4518/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4763/J - NR 1998 betreffend Programm der

österreichisclien EU - Präsidentschaft, die die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und

Kollegen am 17. Juli 1998 an mich richteten wird wie folgt beantwortet:

 

1. Welche das Unterrichtsressort betreffenden Agenden hat Österreich vom britischen

     Ratsvorsitz übernommen?

 

2. Wie ist der diesbezügliche aktuelle Verhandlungs - und/oder Diskussionsstand dieser.

    Agenden bzw. in welchem Entscheidungsstadium befinden sich diese?

 

Antwort:

 

In der Beilage 1 befindet sich der Arbeitsplan des Europäischen Parlaments mit Stand vom

2. Juli 1998, aus dem der Diskussionsstand der einzelnen Dossiers sowie die Ressort -

zuständigkeiten hervorgehen.

 

Für den Bereich des Unterrichtsressorts sind dies folgende Vorhaben

CNS 97126 Création d‘une Fondation européenne póur la formation

(2émemodif. regl. 1360/90/CEE)COM(97)0177 BOOGERD - QUAAK

Johanna L. A. (Europäisches Berufsbildungszentrum Turin)

 

vor Entscheidung

 

SYN97121 Qualité de l‘enseignement supérieur: coopération européenne

RecommandationCONi(97)0159 HEINISCH Renate Charlolte

(Empfehlung zur Qualität im Hochschulwesen)

 

vor Entscheidung

ATT98149 TEMPUS III programme transeuropéen de cooperation pour

"enseignement supéerieur 3éme phase 2000 - 2005.

(TEMPUS)

 

von Kommission vorgelegt

 

Decision No. XXXX du parlement européen et du conseil du XXXX 99 etablissant la 2éme phase du

programme d'action communautaire en matiére d'éducation SOKRATES

(Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates

über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogrammes im

Bereich der allgemeinen Bildung SOKRATES)

 

von Kommission vorgelegt

 

Decision No. XXXX du parlement européen et du conseil du XXXX 99 etablissant la 2éme phase du

programme d'action communautaire en matére de formation professionelle LEONARDO DA

VINCI

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des

gemeinschaftlichen Aktionsprogrammes in der Berufsbildung LEONARDO DA VINCI)

 

von Kommission vorgelegt

 

3. Welche dieser Agenden werden während des österreichischen Ratsvorsitzes konkret

zum Abschluss gebracht werden?

 

4. Sehen Sie konkrete Probleme bei der Umsetzung dieser Agenden und wenn ja welche?

 

Antwort:

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Einfluss des jeweiligen Ratsvorsitzenden auf den Fortgang

der einzelnen Agenden in der Vorbereitung der Tagungen des Rates sowie in der vermittelnden

und moderierenden Leitung derselben liegt. Maßgebende Bedeutung kommt in diesem

Zusammenhang vor allem dem Verhalten der  15 EU - Mitgliedstaaten im Rat sowie der

Europäischen Kommission zu. Das zukünftige Verhalten dieser Akteure im EU -

Rechtssetzungsprozess lässt sich sowohl im Hinblick auf allfällige Fortschritte als auch im

Hinblick auf allfällige Problembereiche naturgemäß nicht exakt vorhersagen. Ich werde

jedenfalls alles daransetzen, um die im offiziellen Arbeitsprogramm der österreichischen

Präsidentschaft skizzierten Fortschritte zu erzielen. Das Arbeitsprogramm liegt der Anfragebe -

antwortung bei (Beilage 2).

5. Welche sind Schwerpunkte Ihres Ressorts für die Zeit des österreichischen

    Ratsvorsitzes und in welcher Form werden diese aufgearbeitet?

 

6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bisher getroffen bzw. sind noch zu treffen,

    um diese Schwerpunkte umzusetzen?

 

Antwort

 

zusätzliche zu den in Punkt 1 und 2 genannten Dossiers

 

Beschäftigungspolitische Leitlinien 1999

Mitte Oktober: Vorschlag der Kommission für Leitlinien 1999

Diskusion und Verabschiedung eines Vermerkes der Präsidentschaft für

Bildungsfragen

 

Aktionsplan über die Umsetzung des Grünbuches " Allgemeine und berufliche Bildung,

Forschung: Hindernisse für grenzüberschreitende Mobilität"

Voraussichtlich November/Dezember : Präsentation durch die Europäische Kommission

Diskussion im Ausschuß für Bildungsfragen.

