4559/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hagenhofer und Kollegen vom 18.
September 1998, Nr. 4928/J, betreffend Lagerung von tiefgekühltem Fleisch, beehre
ich mich nach Befassung der Agrarmarkt Austria folgendes mitzuteilen:
Bevor ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworte, darf ich folgendes feststellen:
Bedingt durch die BSE - Krise kam es im März 1996 zu einem Zusammenbruch des
Rindfleischmarktes, der sich erst Monate später wieder stabilisierte. Die EU -
Kommission ordnete demzufolge Sofortmaßnahmen wie z.B. den Ankauf von Rind -
fleisch zur Einlagerung in Tiefkühlhäuser an.
Da es inzwischen bereits zu einer Erholung des Rindfleischmarktes gekommen ist,
konnte bereits mit der Auslagerung von tiefgefrorenem Rindfleisch begonnen wer -
den. Von der EU - Kommission wurde auch ein bestimmter Verwendungszweck der
auszulagernden Ware festgelegt. Die in der
Einleitung der Anfrage geäußerte Ver -
mutung, daß die Lagerbestände zu Wurst verarbeitet würden, stimmt nur in beding -
tem Ausmaß, da auch andere Verwendungszwecke wie z.B. Exporte in Drittländer
von der EU verpflichtend vorgeschrieben wurden.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zu Ihrer Frage betreffend die Lagerstätten für tiefgekühltes Fleisch in Österreich darf
auf die, in regelmäßigen Abständen erscheinenden “Amtlichen Veterinärnachrichten”
des Bundeskanzleramtes, Veterinärverwaltung, verwiesen werden, wo der aktuelle
Stand der in Österreich gemäß der Richtlinie 64/433/EWG zugelassenen Kühlhäuser
aufgelistet ist. Aus dieser Liste vom 1. September 1998 ist zu entnehmen, daß insge-
samt rund 100 Betriebe eine Genehmigung zur Lagerung von tiefgekühltem Fleisch
besitzen. Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft selbst verfügt über
eine Übersicht jener Kühlhäuser, in denen Interventionsrindfleisch eingelagert ist. Die
österreichische Interventionsware befindet sich in zwei österreichischen und sechs
deutschen Kühlhäusern. Die meisten dieser zugelassenen Kühlhäuser gehören zu
Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Verarbeitungsbetrieben oder Handelsbetrieben.
Nur rund 15 Firmen betreiben die Tiefkühllagerung auch als Fremdlagerung.
Zu Frage 3:
Bei der Einlagerung von Fleisch ist zwischen der Lagerung von Fleisch durch Privat -
personen und die Fleischlagerung als Interventionsmaßnahme der Marktordnung zu
unterscheiden. Über die Lagerung von Fleisch durch Privatpersonen liegen dem
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft keine Informationen zum Stichtag 1.
September 1998 vor. Es darf hiefür um
Verständnis ersucht werden.
Im Rahmen der Intervention von Rindfleisch, welche im Jahr 1996 aufgwnd der
durch die BSE - Krise hervorgerufenen Marktstörung eröffnet werden mußte, wurden
im Zeitraum April 1996 bis Oktober 1997 rund 14.150 Tonnen Rindfleisch aufgekauft.
Mit Stand 1. September 1998 befanden sich insgesamt 10.729,97 to Rindfleisch mit
Knochen auf Lager (Beilage1).
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Rahmen der Intervention und der privaten Lagerhaltung wurden folgende
Fleischmengen eingelagert:
Schweinefleisch Rindfleisch
into into
1994: 4.931 1.587
1995:
1996: 626 10.751*
1997: - 14.085
1998:** - 10.730
* davon 10 to Kalbfleisch im Rahmen der privaten Lagerhaltung
** Stand 30.08.1998
ZuFrage6:
Die Kosten der Lagerhaltung betrugen wie
folgt:
in Mio ÖS
Schweinefleisch Rindfleisch Kalbfleisch
1994: 21,0 10,5 0
1995: 5,5 0 0
1996: 2,3 27,4 0,2
1997: 0 48,1 0
1998*: 0 34,6 0
* Stand per August 1998
Beilage konnte nicht gescannt werden !!!