4567/AB XX.GP

 

An den

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen vom

17. September 1998, Nr. 4863/J, betreffend Risken aus Umschuldungen durch

Kreditgewährung an osteuropäische Staaten sowie übernommenen Haftungen des Bundes

für Ostgeschäfte, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, daß § 5 (6) des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 i.d.g.F.

normiert, daß alle Personen, die mit der Behandlung und Begutachtung von Ansuchen um

Haftungsübernahmen befaßt sind, verpflichtet sind, über alle ihnen in Ausübung dieser

Tätigkeit bekanntgewordenen Amts -, Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse

Verschwiegenheit zu bewahren.

 

Vor diesem Hintergrund ist zu den einzelnen Fragen folgendes auszuführen:

 

Zu 1.:

Das zukünftige Zahlungsverhalten der osteuropäischen Staaten ist nicht abschätzbar. In der

Vergangenheit haben Albanien, Bulgarien, Georgien, Kroatien, Mazedonien, Polen und

Rumänien ihre gesamten Verpflichtungen aus bilateralen Umschuldungsabkommen erfüllt.

Rußland hat die bilateralen Umschuldungen bis inklusive 30. Juni 1998 erfüllt, erstmals zur

Fälligkeit 30. September 1998 (345,6 Mio. ATS) hat sich eine Verzögerung ergeben.

Anläßlich der Tagung des IWF Anfang Oktober 1998 hat der russische Finanzminister

Sadornow betont, daß Rußland trotz der gegenwärtigen Wirtschaftskrise seinen Ver -

pflichtungen gegenüber den ausländischen Gläubigern nachkommen wird. Aus den bilate -

ralen Umschuldungen mit dem ehemaligen Jugoslawien bestehen Überfälligkeiten in der

Höhe von rund 2,6 Mrd. ATS, die daraus resultieren, daß noch keine bilateralen Verein -

barungen mit den Nachfolgestaaten Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien und Slowenien

finalisiert werden konnten.

 

Zu 2.:

Rußland hat zwar zuletzt im Rahmen des Pariser Clubs keine Notwendigkeit einer

neuerlichen Umschuldung erwähnt. Die Ergebnisse der weiteren Gespräche bleiben

allerdings abzuwarten.

 

Erste Verhandlungen mit Bosnien im Rahmen des Pariser Clubs haben im Juni 1998 statt -

gefunden; eine Einigung über eine multilaterale Umschuldung konnte nicht erzielt werden.

Erst nach Abschluß der Umschuldung kann eine Aussage über die damit verbundenen

Kosten getroffen werden.

 

Die Verhandlungen mit Slowenien sind abgeschlossen, die Inkraftsetzung des bilateralen

Vertrages soll demnächst erfolgen. Kosten werden daraus nicht entstehen. Über den Zeit -

punkt der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Jugoslawien kann aufgrund der

derzeitigen politischen Situation keine Aussage getroffen werden.

 

Zu 3.:

Bei den Umschuldungen handelt es sich um international akkordierte Maßnahmen, die im

Rahmen der Gläubigergemeinschaft beschlossen werden. Primäres Ziel dabei ist es, mittels

Zahlungsaufschub die Stabilisierungsbemühungen zu unterstützen. Naturgemäß ist der

Spielraum eines einzelnen Gläubigers in diesem Bereich sehr beschränkt.

 

Zu 4.:

Wesentliche Motivation einer Umschuldung ist es, einem Land - durch Zahlungsaufschub  -

die Möglichkeit zu geben, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, um international

wieder kreditwürdig zu werden. Rußland hat nach Auflösung der UdSSR deren Altschulden

übernommen und Regelungen mit allen internationalen Gläubigern gesucht. Diesen

vertraglichen Verpflichtungen aus bilateralen Umschuldungen ist Rußland, wie ich bereits

erwähnt habe, bis inklusive 30. Juni 1998 nachgekommen.