 

Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der Erfahrung in Pilotprojekten im

Rahmen der Aktionsziele und des Weißbuches " Lehren und Lernen auf dem Weg zur kognitiven

Gesellschaft".

Voaussichtlich im Ausschuß für Bildungsfragen

 

Vorschlag über eine Empfehlung des Rates betreffend den Status des mobilen Studenten

Vorraussichtlich Dezember : Präsentation durch die Europäische Kommission. Diskussion im

Ausschuß für Bildungsfragen

 

In allen oben genannten Punkten ( außer Punkt 1: Beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999) ist

jedoch darauf hinzuweisen, dass jeweilige Diskussion davon abhängig ist, zu welchem

Zeitpunkt die Präsentation durch die Europäische Kommission erfolgt. Die Entscheidung darüber

trifft jedoch nicht Österreich allein, sondern die 15 Mitglieder der Europäischen Union.

7. Inwieweit, insbesondere zu welche Themen, sehen Sie konkrete Möglichkeiten, Vorschläge

Ihres Ressorts in den Beratungs - und Entscheidungsprozess während der Zeit des          österreichischen  Ratsvorsitz als Anregung bzw. Änderungen

    miteinzubringen?

 

Antwort:

 

Zu den in Antwort 1 genannten Bereichen kann mein Ressort Vorschläge einbringen und durch

seine Mitarbeit und Moderation die Beratungen mitgestalten.

Beschäftigungspolitische Leitlinien für 1999: Der Europäische Rat von Wien wird die

beschäftigungspolitschen Leitlinien für 1999 beschließen. In seiner Stellungnahme zu den

bschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998 hat der Ausschuß für Bildungsfragen festgehalten

dass er sich aktiv in Diskussion der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 einbringen

wird. Um entsprechende Anregungen einbringen zu können, wurde ein Vermerk des Vorsitzes

im Bildungsausschuß erstellt. Dieser Vermerk soll mit Unterstützung des Bildungsausschusses 

an den Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt übermittelt werden. Dieser wird ersucht

werden, in seiner Stellungnahme zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 die

bildungsrelevante Aspekte herauszuarbeiten um dazu beizutragen, daß sie in der Umsetzung

auf nationaler Ebene berücksichtigt werden.

 

8. Gibt es konkrete Vorhaben der EU im Bildungsbereich an ihre Mitgliedsstaaten, die von

    Österreich bisher noch nicht oder in nicht geeigneter Form umgesetz wurden, und

     wenn ja, welche? 

9. In welchen Ihr Ressort betreffenden Bereichen sehen Sie für Österreich Probleme bei

    der Umsetzung?

 

Antwort:

 

Es gibt keine Vorhaben dieser Art.

 

10. Wie groß ist die österreichische Beteiligung an den Bildungs  - und Berufsbildungs –

       programmen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI bisher, wie sieht der für

       Österrreich wirksame Output  aus und welche Erwartungen knüpfen Sie künftig daran?


 

 

Antwort:

 

SOKRATES

 

ERASMUS

 

ERASMUS ist der historisch gesehen am längsten aktive Teil des 1995 angelaufenen und bis

1999 terminisierten SOKRATES – Programmes. ERASMUS, die Europaweite zusammen –

arbeit im Breich der Hochschulen, gibt es in den “ alten” EG –Staaten bereits seit 1987/88 und

in den EFTA- bzw, späteren EWR – Staaten seit 1991/92 .

Kernpunkte diese Kapitels des SOKRATE- -Programmes sin die herausbildung einer

Europäische Dimenssion  in der Bildungskooperation im tertiären Bereich ( Aktion 1) sowie

Die physische Mobilität von studierenden (Aktion 2).

