4541/AB XX.GP

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Großruck und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

betreffend Kosten notwendiger Untersuchungen freiwilliger Einsatzkräfte

(Nr.48951/J).

 

In Beantwortung der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage verweise ich vorweg auf die in

Kopie beiliegenden Stellungnahmen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Ober-

österreichischen Gebietskrankenkasse. Wie beide Versicherungsträger unisono festhalten, lehnen sie keineswegs eine Übernahme der im Zusammenhang mit dem dieser Anfrage zugrundeliegenden

Zugunglück angefallenen Kosten für ärztliche Hilfe im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches ab bzw. haben eine solche auch nie abgelehnt. Von anderen Versicherungsträgern sind diesbezüglich ebenfalls keine ablehnenden Reaktionen bekannt. Auch meines Erachtens ist somit sichergestellt, dass die damaligen Einsatzkräfte in dieser Hinsicht völlig schadlos gehalten werden können. Die diesbezüglichen (offensichtlich auf irreführenden Pressemeldungen beruhenden) Missverständnisse konnten demnach überdies bereits bereinigt werden. Hierzu darf insbesondere auf die von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse angesprochene Kontaktaufnahme ihrerseits mit dem Anfragesteller Abg. Großruck verwiesen werden. Da die in der gegenständlichen Anfrage behauptete Problematik somit nicht mehr gegeben ist bzw. eigentlich auch gar nie war, erlaube ich mir, von weiteren Bemerkungen zu den einzelnen Fragen dieser Anfrage abzusehen.

 

 

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