4516/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4746/J betreffend Programm
der österreichischen EU - Präsidentschaft, welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
am 17.7.1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Schwerpunkte der Aktivitäten im Rahmen meiner Ressortzuständigkeit werden folgende sein:
- In den letzten Jahren ist der Internationalisierungsgrad der österreichischen Wirtschaft
stark gestiegen. Viele österreichische Klein - und Mittelbetriebe haben sich ein
internationales Standbein aufgebaut und wären damit Hauptnutznießer transparenterer
Regeln und erhöhter Rechtssicherheit, einschließlich einer verantwortungsbewußten
Umwelt - und Sozialpolitik. Alle Initiativen in dieser Hinsicht auf EU - und auf
internationaler Ebene werden daher mit Nachdruck vorangetrieben werden.
- Gemäß Art. 18 der VO (EG) Nr.3381/94 des Rates vom 19. Dezember 1994 über eine
Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck hat die Kommission am
15. Mai 1998 dem Europäischen Parlament
und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorgelegt. Dieser
Bericht stützt sich u.a. auf Erhebungen der Kommission betreffend Reaktionen und
Wünsche der Ausführer innerhalb der Gemeinschaft und schlägt ein stärker
harmonisiertes System der Ausfuhrkontrollregelung vor. Zusammen mit einer
intensiveren Kooperation der Verwaltungen und einer gemeinsamen Politik käme dieses
System dem Bedarf der Ausführer näher und könnte auch eine reibungslosere
Verwicklung der gemeinsamen Ziele der Nichtverbreitung gewährleisten. Die
Kommission hat daher einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung am
11. Juni 1998 vorgelegt.
- In der Europäischen Union werden die Schaffung von Arbeitsplätzen und beständiges
Wachstum auch während der österreichischen EU - Präsidentschaft die wirtschaftliche
Diskussion bestimmen. Die weitere Vertiefung des Binnenmarktes, insbesondere die
Finalisierung des Aktionsplanes für den Binnenmarkt - als eine Priorität der
österreichischen Präsidentschaft trägt entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der
Gemeinschaft und damit zur Beschäftigungssicherung in der Union bei.
Um die Beschäftigungseffekte besser zum Tragen kommen zu lassen, wird es Ziel der
Europäischen Wirtschaftspolitik sein, die Initiativen zur Vereinfachung der Rechts - und
Verwaltungsvorschriften voranzutreiben.
- Hinsichtlich der Vereinfachung in den Bereichen “Diplomanerkennung”, “Intrastat” und
“Zierpflanzen” (SLIM I) liegen bereits Umsetzungsergebnisse vor; an der Umsetzung
der Ergebnisse von SLIM II (“Mehrwertsteuer”, "Düngemittel", “Kombinierte
Nomenklatur für den Außenhandel”, "Bankdienstleistungen") wird derzeit in der
Kommission gearbeitet; bezüglich “Elektromagnetische Verträglichkeit", “Versicher -
ungsrecht" und “Vereinfachung der Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit” (SLIM III) werden im Oktober Vorschläge der SLIM - Gruppe vorgelegt.
- Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind als Schwerpunkte der Richtlinienvorschlag über
öffentliche Übernahmeangebote sowie die Weiterbehandlung des Statutes der
Europäischen Aktiengesellschaft (in Abstimmung mit dem Rat Arbeit und Soziales) zu
nennen.
- Auf vertikale Bindungen - d.h. Vereinbarungen zwischen Herstellern und
Vertriebshändlern über den Vertrieb von Waren sind die Wettbewerbsregeln
anwendbar, insbesondere auch das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 F.G - V. Die
Kommission hat gem. Art. 85 Abs. 3 das ausschließliche Recht, im Einzelfall oder
generell für Gruppen von Vereinbarungen Freistellungen von diesem Verbot zu erteilen.
Das derzeitige System der Bearbeitung vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen ist
einerseits inflexibel und führt andererseits zu großem Arbeitsaufwand, weswegen eine
Neugestaltung in Arbeit ist. Diese erfordert die Änderung zweier. Ratsverordnungen.
Österreich wird versuchen die diesbezüglichen Diskussionen fruchtbringend zu
gestalten.
- Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU und das Handwerk ist einer der
wirtschaftspolitischen Schwerpunkte während der österreichischen EU - Präsidentschaft.
Aus diesem Grund veranstaltet Österreich gemeinsam mit der Europäischen Kommission
am 21./22. September 1998 in Baden bei Wien das Europäische Forum "KMU in der
Wachstumsphase Schlüsselfaktoren zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit".