Zusatznutzen

 

·         Institutionelle Sensibillisierung österreichischer Bildungseinrichtungen im tertiären

Bildungssektor

·         Inovatives Know- How an österreichischen Hochschulen

 

·         Gesteigerte sprachliche und soziale Kompetenz – erhöhte berufliche Qualifikationen

österreichischer ERASMUS – studierender

 

·         Vermehrte Nutzung der Infomations – und Komunikationtechnologien (IKT)/erstellung

Von bildungssoftware – neue Aktionsfelder für österreichische Hochschulen

 

·         Internationalisierung der Lehrpläne

 

 

·         Verankerung in der internationalen Hochschullandschaft

 

 

Zukünftige Entwicklungen

 

Österreichs bisherige Teilnahme an ERASMUS ( sowohl in der  alten als auch der neuen

Organisationsform ) kann durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Diese Aktiuon

unter dem SOKRATE- Programm hat den höchste Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit

und ist eine bei studierenden wie lehrenden sehr begehrte Möglichkeit für Auslandskontakte

und – kooperationen. Die Tatsache, dass der Kreis der teilnehmenden Staaten derzeit in

Ausweitung begriffen ist ( ab dem Studienjahr 1998/99 aktiv teilnehmend : Polen,

Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Zypern; ab 1999/2000 voraussichtlich

Estland, Lettland; Litauen; Bulgarien, und eventuell Slowenien und damit auch

Austauschrelationen und Kooperationen mit Mittel – und Osteuropa sowie dem Baltikum

Möglich werden, geben dem Programm zusätzliche Attraktivität.

 

   
Die innerhalb von ERASMUS bis dato geläufigen und mittlerweile etablierten

Programmelemente und – strukturen sollten auch im neuen SOKRATES – Programm im

Wesentlichen beibehalten werden, umdie Erreichung des Programmzieles” Steigerung der

Qualität der Hochschulbildung in Europa” zu gewährleisten. Die Aspekte der physischen

Mobilität sollten weiterhin im Vordergrund stehen, sowohl bei Individualmobilität als auch

Bei Projekten mit Mobilitätselementen. DieIntegration von Wirtschaft, Industrie, lokalen und

Regionalen Behörden und Körperschaften ist ein weiteres wichtiges Ziel für die zukünftige

Hochschulkooperation in Europa / Stichwort with the Community”)

 

COMENIUS

 

COMENIUS ist eine der innovativsten Aktionen des SOKRATES – Programms und weist die

Größte Breitenwirkung innerhalb des SOKRATES – Programms auf. Das Ziel ist die

Verstärkung der europäischen Dimension im Ausbildungsangebot der Schulen.

 

Die Schulen werden angeregt, eine langfristige, struktuierte Zusammenarbeit mit anderen

Europäischen Schulen in einem multilateralen Kontex aufzubauen. Da COMENIUS –Projekte

Von einem Lehrer/innenteam und nicht von Einzelpersonen getragenwerden, entsteht in

Bezug auf die schulinterne Weiterentwicklung eine neue Dynamik:

 

* Öffnung der Schulen gegenüber einem breiten Spektrum von lokalen und regionalen

   Einrichtungen

*Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft

 

*Einsatz von modernen Technologien

 

*Erwerb von Schlüsselqualifikation

 

COMENIUS unterstützt die Schulen auf den Weg in die Informationsgesellschaft. Langfristig

zielt das Programm darauf, alle europäischen Schulen zu vernetzen, um es ihnen zu ermöglichen

 

LINGUA A & D, Offener Untericht und Fernlehre (ODL), Erwachsenenbildung

 

Die zentralisierten Maßnahmen (LINGUA A und D, ODL, sowie Erwachsenenbildung)

Bedeuten:


·         Wissen – und Erfahrungstransfer von Experten innerhalb Europas

·         Pooling und Utilisierung von spezifischen Know – how

·         Verbesserung der Qualität der Bildungseinrichtungen und deren Bildungsangebot und

- materialien unter Berücksichtigung von europäischen Parameten

·         Erarbeitungund Herstellung von konkreten und nationaler Ebene durch Intensivierung der

Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen in verschiedenen Bundesländern

·         Intensivierung der Zusammenarbeit von Anbietern von Bildung und Herstellern von Lehr –

und Lernmaterialien

·         Herstellung von anwenderorientiertenProdukten

·         Förderungder Individulisierung von Lernprozessen

·         Förderung der internationalen Vernetzung von Bildungs - ,Ausbildungs - und Weiter –

Bildungseinrichtungen

·         Verstärkte Einbeziehung und Nutzung von Informations – und Kommunikationstechnologien

in Lernprozesse

 

LINGUA B & C

 

Das Ziel der LINGUA – Aktionen B und C, die Fähigkeit der Lernkräfte bzw. angehender

Lehrkräfte zu verbessern, eine Fremdsprache effizent zu unterrichten bzw. in einer

Fremdsprache zu unterrichten, wird sowohl durch die angebotenen Fortbildungsprojekte als

auch die Assistent/innen – Programme erreicht.

