4525/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madleine Petrovic, Freundinnen und
Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Frauenanteil und politi -
sche Vertretung in diversen Beiräten, Fachgremien, Kommissionen, Diskussions -
gruppen u.ä., gerichtet und folgende Fragen gestellt:
“1. Welche Gremien, Beiräte, Kommissionen, Diskussionsgruppen etc. existieren
in Ihrem Ressortbereich und wie sieht die aktuelle Zusammensetzung aus?
2. In welcher dieser Einrichtungen gibt es eine Repräsentanz der im Parlament
vertretenen Parteien? Sind in diesen Gremien NR -, BR -, Landtags - und/oder
GemeinderatsmandatarInnen vertreten? Wenn ja, wer?
3. In welcher dieser Einrichtungen sind Abgeordneten zum NR oder BR nicht als
Repräsentanten einer politischen Partei sondern z.B. als ExpertInnen vertre -
ten?
4. Auf welcher Grundlage basieren die oben genannten Einrichtungen?
5. In welchen Abständen treten die genannten Einrichtungen zusammen und
wann
zuletzt?
6. Wer sind die Mitglieder der Gremien und welche Institutionen, Organisationen,
Unternehmen oder Personen bestimmen die Mitgliedern dieser Gremien?
7. Wie hoch ist der Anteil der Frauen a) unter den Mitgliedern und b) unter den
Ersatzmitgliedern?
8. Wie hat sich der Frauenanteil in den letzten 3 Jahren entwickelt?”
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 8:
Im Bundesministerium für Justiz sind folgende Gremien, Beiräte, Kommissionen,
Diskussionsgruppen etc. eingerichtet:
A. Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
a) Dieser Arbeitsgruppe gehören als Mitglieder die gemäß § 26 B - GBG bestellten
Gleichbehandlungsbeauftragten und im Fall ihrer Verhinderung ihre Stellver -
treterinnen oder Stellvertreter an.
Vom Bundesminister für Justiz wurden für folgende Vertretungsbereidhe je ei -
ne Gleichbehandlungsbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt:
o Zentralstelle
o Richter/innen, Richteramtsanwärter/innen und Rechtspraktikan -
ten/Rechtspraktikantinnen der OLG - Sprengel Wien, Graz und Oberster Ge -
richtshof
o Richter/innen, Richteramtsanwarter/innen und Rechtspraktikan -
ten/Rechtspraktikantinnen der OLG - Sprengel Linz und Innsbruck
o Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Generalprokuratur
o Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete der OLG - Sprengel Wien und
Graz, des Obersten Gerichtshofs urid der Generalprokuratur
o Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete der OLG -Sprengel Linz und
Innsbruck
° Justizanstalten
und Bewährungshilfe
b) Der Einrichtung gehören weder Repräsentanten der im Parlament vertretenen
Parteien noch Abgeordnete als Experten an.
c) Diese Arbeitsgruppe basiert auf dem Erlaß des Bundesministers für Justiz
vom 21. Juni 1993, JMZ 275.02/4 - II 4/1993.
d) Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen tritt ungefähr sehchsmal jähr -
lich zusammen; die letzte Sitzung war am 2. September 1998.
e) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind Richterin -
nen, Staatsanwältinnen und Beamtinnen aus dem Bereich der Justiz. Die der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen angehörenden Gleichbehand -
lungsbeauftragten werden vom Bundesminister für Justiz bestellt. Die Arbeits -
gruppe für Gleichbehandlungsfragen ist berechtigt, der Ressortleiterin oder
dem Ressortleiter für jeden Vertretungsbereich je drei Bedienstete als Gleich -
behandlungsbeauftragte und als deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
zur Bestellung vorzuschlagen.
f) Seit der Errichtung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen beim Bun -
desministerium für Justiz gehören diesem Gremium ausschließlich Frauen an.
B. Arbeitsgruppe Sachwalterrecht
a) Die Arbeitsgruppe Sachwalterrecht besteht in teilweise wechselnder Beset -
zung - neben Vertretern des Bundesministeriums für Justiz - aus Vertretern
mit Sachwalterschaft befaßter Vereine, der Lebenshilfe Österreich, der Öster -
reichischen ARGE für Rehabilitation, des Österreichische Rechtsanwaltskam -
mertages, der Österreichischen Notariatskammer und aus in Sachwaltersa -
chen tätigen Richtern sowie Vertretern aus dem Bereich der Wissenschaft.
b) Zu dieser Arbeitsgruppe werden Experten der jeweils einzubindenden Einrich -
tungen entsandt; es gibt keine Repräsentanz der im Parlament vertretenen
Parteien; ebensowenig sind politische Mandatare vertreten.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe
wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Die Arbeitsgruppe trat in der Zeit von Juni 1997 bis Mai1998 achtmal zusam -
men; die letzte Sitzung fand am 8. Mai 1998 statt.
e) Folgende Personen gehörigen der Arbeitsgruppe an.
Dr. Johann Weitzenböck
Bundesministerium für Justiz
Dr. Gerhard Kohlegger
Bundesministerium für Justiz
Mag. Maria Hauser
Bundesministerium für Justiz
Mag. Florian Bachmäyr - Heyda
Ifs - Sachwalterschaft
Dr. Georg Grießer
Rechtsanwaltskammer
Mag. Eringard Kaufmann
Salzburger Hilfswerker Sachwalter
Mag. Wolfram Lentner
Fachgruppe Familienrichter
Bezirksgericht Innere Stadt Wien
Mag. Franz Mautner
Fachgruppe Familienrichter
Bezirksgericht Floridsdorf
Dr. Irene Müller
Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Ingrid Nagode
Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft
Dr. Stefan Prayer
Notariatskammer
Mag. Margot Prinz
Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft
Dr. Peter Schlaffer
Verein für Sachwalterschaft und Pat entenanwaltschaft
Dr. Edgar Schodl
Notariatskammer
Dr. Josef Schweighofer
BG Floridsdorf
Dr. Herbert Spiess
Ifs
- Sachwalterschaft
Dr. Heinz Trompisch
Lebenshilfe Österreich und österreichische Arge für Rehabilitation
f) Die Arbeitsgruppe umfaßt 17 Teilnehmer, davon 5 Frauen. Der Frauenanteil
hat sich nicht geändert.
