4534/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.4891/J betreffend Leben,

Gesundheit und Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer, welche die Abgeordneten DDr.

Niederwieser, Parnigoni und Genossen am 18. September 1998 an mich richteten, stelle ich

fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Die Anfrage bezieht sich auf die Probleme der Berufsfahrer bei Lkw - Transporten. Die

Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs wird durch das

Güterbefördemngsgesetz 1995 geregelt, das in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr fällt. Diese Güterbeförderung ist

konzessionspflichtig, es sei denn, es handelt sich um Werkverkehr (§ 10 des

Güterbeförderungsgesetzes 1995), für dessen nähere Regelung ebenfalls das

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zuständig ist.

Lediglich die Beförderung von Gütern mit Kfz, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht

übersteigt (§ 4 Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995) und für dessen Lenken es daher

keines Lkw - Führerscheines bedarf, ist ein freies Gewerbe, für das das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelenheiten sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist.

 

In der Begründung der Anfrage werden die spezifischen Probleme der Lkw - Lenker und hier

wieder insbesondere bei den Ferntransporten dargelegt, die aber im Rahmen des freien

Gewerbes praktisch kaum durchgeführt werden.

 

Es kann daher - soweit es um die "Gewerbezulassung" geht - die Initiative, um die es bei den

vier Fragen geht, nur vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ausgehen.