456/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 42l/J-NR/l996, betreffend Durchführung
von homo-, bi- und transsexuellen Projekten durch Organe der Österreichischen Hochschü-
lerschaft. die die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. LUKESCH und Kollegen am 18. April 1996
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Ist es richtig, daß seitens verschiedenster Organe der ÖH für homo-, bi- und trans-
sexuelle Projekte insgesamt bis zu öS 500.000,-- in den Voranschlägen gewährt
wurden?
Antwort:
Die verschiedenen homo-. bi- und transsexuellen Projekte der Österreichischen Hochschü-
lerschaft werden durch Mitgliedsbei träge finanziert. Subventionen des Bundesministeriums
für Wissenschaft, Verkehr und Kunst werden auf Grund ihrer Zweckwidmung für diese
Projekte nicht verwendet. Soweit sich die Anfrage auf die Mittelverwendung der ÖH-Bei-
träge bezieht, ist das Bundesminsterium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst nicht zustän-
dig, es sei denn e.s würden den Projekten rechtswidrige Bcschlüsse zugrunde liegen; dafür
gibt es allerdings keine Anzeichen.
2. Können sie ausschließen, daß Mittel nach § 17 Hochschülerschaftsgesetz, die der
Abgeltung des Verwaltungsau fwandes dienen sollen, verwendet werden?
Antwort:
Gemäß § 17 HSG werden Mittel für den allgemeinen Verwaltungsaufwand von den Uni-
versitäten zugewiesen. Diese Mittel kommen nicht den inhaltlichen Sachbereichen, sondern
den allgemeinen Verwaltungsaufgaben wie Postversand, Telefon, etc. zugute. Im Bereich
der Österreichischen Hochschülerschaft werden die Verwaltungsmittel ausschließlich vom
Organisationsreferat verwendet. Die Hochschülerschaft an der Universität Wien wickelt den
Verwaltungsaufwand über eine Koordinationsstelle, die Hochschülerschaft an der Tech-
nischen Universität Wien über das Sekretariat ab.
3. Zu welchen Aufgaben der ÖH nach § 2 (1) Hochschülerschaftsgesetz zählt die Ver-
wendung dieser Mittel?
Antwort:
Die Verwendung der angesprochenen Mittel dient der ideellen und materiellen Förderung
der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft gemäß § 2 HSG. Da lesbische, bise-
xuelle und homosexuelle Studierende ebenso Mitglieder der Österreichischen Hochschüler-
schaft sind, hat diese die Aufgabe, auch deren fachliche, kulturelle, soziale und gesundheit-
liche Interessen im Hochschulbereich wahrzunehmen.
4. Ist lhnen bekannt, welche Projekte mit diesen Mitteln durchgeführt werden soll-
ten?
Antwort:
Die Anfrage bezieht sich auf die Mittelverwendung der Österreichischen Hochschülerschaft
und der einzelnen Hochschülerschaften, daher siehe Punkt 1 .