C. Arbeitsgruppe Pflegschaftsverfahren
a) Die Arbeitsgruppe Pflegschaftsverfahren besteht in teilweise wechselnder Be -
setzung - neben Vertretern des Bundesministeriums für Justiz - aus Vertretern
der Jugendgerichtshilfe Wien, der Jugendwohlfahrtsträger, des Vereins der
Amtsvormünder Österreichs, der Vereinigung der österreichischen Richter, der
mit Pflegschaftssachen befaßten Richter und Rechtspfleger sowie aus einem
Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft.
b) Zu dieser Arbeitsgruppe werden Experten der jeweils einzubindenden Einrich -
tungen entsandt; es gibt keine Repräsentanz der im Parlament vertretenen
Parteien; ebensowenig sind politische Mandatare vertreten.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Die Arbeitsgruppe trat in der Zeit von Oktober 1997 bis Juni 1998 siebzehnmal
zusammen; die letzte Sitzung fand am 16. Juni 1998 statt.
e) Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe an:
ExterneTeilnehmer:
Dr. Margitta Essenther
Leiterin der Wiener Jugendgerichtshilfe, Psychologin
RidJGH Wien Dr. Claudia Fenz
Stellvertretende Vorsitzender der Fachgruppe Familien- und
Außerstreitrichter der österreichischen Richtervereinigung
RidLG Korneuburg Dr. Robert Fucik
Stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe Familien - und
Außerstreitrichter der österreichischen Richtervereinigung
Mag. Reinfried Gänger
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung
Jugendwohlfahrt
Amtsdirektorin Herta Habersam - Wenghoefer
Bezirksgericht Schwechat
o. Univ. - Prof. Dr. Wolfgang Jelinek
Ordinarius für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Graz
Dipl. SA. Wolfgang Kienecker
Amt der Nö Landesregierung
HR Dr. Gerhard Knoll
Vorsitzender des RM - Senats 43 des LGZ Wien iR
RidJGH Wien Dr. Bernhard Kucera, Jugendrichter
Elisabeth Paschinger
Verein der Amtsvormünder Österreichs
Peter Pelzelmayer
Bezirksgericht Mistelbach
RidBG Favoriten Dr. Robert Schrott
Vorsitzender der Fachgruppe Familien - und Außerstreitrichter der
österreichischen Richtervereinigung
Bezirksgericht Favoriten
OAR Hans Slanec
Amt für Jugend und Familie für den 15. Bezirk
JIR Axel Tröszter
Verein der Amtsvormünder Österreichs
clo BH Mödling
Amtsrat Franz NEUHAUSER
Amt für Jugend und Familie für den 6. und 7. Bezirk
RidBG Döbling Dr. Gabriela Thoma - Twaroch
Stellvertretende Vorsitzende der Fachgruppe Familien - und
Außerstreitrichter der österreichischen Richtervereinigung
f) Die Arbeitsgruppe umfaßt 16 bis 19 Teilnehmer, davon 5 Frauen. Der Frauen -
anteil hat sich nicht geändert.
D. Arbeitsaruppe Änderungen des Scheidungs -. Scheidungsfolgen - undSchei -
dungsverfahrensrechts
a) Die Arbeitsgruppe Änderungen des Scheidungs -, Scheidungsfolgen - und
Scheidungsverfahrensrechts besteht gleichfalls in teilweiser wechselnder Be -
setzung - neben Vertretern des Bundesministenums für Justiz - aus Mitarbei -
tern der beteiligten Ressorts (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales,
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie) der Bundesmi -
nisterin für Frauenangelegenheiten und Verbrauchersc¤hutz, der Volksanwalt -
schaft, des Vereins der Amtsvormünder Österreichs, der Arbeitsgemeinschaft
für Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt in Österreich, des Österreichischen Famili -
enbundes, des Katholischen Familienverbandes Österreichs, der Österreichi -
schen Kinderfreunde, des Freiheitlichen Familienverbandes Österreichs, der
Wirtschaftskammer Österreich, des Hauptverbands der österreichischen Sozi-
alversicherungsträger, des Vereins Co - Mediation, der Bundeskammer fir Ar -
beiter und Angestellte, des Klubs Liberales Forum, des Grünen Klubs, des
Klubs der Freiheitlichen, des Parlamentsklubs der ÖVP, des Klubs der Sozial -
demokratischen Abgeordneten und Bundesräte, des Österreichischen Ge -
werkschaftsbundes, des österreichischen Rechtsanwaltskammertages und der
österreichischen Notariatskammer sowie der Richterschaft. Weiters wurden
dazu auch Vertreter aus dem Bereich der Wissenschaft berufen. Die Arbeits -
gruppe wurde in die Unterarbeitsgruppen “Ehewirkungen”, “Beratung, konflikt -
lösung, Verfahren” und “Scheidung, Scheidungsfolgen” unterteilt.
b) An der Arbeitsgruppe “Änderung des Scheidungs -, Scheidungsfolgen - und
Scheidungsverfahrensrecht‘1 nehmen auch Vertreter des Klubs der Sozialde -
mokratischen Abgeordneten und Bundesräte, des Parlamentsklubs der Öster -
reichischen Volkspartei, des Klubs der Freiheitlichen, des Grünen Klubs und
des Klubs Liberales Forum teil.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Diese Arbeitsgruppe trat in der Zeit von September 1995 bis Februar 1998 sie -
benmal zusammen; die letzte Sitzung fand am 16. Februar 1998 statt.
e) Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe an:
o. Univ.Prof. Dr. Hans Hoyer
Universität Wien; Institut für Rechtsvergleichung
o. Univ.Prof. Dr. Bea Verschraegen
o. Univ.Prof. Dr. Michael Schwimann
Dr. Christa Pelikan
Institut
für Rechts - und Kriminalsoziologie
o. Univ.Prof. Dr. Peter Böhm
Universität Wien; Institut für zivilgerichtliches Verfahren
Senatspräsident des OGH
Mag. Werner Engelmaier
Dr. Barbara Helige
Bezirksgericht Döbling
Dr. Gabriela Thoma-Twaroch
Bezirksgericht Döbling
OAR Hans Slanec
Verein der Amtsvormünder Österreichs
Dr. Andrea Wukovits
Rechtsanwältin
Dr. Ulrike Rasel
Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt in Österreich
Sektion Jugendwohlfahrt
Doz. DDr. Peter Lewisch
Österreichischer Familienbund
Mag. Christine Schiffbänker
Katholischer Familienverband Österreichs
Kurt Nekula
Österreichische Kinderfreunde
Robert Becher
Freiheitlicher Familienverband Österreichs
Dr. Martin Gleitsmann
Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Huberta Maitz - Strassnig
Wirtschaftskammer Österreich
Dir. Josef Juch
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in Wien
Dr. Eva Wiedermann
Hans Trenner
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Dr. Georg Zakrajsek
Dr. Martin Draxier
Dr. Gottfried Hammerschlag
Dr. Brigitte Bimbaum
Dr.
