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Zu den Fragen 1 und 2:

"Ist auszuschließen, daß bei der Finanzierung des Semmering-BasistunneIs öffentIiche

MitteI sowohl aus dem bestehenden ASFlNAG bzw. aus dem Schieneninfrastruktur-

finanzierungsgesetz verwendet werden?

 

Sind im Rahmen des Eisenbahn-lnfrastrukturinvestitionsprogrammes unter der Position

"Pontebbana und Raum Wien" finanzielle MitteI für den Semmering-Basistunnel vor-

gesehen?

Wenn ja, in weIcher Höhe?"

 

Planung und Bau des SemmeringbasistunneIs wurden im Juli 1989 vom Bundes-

minister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr an die HL-AG übertragen, nachdem die

Bundesregierung dieses Projekt zur Hochleistungsstrecke erkIärt hat. Zu der

ASFlNAG-Novelle 1989 wurde die TeiIfinanzierung dieses Projektes durch die

ASFlNAG vom Parlament beschIossen. Ebenso wurde 1996 vom ParIament das

SCHlG beschIossen, wonach aIIe übertragenen Projekte mitteIs des SCHIG zu

finanzieren sind. Darüberhinaus läuft derzeit die zweite Phase des Ausschreibungs-

verfahrens der Suche nach einem privaten Konzessionär. Wie weit eine BeteiIigung

der Republik Österreich an der weiteren Finanzierung dieses Vorhabens notwendig

ist, kann erst nach Ende des Konzessionsverfahrens ermittelt werden, da es ein

Vorgriff auf die BieterverhandIungen wäre.

 

Zu Frage 3:

"In welcher Höhe und in weIchem Zeitrahmen sollen in Niederösterreich Verkehrs-

projekte durch das Eisenbahn-Infrastrukturinvestitionsprogramm finanziert und ver-

wirkIicht werden?"

 

Es ist gepIant, im Zeitraum von 1996 bis 2000, in Niederösterreich Investitionen in

der Höhe von über 14 MilIiarden SchiIIing zu tätigen, wenn die behördIichen Verfah-

ren einen entsprechenden Projektfortschritt ermöglichen. Das Gesamtprogramm für

Niederösterreich beträgt ca. 37 Mrd. S.

 

Diese Investitionen fIießen sowohI in bundesIänderübergreifende Fernverkehrspro-

jekte, aIs auch in Nahverkehrsvorhaben.