4538/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen

haben am 18.8.1998 unter der Nr. 4888/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend ‚Leben, Gesundheit und

Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer” mit folgendem Wortlaut ge -

richtet:

 

1. Was wird im Bereich Ihres Ressorts zur Verbesserung der ge -

    schilderten Situation unternommen?

 

2. Halten Sie ein koordiniertes Vorgehen der verschieden be -

    troffenen Ressorts zur Lösung der aufgezeigten Probleme für

    notwendig?

 

3. Wenn ja, inwieweit wird diese Kooperation mit den Dienst -

    stellen anderer betroffener Ressorts gepflogen?

 

4. Wie stehen Sie zum Vorschlag der Gewerkschaft HTV, jedenfalls

    auf Landesebene eine Art Kontaktgremium für einen regel -

    mäßigen gemeinsamen Erfahrungsaustausch und für gemeinsame

    Aktionen im Bereich der Kontrollen der Einhaltung aller be -

    stehenden rechtlichen Bestimmungen einzurichten?

   

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Von der Bundesgendarmerie, der Bundessicherheitswache und der

Zollwache werden neben den ihnen sonst obliegenden Aufgaben nach

den personellen Möglichkeiten Kontrollen betreffend die Einhal -

tung der Bestimmungen der direkt in Österreich geltenden EG - Ver -

ordnungen Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozial -

vorschriften im Straßenverkehr und Nr. 3821/85 über das Kontroll -

gerät im Straßenverkehr nach der Richtlinie 88/588/EWG durch -

geführt. Vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr wurden am 21.12.1335 unter der Zahl 173.733/33 - I/7/95,

nach Kontaktnahme mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozia -

les und dem Bundesministerium für Inneres im Wege der Landes -

hauptmänner für die Behörden und Organe des öffentlichen Sicher -

heitsdienstes und der Straßenaufsicht detaillierte Ausführungsbe -

stimmungen erlassen. Nach diesem Erlass werden die Kontrollen

vorgenommen und auch genaue Rufzeichnungen geführt, die (jetzt)

dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gesammelt aus

dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 2:

 

Ja.

 

Zu Frage 3:

 

Aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt sich, dass ein

koordiniertes Vorgehen erfolgt

Die Kooperation mit Dienststellen anderer Ressorts ist gängige

Praxis und findet beispielsweise mit dem Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr bei der Kontrolle der ÖKO - Punkte, dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bei der

Kontrolle der Autobahnvignette und den Ämtern der Landesregie -

rungen bei technischen Kontrollen statt.

Zu Frage 4

 

Ein Kontaktgremium auf Landesebene wird als nicht notwendig er -

achtet, weil ohnehin die "Expertenkonferenz der beamteten

Verkehrsreferenten" in den Bundesländern eingerichtet ist, die

sich mit Koordinierungsaufgaben befasst. In diese Konferenz - die

sich insbesondere mit Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung

und des Kraftfahrrechtes befasst werden auch Vertreter der

jeweiligen Ministerien (z.B. Bundesministerium für Inneres, Bun -

desministenum für Wissenschaft und Verkehr) eingeladen.