4535/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4916/J betreffend
Straßenbauvorhaben in Vöcklabruck und Regau, welche die Abgeordneten G. Moser,
Freundinnen und Freunde am 18.9.1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Es wurde dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bisher weder ein
diesbezügliches Projekt vorgelegt, noch ist dieses Vorhaben in der Bedarfsfeststellung des
Landes Oberösterreich aus dem Jahr 1997 angeführt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sind keine derartigen
Überlegungen bekannt. Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrsnetzes fallen in den
Kompetenzbereich des Bundesministers
für Wissenschaft und Verkehr.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Jahre 1996 wurde von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich auf Ersuchen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten die Möglichkeit einer
Kreisverkehrsanlage anstelle einer Ampelregelung an der Kreuzung Regau West
untersucht. Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß die vorhandenen Verkehrsmengen
und das Verhältnis zwischen Haupt - und Nebenstrom gegen eine Kreisverkehrsregelung
sprechen. Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat von einer Kreisverkehrslösung
für den gegenständlichen Knoten abgeraten.