Eva Wagner
Dr. Walter Pöltner
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Mag. Edeltraud Glettler
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Dr. Helene Klaar
Mag. Sabine Safron
p.A. Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
MR Dr. Henriette Naber
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
OR Dr. Ewald Filler
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
SL Dr. Veronika Holzer
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Thomas Barmüller
Klub Liberales Forum
Abgeordnete zum Nationalrat
Mag. Terezija Stoisits
Grüner Klub im Parlament
Dr. Erika Furgler
Abgeordneten zum Nationalrat
Dr. Martin Graf
Klub der Freiheitlichen
Dr. Helmut Epp
Parlamentsklub der
Österreichischen Volkspartei
Dr. Kurt Stürzenbecher
Klub der Sozialdemokratischen
Abgeordneten und Bundesräte
Elisabeth Rolzhauser
Österr. Gewerkschaftsbund
Präsidenten Dr. Guido Held
Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Dr. Gert Paulsen
Hofrat Dr. Gerhard Knoll
Hofrat des VwGH i.R.
Dr. Helmut Pichler
MR Dr. Arlette Leupold
Volksanwaltschaft
Dr. Gerhard Hopf
Bundesministerium für Justiz
Dr. Leo Feitzinger
Bundesministerium für Justiz
Dr. Werner Schütz
Bundesministerium für Justiz
Dr. Michael Stormann
Bundesministerium für Justiz
Dr. Johannes Stabentheiner
Bundesministerium für Justiz
Dr. Herta Hanglberger
Dr. Johann Weitzenböck
Bundesministerium für Justiz
Dr. Gerhard Kohlegger
Bundesministerium für Justiz
f) Die Arbeitsgruppe Umfaßt 35 bis 45. Teilnehmer, davon 11 bis 19 Frauen. Der
Frauenanteil hat sich nicht geändert.
E. Arbeitsgruppe Genossenschaftsrecht
a) Die Arbeitsgruppe Genossenschaftsrecht besteht - neben Vertretern des Bun -
desministeriums für Justiz - aus Mitarbeitern der beteiligten Ressorts (Bundes -
ministerium für Finanzen, Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten), der Bundesarbeits -
kammer, der Wirtschaftskammer Österreich, des Österreichischen Raiffeisen -
verbands und anderer Revisionsverbände des Raiffeisensektors, des Ver -
bands gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband, des Konsum -
verbands, des Österreichischen Genossenschaftsverbands und der Lehre.
b) Zu dieser Arbeitsgruppe werden Experten der jeweils einzubindenden Einrich -
tungen entsandt; es gibt keine Repräsentanz der im Parlament vertretenen
Parteien; ebensowenig sind politische Mandatare vertreten.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe
wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Die Arbeitsgruppe trat in der Zeit von Jänner 1997 bis Juli 1997 grundsätzlich
jede zweite Woche zusammen; die letzte Sitzung fand am 14. Juli 1998 statt.
e) Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe an:
ÖRV:
Generalsekretär Dr. Ferdinand MAIER
ÖRV:
Dr. Andreas PANGL
ÖRV/RV Tirol:
Dir. Matthias WRITZE
Dir. Mag. Walter GRÜN
Dir. Reg Arnuld PERKOUNIGG
RLB OÖ:
Dir. Mag. KRICHBAUMER
GBV - Revisionsverband:
Dir. Theodor ÖSTERREICHER
Dkfm. Bernd SCHERZ
Dkfm. Dr. Reinhard WIESER
Dkfm. Werner HERZOG
Konsumverband:
Dkfm. Gerhard KOPPENSTEINER
ÖGV:
Dr. Georg ZAWISCHA
VA DDr. Hand HOFINGER
BAK:
Gerhard PLESCHIUTSCHNIG
Univ. - Prof. LL. M. Dr. Heinz KEINERT
WKÖ:
DDr. Heinrich KOPECKY
Mag. Dr. Robert SCHEDIWY
BMF:
MR Dr. Werner WIESNER
OR Dr. Erich SCHAFFER
Dr. Wolfgang SCHNEIDER
OR
Dr. Josef NICKERL
BMLuF (Abt. 1 Al):
OKoär Mag. Thomas GULZ
BMwA:
MR Dr. Franz SEFELIN
Uni Wien:
Univ.-Ass. Dr. Markus DELLINGER
BMJ:
SChef Dr. Gerhard HOPF
GA Dr. Peter ZETTER
StA Mag. Christian AUINGER
f) In dieser Arbeitsgruppe ist keine Frau vertreten.
F.Arbeitsgruppe Eienkapitalersatzrecht
a) Die Arbeitsgruppe Eigenkapitalersatzrecht besteht - neben Vertretern des
Bundesministeriums für Justiz - aus Vertretern der beteiligten Ressorts (Bun -
desministerium für Finanzen, Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-
genheiten, Bundesministeirum für Arbeit, Gesundheit und Soziales), der Bun-
desarbeitskammer, der Wirtschaftskammer, der Vereinigung österreichischer
Industrieller, des Notariats, der Rechtsanwaltschaft und der Lehre. Insgesamt
haben rund 14 Personen die Sitzungen der Arbeitsgruppe in wechselnder Zu -
sammensetzung besucht.
b) Zu dieser Arbeitsgruppe werden Experten der jeweils einzubindenden Einrich -
tungen entsandt; es gibt keine Repräsentanz der im Parlament vertretenen
Parteien; ebensowenig sind politische Mandatare vertreten.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Die Arbeitsgruppe trat zuletzt im Frühjahr 1997 zusammen.
e) Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe an:
Dr. Wolfgang Seitz
Vereinigung
österreichischer Industrieller
Dr. Werner Wiesner
Bundesministerium für Finanzen
Abteilung IV 6
Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten
Univ.Prof.Dr. Peter Doralt
Wirtschaltsuniversität Wien
Univ. Prof. Dr.Christian Nowotny
Wirtschaftsuniversität Wien
Dr. Michael Umfahrer
Notarsubst itut
Hon.Prof. DDr. Hellwig Torggler
Rechtsanwalt
Dr. Johannes Reich - Rohrwig
Rechtsanwalt
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Univ.Doz. Dr. HansReter Hanreich
Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Helmut Gahleitner
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Mag. Heinz Leitsmüller
Dr. Herbert Pichler
Wirtschaftskammer Österreich
Univ. Prof. Dr. Rolf Ostheim
Universität Salzburg; Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dr. Peter Schulyok
Rechtsanwalt
f) In dieser Arbeitsgruppe war das Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-
genheiten durch eine Frau vertreten; überdies ist die mit dem Eigenkapitaler-
satzrecht betraute Referentin der für das Handels- und Gesellschaftsrecht zu-
ständigen Abteilung des Bundesministeriums für Justiz eine Frau. Eine Ände-
rung
des Frauenanteils ist nicht erfolgt.
