4545/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider, Mag. Ewald Stadler und Kolle -
gen haben am 17. September 1998 unter der Nr. 4874/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “eines Drohbriefes, der drei Gemeinderäten
der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg zugestellt wurde” gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
Durch folgendes namenloses Schreiben wurde versucht, drei Gemeinderäte der
Gemeinde Feistritz ob Bleiburg im Kärntner Unterland vor nicht all zu langer Zeit we-
gen ihres Abstimmungsverhaltens im Gemeinderat in Furcht und Schrecken zu ver-
setzen. Der Wortlaut dieses Schreibens lautet wie folgt:
“WIR WERDEN EUCH BALD DIE
KEHLE DURCHSCHNEIDEN!
DEUTSCHE - NATIONALE - SCHWEINE!
DIE GRENZEN FALLEN!
DIE ABRECHNUNG KOMMT!
ES LEBE GENERAL MAISTER!
SRIENC/WAKOUNIG”
Der Hintergrund dieser nach Partinsanen - Weise anonymen Ankündigung dürfte in
dem Umstand zu suchen sein, daß sich die drei Gemeinderäte anläßlich einer de -
mokratischen Abstimmung im dortigen Gemeinderat gegen die Verleihung des Eh -
renringes für den dortigen Ortspfarrer, Srienc, wandten, weil dieser sich noch am
Ende dieses Jahrhunderts weigert, Gottesdienste, Begräbnisse und Taufen we -
nigstens dann in deutscher Sprache abzuhalten, wenn es seine Pfarrkinder wün -
schen, da die meisten von ihnen der slowenischen Hochsprache unkundig sind.
Die besondere Perfidie liegt jedoch darin, daß in dem Drohbrief direkt Bezug auf den
seinerzeitigen General Majster genommen wurde, einem ehemaligen Angehörigen
der k.u.k. Armee, der sich nach dem Kriege in dem neu entstandenen SHS - Staat
selbst zum General beförderte und der
1919 in MarburglDrau auf die friedlich für ihr
Selbstbestimmungsrecht demonstrierende untersteirische Bevölkerung schießen
ließ, wobei 58 deutschösterreichische Staatsbürger den Tod fanden!
Die dazu an mich gerichtete Anfrage umfaßt folgende Fragen:
Ist Ihnen dieser Umstand bekannt?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Sicherheitsorganen er-
griffen?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden nunmehr ergriffen werden?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ja, dieser Umstand ist mir bekannt.
Am 10.7.1998 beauftragte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Gendarmeriepo -
sten Bleiburg mit der Einleitung der erforderlichen Erhebungen. Nach sofortiger
Rücksprache mit den vorgesetzten Behörden und Dienststellen übernahm die weite -
re Amtshandlung die Sicherheitsdirektion des Bundeslandes Kärnten, welche dann
in Zusammenarbeit mit der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos
Kärnten die Ermittlungen führte.
Die Ermittlungen, die kriminaltechnische Untersuchung der Drohbriefe und auch die
Befragung aller betroffenen Personen führten zu keinem Erfolg. Somit konnten bis -
her keine Hinweise auf den unbekannten Briefschreiber gewonnen werden.
Die Ermittlungen zur Klärung des Falles werden fortgesetzt und deren Ergebnisse
positivenfalls sofort an die zuständigen Justizbehörden weitergegeben.