4521/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr 4758/J - NR/1998 betreffend den Verstoß gegen das

Staatsgrundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Bundesgesetz über die

äußeren Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirchen, das Konkordat sowie Falschauskunft an

das BM f. Landesverteidigung, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Kollegen am

17 Juli l 998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1. Aus welchem Anlass und auf wessen Wunsch hin verfasste Ihr Ministerium eine

Stellnugnahme zum Status des Priesterseminars Herz Jesu -  Zaitzkofen/Schierling?

 

Antwort

 

Mit Schreiben vom 8 April 1998, Zl. 2010 - 1.111/91/98, richtete das Militärkommando Wien,

Ergänzungsabteilung, an das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend das Internationale Priesterseminar Herz - Jesu - Zaitzkofen folgende Anfrage: “Das

Militärkommando Wien/Ergänzungsabteilung bittet um Auskunft, ob es sich bei dem

Internationalen Priesterseminar Herz - Jesu - Zaitzkofen (D - 84069 Schierling) um eine gesetzlich

anerkannte Kirche handelt. Die Information ist zur Weiterführung eines anhängigen

Verwaltungsverfahrens (Befreiung von der Stellungspflicht gemäß § 24 Abs 3 WG)

erforderlich

 

§  24 Abs 3 des Wehrgesetzes lautet

(3) Von der Stellungspflicht sind, sofern sie einer gesetzlich anerkannten Kirche oder

Religionsgesellschaft angehören, befreit:

1. ausgeweihte Priester,

2. Personen, die aufgrund absolvierter theologischer Studien im Seelsorgedienst oder in

   einem geistigen Lehramt tätig sind,

3. Ordenspersonen, die die ewigen Gelübde abgelegt haben und

4. Studierende der Theologie, die sich aufgeistliches Amt vorbereiten.‘

 

In der Beilage befindet sich eine Abschrift der selnerzeitigen Antwort an das Militärkommando

Wien

 

2. Aufgrund welcher Quellen kamen Sie zur Erkenntnis, dass es sich dabei um “keine in

Österreich gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft im Sinne des

§ 24 Abs. 3 WG 1990” handelt?

 

Antwort:

 

Dies ergibt sich aus der in Punkt 1 genannten Stellungnahme sowie aus dem Kanon der in

Osterreich anerkannten Religionen. In der Beilage befindet sich die eben erschienene Broschüre

..Religionen in Österreich”, die eine genaue Darstellung sämtlicher in Österreich anerkannten

Religionen bietet.

 

3. Ist Ihnen bekannt, dass durch Ihre Stellungnahme dem Bruch des Staatsgrundgesetzes‘

    der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie eines völkerrechtlichen Vertrags

    (siehe oben) Vorschub geleistet wurde?

   

- Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

 

Da es sich in Hinblick auf die Fragestellung des Militärkommandos Wien betreffend die

Rechtsstellung des Internationalen Priesterseminars Herz - Jesu - Zaitzkofen nach Auffassung des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten um eine sogenannte innere

Angelegenheit einer gesetzlich anerkannten Kirche (Art. 15 StGG) handelt, wurde seitens des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom Generalvikariat des

Bistums Regensburg in Deutschland, in dessen Gebiet das obgenannte Priesterseminar liegt, eine

entsprechende kirchenbehördliche Stellungnahme eingeholt. Aufgrund der Auskunftserteilung

    des Generalvikariates des römisch - katholischen Bistums Regensburg besteht zwischen dem

    Bistum Regensburg und dem Internationalen Priesterseminar Herz - Jesu - Zaitzkofen keine

    Verbindung. Eine Anfrage an das Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, ob es sich

    bei Studierenden des Internationalen Priesterseminars Herz -Jesu- Zaitzkofen um Studierende der

    Theologie im Sinne des § 24 Abs 3 Z 4 des Wehrgesetzes handle, wurde ausdrücklich verneint.