G. Arbeitsgruppe Gesamtreform der Exekutionsordnung
a) Die Arbeitsgruppe Gesamtreform der Exekutionsordnung besteht - neben Ver -
tretern des Bundesministeriums für Justiz - aus Mitarbeitern der Bundeskam-
mer für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammer Österreichs, der Prä-
sidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich, des Österreichi -
schen Gewerkschaftsbundes, der Vereinigung Österreichischer Industrieller,
des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der Vereinigung der ster -
reichischen Richter, des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Ju -
stiz, der Wiener Gebietskrankenkasse sowie aus in Exekutionssachen tätigen
Richtern und Universitätsprofessoren.
b) Zu dieser Arbeitsgruppe werden Experten der jeweils einzubindenden Einrich -
tungen entsandt; es gibt keine Repräsentanz der im Parlament vertretenen
Parteien; ebensowenig sind politische Mandatare vertreten.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Diese Arbeitsgruppe trat in der Zeit November 1995 bis Juni 1998 zehnmal zu -
sammen; die letzte Sitzung fand am 13. Juni 1998 statt.
e) Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe an:
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Mag. Daniela Zimmer
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Mag. Walter Rosifka
Wirtschaftskammer Österreich
DDr. Leo Gottschamel
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich
Vereinigung Österreichischer Industrieller
Dr. Friedrich Markart
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Dr. Gerhard Dengscherz
Dr. Christian Prem
Rechtsanwalt
Dr. Barbara Helige
Bezirksgericht Döbling
Amtsdirektor Gerhard Scheucher
Vorsitzender des Zentralausschusses
Oberlandesgericht Graz
Univ. - Prof. Dr. Andreas Konecny
Juridicum
Univ. - Prof. Dr. Walter Rechberger
Juridicum
Senatspräsident des OGH
Dr. Peter Angst
Dr. Beatrix Bartos
Wiener Gebietskrankenkasse
ErnstPusch
Zentralausschuß beim Bundesministerium für Justiz
Dr. Vera Kremslehner
Rechtsanwältin
Dr. Peter Huber
Bezirksgerichts Stockerau
Dr. Harald Franz
Bezirksgericht Donaustadt
Dr. Rüdiger Rosenmayr
f) Diese Arbeitsgruppe umfaßt ca 15 Teilnehmer, davon 3 bis 5 Frauen. Über -
dies ist die mit dem Projekt betraute Referentin der für das Exekutionsrecht
zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Justiz eine Frau; Eine Än-
derung des Frauenanteils ist nicht erfolgt.
H. Arbeitsgruppe Masseverwalterentlohnung
a) Die Arbeitsgruppe Masseverwalterentlohnung besteht - neben Vertretern des
Bundesministeriums für Justiz - aus Vertretern der beteiligten Ressorts (Bun -
desministenum für Finanzen, Bundesministerium für wirtschaftliche Angele -
genheiten, Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales), der Bun -
deskammer für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammer Österreichs,
dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs, des Österreichischen Rechtsanwalts -
kammertags,
der Wiener Gebietskrankenkasse, der bevorrechteten Gläubiger -
schutzverbände, der Vereinigung österreichischer lhdustrieller, der Finanzpro-
kuratur, der Konkursrichter und der Lehre.
b) Zu dieser Arbeitsgruppe werden Experten der jeweils einzubindenden Einrich -
tungen entsandt; es gibt keine Repräsentanz der im Parlament vertretenen
Parteien; ebensowenig sind politische Mandatare vertreten.
c) Mit der Arbeitsgruppe wird das Ziel verfolgt, in informeller Weise die für die
Vorbereitung der Regierungsvorlagen erforderlichen Arbeiten zu leisten. Die
Arbeitsgruppe wird für die Dauer des legislativen Projekts einberufen.
d) Diese Arbeitsgruppe trat in der Zeit von September 1997 bis Juli 1998 achtmal
zusammen; die letzte Sitzung fand am 8. Juli 1998 statt.
e) Folgende Personen gehören dieser Arbeitsgruppe an:
Dr. Peter Schulyok
Direktor Klaus Hierzenberger
Kreditschutzverband von 1870
Dr. René Hirschenhauser
Rechtsanwalt
Dr. Beatrix Bartos
Wiener Gebietskrankenkasse
Mag. Werner Holzapfel, Richter
Landesgericht Wels
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Mag. Gerlinde Loibner
Bundesministerium för Finanzen
Dr. Friederike Schwarzendorfer
Bundesministerium für Finanzen
MR Dr. Peter Hanisch
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Hofrat Dr. Erich Hirt
Finanzprokuratur
Univ. Prof. Dr. Andreas Konecny
Juridicum
Mag. Bernhard Achitz
Österreichischen
Gewerkschaftsbund
Dr. Anton Schwarz
Vereinigung der österreichischen Industrie
Mag. Leopold Oberhofer, Richter
Landesgericht Wr. Neustadt
Dr. Christoph Michelic
Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs
Univ. Prof. Dr. Walter Rechberger
Juridicum
Dr. Dieter Santner
Landesgericht Feldkirch
Dr. Gerhard Benn - Ibler
Dr. Norbert Kosch
Univ. Doz. Dr. Hanspeter Hanreich
Wirtschaftskammer Osterreich
Josef Waliner
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Prof. Dr. Othmar Koren
Alpenländischer Kreditorenverband
f) Diese Arbeitsgruppe umfaßt ca 20 Teilnehmer, davon 3 bis 4 Frauen. Der
Frauenanteil hat sich nicht geändert.
