4566/AB XX.GP
Schriftliche parlamentarische Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heindl und Genossen betr.
Klagen österreichischer Firmen über das Vorgehen
polnischer Steuerbehörden
(Nr. 4853/J-NR/1998 vom 17. September 1998)
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Dr. Kurt Heindl und Genossen haben am 17. September 1998 unter Nr.
4853/J - NR/1998 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wort -
laut hat:
"1. Ist Ihnen der konkrete Fall der TLH - Polska bzw. sind Ihnen ähnliche Fälle in Polen
bekannt?
2. Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
3. Welche Möglichkeiten gibt es, Polen zur Umsetzung der Ziele der Beitrittspartnerschaft
zu verpflichten?"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Der Fall der Firma TLH - Polska ist seit April 1997 in der Österreichischen Botschaft/ Au -
ßenhandelsstelle Warschau anhängig. Neben zwei Vorsprachen beim zuständigen
Staatssekretär im Finanzministerium sind bisher mehrere Interventionsschreiben an das
polnische Finanzministerium ergangen. Darüber hinaus hat das BMaA im Dezember 1997
dem polnischen Botschafter in Wien eine Sachverhaltsdarstellung betreffend TLH - Polska
übergeben.
Anläßlich meiner Rundreise durch die Hauptstädte der assoziierten Länder zu Beginn des
österreichischen EU - Vorsitzes, die Anfang Juli 1998 auch nach Warschau führte, wurde
erneut eine Sachverhaltsdarstellung übergeben.
Bisher konnte trotz mündlicher Zusagen des Staatssekretärs und ranghoher Beamter des
polnischen Finanzministeriums keine Lösung für den vorliegenden Fall gefunden werden.
Zu Frage 2:
Der österreichische Handelsdelegierte in Warschau wird anläßlich der Abhaltung von
Österreich -Tagen in Bydgoszcz Mitte November mit den zuständigen lokalen Beamten
des Finanzamtes Bydgoszcz zusammentreffen und unter Hinweis auf das gestiegene öf -
fentliche Interesse in Österreich auf eine rasche Lösung des Problems drängen.
Die Beitrittspartnerschaft für Polen enthält sowohl als kurz - wie auch mittelfristige Priorität
die Forderung nach Reform der Finanzkontrolle. Kurzfristig - also noch 1998 - soll Polen
die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden auf diesem Sektor erhöhen. Mittelfristig
ist Polen verpflichtet, seine Finanzverwaltung, insbesondere im Bereich Zölle und Steu -
ern, zu reformieren, was auch Gegenstand weiterer Erörterung bei der Implementierung
der Beitrittspartnerschaft sein wird. Das Vorgehen polnischer Steuerbehörden bei Betrieb -
sprüfungen wurde österreichischerseits auch schon im Rahmen der Mechanismen des
Europa - Abkommens angesprochen, wobei auch andere EU - Mitgliedstaaten ihre Unzu -
friedenheit über die Vorgangsweise polnischer Steuerprüfungsbehörden zum Ausdruck
brachten. Die Europäische Kommission sagte zu, daß diese Frage im nächsten relevan -
ten Unterausschuß des Europa - Abkommens gegenüber der polnischen Seite vorgebracht
wird.
Zu Frage 3:
Die Gewährung der Vorbeitrittshilfe ist von der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem
Europaabkommen und dem Fortschritt bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien ab -
hängig.
Werden diese Fortschritte als unzureichend qualifiziert, kann der Rat mit qualifizierter
Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Weitergewährung der Vorbeitrittshilfe
entscheiden.
Gelangt die Europäische Kommission zur Auffassung, daß in einzelnen Teilbereichen un -
zureichende Fortschritte erzielt werden, so kann sie Teile der Phare - Mittel suspendieren.