 

    Hieraus folgt mit hinreichender Klarheit, dass das Bundesministerium für Unterricht und

    kulturelle Angelegenheiten unter Bedachtnahme auf innere Angelegenheiten der katholischen

    Kirche mit seiner Mitteilung an das Militärkommando Wien eben keinen verfassungswidrigen

    bzw. völkerrechtswidrigen Eingriff in innere Angelegenheiten der katholischen Kirche

    vorgenommen hat

 

4. Was gedenken Sie zu unternehmen, um hinkünftig Stellungnahmen Ihres Ministeriums,

    welche die innere Autonomie der Kirche untergraben, zu unterlassen?

5. Gedenken Sie die inhaltlich falsche und völkerrechtlich bedenkliche Stellungnahme

    Ihres Ministeriums zurückzuziehen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

    Antwort:

   

     Den Ausführungen zu Frage 3 entsprechend kann festgehalten werden, dass die innere

    Autonomie der katholischen Kirche ausdrücklich beachtet worden ist Die Auskunftserteilung ist

    daher inhaltlich richtig und völkerrechtlich vollkommen unbedenklich erfolgt. Aus diesem

   Grund sind seitens des Ressorts keine weiteren Maßnahmen zu setzen.

 

 

Angeschlossene Broschüre konnte nicht gescannt werden !!

"Internationales Priesterseminar Herz - Jesu -

Zaitzkofen" (D - 84069 Schierling)

zu Zl.2.010  -1111/91/98 vom 8. 4. 1998

 

Zu der mit Schreiben vom 8. April 1998, GZ. 2.010 - 1111/91/98 an das Bundesministerium für Un -

terricht und kulturelle Angelegenheiten gerichteten Anfrage des Militärkommandos Wien, Ergän -

zungsabteilung, ob es sich bei dem "Internationalen Priesterseminar Herz - Jesu -  Zaitzkofen" (D -

84069 Schierling) um eine gesetzlich anerkannte Kirche handelt, beehrt sich das gefertigte Bundes-

ministerium mitzuteilen:

 

Das “Internationale Priesterseminar Herz - Jesu - Zaitzkofen" (D - 84069 Schierling) ist derBewegung

um den schismatischen Alt-Erzbischof Marcel Lefebvre zugehörig. Laut Auskunft des Generalvika

riates des römisch - katholischen Bistums Regensburg, Deutschland, besteht zwischen dem Bistum

Regensburg und dem “Internationalen Priesterseminar Herz - Jesu - Zaitzkofen” keine Verbindung,

weil dieses Priesterseminar keine Einrichtung der römisch - katholischen Kirche ist.

Marcel Lefebvre, geboren 1905, trat als römisch - katholischer Priester in Frankreich 1931 der “Kon -

gregation der Väter vom Heiligen Geist” bei. Er wirkte zunächst als Ordenspriester in der Mission in

Afrika und wurde 1955 zum Erzbischof von Dakar (Senegal) ernannt. 1960 erhielt er die Berufung in

die Zentralkommission für die Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Als Erzbischof und

Generaloberer seiner “Kongregation der Väter vom Heiligen Geist” nahm er 1962 - 1965 am Zweiten

Vatikanischen Konzil teil. Im Anschluss an das Konzil beschloss die Generalversammlung seiner

Kongregation weitreichende Reformen im Sinne des Konzils, denen Lefebvre nicht zustimmte und

trat 1968 als Generaloberer zurück. Er gründete 1969 in Fribourg (Schweiz) die Priesterbruderschaft

(Confraternitas) Pius X. und errichtete 1970 das Priesterseminar St.Pius X in Ecöne, einem Landgut

im schweizerischen Kanton Wallis, welches das Zentrum seiner Bewegung wurde. Diese Bewegung

breitete sich sehr bald über die Schweiz hinaus über Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland

aus. Von seinen Funktionen suspendiert, weihte Lefebvre regelmäßig Diakone und Priester. 1988

vollzog Lefebvre das Schisma mit Rom durch die Weihe von vier Bischöfen ohne päpstliche

Zustimmung. Er starb unversöhnt mit Rom 1991 (vgl. dazu A Schifferle, Das Argernis Lefebvre,

Informationen und Dokumente zur neuen Kirchenspaltung, Freiburg 1989; Lexikon für Theologie

und Kirche, 3. Auflage, Lefebvre, Spalte 738).