Ausgehend von der Themenstellung dieser Konferenz will Österreich aber auch die
Gelegenheit nützen, im Rahmen einer konzertierten Vorgehensweise in Form eines
Runden Tisches, zu dem die Regierungen der Mitgliedstaaten, Mitglieder des
Europäischen Parlaments und bedeutende europäische Unternehmensverbände
eingeladen sind, gemeinsam mit der Europäischen Kommission Überlegungen betreffend
die "Zukunft der europäischen Politik zugunsten der KMU und des Handwerks"
anzustellen.
- Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wird das Ziel verfolgt, die national
unterschiedlichen Gebrauchsmustervorschriften, die den europäischen Wettbewerb
sowie die Investitions -, Forschungs - und Technologieentwicklung beeinträchtigen und
verzerren können, einer adäquaten Harmonisierung zuzuführen. Mit der europaweiten
Vereinheitlichung der diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen wird zugleich ein
Beitrag für die Chancengleichheit der Unternehmen im Bereich der Forschungs- und
Technologieentwicklung sowie für das Funktionieren des Binnenmarktes geleistet.
Darüberhinaus bestehen die
Rechtsvorhaben zur Stärkung und Erweiterung des
Gemeinschaftsmarkensystems sowie das Bestreben, ein einheitliches, europäisches
Patentsystem zu errichten.
- Angestrebt wird eine Verbesserung und Intensivierung des sozialen Dialoges sowie ein
besseres gegenseitiges Verständnis, um die gemeinsamen Interessen hinsichtlich
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung bei der Implementierung von Maßnahmen
entsprechend berücksichtigen zu können. Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten wird eine informelle Tagung der Industrieminister abhalten. Es werden
wirtschaftliche und politische Aspekte sowie die Rolle der Europäischen Union im
Rahmen der Globalisierung diskutiert.
- Das Funktionieren der industriellen Kooperationen mit den Beitrittskandidaten sowie
bestehende Probleme, aber auch Möglichkeiten und Maßnahmen, wie Schwachstellen
beseitigt werden können bzw. die Zusammenarbeit verbessert und intensiviert werden
kann, wird ebenso ein zentrales industriepolitisches Thema sein.
- Im Oktober wird die 2. Euro - Mediterrane Industrieministerkonferenz stattfinden. Ziel ist
u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den
Mittelmeerstaaten in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht zur
Gewährleistung eines stabilen und dauernden Friedens im Mittelmeerraum.
- Die Präsidentschaft wird das nächste mittelfristige Arbeitsprogramm zur fortlaufenden
Erörterung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie vorlegen. Zielsetzung
ist die Einbindung des KMU - Sektors sowie ein weiterer Ausbau des Dialoges mit der
Industrie/Wirtschaft unter Miteinbeziehung aller repräsentativen Arbeitgeber - und
Arbeitnehmervertretungen auf nationaler und europäischer Ebene, wobei eine
Schwerpunktsetzung auf das Funktionieren der Märkte sowie auf Innovation gesetzt
wird.
- Schwerpunkte stellen auch die Zukunft des EGKS - Vertrages sowie die
Umstrukturierung der Eisen - und Stahlindustrie in den mittel - und osteuropäischen
Ländern (MOEL) dar
- Auf dem Gebiet der Energie dient das Rahmenprogramm Energie zur Verbesserung der
Transparenz, Kohärenz und Koordination sämtlicher Maßnahmen der Gemeinschaft und
des effizienteren Einsatzes der finanziellen Mittel. Thema der Verhandlungen während
der österreichischen Präsidentschaft sind u.a. die Programme über die sinnvolle Nutzung
von Energie und über die Forcierung alternativer bzw. erneuerbarer Energieträger.
Weiters ist der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Mindestvorräte an Erdöl
und/oder Erdölerzeugnissen, die auf die Verbesserung und Vereinfachung der Wahrung
der Versorgungssicherheit in allen Mitgliedstaaten abzielt, zu behandeln.
Die Forcierung der sinnvollen und rationellen Nutzung der eingesetzten Energie hat für
den österreichischen Vorsitz einen hohen Stellenwert. Daher wird der Mitteilung der
Europäischen Kommission über die Energieeffizienz in der Gemeinschaft (“Für eine
Strategie zur rationellen Energienutzung”) während des Vorsitzes auch im Rahmen des
"Kyoto - Follow up" große Bedeutung beigemessen.
Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Weißbuch zur Entwicklung einer
Gemeinschaftsstrategie im Bereich der erneuerbaren Energiequellen stellt eine gute
Grundlage für die Behandlung dieser Thematik sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch
auf Ebene der Mitgliedstaaten dar. Weiters wird der Bestandsaufnahmebericht der
Europäischen Kommission zu erörtern sein.
