4527/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kukacka und Kollegen haben am
18. September 19988 unter der Nummer 4925/J - NR/1998 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage, betreffend ‚verstärkte
Kontrolltätigkeit der Exekutive im Straßenverkehr” gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
1. Wurde den Forderungen der österreichischen Volkspartei nach
mehr Kontrolle im Straßenverkehr Rechnung getragen?
2. Wieviele Kontrollen wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres
im zum gleichen Zeitraum des Letzten Jahres durch -
geführt
3. über wieviele Alkomaten verfügt die österreichische Exe -
kutive? Wieviele davon wurden im Letzten Jahr angeschafft?
4. Wieviele Lenker wurden nach Einführung der 0,5 Promille -
grenze am 6. Jänner 1998 mit einem Blutalkoholwert zwischen
0,5 und 0,8 PromiLLe angehalten?
Wieviele Lenker wurden in dem selben Zeitraum mit einem
Blutalkoholwert zwischen 0,8 und 1,2 Promille, bzw. zwischen
1,2 und 1,6 Promille und ab 1,8 Promille angehalten?
5. Können Sie eine Aussage treffen über die Höhe des Blutalko -
holwertes der Lenker, die einen Verkehrsunfall aufgrund
ihrer Alkoholisierung verursacht haben? Wenn ja, fuhren Sie
die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in den in
Frage 4 angeführten gestaffelten Promillebereichen an.
Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu Frage 1:
ich habe Anfang Dezember 1997, also knapp vor inkrafttreten der
StVO - Novelle und der Novelle zum Führerscheingesetz am
05.01.1988, alle Landes - und Bezirkshauptmänner schriftlich ein -
dringlich gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verstärkte
Verkehrskontrollen anzuordnen, um so zu einer weiteren Erhöhung
der Verkehrssicherheit beizutragen. Dies besonders auch deshalb,
weil in den Letzten Jahren, so auch ganz deutlich im Jahr 1997,
durch mein Ressort auf dem Sektor der technischen Ausrüstung der
Exekutive wesentliche Voraussetzungen für eine verstärkte Kon -
trolltätigkeit im Straßenverkehr geschaffen wurden, die auch
genützt gehören. Obwohl mir dazu zum jetzigen Zeitpunkt aus den
Bundesländern noch keine entsprechenden Daten - abgesehen von
"Alkohol - Kontrollen (siehe beiliegende Aufschlüsselung) - vor -
Liegen, so bin ich doch der Überzeugung, daß die Kontrolltätig -
keit im Straßenverkehr gegenüber früher deutlich zugenommen hat.
Zu F rage 2:
Dazu liegen mir nur Daten über die Atemalkoholkontrollen vor. Sie
zeigen, daß die Exekutive österreichweit im ersten Halbjahr 1998
um 30 % mehr Alkotests durchgeführt hat als im Vergleichszeitraum
1997 und zwar stieg die Anzahl der Tests von 45.183 auf 59.551.
Die Frage nach der Anzahl aller Kontrollen, die von der Exekutive
im Straßenverkehr durchgeführt werden, kann ich nicht beantwor -
ten. Die Exekutivdienststellen sind - wohl auch im Sinne einer
sparsamen Verwaltung - nur angewiesen, u. a. Daten über Geschwin -
digkeits - und Alkoholdelikte (Unfallhauptursachen) in ihren Jah -
res - Tätigkeitsberichten dem Bundesministerium für Inneres vor -
zulegen.
Zu Frage 3:
Die österreichische Exekutive verfügt über 1.488 Atemalkoholmeß -
geräte. Damit ist Flächendeckung erreicht. Von den 1.488 Geräten
wurden 500 im Jahre 1997 und 208 in diesem
Jahr angeschafft.
Zu Frage 4:
Nach Einführung der 0,5 %o - BAK - Grenze bzw. der 0,25 mg/l - AAK -
Grenze am 06.01.1998 wurden von der Exekutive bis 30.06.1998
3.572 Lenker mit einem Atemalkoholwert zwischen 0,25 mg/l und
0,40 mg/l (entspricht etwa einem Wert zwischen 0,5 %o und 0,8 %o
Blutalkohol) angehalten. Mit einem Atemalkoholwert über 0,4 mg/l
(entspricht etwa einem Blutalkoholwert von etwas über 0,8 %o)
wurden im selben Zeitraum 18.397 Lenker angehalten.
Weitere Aufgliederungen liegen mir nicht vor.
Zu Frage 5:
öterreichweite Zahlen liegen mir dazu nicht vor, sondern nur aus
einer von mir initiierten Sondererhebung bei Verkehrsunfällen mit
Personenschaden in den Bundesländern Vorarlberg und Wien.
Das ergibt im Hinblick auf Ihre Frage für den Zeitraum vom
08.01.1998 bis 01.05.1998 folgende Ergebnisse:
Meßwerte in entspricht etwa 06.01.98 - 01.05.98
mg/l AAK *) %o BRK **)
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0,25 - 0,39 0,50 - 0,79 14
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0,40 - 0,59 0,80 - 1,10 18
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o,60 - 0,79 1,20 - 1,59 17
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größer als 0,80 größer als 1,60 39
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*) AAK Atemalkoholkonzentration
**) BAK Blutalkoholkonzentration
Anlage konnte nicht gescannt werden !!