 

Zu 5.:

Mit Georgien wurde ein fixer Zinssatz vereinbart, der knapp unter dem derzeitigen Marktzins

liegt. Die Differenz zwischen dem fixen Satz und dem Marktzinssatz hat für den Bund Kosten

in Höhe von 2,8 Mio. ATS für 1997 und 2,1 Mio. ATS (bis inklusive 6. Oktober 1998)

verursacht.

 

Polen wurde 1991 via Pariser Club eine Umschuldung der internationalen Staaten -

gemeinschaft mit 50%iger Schuldenreduktion gewährt, die österreichischerseits mittels einer

Zinssatzreduktion verwirklicht wird. Die aus dem Titel Zinsenstützung für den Bund ent -

standenen Kosten betrugen für das Jahr 1991 2.157 Mio. ATS, für 1992 2.870 Mio. ATS, für

1993 2.467 Mio. ATS, für 1994 2.017 Mio. ATS, für 1995 1.915 Mio. ATS, für 1996

1.593 Mio. ATS, für 1997 1.479 Mio. ATS und für 1998 (bis inklusive 6. Oktober 1998)

1.080 Mio. ATS.

 

Bei allen anderen Umschuldungen deckt der (variabel gestaltete) Zinssatz die

Finanzierungskosten. Im Zusammenhang mit den Umschuldungen von Krediten muß

allerdings auch darauf hingewiesen werden, daß Exportfinanzierungen ein wesentliches

Instrument für die Präsenz der österreichischen Wirtschaft auf vielen wichtigen Märkten

sind.

 

Zu 6.:

Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich auf die als Beilage A bezeichnete Unterlage ver -

weisen. Diese enthält Zinsen - Cash - Flows der bilateralen Umschuldungen mit Albanien

Bulgarien, Georgien, dem ehemaligen Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Rußland

und Rumänien, berechnet auf Basis des derzeitigen Marktzinssatzes.

 

Zu 7.:

Die Außenstände aller Banken, die in Österreich tätig sind und vom Bundesministerium für

Finanzen beaufsichtigt werden, gegenüber den in Frage stehenden Ländern belaufen sich

gemäß BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) - Statistik der OeNB per Juni 1998

auf rund 150 Mrd. ATS; rund 59,5 Mrd. ATS entfallen auf Rußland bzw. in Rußland

domizilierte Kreditnehmer.

 

Die Bewertung der Einbringlichkeit dieser Verbindlichkeiten fällt in die alleinige Verant -

wortung der jeweiligen Geschäftsleiter, wobei die von der Bankenaufsicht durchgeführten

Erhebungen ergaben, daß der Wertberichtigungsbedarf aufgrund der mit erheblichen

Imponderabilien zu sehenden weiteren ökonomischen Entwicklung in Rußland derzeit noch

nicht endgültig abschätzbar ist.

Zu 8.:

Nach den Statistiken der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hatten die Banken der

EU - Länder (nicht deckungsgleich mit den künftigen Teilnehmern am Euro) Ende 1997 (letzte

diesbezüglich publizierte Statistik) insgesamt Forderungen gegenüber Rußland im Ausmaß

von 43.647 Mio. U.S.$. Gegenüber allen osteuropäischen Staaten (mit Ausnahme des

früheren Jugoslawien) beläuft sich diese Forderungssumme auf 88.176 Mio. U.S.$.

 

Inwiefern aus diesen Forderungen ein Abschreibungsbedarf entsteht, und in welcher Höhe

ist pauschal nicht zu beantworten, weil die Antwort je nach Situation jedes einzelnen

Schuldnerlandes unterschiedlich ausfallen muß. Genauere Unterlagen zum Wertberichti -

gungsbedarf im Sinne der Frage, deren Beantwortung auch nicht in die Kompetenz des

Bundesministeriums für Finanzen fällt, liegen mir nicht vor.

 

Zu 9.

Nach der bereits mehrfach zitierten BIZ - Statistik betrugen die Außenstände deutscher

Banken gegenüber Rußland Ende Dezember 1997 30.452 Mio. U.S.$, gegenüber osteuro -

päischen Ländern 50.058 Mio. U.S.$. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, daß es sich

dabei nicht um eine Frage der Präsidentschaft handelt, bzw. daß Gegenstand der Anfrage

Angelegenheiten der Vollziehung in Österreich, nicht die Rolle des ECOFIN - Präsidenten

sind.

