4520/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lafer und Kollegen

vom 17. Juli 1998, Nr. 4739/J, betreffend EU  -Ratspräsidentschaft,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurden im

Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft weder eine generelle

Urlaubssperre noch Versetzungsstopps verhängt. Es wird jedoch

darauf hingewiesen, daß gemäß den dienstrechtlichen Regelungen bei

der Festlegung des Erholungsurlaubes - unter Bedachtnahme auf die

persönlichen Verhältnisse - auch dienstliche Interessen zu

berücksichtigen sind.

Zu Frage 3:

 

Für das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurden für

die EU - Ratspräsidentschaft im Bereich der Sachausgaben bei der

VA - Post 1/60008/34/7232 “Repräsentationsausgaben (Präs. 98)” 10 Mio

ATS veranschlagt. Daraus werden die vom Ressort zu tragenden Kosten

für die im Rahmen der Ratspräsidentschaft stattfindenden Veranstal -

tungen, wie Z.B. die Konferenz der Direktoren der Zahlstellen der

EU, ein informelles Agrarministertreffen und ein Treffen mit dem

Landwirtschaftsausschuß des Europäischen Parlamentes bestritten.

Bei den Personalkosten werden zusätzliche Kosten durch die in

diesem Zusammenhang zu leistenden Überstunden anfallen, deren Höhe

zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.

 

Weiters ist für die Erbringung bestimmter zentraler Dienstlei -

stungen für Veranstaltungen aller Ressorts beim Kapitel 20 “Äuße -

res” ein “Zentralbudget” vorgesehen. Hinsichtlich der aus dem

Zentralbudget zu tragenden Mehrkosten darf ich auf die Beantwortung

der an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4730/J verweisen.