4544/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Maximilian HOFMANN und Kollegen haben am 18.

September 1998 unter der Nummer 4901/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "die Anwendung vereinspolizeilicher Aufsichtsmaßnahmen beim Verein

‚Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus‘, um eine statutengemäße Betätigung des

Vereines zu gewährleisten” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat.

 

“Sind Sie bereit, gegen den Verein ,Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus” eine

angemessene aufsichtsbehördliche Maßnahme zu setzen? –

 

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?”

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zum Beweis für die in der Anfrage erhobenen Vorwürfe wurde dieser die Ablichtung einer

hinsichtlich des betroffenen Mitgliedes anonymisierten “Anklage” vom 21. Dezember 1994

beigeschlossen. Nach der Aktenlage ist davon auszugehen, daß sich diese “Anklage” gegen

Herrn Mag. DDr. Stephan TULL richtete und von diesem selbst mit Schreiben vom 7. April

1995 dem Vereinsbüro der Bundespolizeidirektion Wien im Nachhang zu einem Ersuchen

um vereinsbehördliches Einschreiten vom 24. März 1995 übermittelt wurde.

 

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde das seinerzeitige Beschwerdevorbringen

des Herrn Mag. DDr. Stephan TULL schon damals von der Vereinsbehörde gegenüber dem

Verein “Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus” aufgegriffen. Insofern kann ich einen

aktuellen Anlaß zu einer aufsichtsbehördlichen Maßnahme gegen den Verein bzw. zu einer

diesbezüglichen Initiative meinerseits nicht erkennen.