 

Zu 10.:

Meiner Anfragebeantwortung 3719/AB vom 24. April 1998 ist entgegen dem Wortlaut der

Fragestellung zu entnehmen, daß “die im Jahr 1997 für osteuropäische Länder (inklusive

GUS-Staaten) neu übernommenen Haftungen ohne Umschuldungen rund 7,5 Mrd. ATS”

betragen haben. Diese Präzisierung ist deshalb notwendig, weil das österreichische System

der Haftungsübernahmen für Exporte die Bildung von Wertberichtigungen im

banktechnischen Sinn nicht vorsieht.

 

Zu 11.:

Im genannten Zeitraum sind Bundeshaftungen für Ostgeschäfte im Umfang von

2,47 Mrd. ATS übernommen worden.

Zu 12.:

Einschneidenden Änderungen bei Ausfuhrrisken wird durch rasche Reaktionen im Rahmen

der Garantiepolitik und durch eine geänderte Prüf - und Beurteilungspraxis beim

Einzelgeschäft Rechnung getragen.

Das Spektrum der möglichen Verhaltensweisen umfaßt unter anderem:

- das (teilweise vorübergehende) Aussetzen von Haftungsübernahmen (geschehen im

  Jänner 1998 für kreditfinanzierte Großgeschäfte mit Indonesien, Malaysien, Philippinen,

  Südkorea und Thailand);

 

- eine besonders strenge Bonitätsprüfung im Einzelfall und Aussetzen der sogenannten

  “Selbstentscheidung” in Pauschalgarantien (z.B. im Februar 1998 für Indonesien, Süd -

  korea, Thailand);

 

- eine Anhebung der Risikoprämien für neue Geschäfte (z.B. im Februar, März 1998 für

  Indonesien, Malaysien, Südkorea, Thailand);

 

- Ausnützungsstopp für Promessen (September 1998 für Rußland, Ukraine, Belarus);

 

- Deckungsstopp unter revolvierenden Garantien (September 1998 für Rußland);

 

- Sistierung der Deckungsmöglichkeiten für Kreditfinanzierungen (September 1998 für

  Pakistan).

 

Nicht unerwähnt soll dabei bleiben, daß - um die Chancen der österreichischen Wirtschaft zu

wahren - bei einer Verbesserung der Risikosituation entsprechende Anpassungen der

Deckungsmöglichkeiten ebenso rasch kommuniziert und umgesetzt werden.

 

Zu 13.:

Die dem Währungsfonds noch zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nach Angaben

des IMF bis Jahresende 1998 rund 18 Mrd. SZR (d.s. zu einem Kurs von 1 SZR =

16,6598 ATS vom 31.7.1998 300 Mrd. ATS) ausmachen und im Jahr 1999 bzw. 2000 auf 24

resp. 23 Mrd. SZR (400 bzw. 383 Mrd. ATS) ansteigen. Die Liquiditätssituation des Fonds ist

daher in der Folge der großen Interventionen in Asien und Rußland zur Zeit beschränkt.

Aufgrund der bereits anläßlich der Jahrestagung 1997 erfolgten Einigung über eine

Quotenerhöhung von 45 % auf 212 Mrd. SZR wird sich allerdings nach deren Inkrafttreten -

voraussichtlich Ende des Jahres - eine Entspannung ergeben. Das Inkrafttreten der Neuen

Kreditvereinbarungen (NAB) wird mit zusätzlichen Kreditlinien von 17 Mrd. SZR einen

weiteren Beitrag zur Stärkung des Instrumentariums leisten. Das Gesetz über die

österreichische Teilnahme am NAB ist bereits in Kraft getreten, die Regierungsvorlage

betreffend den österreichischen Anteil an der Quotenerhöhung ist in parlamentarischer

Behandlung.