Im Rahmen des Vertrages über die Energiecharta wird unter österreichischem Vorsitz
alles daran gesetzt werden, eine gemeinsame Stellungnahme der EU - Mitgliedstaaten zu
erreichen, damit der Zusatzvertrag, welcher Regelungen für die Anwendung des
Meistbegünstigungs - und Inländergleichbehandlungsprinzips enthält, Ende des Jahres bei
der Energie -Charta Konferenz angenommen werden kann.
Weiters möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß via Internet (http://www.bmwa.gv.at) die
Möglichkeit geboten wird, sich über das Programm des Wirtschaftsministeriums während der
EU - Präsidentschaft zu informieren, in welchem auch auf die geplanten Veranstaltungen Bezug
genommen wird.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Konkrete Ergebnisse lassen sich aus heutiger Sicht kaum vorhersagen. Der Erfolg der
österreichischen Präsidentschaft wird sich jedoch nicht so sehr an isolierten Fortschritten in
einzelnen Dossiers, sondern vielmehr an der Summe möglichst vieler Ergebnisse in Bereichen,
die im Präsidentschaftsprogramm aufgelistet sind, messen
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Umweltauflagen, Lohnnebenkosten und Schwarzarbeit an Produktionsstandorten außerhalb
Österreichs sind mit österreichischen Vergaberegelungen nicht in den Griff zu bekommen.
Anders ist die Situation jedoch beim Tätigwerden ausländischer Unternehmer bei Bau - und
Dienstleistungsaufträgen in Österreich. Hier gelten selbstverständlich die österreichischen
Standards auf arbeits - und sozialrechtlichem Gebiet gemäß den am Ausführungsort
einzuhaltenden Bedingungen, bei Umweltauflagen gelten die Bedingungen der jeweiligen
Ausschreibung.
Soweit es sich um Bundesaufträge ab Erreichen der Schwellenwerte gemäß
Bundesvergabegesetz handelt, können im Wege des Rechtsschutzes die Bundes -
Vergabekontrollkommission und in weiterer Folge das Bundesvergabeamt angerufen werden,
wobei die Arbeiterkammern als Interessenvertretungen antragslegitimiert sind.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es ist in erster Linie Sache der an Ausschreibungen im EU - Ausland interessierten Bewerber,
tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen zwingendes Vergaberecht vorzubringen, sei es
beim jeweiligen EU - Mitgliedstaat direkt, bei der Europäischen Kommission oder bei
österreichischen Stellen. Die Republik Österreich kann von sich aus, ohne Einschreiten eines
Betroffenen, schon aus Mangel an geeigneten
Informationen, kaum tätig werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die “Regionalisierung der Auftragsvergabe" dürfte mit dem Konzept eines einheitlichen
Binnenmarktes nur schwer bis gar nicht vereinbar sein.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Wie bereits in der Antwort zu Punkt 3 der Anfrage ausgeführt, sind bei Bauleistungen und
Dienstleistungen die am Ausführungsort geltenden arbeits - und sozialrechtlichen Vorschriften
durch einen ausländischen Bieter auf Grund der Ratifikation der einschlägigen Abkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation durch die Republik Österreich zwingend einzuhalten.
Diese Abkommen stehen in bundesgesetzlichem Rang, und das BVergG schreibt deren
Einhaltung durch die dem BVergG unterliegenden Auftraggeber zwingend vor.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Alle Richtlinien, die in den Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten fallen, wurden bereits umgesetzt.
Die Koordination der Überwachung der Umsetzungsmaßnahmen und die Behandlung
allfälliger Umsetzungsprobleme fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Integrationspolitisch und im Hinblick auf den Abschluß der Österreichischen
Ratspräsidentscbaft Ende 1998 ist es geboten, daß Österreich seine Bemühungen um eine
vollständige Umsetzung des Gemeinschaftsrechts vorantreibt, um rasch eine weitere
signifikante Erhöhung der Umsetzungsquote
zu erreichen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Viele Regulierungen und Praktiken in Europa reflektieren die Wirtschaftsstrukturen einer
Industriegesellschaft, die Bedürfnisse einer immer stärker KMU - dominierten
Dienstleistungsgesellschaft werden immer noch ungenügend berücksichtigt. KMU und
Handwerksunternehmen benötigen aber Rahmenbedingungen, die ihrer spezifischen Situation
gerecht werden. Das bedeutet: Beseitigung bürokratischer Hindernisse, Ermutigung zu
unternehmerischem Erfolg, bessere Qualität der Rechtsvorschriften, leichterer Zugang zu
Finanzmitteln und verstärkter Know - How - Transfer. Kleinere und mittlere Unternehmen
dürfen nicht zu viel Zeit für bürokratische Angelegenheiten aufwenden müssen.
Verwaltungsvereinfachungen und Verwaltungsreformen haben daher ein zentraler Ansatz der
KMU - Politik zu sein. Bestehende und geplante Regelungen sind nach folgenden Kriterien zu
untersuchen:
• Berücksichtigen die Regulierungen den "think small first - Ansatz"?
