4547/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat KAMPICHLER und Kollegen haben am 18. September
1998 unter der Nummer 4930/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“die Freizeitaktivität Paintball” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1) Ist Ihnen bekannt, daß Paintball in Niederösterreich wieder in verstärktem Maße
ausgeübt wird?
2) Teilen Sie Bedenken der Anfragesteller gegen diese Art von Freizeitgestaltung?
3) Teilen Sie die Auffassung der Anfragesteller, daß die Ausübung von Paintball ein
möglicher Faktor ist, der die Aggressionsbereitschaft insbesondere Jugendlicher steigert?
4) Können juristische Schritte unternommen werden, damit das Spiel in Österreich verboten
wird?
5) Haben Sie überprüft, ob es sich bei der obengenannten Gruppierung ‚Paintball Team
Overlords‘ um eine Nachfolgegruppe der Langenloiser Wehrsportgruppe (Küssel,
Schimanek, Reinthaler) handelt, die dieselben Übungen zur ,wehrsportlichen Ertüchtigung‘
durchgeführt hat?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei der Sicherheitsdirektion Niederösterreich gibt es Anzeichen dafür, daß Paintball in
Niederösterreich in verstärktem Maße ausgeübt wird.
Zu den Fragen 2 und 3:
Grundsätzlich ja.
Zu Frage 4:
Da es sich bei “Paintball” nicht um eine Schießsportdisziplin handelt, sind die dabei
verwendeten Gegenstände nicht als Waffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes 1996
einzustufen. Für ein allfälliges Verbot bietet somit das in meinen Kompetenzbereich fallende
Waffengesetz keine Grundlage.
Unter dem Aspekt des Jugendschutzes erlaube ich mir auf die im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ergangene Verordnung der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über das
Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten, BGBL II 19971185, hinzuweisen.
Nach deren § 2 Abs 2 ist die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten an Personen
unter 18 Jahren verboten.
Zu Frage 5:
Bisher konnte kein Zusammenhang zwischen dem Verein “Paintball Team Overlord‘s” und
der “Langenloiser Wehrsportgruppe” festgestellt werden.