 

Die gesetzliche Ermächtigung für eine österreichische Beteiligung an den Neuen Kreditver -

einbarungen wurde bereits am 30. April 1998 mit BGBl. 1 Nr.64/1998 geschaffen. Die öster -

reichische Beteiligung an der 11. Quotenerhöhung befindet sich bereits in parlamentarischer

Behandlung. Damit hat auch Österreich seinen Beitrag zu einer Ausstattung des IWF mit

genügenden Ressourcen geleistet.

 

Sollte eine rasche Beruhigung der gegenwärtigen Krise nur unter Einsatz weiterer Mittel des

IWF möglich sein, um Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, und insbesonders auf den

realen Sektor - auch in der EU und in Österreich - zu vermeiden, so befürworte ich ent -

sprechende Darlehensvergaben des IWF. Voraussetzungen dafür sind gut fundierte

Anpassungsprogramme der Kreditnehmer und eine koordinierte Vorgangsweise seitens der

betroffenen internationalen Finanzinstitutionen.

 

Zu14.:

Im Zusammenhang mit der Vergabe von IWF - Mitteln wurden in der Analyse einige Problem -

felder erkannt:

• Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs sollte in geordneter Weise erfolgen, weil ein Land

  erst die entsprechenden institutionellen und ökonomischen Voraussetzungen für einen

  vollständig liberalisierten Kapitalverkehr schaffen muß.

• Die Empfehlungen betreffend die Geldpolitik sind differenziert zu sehen. Es ist offen, wie

  die Auswirkungen einer kurzfristigen Liquiditätskrise auf das Wirtschaftswachstum eines

  Landes minimiert werden können.

• Die Vergabe neuer Finanzmittel ist zu optimieren. Es stellte sich heraus, daß die damit

  verbundenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt

  worden waren, insbesondere in Rußland. Hier hat der IWF erkannt, daß die politische

  Untermauerung seiner Programme verbessert werden muß.

• Die Kooperation insbesondere mit der Weltbank muß verbessert werden.

 

Daraus ergibt sich vor allem, daß auch im Bereich der Krisenvorsorge verstärkt gearbeitet

werden muß, um so weit als möglich Krisen bereits im Entstehen zu verhindern. Diese

aktuellen Bemühungen, die unter dem Titel “Reform der Architektur des internationalen

Finanzsystems” laufen, werden von Österreich unterstützt, das aktiv an der Entwicklung

konkreter Lösungsansätze mitarbeitet.

 

Im Rahmen der österreichischen EU - Präsidentschaft, unter anderem auch anläßlich des

informellen ECOFIN in Wien, habe ich Gespräche zu diesen Themen geführt. Deutlich wird

daraus, daß Verbesserungen notwendig sind, die jedoch die zentrale Rolle des IWF nicht in

Frage stellen.

 

Zu15.:

Das WIFO hat in seiner jüngsten Wirtschaftsprognose die Diagnose gestellt, daß angesichts

der relativ geringen realwirtschaftlichen Bedeutung Rußlands für die Weltwirtschaft und der

nur mäßigen außenwirtschaftlichen Verflechtung Europas mit dem asiatischen Raum bisher

nur minimale Effekte auf die europäische Konjunktur zu beobachten gewesen seien. Wie

das WIFO weiters ausführt, senkt die gegenwärtige Krise in Rußland und Asien das euro -

päische Zinsniveau, die Rohstoffpreise wurden billiger und die Inflation ist sehr niedrig. Das

sind Effekte, die weite Bereiche der Wirtschaft und der Haushalte begünstigen, wiewohl es

sicherlich bei einzelnen Unternehmen mit starkem Rußland - Engagement zu Nachfrage -

ausfällen kommen wird. Insgesamt gehe ich aus heutiger Sicht davon aus, daß die für die

Budgets 1998 und 1999 angenommenen Eckdaten im wesentlichen halten werden. Im

übrigen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich nicht auf anonyme Expertenmeinungen

eingehen kann, da mir diese nicht bekannt sind.