• Welche Auswirkungen haben Regelungen auf KMU?
• Wurden die "compliance costs" ausreichend evaluiert?
• Ist bei neuen Regelungen ein angemessener Anpassungszeitraum für KMU
sichergestellt?
In diesem Zusammenhang ist aus KMU - politischer Sicht die Entscheidung bedeutsam, eine
dritte und vierte Phase der SLIM - Initiative (Simpler Legislation for the Internal Market)
vorzusehen, die der Europäische Rat von Amsterdam im Juni 1997 im Rahmen seines
Beschlusses über den “Aktionsplan zur Verwirklichung des Binnenmarktes" getroffen hat.
Ebenso bedeutend ist das ebenfalls im Aktionsplan vorgesehene Projekt “Binnenmarkt -
Unternehmenstestpanel”, welches das Ziel verfolgt, bei der Erarbeitung von neuen
Binnenmarkt - Richtlinien zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die betroffenen Unternehmen
einzubinden, um sicherzustellen, bereits in
der Vorbereitungsphase Informationen über die
Auswirkungen von geplanten Maßnahmen beziehungsweise praxisnahe Alternativvorschläge
zu erhalten. Österreich wird aktiv an diesem Pilotprojekt teilnehmen.
Ein weiteres vorrangiges Thema ist zweifelsfrei die Schaffung von attraktiven Bedingungen
bezüglich der Finanzierung der Unternehmen. Ziel darf es aber nicht sein, in immer kürzer
werdenden zeitlichen Abständen neue Finanzierungs - und Förderungsinstrumente zu schaffen,
die einerseits teuer sind, andererseits aber nur wenigen KMU zugute kommen.
Einen Engpaß für KMU stellen - in der Gründungsphase ebenso wie in der Wachstumsphase -
häufig fehlende Finanzmittel dar, weil die Unternehmen zum einen kaum über Eigenkapital
verfügen und zum anderen sehr selten ausreichende bankmäßige Sicherheiten anbieten können.
Die oft angewandte Praxis, den Unternehmen direkte finanzielle Förderungen zu gewähren,
dürfte sowohl aufgrund des enormen Bedarfes an Förderungsmitteln als auch wegen der
unerwünschten, aber unvermeidbaren Mitnahmeeffekte keine optimale Lösung sein.
Garantie und Bürgschaftsmodelle sind geeignete Instrumente, um (günstige)
Bankfinanzierungen erhalten oder eine Umstrukturierung der Fremdfinanzierung vornehmen
zu können, oder auch, um den Eigenkapitaleinsatz und Investitionen von (privaten) Dritten zu
stimulieren.
Technische Innovation ist für die überwiegende Mehrzahl von KMU keine Frage der
Entwicklung von Know - How, sondern eine Frage der praxisorientierten Anwendung der
Ergebnisse der Grundlagenforschung sowie der Finanzierung der Umsetzung. Eine wertvolle
Hilfe für KMU kann die Beteiligung an EU - Programmen sein, die allerdings noch zu oft an
den administrativ aufwendigen Antragsprozeduren scheitert. Daher müssen bürokratische
Hemmschwellen abgebaut werden und KMU stärker bei der Antragstellung, dem
Berichtwesen und der Abwicklung unterstützt werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch das 5. Rahmenprogramm für
Forschung und technologische Entwicklung, das
voraussichtlich während der österreichischen
Präsidentschaft verabschiedet werden wird, angestrebt. Von der Konzeption her ist dieses
Programm stärker auf Umsetzung und Verwertung der Ergebnisse ausgerichtet. Betrachtet
man die klein - und mittelbetriebliche Struktur in Europa und die Notwendigkeit für die
Unternehmen, verstärkt auf globalen Märkten agieren zu müssen ist eine Ausweitung der
F&E - und innovationsfordernden Maßnahmen auch auf europäischer Ebene angebracht und
zweckmäßig.
Das 5. Rahmenprogramm sieht eine Reihe von Erleichterungen (gegenüber dem 4.
Rahmenprogramm) für Klein - und Mittelbetriebe vor. Beispielsweise wird es in den
sogenannten thematischen Programmen programmintern sogenannte “innovation Units"
geben, deren Aufgabe darin besteht, zusammen mit dem Innovationsprogramm für verstärkte
Umsetzungs- und Innovationsmaßnahmen in den Forschungs - und Entwicklungsprogrammen
zu sorgen. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, daß KMU, die einen starken Bedarf
an der Anwendung von F&E - Ergebnissen bzw. neuen Technologien haben, dazu verstärkt
zugreifen können.
Im übrigen darf ich hinsichtlich dieser Thematik auf meine Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage 4809/J hinweisen.