4520/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lafer und Kollegen
vom 17. Juli 1998, Nr. 4739/J, betreffend EU -Ratspräsidentschaft,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurden im
Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft weder eine generelle
Urlaubssperre noch Versetzungsstopps verhängt. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, daß gemäß den dienstrechtlichen Regelungen bei
der Festlegung des Erholungsurlaubes - unter Bedachtnahme auf die
persönlichen Verhältnisse - auch dienstliche Interessen zu
berücksichtigen sind.
Zu Frage 3:
Für das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft wurden für
die EU - Ratspräsidentschaft im Bereich der Sachausgaben bei der
VA - Post 1/60008/34/7232 “Repräsentationsausgaben (Präs. 98)” 10 Mio
ATS veranschlagt. Daraus werden die vom Ressort zu tragenden Kosten
für die im Rahmen der Ratspräsidentschaft stattfindenden Veranstal -
tungen, wie Z.B. die Konferenz der Direktoren der Zahlstellen der
EU, ein informelles Agrarministertreffen und ein Treffen mit dem
Landwirtschaftsausschuß des Europäischen Parlamentes bestritten.
Bei den Personalkosten werden zusätzliche Kosten durch die in
diesem Zusammenhang zu leistenden Überstunden anfallen, deren Höhe
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Weiters ist für die Erbringung bestimmter zentraler Dienstlei -
stungen für Veranstaltungen aller Ressorts beim Kapitel 20 “Äuße -
res” ein “Zentralbudget” vorgesehen. Hinsichtlich der aus dem
Zentralbudget zu tragenden Mehrkosten darf ich auf die Beantwortung
der an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4730/J verweisen.