1.Beirat zur Ermittlung der Richtwerte gemäß § 7 des Richtwertgesetzes
a) Die Aufgabe dieses beim Bundesministerium für Justiz eingerichteten Beirats
besteht in der Erstattung von Gutachten zur Ermittlung der mietrechtlichen
Richtwerte sowie von Empfehlungen betreffend Zuschläge und Abstriche im
Sinn des § 16 Abs. 2 MRG. Gemäß § 7 Abs. 2 Richtwertgesetz besteht der
Beirat aus zwei sachkundigen Vertretern der Wirtschaftskammer Österreich,
zwei sachkundigen Vertretern der Bundesarbeitskammer, drei sachkundigen
Nachfragevertretern und drei sachkundigen Anbietervertretern jeweils aus
dem Kreis der Funktionäre und Angestellten von Vereinen im Sinn des § 37
Abs. 3 Z 11 MRG für jedes Bundesland sowie aus dem Bundesminister für Ju -
stiz oder seinem Vertreter. Gemäß § 7 Abs. 3 Richtwertgesetz hat der jeweili -
ge Landeshauptmann die Nachfrager - und Anbietervertreter für das Bundes -
land
für eine Funktionsdauer von fünf Jahren namhaft zu machen. Ebenso ha
-
ben die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeitskammer ihre
Vertreter für eine Funktionsdauer von fünf Jahren namhaft zu machen; diese
Beiratsmitglieder können sich durch sachkundige Personen aus dem Bundes -
land, für dessen Bereich ein Gutachten zu erstatten ist, auf Grund einer
schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Aus all dem ergibt sich, daß die per -
sonelle Besetzung des Beirats für jedes Bundesland unterschiedlich ist, sodaß
im Ergebnis für jedes Bundesland ein personell eigens zusammengesetzter
Beirat besteht.
b) Dem Beirat nach dem Richtwertgesetz gehören keine Repräsentanten der im
Parlament vertretenen Parteien an. Soweit dem Bundesministerium für Justiz
bekannt ist, sind im Beirat in seiner nach Bundesland jeweils unterschiedlichen
Besetzung keine Nationalrats -, oder Bundesratsmandatare vertreten. Dem
Beirat für das Bundesland Vorarlberg gehören jeweils als Nachfragevertreter
ein Landtagsabgeordneter, nämlich Elmar Mayer, und ein Gemeinderatsmit -
glied, nämlich Theo Pompl, an. Ob ansonsten eines der Beiratsmitglieder ein
Landtags - oder Gemeinderatsmandat innehat, ist dem Bundesministerium für
Justiz nicht bekannt.
c) Die Arbeitsgruppe basiert auf § 7 Richtwertgesetz, BGBl. Nr. 800/1993.
d) Der wohnrechtliche Beirat trat in den ersten Monaten des Jahres 1994 in sei -
ner je nach Bundesland unterschiedlichen Besetzung mehrmals zusammen,
um für die damals gebotene erstmalige Ermittlung der Richtwerte Gutachten
zu erstatten; zuletzt trat der Beirat für das Bundesland Wien im August 1994
zusammen. Der Beirat ist erst wieder einzuberufen, wenn die Richtwerte neu
festzusetzen sind. Dies ist gemäß § 6 Richtwertgesetz erst der Fall, wenn die
Veränderung des Baupreisindex für den Wohnhaus - und Siedlungsbau von
der Veränderung des Verbraucherpreisindex 1986 seit der letztmaligen Fest -
setzung des Richtwertes insgesamt um mehr als 10% abweicht.
e) Wie schon zuvor ausgeführt, variiert die Zusammensetzung des Beirats je
nach Bundesland. Während die sachkundigen Vertreter der Wirtschaftskam-
mer Österreich und der Bundesarbeitskammer für alle “Bundesländer - Beiräte”
identisch
sind, wechseln die Nachfrager - und Anbietervertreter je nach Bun -
desland. Daher kann zwischen bundesweit gleichbleibenden Beiratsmitglie -
dem und Mitgliedern für das jeweilige Bundesland unterschieden werden.
f) Sämtliche bundesweit gleichbleibenden Beiratsmitglieder sind Männer. Von
den jeweils sechs bundesländerweise namhaft gemachten Beiratsmitgliedern
sind im Beirat für das Bundesland Burgenland eine Frau, im Beirat für das
Bundesland Oberösterreich eine Frau, im Beirat für das Bundesland Steier -
mark drei Frauen, im Beirat für das Bundesland Tirol eine Frau und im Beirat
für das Bundesland Wien zwei Frauen.
J.Arbeitsgruppe zur Akkordierung der österreichischen Haltung zu den derzeit im
Rahmen der Europäischen Union laufenden Arbeiten zur Revision des Brüssler
Übereinkommens über die gerichtliche Zuständikeit und die Vollstreckung gerichtli -
cher Entscheidungen in Zivil - und Handelssachen vom 27.9.1988 in der Fassung
der Beitrittsübereinkommen 1978. 1982. 1989 und 1996 sowie des Lugano - Überein -
kommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent -
Scheidungen in Zivil - und Handelssachen vom 16.9.1988
a) Die Arbeitsgruppe zur Akkordierung der österreichischen Haltung zu den der -
zeit im Rahmen der Europäischen Union laufenden Arbeiten zur Revision des
Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Voll-
streckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom
27.9.1968 in der Fassung der Beitrittsübereinkommen 1978,1982,1989 und
1996 sowie des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssa-
chen vom 16.9.1988, BGBl. Nr. 448/1996, besteht aus Vertretern des Bundes -
kanzleramts - Büro für Konsumentenfragen, des Bundesministeriums für Ar -
beit und Soziales, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der Wirt -
schaftskammer Österreich, der Vereinigung der österreichischen Richter und
des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Des weiteren sind in der
Arbeitsgruppe Univ.Prof. Dr. Walter Rechberger und Univ.Prof. Dr. Peter
Böhm als Experten vertreten.
b) Der Arbeitsgruppe gehören weder Abgeordnete noch Vertreter der politischen
Parteien
an.
c) Die Arbeitsgruppe tritt ohne formale Basis ad hoc zur Begleitung der Revisi -
onsarbeiten an den zuvor genannten Übereinkommen zusammen.
d) Die Arbeitsgruppe tritt erst seit 1998 zusammen und hat bisher zwei Sitzungen
abgehalten. Voraussichtlich werden noch weitere vier Sitzungen erforderlich
sein. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit mit Beendigung der Revisionsarbeiten
an den eingangs genannten Übereinkommen beenden.
e) Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der genannten Einrichtungen und
folgende Personen zusammen:
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Bundeskanzleramt
Bundeskanzieramt - Büro für Konsumentenfragen
Bundesministerium für Arbeit- und Soziales
Koordinator für Justiz und Inneres
SChef Dr. Matzka
Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union
Mag. Peter Hadler
Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union
Kirschbaum
Wirtschaftskammer Österreich
Univ.Prof. Dr Walter Rechberger
Juridicum
Univ.Prof. Dr. Peter Böhm
Juridicum
Vereinigung der österreichischen Richter
Österreichische Rechtsanwaltskammertag
f) Der Anteil der Frauen dieser Arbeitsgruppe ist wechselnd und richtet sich nach
den von den eingeladenen Institutionen entsandten Vertretern.
