - und Stahlindustrie in den mittel - und osteuropäischen

   Ländern (MOEL) dar

-  Auf dem Gebiet der Energie dient das Rahmenprogramm Energie zur Verbesserung der

   Transparenz, Kohärenz und Koordination sämtlicher Maßnahmen der Gemeinschaft und

   des effizienteren Einsatzes der finanziellen Mittel. Thema der Verhandlungen während

   der österreichischen Präsidentschaft sind u.a. die Programme über die sinnvolle Nutzung

   von Energie und über die Forcierung alternativer bzw. erneuerbarer Energieträger.

 

   Weiters ist der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Mindestvorräte an Erdöl

   und/oder Erdölerzeugnissen, die auf die Verbesserung und Vereinfachung der Wahrung

   der Versorgungssicherheit in allen Mitgliedstaaten abzielt, zu behandeln.

 

   Die Forcierung der sinnvollen und rationellen Nutzung der eingesetzten Energie hat für

   den österreichischen Vorsitz einen hohen Stellenwert. Daher wird der Mitteilung der

   Europäischen Kommission über die Energieeffizienz in der Gemeinschaft (“Für eine

   Strategie zur rationellen Energienutzung”) während des Vorsitzes auch im Rahmen des

   "Kyoto - Follow up" große Bedeutung beigemessen.

 

   Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Weißbuch zur Entwicklung einer

   Gemeinschaftsstrategie im Bereich der erneuerbaren Energiequellen stellt eine gute

   Grundlage für die Behandlung dieser Thematik sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch

   auf Ebene der Mitgliedstaaten dar. Weiters wird der Bestandsaufnahmebericht der

   Europäischen Kommission zu erörtern sein.

 

   Im Rahmen des Vertrages über die Energiecharta wird unter österreichischem Vorsitz

   alles daran gesetzt werden, eine gemeinsame Stellungnahme der EU - Mitgliedstaaten zu

   erreichen, damit der Zusatzvertrag, welcher Regelungen für die Anwendung des

   Meistbegünstigungs - und Inländergleichbehandlungsprinzips enthält, Ende des Jahres bei

   der Energie -Charta Konferenz angenommen werden kann.

  

 Weiters möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß via Internet (http://www.bmwa.gv.at) die

 Möglichkeit geboten wird, sich über das Programm des Wirtschaftsministeriums während der

 EU - Präsidentschaft zu informieren, in welchem auch auf die geplanten Veranstaltungen Bezug

 genommen wird.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Konkrete Ergebnisse lassen sich aus heutiger Sicht kaum vorhersagen. Der Erfolg der

österreichischen Präsidentschaft wird sich jedoch nicht so sehr an isolierten Fortschritten in

einzelnen Dossiers, sondern vielmehr an der Summe möglichst vieler Ergebnisse in Bereichen,

die im Präsidentschaftsprogramm aufgelistet sind, messen

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Umweltauflagen, Lohnnebenkosten und Schwarzarbeit an Produktionsstandorten außerhalb

Österreichs sind mit österreichischen Vergaberegelungen nicht in den Griff zu bekommen.

Anders ist die Situation jedoch beim Tätigwerden ausländischer Unternehmer bei Bau - und

Dienstleistungsaufträgen in Österreich. Hier gelten selbstverständlich die österreichischen

Standards auf arbeits - und sozialrechtlichem Gebiet gemäß den am Ausführungsort

einzuhaltenden Bedingungen, bei Umweltauflagen gelten die Bedingungen der jeweiligen

Ausschreibung.

 

Soweit es sich um Bundesaufträge ab Erreichen der Schwellenwerte gemäß

Bundesvergabegesetz handelt, können im Wege des Rechtsschutzes die Bundes -

Vergabekontrollkommission und in weiterer Folge das Bundesvergabeamt angerufen werden,

wobei die Arbeiterkammern als Interessenvertretungen antragslegitimiert sind.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es ist in erster Linie Sache der an Ausschreibungen im EU - Ausland interessierten Bewerber,

tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen zwingendes Vergaberecht vorzubringen, sei es

beim jeweiligen EU - Mitgliedstaat direkt, bei der Europäischen Kommission oder bei

österreichischen Stellen. Die Republik Österreich kann von sich aus, ohne Einschreiten eines

Betroffenen, schon aus Mangel an geeigneten Informationen, kaum tätig werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die “Regionalisierung der Auftragsvergabe" dürfte mit dem Konzept eines einheitlichen

Binnenmarktes nur schwer bis gar nicht vereinbar sein.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wie bereits in der Antwort zu Punkt 3 der Anfrage ausgeführt, sind bei Bauleistungen und

Dienstleistungen die am Ausführungsort geltenden arbeits - und sozialrechtlichen Vorschriften

durch einen ausländischen Bieter auf Grund der Ratifikation der einschlägigen Abkommen der

Internationalen Arbeitsorganisation durch die Republik Österreich zwingend einzuhalten.

Diese Abkommen stehen in bundesgesetzlichem Rang, und das BVergG schreibt deren

Einhaltung durch die dem BVergG unterliegenden Auftraggeber zwingend vor.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Alle Richtlinien, die in den Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten fallen, wurden bereits umgesetzt.

