4544/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Maximilian HOFMANN und Kollegen haben am 18.
September 1998 unter der Nummer 4901/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "die Anwendung vereinspolizeilicher Aufsichtsmaßnahmen beim Verein
‚Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus‘, um eine statutengemäße Betätigung des
Vereines zu gewährleisten” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat.
“Sind Sie bereit, gegen den Verein ,Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus” eine
angemessene aufsichtsbehördliche Maßnahme zu setzen? –
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zum Beweis für die in der Anfrage erhobenen Vorwürfe wurde dieser die Ablichtung einer
hinsichtlich des betroffenen Mitgliedes anonymisierten “Anklage” vom 21. Dezember 1994
beigeschlossen. Nach der Aktenlage ist davon auszugehen, daß sich diese “Anklage” gegen
Herrn Mag. DDr. Stephan TULL richtete und von diesem selbst mit Schreiben vom 7. April
1995 dem Vereinsbüro der Bundespolizeidirektion Wien im Nachhang zu einem Ersuchen
um vereinsbehördliches Einschreiten vom 24. März 1995 übermittelt wurde.
Nach den mir vorliegenden Informationen wurde das seinerzeitige Beschwerdevorbringen
des Herrn Mag. DDr. Stephan TULL schon damals von der Vereinsbehörde gegenüber dem
Verein “Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus” aufgegriffen. Insofern kann ich einen
aktuellen Anlaß zu einer aufsichtsbehördlichen Maßnahme gegen den Verein bzw. zu einer
diesbezüglichen Initiative meinerseits nicht erkennen.