 

LINGUA E

 

LINGUA E bedeutet

 

 

°     Förderung der fremdsprachlichen Kompetenz der Schüler/innen

°     Diversifizierung des Fremdsprachenunterrichts

°     Verbesserung von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft.

Managerfähigkeiten

°     Beschleunigung der Einführung von Informations – und Kommunikationstechnologien

°     Produktorientierter Projektunterricht

°     Vorbereitung der Schüler auf europäisch ausgerichtete berufliche Anforderungsprofile

°     Verbesserung der interkulturellen Kompetenz

°     der Beschäftigungsaussichten der Schüler/innenVerbesserung

 


EURYDICE

 

EURYDICE ist das Bildungsinformationsnetz der Europäischen Union. Die Europäische Informationsstelle und die nationalen EURYDICE-Informationsstellen erarbeiten Publikationen zu Schwerpunkt-Themen im Bildungsbereich (z.B. Schlüsselzahlen im Bildungswesen, Finanzierung im Bildungswesen, Reformen im Pflichtschulbereich, Reformen im Hochschulbereich, Sekundarschulwesen, Fremdsprachenunterricht).

Diese Informationen werden auf Internet unter der Adresse http://www.eurydice.org angeboten.

 

ARION

 

Im Rahmen von ARION nehmen europäische Bildungsexperten an einwöchigen Studienaufenthalten zu Bildungsthemen im europäischen Ausland teil. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden aus Budgetmitteln der Europäischen Kommission, DG XXII, getragen.

Österreich hat in den Schuljahren 1995/96 bis 1997/98 insgesamt neun Studienaufenthalte in österreichischen Bundesländern durchgeführt.

110 Plätze standen för österreichische Teilnehmer/innen an Studienaufenthalten im Ausland zur Verfügung. Es wurden alle Plätze und die damit verbundenen Stipendien genutzt. Österreich war es in diesem Zeitraum also möglich, den optimal möglichen Nutzen aus diesem Programmteil zu ziehen.

 

LEONARDO DA VINCI

 

LEONARDO DA VINCI (LEONARDO I) ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union für Berufsbildung. Es wurde vom Europäischen Rat für einen Zeitraum von fünf Jahren (1.1.1995 – 31.12.1999) mit einem Gesamtbudget von 620 Millionen ECU beschlossen.

 

LEONARDO I sieht drei Arten von Maßnahmen vor:

-           Pilotprojekte zur Entwicklung neuer Lehrgänge, -inhalte und –maßnahmen;

-           Erhebungen und Analysen aus dem Bereich der Berufsbildung;

-           Vermittlungs- und Austauschprogramme für Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung, junge Arbeitnehmer, Ausbildner/Lehrer, Studenten und Bildungsexperten


 

 

Derartige Projekte können einerseits von österreichischen Institutionen initiiert/geleitet und gemeinsam mit einem internationalen Konsortium durchgeführt werden. Andererseits besteht zusätzlich die Möglichkeit für österreichische Institutionen, als Projektpartner im Konsortium eines Projektes aus einem anderen Mitgliedstaat zu fungieren.

 

LEONARDO I zielt im Teilbereich I auf die Verbesserung der nationalen Berufsbildungs­systeme. Der Teilbereich II zielt auf die Verbesserung der Berufsbildungsmaßnahmen für Unternehmer und Arbeitnehmer mit Schwerpunkten wie technologische und arbeits-organisatorische Veränderungen und die Zusammenarbeit von Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Ziele des Teilbereichs III sind Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse, die Förderung einer Berufsbildungsforschung und Bildungsstatistik europäischen Zuschnitts sowie die Multiplikatorwirkung bereits abgeschlossener LEONARDO-Projekte.

