4548/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4849/J - NR/1998 betreffend Beratungsfehler der

Studienbeihilfenbehörde, die die Abgeordneten Dr. GRAF und Kollegen am 16. September 1998 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1. Sind Ihnen konkrete Fälle von Beratungsfehlern der Studienbeihilfenbehörden bekannt,

    wonach dadurch Studenten ohne eigenes Verschulden große finanzielle Nachteile er -

    wachsen sind und wenn ja, wie viele und in welchem Ausmaß?

 

2. Haben Sie seitens Ihres Ressorts für Härtefälle dieser Art vorgesorgt und wenn ja, wie

    und wenn nein, warum nicht?

 

 

In Anbetracht des Umstandes, dass jährlich etwa 40000 Anträge auf Gewährung von Studienbeihilfe

gestellt und noch wesentlich mehr Anfragen an die Studienbeihilfenbehörde herangetragen werden,

kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in manchen Fällen zu missverstandenen und selten auch zu

unrichtigen Auskünften der Studienbeihilfenbehörde kommt. Eine genaue Zahl lässt sich diesbezüglich

nicht feststellen. Es muß darauf hingewiesen werden, dass verschiedentlich jedoch von Studierenden

unrichtige Auskünfte behauptet werden, welche nur auf unvollständigen oder irreführenden Anfragen

der Studierenden beruhen. Festzustellen ist jedenfalls, dass bei Amtshaftungsverfahren noch nie die

Republik Österreich infolge eines Fehlverhaltens eines Bediensteten der Studienbeihilfenbehörde

Ersatz leisten mußte.

Für offensichtliche Härtefälle, wo durch Probleme in Beratungen von Studienbeihilfenbeziehern

nachweisbarer Schaden eintritt, besteht die Möglidikeit, eine Studienunterstützung des Bundesmini -

steriums für Wissenschaft und Verkehr zuzuerkennen.

 

3. Welche Haltung nehmen Sie hinsichtlich des Umstandes ein, daß für Studenten an Fach -

     hochschulen andere Zugangsbedingungen für den Erhalt der Studienbeihilfe, nämlich ein

     jährlicher Nachweis des günstigen Studienerfolges, notwendig sind als für Studenten an

     den Universitäten, die den entsprechenden Antrag pro Semester stellen können?

 

4. Sehen Sie in der in Frage 3 beschriebenen Vorgangsweise eine Ungleichbehandlung von

    Studenten an Fachhochschulen mitjenen an Universitäten und wodurch ist dies für Sie zu

    rechtfertigen?

 

5. Aus welchem konkreten Grund wird ein Fachhochschulstudium im Studienförderungs -

    gesetz nicht nach Semestern, sondern nach Ausbildungsjahren gerechnet, wiewohl der

    Fachhochschulstudienbetrieb in der Praxis die Semestereinteilung sehr wohl praktiziert?

 

Im Unterschied zu Universitäten ist an Fachhochschul - Studiengängen ein Studienbeginn in einem

Sommersemester nicht möglich. Das Fachhochschul - Studiengesetz kennt nur Studienjahre und sieht

eine Gliederung nach Semestern nicht vor. In der Praxis sind die eingerichteten Fachhochschul -

Studiengänge primär nach Studienjahren strukturiert, wenn diese auch intern nach Semestern geglie -

dert sind. An Universitäten ist im Gegensatz dazu das semesterweise Beginnen eines Studiums ohne

erhebliche Einschränkung im Studienablauf durchaus möglich, da das Semester die prinzipielle

Gliederungseinheit der Studien ist. Die unterschiedlichen Antragsmöglichkeiten auf Studienbeihilfe für

Studierende an Universitäten und an Fachhochschul - Studiengängen ergeben sich direkt aus den

unterschiedlichen Studienvorschriften.

 

Eine Gliederung nach Studienjahren ist auch für Studien an mediznisch - technischen Akademien und an

Hebammenakademien im Studienförderungsgesetz für die Antragstellung ausschlaggebend. Hier,

wie auch an Fachhochschul - Studiengängen besteht jedoch durchaus die Möglichkeit, Anträge au -

ßerhalb der Antragsfrist einzubringen, welche für die folgenden Monate wirksam werden.

 

6. Inwieweit ist für Sie eine Änderung der gesetzlichen Lage dahingehend vorstellbar,

    wonach der Nachweis des günstigen Studienerfolges an Fachhochschulen in gleicher

    Weise - nach Semestern gegliedert - möglich sein sollte wie an Universitäten?

 

Aus der obigen Darstellung ergibt sich, dass eine Äderung des Antragssystems in Studienförderungs -

fragen für Studierende an Fachhochschul - Studiengängen nicht erforderlich erscheint. Weder vom

Fachhochschul - Rat noch von der Fachhochschul - Konferenz wurden bisher Anregungen in diese

Richtung an das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr herangetragen.