4554/AB XX.GP

 

Schriftliche Anfrage der Abg. zum NR

Dr. Elisabeth Hlavac, Freundinnen und

Freunde an den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten betreffend EU - Initiativen für den Sudan

(Zl. 4860/J - NR/1998 v. 17.09.1998)

 

An den

 

                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Elisabeth Hlavac, Genossinnen und Genossen

haben am 17. September 1998 unter der Zl. 4860/J - NR/1998 an mich eine schriftliche

Anfrage betreffend EU - Initiativen für den Sudan gerichtet, welche den folgenden Wortlaut

hat:

 

1. “Werden Sie - insbesondere in Ihrer Eigenschaft als EU - Ratsvorsitzender - Initiativen

    innerhalb der Europäischen Union vorschlagen, um der Hungersnot im Sudan

    entgegenzuwirken?

 

2. Werden Sie Initiativen innerhalb der Europäischen Union vorschlagen, um

    sicherzustellen, daß europäische Hilfsgüter - Transporte so gesichert werden, daß die

    Lebensmittel und Medikamente tatsächlich bei den Hungernden einlangen?”

 

3. Sehen Sie eine Möglichkeit für die EU, einen Beitrag zur Beendigung des

    Bürgerkrieges im Sudan zu leisten?”

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Zur Bekämpfung der Hungersnot im Südsudan hat das Humanitäre Büro der

Europäischen Kommission ECHO im heurigen Jahr bereits 31.8 Millionen ECU

ausgegeben und ist damit der größte Geldgeber für humanitäre Hilfe an den Sudan. Über

die Generaldirektion VIII wurden heuer weitere 25 MECU an Nahrungsmittelhilfe für den

Sudan gegeben. Zusammen mit bilateral vergebenen Beiträgen von EU - Mitgliedstaaten

kommen weit über die Hälfte der Mittel für die Bekämpfung der Hungersnot aus der

Europäischen Union.

 

Über Initiative der österreichischen Präsidentschaft hat in der Zeit vom 17. bis 25.9.1998

eine gemeinsame humanitäre Mission der Troika - Staaten Österreich, Großbritannien und

Deutschland sowie der Europäischen Kommission sowohl die betroffenen Gebiete im

Südsudan wie auch Khartoum besucht, um die humanitäre Notsituation vor Ort und der zu

ihrer Bekämpfung durch Operation Lifeline Sudan (OLS) getroffenen Maßnahmen zu

evaluieren sowie um eine Strategie für die weitere humanitäre Hilfe der Europäischen

Union zu definieren. Eine Fortsetzung der humanitären Hilfe im erforderlichen Ausmaß

zumindest bis zur Ernte im nächsten Jahr ist demnach unumgänglich.

 

Zu Frage 2:

 

Die gemeinsame humanitäre Mission hat in Gesprächen mit hohen sudanesischen

Funktionären und Vertretern von SRRA, der humanitären Organisation des Sudan

Peoples Liberation Movement (SPLM) u.a. auch die Fragen der unbehinderten Lieferung

humanitärer Hilfe wie auch angeblicher Abzweigungen von Hilfsgütern angesprochen. Die

Mission konnte sich jedoch vor Ort auch davon überzeugen, daß die ausführenden

humanitären Organisationen in effizienter Weise dafür Sorge tragen, daß die Hilfe

tatsächlich vom Hungertod bedrohten Menschen zugute kommt.

 

Das wirkliche Problem sind die überaus hohen Transportkosten vor allem im Luftweg, die

einen Großteil der zur Verfügung gestellten Mittel verschlingen. Die Mission hat daher an

alle Gesprächspartner eindringlich appelliert, durch eine Verlängerung und Ausdehnung

des Waffenstillstandes wie auch durch die Eröffnung von Transportkorridoren (Straße,

Bahn, Flußschiffe) eine Lieferung der Hilfsgüter auf dem billigeren Landwege zu

ermöglichen.

 

Zu Frage 3:

 

Die österreichische Präsidentschaft hat namens der Europäischen Union in Erklärungen

vom 14. August und vom 7. Oktober 1998 zur Situation im Sudan Stellung genommen.

Die Regierung und die SPLA wurden aufgefordert, eine friedliche Lösung des Konflikts zu

suchen und die Verhandlungen im Rahmen der IGAD (Inter - govemmental Authority on

Development) fortzusetzen. Die EU begrüßte ferner den Waffenstillstand, der im Juli für

drei Monate in der Provinz Bahr ei Ghazal ausgerufen wurde und forderte gleichzeitig

seine zeitliche sowie geographische Ausweitung aus humanitären Gründen. Weiters

wurden alle Konfliktparteien aufgerufen, die Durchführung von humanitärer Hilfe zu

ermöglichen und das internationale Kriegsrecht zu respektieren. Nicht zuletzt aufgrund

der erwähnten Appelle wurde der Waffenstillstand für die Provinz Bahr el Ghazal zuletzt

bis Mitte Jänner 1999 verlängert.

 

Die EU unterstützt den Friedensprozeß im Rahmen von IGAD sowie die unterstützenden

Aktivitäten des IGAD Partners Forum (IPF), einer Gruppierung von Geberländern unter

italienischem Vorsitz, der auch Österreich angehört. Die nächste IPF - Tagung findet vom

19. bis 20. November in Rom statt.