4561/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten SmoIIe und Partnerlnnen vom

17.September 1998, Nr. 4859/J, betreffend die Lipizzanerpferderasse, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Österreich geht gemäß dem in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften vorge -

sehenen Verfahren vor.

 

Österreich hat nach dem Beitritt zur Europäischen Union bei all seinen Meldungen an

die Europäische Kommission die Führung des Ursprungszuchtbuches durch das

Bundesgestüt Piber gemeldet.

 

Art. 2 der Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1992 mit Vorschriften für die

Koordinierung zwischen Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zucht -

bücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen, (92/354/EWG) sieht dabei

folgende Vorgangsweise vor:

 

Die zuständigen Behörden beider involvierter Mitgliedstaaten haben in Verbindung

zu treten und die Kommission über die beschlossenen Abhilfemaßnahmen zu unter -

richten. Sollte binnen 6 Monaten keine Lösung gefunden werden, kann die Kommis -

sion auf Antrag einer der Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten oder von sich

aus ein Inspektionsteam vor Ort entsenden, das mit den zuständigen nationalen Be -

hörden zusammenarbeitet.

Derzeit werden bilaterale Gespräche mit Italien betreffend die Führung des Ur-

sprungszuchtbuches geführt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die österreichische Botschaft in Laibach übermittelte zwei siowenische Pressebe -

richte, aus denen u.a. hervorgeht, daß das slowenische Gestüt Lipica das Heimatge -

stüt der Lipizzaner sei und daß derzeit ein Verfahren bei der WIPO (Wond Intellectual

Protection Organization) zum Schutz des Brandzeichens "Lipica" ("the emblem of

Lipica, which is also branded on horses") laufe. Gegenüber dem Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft wurden bisher keine offiziellen Ansprüche seitens Slo -

weniens geäußert.