4537/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Werner Kummerer und Genossen haben am

18. September 1998 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Verlängerung der Öff -

nungszeiten beim Grenzübergang Reintal gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

 

1.) “In welcher Weise war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an den

     Verhandlungen über die Ausdehnung der Öffnungszeiten beteiligt?

 

2.) War Ihnen das oben angeführte Schreiben des Finanzministeriums bekannt?

 

3.) Waren Ihnen die Einwände des Landes Niederösterreich und der Gemeinde Bern -

      hardsthal bekannt?

 

3a) Wenn ja, wie wurden die Einwendungen beurteilt?

 

4.) Hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit der betroffenen Ge -

     meinde und/oder dem Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen?

 

4a) Wenn nein, warum nicht?

 

5.) Beabsichtigen Sie, die bis Ende des Jahres befristete Verlängerung der Öffnungszei -

     ten auslaufen zu lassen und erst, wie zugesichert, nach dem Bau einer Umfahrung

     Reintal wieder aufzunehmen ?"

Diese Fragen beehre ich mich, wie folgt zu beantworten:

 

Zu Fragen 1, 3 bis 5:

 

Gemäß dem Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des

Grenzübertritts (Grenzkontrollgesetz - GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996 ist das BMaA - im Ein -

vernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres - mit dessen Vollziehung nur insoweit

betraut, soweit Angelegenheiten des Völkerrechts oder internationale Gepflogenheiten

berührt werden. Die Errichtung von Grenzübergangsstellen und alle damit zusammen -

hängenden Fragen wie Verkehrszeiten, Benützungsumfang, etc. fallen in den Wirkungs -

bereich des Bundesministeriums für Inneres, das - soweit Angelegenheiten der Betrauung

von Zollorganen berührt werden - das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Fi -

nanzen herzustellen hat.

 

Österreich hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Union verpflichtet, das EU - Recht in

seiner Gesamtheit anzuwenden. Artikel 6 des EG -Vertrages sieht das Verbot der Diskri -

miniewng von Staatsbürgern anderer EU - Mitgliedsstaaten vor. Aus diesem Grunde wurde

es notwendig, die bisherigen bilateralen Grenzübergangsstellen zwischen Österreich und

seinen Nachbarstaaten auf EU - Bürger zu erweitern.

 

Bezüglich der bilateralen Grenzübergangsstellen mit der Tschechischen Republik

(Reintal, Mitterretzbach und Schrattenberg) wurde deshalb ebenfalls die Zulassung der

EU - Bürger seit längerem angestrebt, um dem Gleichbehandlungsgebot des EG - Vertrages

zu entsprechen. Im Rahmen der 4. Tagung der österreichisch - tschechischen Experten -

gruppe für Grenzübergänge, die am 19. Juni 1998 in Wien unter dem Vorsitz des Bun -

desministeriums für Finanzen stattfand und an der auch ein Vertreter des BMaA teilnahm,

konnte die Zustimmung der tschechischen Seite zu einer EU - konformen Regelung unter

der Bedingung erreicht werden, daß die Öffnungszeit des Grenzüberganges Reintal -

Postorna (den Öffnungszeiten aller anderen nicht durchgehend geöffneten Grenzüber -

gänge angepaßt) täglich auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr erweitert wird.

Da die anderen Fragen nicht in den Bereich der Vollziehung des BMaA fallen, bitte ich um

Verständnis, wenn ich von einer diesbezüglichen Beantwortung absehe.

 

Zu Frage 2:

 

Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen an die Marktgemeinde Bern-

hardsthal vom 26. Juni 1992, GZ. ZGr - 152/25 - IlI/1192, wurde dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten in Kopie zur Kenntnisnahme übermittelt.