K. Arbeitsaruppe Sexualstrafrecht
a) Der Arbeitsgruppe Sexualstrafrecht gehören Vertreter der Strafrechtswissen -
schaft und Strafverfolgungsbehörden, aus den Bereichen Kinder- und Jugend-
betreuung, Psychologie, Psychiatrie und Sexualforschung sowie Vertreter der
Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten, des Bundesministeriums für In -
neres, des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie und des Bun -
desministeriums für Justiz an.
b) Die Parlamentsklubs der politischen Parteien wurden eingeladen, die Beratun -
gen der Arbeitsgruppe “‚Sexualstrafrecht” zu verfolgen, was die unmittelbare
Wahrnehmung dieser Teilnahmemöglichkeit durch Abgeordnete nicht aus -
schließt. Abgeordnete als Experten sind in diesem Arbeitskreis nicht vertreten.
c) Die Arbeitsgruppe basiert auf der Grundlage des § 8 Bundesministerienge -
setz.
d) Die Arbeitsgruppe Sexualstrafrecht trat zuletzt am 17. April 1998 zusammen;
die nächste Sitzung wird am 15. September 1998 stattfinden.
e) Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe an:
Univ.Prof. Dr. Frank HÖPFEL
(Institut für Strafrecht an der Universität Wien)
Univ.Prof. Dr. Max FRIEDRICH
(Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kinder- und Jugendalters AKH)
OR Dr. Albin DEARING
(Bundesministerium für Inneres)
Mag. Theresa STOURZH
(Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie)
Mag. Eva VEICHTLBAUER
(Büro der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten)
Dipl. Psych. Mag. Holger ElCH
(Kinderschutzzentrum Wien)
Richterin Dr. Claudia FENZ
(Vorsitzende der Fachgruppe Jugendrichter in der Vereinigung der österr.
Richter)
Staatsanwältin Dr. Brigitte LODERBAUER
(Staatsanwaltschaft Linz)
RA Dr. Helmut GRAUPNER
(2. Vorsitzender der österr. Gesellschaft für Sexualforschung)
Dr. Marion GEBHART
(Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien)
Mag. Dr. Rotraut PERNER
(1. Vorsitzende der österr. Gesellschaft für Sexualforschung)
Dr. Sonja PADLESAK
(Berufsverband
der österr. Psychologinnen und Psychologen)
SC Dr. Roland MIKLAU
(Bundesministerium für Justiz)
Leitender Staatsanwalt Dr. Christian MANQUET
(Bundesministerium für Justiz)
Richterin Maga. Michaela OBERBAUER
(Bundesministerium für Justiz)
f) Die Arbeitsgruppe Sexualstrafrecht wird zur Hälfte von Frauen besetzt. Der
Frauenanteil hat sich nicht geändert.
L. Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens
a) Der Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens setzt sich
aus Vertretern der Richterschaft, der Staatsanwaltschaften und der Rechtsan-
waltschaft sowie aus Vertretern der Strafrechtswissenschaft, des Bundesmini-
steriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz zusammen.
Die Auswahl der Teilnehmer dieser und der zuvor genannten Arbeitsgruppe
durch das Bundesministerium für Justiz erfolgt teils ad personam, teils im We-
ge der bzw. im Einvernehmen mit den Organisationen (Interessenvertretun-
gen), denen sie angehören. Die V¤ertreter anderer Bundesministerien werden
von diesen entsandt.
b) Abgeordnete als Experten sind in diesem Arbeitskreis nicht vertreten.
c) Die Arbeitsgruppe basiert auf der Grundlage des § 8 Bundesministerienge-
setz.
d) Der Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens hielt zuletzt
am 15. Juni 1998 eine Sitzung ab; die nächste Sitzung ist für September 1998
geplant.
e) Folgende Personen gehören dieser Arbeitsgruppe an:
Univ.Prof. Dr. Helmut FUCHS
(Institut für Strafrecht, Universität Wien)
Univ.Prof. Dr. Manfred BURGSTALLER
(Institut für Strafrecht, Universität Wien)
HonProf. Dr. Herbert STEININGER
(Präsident
des Obersten Gerichtshofs)
Richter Dr. Josef KLINGLER
(Präsident der Vereinigung der österreichischen Richter)
Leitender Staatsanwalt HR Dr. Friedrich MATOUSEK
(Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt)
Leitender Staatsanwalt HonProf. Dr. Heimo LAMBAUER
(Staatsanwaltschaft Graz)
RA Dr. Manfred AINEDTER
RA Dr. Wolfgang MORINGER
Generaldirektor f.d.öffentl. Sicherheit Mag. Michael SIKA
SC Dr. Wolf SZYMANSKI
(Bundesministerium für Inneres)
OR Dr. Albin DEARING
(Bundesministerium für Inneres)
SC Dr. Roland MIKLAU
(Bundesministerium für Justiz)
Leitender Staatsanwalt Dr. Werner PLEISCHL
(Bundesministerium für Justiz)
Richterin Mag. Petra SMUTNY
(Bundesministerium für Justiz)
f) Am Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens nimmt seit
1998 eine Frau teil.
M. Vollzugskommissionen gemäß § 18 StVG
a) Die Kommissionen gemäß § 18 StVG bestehen aus jeweils sieben Vertrauen-
spersonen, die aus ihrer Mitte für jedes Jahr ihrer Tätigkeit einen Vorsitzenden
und einen Stellvertreter des Vorsitzenden zu wählen haben. Zur Vertrauen-
sperson darf nur bestellt werden, wer fähig ist, das Amt eines Geschwornen
oder Schöffen auszuüben. Vier Vertrauenspersonen, von denen mindestens
zwei nicht im öffentlichen Dienst stehen dürfen und mindestens eine eine Frau
sein muß, hat das Bundesministerium für Justiz auf Vorschlag des Landes-
hauptmannes, und je eine auf Vorschlag der Bundesministerien für wirtschaft-
liche Angelegenheiten und für Arbeit und Soziales zu bestellen. Eine Vertrau-
ensperson ist aus dem Verwaltungsbereich des Bundesministeriums für Justiz
zu
bestellen.
b) Soweit Mitglieder allgemeiner Vertretungskörper zu Vertrauenspersonen der
Vollzugskommissionen gemäß § 18 StVG bestellt wurden, nehmen sie diese
Aufgabe nicht in ihrer Eigenschaft als Repräsentant einer politischen Partei,
sondern im Rahmen ihrer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten, wahr.