 

11.       Welche konkreten Forderungen der EU im Bildungsbereich wurden von Österreich bisher in welcher Form umgesetzt?

 

Antwort:

Eine Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union in nationales Recht gründet sich auf der Wirksamkeit von Rechtsakten. Die für den Bildungs- und Berufsbildungsbereich relevanten Artikel 126 und 127 des Vertrages von Maastricht beinhalten ein Harmonisierungsverbot und einen klaren Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip. Damit ist ein Eingriff der Europäischen Gemeinschaft in die Systeme und die Inhalte der Bildung und Berufsausbildung der Mitgliedstaaten ausgeschlossen. Mangels Verordnungen oder Richtlinien im Bildungs- und Berufsbildungsbereich ist daher eine Umsetzung von Rechtsakten nicht erforderlich. Die Förderprogramme im Bereich der Bildung und Berufsbildung SOKRATES und LEONARDO DA VINCI stellen den direkten Ausfluss der eingeschränkten Kompetenzen auf Gemeinschaftsebene dar.

 

Darüberhinaus hat der Rat in der Vergangenheit immer wieder rechtlich unverbindliche Rechtsakte, wie z.B. Empfehlungen, Schlußfolgerungen oder Erklärungen verabschiedet, denen lediglich eine “moralische Bindungswirkung” zugesprochen werden kann.

 

Als aktuelles Beispiel sei die “Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Dezember 1997 betreffend die Anerkennung der Vielfalt und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit” (ABI C 1/1 vom 3.1.1998) erwähnt, mit welcher der Rat sich den Initiativen der Vereinten Nationen anschließt und jedes Jahr den 21. März zum “Fest der kulturellen Vielfalt” in den Bildungseinrichtungen ausruft.

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat am 5. Februar 1998 einen Erlaß an die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien), die Pädagogischen und Religionspädagogischen Institute, die Pädagogischen, Berufspädagogischen und Religions­pädagogischen Akademien sowie an die Zentrallehranstalten ausgesandt (GZ. 33.466/40-V/B/4a/98), durch den Lehrerinnen und Lehrer aller Schulstufen und Gegenstände aufgefordert wurden, sich aktiv an der in der Woche vom 14. bis 22. März stattfindenden Europäischen Aktionswoche gegen Rassismus zu beteiligen.

 

12.Welche konkreten Maßnahmen Ihr Ressort betreffend werden Sie im Verlauf des österreichischen Ratsvorsitzes und darüber hinaus für eine zielführende und effektive Lehrlingspolitik führen?

 

Antwort:

Im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) wurden Maßnahmen zur Ausbildungs­förderung für Jugendliche festgeschrieben (siehe Beilage). Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll maßgeblich dazu beitragen, die Lehrlingsausbildung weiter zu verbessern und die Flexibilität der Lehrlinge zu fördern. Diese – vom Arbeitsmarkt geforderte Flexibilität – soll die Chancen der Lehrlinge, sich in einem stets in Bewegung befindlichen Arbeitsmarkt zu situieren, erhöhen.           

Im übrigen setzt sich Österreich im Rahmen der Präsidentschaft für den raschen Abschluß der Verlängerung für LEONARDO II (siehe Punkt 10) ein.

 

13.       Welche konkreten Vorhaben der EU für den Bereich Unterricht/Bildung sollen über die Zeit des österreichischen Ratsvorsitzes hinaus innerhalb welchen zeitraumes von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden?


 

 

14.       Was soll Ihrer Auffassung nach nach Ablauf des österreichischen Ratsvorsitzes konkret erledigt sein, um von einem Erfolg Ihres Ratsvorsitzes sprechen zu können?

 

Antwort:

Wie bereits ausgeführt, lassen sich die Fortschritte in einzelnen Dossiers aus heutiger Sicht nicht exakt vorhersagen. Der Erfolg der österreichischen Präsidentschaft wird sich jedoch nicht so sehr an isolierten Fortschritten in einzelnen Dossiers, sondern vielmehr an der Summe möglichst vieler Ergebnisse in Bereichen, die im zitierten Präsidentschaftsprogramm aufgelistet sind, messen.

Wenn für eines der Programme LEONARDO, SOKRATES oder TEMPUS die politische Einigung erzielt und der Vermerk der Präsidentschaft zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 eingebracht wird, läßt sich aus heitiger Sicht von einem Erfolg sprechen.

 

 

 

Beilagen konnten nicht gescannt werden!

 

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