4535/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4916/J betreffend

Straßenbauvorhaben in Vöcklabruck und Regau, welche die Abgeordneten G. Moser,

Freundinnen und Freunde am 18.9.1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Es wurde dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bisher weder ein

diesbezügliches Projekt vorgelegt, noch ist dieses Vorhaben in der Bedarfsfeststellung des

Landes Oberösterreich aus dem Jahr 1997 angeführt.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind keine derartigen

Überlegungen bekannt. Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrsnetzes fallen in den

Kompetenzbereich des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Im Jahre 1996 wurde von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich auf Ersuchen des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten die Möglichkeit einer

Kreisverkehrsanlage anstelle einer Ampelregelung an der Kreuzung Regau West

untersucht. Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß die vorhandenen Verkehrsmengen

und das Verhältnis zwischen Haupt - und Nebenstrom gegen eine Kreisverkehrsregelung

sprechen. Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat von einer Kreisverkehrslösung

für den gegenständlichen Knoten abgeraten.