c) Der Arbeitskreis basiert auf der Grundlage des §18 Strafvollzugsgesetz.
d) Die Kommissionen setzen selbständig ihre Termine fest und berichten nach-
träglich dem Bundesministerium für Justiz. Nach den gesetzlichen Vorgaben
muß die Kommission einmal in jedem Jahr die in dem jeweiligen Bundesland
gelegenen Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen unangemeldet besu-
chen. Nach den Erfahrungen des Bundesministeriums für Justiz werden diese
Bestimmungen genau eingehalten. Es steht der Kommission frei, darüber hin -
aus weitere Besuche durchzuführen.
e) Die einzelnen Vollzug¤skommissionen setzen sich wie folgt zusammen:
Vollzugskommission am Sitze des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien
Vorschlagende Stelle: BestellteVertrauenspersonen:
Wiener Landesregierung Gemeinderätin Mag. Sonja WEHSELY
Angestellte
Gemeinderat Godwin SCHUSTER
ÖBB - Beamter
Gemeinderätin Brigitte SCHWARZ - KLEMENT
Pflichtschullehrerin
Gemeinderätin Helga SEELIGER
Sekretärin
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten Kommissär Mag. Georg KONETZKY
Bundesministerium für Arbeit Franz - Otto SÖCHTlNG
und Soziales Bediensteter des Arbeitsmarktservice Wien
Oberstaatsanwaltschaft Wien Staatsanwalt Mag. Georg KARESCH
Vorsitzender: Stellvertreter:
StA
Mag. Georg KARESCH Franz
- Otto SÖCHTING
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes Innsbruck
Vorschlagende Stelle: BestellteVertrauenspersonen:
Tiroler Landesregierung Dr. Hieronymus PRAXMARER
Unternehmensberater
Kommerzialrat Helmut ZACK
Kaufmann
Dr. Andreas VENIER
Universitätsassistent am
Institut für Strafrecht der
Universität Innsbruck
Dr. Waltraud KREIDL
Soziologin
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten MR Mag. Dr. Harald PFEFFER
Bundesministerium für Arbeit Oskar PREUNER
und Soziales Bediensteter des Arbeitsmarktservice Tirol
Oberstaatsanwaltschaft Erster Staatsanwalt HR Dr. Eugen NIGG
Innsbruck Staatsanwaltschaft Innsbruck
Vorsitzende: Stellvertreter:
Dr. Waltraud KREIDL Erster Staatsanwalt HR Dr. Eugen NIGG
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes Feldkirch
VorschlagendeStelle: BestellteVertrauensDersonen:
Vorarlberger Landesregierung Maria Helene LEITINGER
Hausfrau
Mag. Jürgen AMANN
Rechtsanwaltsanwärter
Dr. Bernadette LEITENBERGER - MENNEL
Mittelschulprofessorin
Gregor PASCHER
Angestellter
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten MR Mag. Dr. Harald PFEFFER
Bundesministerium für Arbeit Alfred WIDTMANN
und Soziales Bediensteter des Bundesamtes für Soziales
und Behindertenwesen Vorarlberg
Oberstaatsanwaltschaft Staatsanwalt Dr. Reinhard FITZ
Innsbruck Staatsanwaltschaft Feldkirch
Vorsitzende: Stellvertreterin:
Maria Helene LEITINGER Dr. Bernadette LEITENBERGER - MENNEL
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes für Strafsachen Graz
Vorschlagende Stelle: BestellteVertrauenspersonen:
Steiermärkische Hofrat Dr. Gernot RAUTER
Landesregierung Landessanitätsdirektor
Dr. Irmgard EGER
Ärztin
Horst FELBINGER
Bankangestellter
AR Annemane PAURITSCH
Amt für Jugend und Familie
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten MR Mag. Dr. Harald PFEFFER
Bundesministerium für Arbeit Ing. Gerhard TREMMEL
und Soziales Bediensteter des Arbeitsmarktservice
Steiermark
Oberstaatsanwaltschaft Graz Staatsanwalt Dr. Wolfgang FAULAND
Staatsanwaltschaft Graz
Vorsitzender: Stellvertreter:
Staatsanwalt Dr.
Wolfgang FAULAND MR
Mag. Dr. Harald PFEFFER
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes Klagenfurt
Vorschlagende Stelle: BestellteVertrauenspersonen:
Kärntner Landesregierung Franz LINDER
Prokurist
Dr. Lisbeth HOFSTÄTTER
Beamtin
Mag. Ernst LEITNER
Lehrer
Mag. Maria PFEIFER
Rechtsanwaltsanwärterin
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten MR Mag. Dr. Harald PFEFFER
Bundesministerium für Arbeit Wolfgang ZAGORSKI
und Soziales Bediensteter des Bundesamtes für Soziales
und Behindertenwesen Kärnten
Oberstaatsanwaltschaft Graz Staatsanwalt Dr. Gottfried KRANZ
Vorsitzender: Stellvertreter:
MR Mag. Dr. Harald PFEFFER Mag. Ernst LEITNER
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes Linz
Vorschlagende Stelle: Bestellte Vertrauenspersonen:
Oberösterreichische Annemane HABERLANDER
Landesregierung Sekretärin
Bettina STADLBAUER
GPA - Angestellte
LAbg. Kornelia WINTERSPERGER
Kfm. Angestellte
Gisela NEUWIRTH
Büroangestellte
Bundesministerium für
wirtschaftl.
Angelegenheiten MR
Mag. Dr. Gerhard PÖLTL
Bundesministerium für Ing. Robert GATTERMAYER
Arbeit und Soziales Bediensteter des Arbeitsinspektorates
für den 9. Aufsichtsbezirk
Präsident des Oberlandes- Dr. Andre STARLINGER
gerichtes Linz Richter des Landesgerichtes Linz
Vorsitzender: Stellvertreter:
Dr. Andre STARLI NGER Landtagsabgeordnete
Cornelia WINTERSBERGER
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes Salzburg
Vorschlagende Stelle: Bestellte Vertrauenspersonen:
Salzburger Landesregierung Hilda PEHAM
Geschäftsfrau
Dr. Gerhard UMMENBERGER
PR - Berater
OAR Karl ULAMEG
Landesbeamter
Mag. Michael BERGMÜLLER
Landesbediensteter
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten MR Mag. Dr. Gerhard PÖLTL
Bundesministerium für Arbeit Mag. Sylvia GABRIEL
und Soziales Bedienstete des Arbeitsmarktservice Salzburg
Oberstaatsanwaltschaft Linz Erster Staatsanwalt
Dr. Helmut INSELSBACHER
Vorsitzender: Stellvertreterin:
Erster Staatsanwalt Hilde PEHAM
Dr.