 

Die Koordination der Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen und die Behandlung

allfälliger Umsetzungsprobleme fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Integrationspolitisch und im Hinblick auf den Abschluß der Österreichischen

Ratspräsidentscbaft Ende 1998 ist es geboten, daß Österreich seine Bemühungen um eine

vollständige Umsetzung des Gemeinschaftsrechts vorantreibt, um rasch eine weitere

signifikante Erhöhung der Umsetzungsquote zu erreichen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Viele Regulierungen und Praktiken in Europa reflektieren die Wirtschaftsstrukturen einer

Industriegesellschaft, die Bedürfnisse einer immer stärker KMU - dominierten

Dienstleistungsgesellschaft werden immer noch ungenügend berücksichtigt. KMU und

Handwerksunternehmen benötigen aber Rahmenbedingungen, die ihrer spezifischen Situation

gerecht werden. Das bedeutet: Beseitigung bürokratischer Hindernisse, Ermutigung zu

unternehmerischem Erfolg, bessere Qualität der Rechtsvorschriften, leichterer Zugang zu

Finanzmitteln und verstärkter Know -  How - Transfer. Kleinere und mittlere Unternehmen

dürfen nicht zu viel Zeit für bürokratische Angelegenheiten aufwenden müssen.

Verwaltungsvereinfachungen und Verwaltungsreformen haben daher ein zentraler Ansatz der

KMU - Politik zu sein. Bestehende und geplante Regelungen sind nach folgenden Kriterien zu

untersuchen:

 

• Berücksichtigen die Regulierungen den "think small first - Ansatz"?

 

• Welche Auswirkungen haben Regelungen auf KMU?

 

• Wurden die "compliance costs" ausreichend evaluiert?

 

• Ist bei neuen Regelungen ein angemessener Anpassungszeitraum für KMU

   sichergestellt?

 

In diesem Zusammenhang ist aus KMU - politischer Sicht die Entscheidung bedeutsam, eine

dritte und vierte Phase der SLIM - Initiative (Simpler Legislation for the Internal Market)

vorzusehen, die der Europäische Rat von Amsterdam im Juni 1997 im Rahmen seines

Beschlusses über den “Aktionsplan zur Verwirklichung des Binnenmarktes" getroffen hat.

Ebenso bedeutend ist das ebenfalls im Aktionsplan vorgesehene Projekt “Binnenmarkt -

Unternehmenstestpanel”, welches das Ziel verfolgt, bei der Erarbeitung von neuen

Binnenmarkt - Richtlinien zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die betroffenen Unternehmen

einzubinden, um sicherzustellen, bereits in der Vorbereitungsphase Informationen über die

Auswirkungen von geplanten Maßnahmen beziehungsweise praxisnahe Alternativvorschläge

zu erhalten. Österreich wird aktiv an diesem Pilotprojekt teilnehmen.

 

Ein weiteres vorrangiges Thema ist zweifelsfrei die Schaffung von attraktiven Bedingungen

bezüglich der Finanzierung der Unternehmen. Ziel darf es aber nicht sein, in immer kürzer

werdenden zeitlichen Abständen neue Finanzierungs - und Förderungsinstrumente zu schaffen,

die einerseits teuer sind, andererseits aber nur wenigen KMU zugute kommen.

 

Einen Engpaß für KMU stellen - in der Gründungsphase ebenso wie in der Wachstumsphase -

häufig fehlende Finanzmittel dar, weil die Unternehmen zum einen kaum über Eigenkapital

verfügen und zum anderen sehr selten ausreichende bankmäßige Sicherheiten anbieten können.

Die oft angewandte Praxis, den Unternehmen direkte finanzielle Förderungen zu gewähren,

dürfte sowohl aufgrund des enormen Bedarfes an Förderungsmitteln als auch wegen der

unerwünschten, aber unvermeidbaren Mitnahmeeffekte keine optimale Lösung sein.

Garantie und Bürgschaftsmodelle sind geeignete Instrumente, um (günstige)

Bankfinanzierungen erhalten oder eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vornehmen

zu können, oder auch, um den Eigenkapitaleinsatz und Investitionen von (privaten) Dritten zu

stimulieren.

 

Technische Innovation ist für die überwiegende Mehrzahl von KMU keine Frage der

Entwicklung von Know - How, sondern eine Frage der praxisorientierten Anwendung der

Ergebnisse der Grundlagenforschung sowie der Finanzierung der Umsetzung. Eine wertvolle

Hilfe für KMU kann die Beteiligung an EU - Programmen sein, die allerdings noch zu oft an

den administrativ aufwendigen Antragsprozeduren scheitert. Daher müssen bürokratische

Hemmschwellen abgebaut werden und KMU stärker bei der Antragstellung, dem

Berichtwesen und der Abwicklung unterstützt werden.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch das 5. Rahmenprogramm für

Forschung und technologische Entwicklung, das voraussichtlich während der österreichischen

Präsidentschaft verabschiedet werden wird, angestrebt. Von der Konzeption her ist dieses

Programm stärker auf Umsetzung und Verwertung der Ergebnisse ausgerichtet. Betrachtet

man die klein - und mittelbetriebliche Struktur in Europa und die Notwendigkeit für die

Unternehmen, verstärkt auf globalen Märkten agieren zu müssen ist eine Ausweitung der

F&E - und innovationsfordernden Maßnahmen auch auf europäischer Ebene angebracht und

zweckmäßig.

 

Das 5. Rahmenprogramm sieht eine Reihe von Erleichterungen (gegenüber dem 4.

Rahmenprogramm) für Klein - und Mittelbetriebe vor. Beispielsweise wird es in den

sogenannten thematischen Programmen programmintern sogenannte “innovation Units"

geben, deren Aufgabe darin besteht, zusammen mit dem Innovationsprogramm für verstärkte

Umsetzungs- und Innovationsmaßnahmen in den Forschungs - und Entwicklungsprogrammen

zu sorgen. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, daß KMU, die einen starken Bedarf

an der Anwendung von F&E - Ergebnissen bzw. neuen Technologien haben, dazu verstärkt

zugreifen können.

 

Im übrigen darf ich hinsichtlich dieser Thematik auf meine Beantwortung der schriftlichen

parlamentarischen Anfrage 4809/J hinweisen.