Helmut INSELSBACHER
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes Eisenstadt
Vorschlagende Stelle: Bestellte Vertrauenspersonen:
Burgenländische Landesregierung Irene IZMENYI
Gewerkschaftssekretärin
Evelin PRIEDL
Hausfrau
Karl KRAKHOFER
Versicherungsangestellter
Josef JAUTZ
Angestellter
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten MR Mag. Dr. Gerhard PÖLTL
Bundesministerium für Arbeit Dr. Gerhard SIMETITS
und Soziales Bediensteter des Arbeitsmarktservice
Burgenland
Oberstaatsanwaltschaft Wien Leitender Staatsanwalt
Hofrat Dr. Erich WETZER
Vorsitzender: Stellvertreter:
Leitender Staatsanwalt MR Mag. Dr. Gerhard PÖLTL
Hofrat Dr. Erich WETZER
Vollzugskommission
am Sitze des Landesgerichtes St. Pölten
I)
Zuständigkeit für die in den Sprengeln der Landesgerichte St. Pölten
und Wr.Neustadt gelegenen Anstalten:
Vorschlagende Stelle Bestellte Vertrauensperson
Landeshauptmann von NÖ Bruno MÖLZER, Leitender Angestellter
Mag. Johanna NIKL - LEITNER, Angestellte
Alfred
BAUER, ÖBB - Pensionist
Heidemaria ONODI, Abg. z. NR.,
Lehrschwester
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten Mag. jur. Bernhard DITZ
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales Karl LANZENBACHER, Abteilungsleiter bei der
regionalen Geschäftsstelle St. Pölten
Präsident des
Oberlandesgerichtes Wien Dr. Peter KOTYNSKI,
Richter des Landesgerichtes
II)
Zuständigkeit für die in den Sprengeln der Landesgerichte
Krems und Korneuburg gelegenen Anstalten:
Vorschlagende Stelle Bestellte Vertrauensperson
Landeshauptmann von NÖ Albert van VEEN,
Landessekretär der Jungen ÖVP NÖ
Anette ANDERL, Angestellte
Gabriele BINDER, Abg. z. NR. Kindergärtnerin
Ernst WINTER, Abg. z. BR, Beamter
Bundesministerium für
wirtschaftl. Angelegenheiten Mag. iur. Wolfgang BONT
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales Karl NEIDL, Referent in
der Landesgeschäftsstelle des
Arbeitsmarktservice NÖ
Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Mag.
Peter LANZ RATH, Staatsanwalt
f) Der Frauenanteil und deren Entwicklung sind aus der nachfolgenden Aufli -
stung ersichtlich
Landesgericht für Strafsachen Wien:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 4 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 3 Frauen
Landesgericht Innsbruck:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 1 Frau
Landesgericht Feldkirch:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 3 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Landesgericht Graz:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 1 Frau
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Landesgericht Klagenfurt:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Landesgericht Linz:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 4 Frauen
Landesgericht Salzburg:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 1 Frau
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Landesgericht Eisenstadt:
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Landesgericht St. Pölten
(für den Sprengel der Landesgerichte St. Pölten und Wr. Neustadt):
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Landesgericht St. Pölten
(für den Sprengel der Landesgerichte Krems und Korneuburg):
Juli 1995 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen
Juli 1998 7 Teilnehmer, davon 2 Frauen.
N) Arbeitsgruppe Projekt RIEDESIGN
a) Als oberstes Organ dieser Arbeitsgruppe fungiert der Lenkungsausschuß
(steering commitee), zu welchem Mitglieder vom Bundesministerium für Finan -
zen,
Bundesrechenzentrum, IBM Österreich und vom Bundesministerium für
Justiz entsandt werden. Hierarchisch untergeordnet ist die Gesamtkoordinati -
on (GEKO), welche einzelne Schritte des Projekts plant. Die Key - User - Group
ist eine Arbeitsgruppe, die neben den Mitgliedern aus der GEKO aus Vertre -
tern der österreichischen Richtervereinigung, aus Vertretern des Österreichi -
schen Rechtsanwaltskammertages und Vertretern der Österreichischen Nota -
riatskammer besteht. Die Besetzung der jeweiligen Key - User - Group - Sitzun -
gen variiert je nach Entsendung durch die genannten Einrichtungen.
b) Dieser Einrichtung gehören weder Repräsentanten der im Parlament vertrete -
nen Parteien noch Abgeordnete des Parlaments an.
c) Die Einrichtung des Lenkungsausschusses und der GEKO ist im Vertrag zwi -
schen IBM und dem Bundesministerium für Justiz festgelegt.
d) Der Lenkungsausschuß und die Key - User - Group treten zweimal jährlich zu -
sammen; die letzte Besprechung des Lenkungsausschusses fand am
7.5.1998, die der Key - User - Group am 4.6.1998 statt. Die GEKO tritt grund -
sätzlich jede zweite Woche, letztmals am 10.9.1998, zusammen.
e) Folgende Personen gehören dem Lenkungsausschuß an:
Sektionschef Dr. Otto Oberhammer
Bundesministerium für Justiz
Sektionschef Dr. Arthur Winter
Bundesministerium für Finanzen
Diplomingenieur Alexander Wiesmayr
Bundesrechenzentrum
John Maguire
IBM
Terry Grim
IBM
Victor Ferreira
IBM
Kurt Mayer
IBM
Christian Fugina
IBM
Johann Kickinger
IBM
Thomas Göttlicher
IBM
Folgende Personen sind Mitglieder der GEKO:
Leitender Staatsanwalt Dr. Martin Schneider
Bundesministerium für Justiz
Mag. Peter Bauer
Bundesministerium für Justiz
Diplomingenieur Johann KICKINGER
IBM
Ing. Thomas Göttlicher
IBM
Amtsdirektor Regierungsrat Peter Roth
Bundesrechenzentrum
Mag. Christian Adorjan
Bundesrechenzentrum
Mag. Thomas Aufner
Bundesrechenzentrum
Harald Blei
Bundesrechenzentrum
f) Im Lenkungsausschuß und der GEKO sind keine Frauen vertreten. Der Frauen -
anteil der Key - User - Group kann unter Hinweis auf die Beantwortung zu Punkt
a) nicht angegeben werden.