4567/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen vom
17. September 1998, Nr. 4863/J, betreffend Risken aus Umschuldungen durch
Kreditgewährung an osteuropäische Staaten sowie übernommenen Haftungen des Bundes
für Ostgeschäfte, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, daß § 5 (6) des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 i.d.g.F.
normiert, daß alle Personen, die mit der Behandlung und Begutachtung von Ansuchen um
Haftungsübernahmen befaßt sind, verpflichtet sind, über alle ihnen in Ausübung dieser
Tätigkeit bekanntgewordenen Amts -, Geschäfts - und Betriebsgeheimnisse
Verschwiegenheit zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund ist zu den einzelnen Fragen folgendes auszuführen:
Zu 1.:
Das zukünftige Zahlungsverhalten der osteuropäischen Staaten ist nicht abschätzbar. In der
Vergangenheit haben Albanien, Bulgarien, Georgien, Kroatien, Mazedonien, Polen und
Rumänien ihre gesamten Verpflichtungen aus bilateralen Umschuldungsabkommen erfüllt.
Rußland hat die bilateralen Umschuldungen bis inklusive 30. Juni 1998 erfüllt, erstmals zur
Fälligkeit 30. September 1998 (345,6 Mio. ATS) hat sich eine Verzögerung ergeben.
Anläßlich der Tagung des IWF Anfang Oktober 1998 hat der russische Finanzminister
Sadornow betont, daß Rußland trotz der gegenwärtigen Wirtschaftskrise seinen Ver -
pflichtungen gegenüber den
ausländischen Gläubigern nachkommen wird. Aus den bilate -
ralen Umschuldungen mit dem ehemaligen Jugoslawien bestehen Überfälligkeiten in der
Höhe von rund 2,6 Mrd. ATS, die daraus resultieren, daß noch keine bilateralen Verein -
barungen mit den Nachfolgestaaten Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien und Slowenien
finalisiert werden konnten.
Zu 2.:
Rußland hat zwar zuletzt im Rahmen des Pariser Clubs keine Notwendigkeit einer
neuerlichen Umschuldung erwähnt. Die Ergebnisse der weiteren Gespräche bleiben
allerdings abzuwarten.
Erste Verhandlungen mit Bosnien im Rahmen des Pariser Clubs haben im Juni 1998 statt -
gefunden; eine Einigung über eine multilaterale Umschuldung konnte nicht erzielt werden.
Erst nach Abschluß der Umschuldung kann eine Aussage über die damit verbundenen
Kosten getroffen werden.
Die Verhandlungen mit Slowenien sind abgeschlossen, die Inkraftsetzung des bilateralen
Vertrages soll demnächst erfolgen. Kosten werden daraus nicht entstehen. Über den Zeit -
punkt der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Jugoslawien kann aufgrund der
derzeitigen politischen Situation keine Aussage getroffen werden.
Zu 3.:
Bei den Umschuldungen handelt es sich um international akkordierte Maßnahmen, die im
Rahmen der Gläubigergemeinschaft beschlossen werden. Primäres Ziel dabei ist es, mittels
Zahlungsaufschub die Stabilisierungsbemühungen zu unterstützen. Naturgemäß ist der
Spielraum eines einzelnen Gläubigers in diesem Bereich sehr beschränkt.
Zu 4.:
Wesentliche Motivation einer Umschuldung ist es, einem Land - durch Zahlungsaufschub -
die Möglichkeit zu geben, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, um international
wieder kreditwürdig zu werden. Rußland hat nach Auflösung der UdSSR deren Altschulden
übernommen und Regelungen mit allen internationalen Gläubigern gesucht. Diesen
vertraglichen Verpflichtungen aus bilateralen Umschuldungen ist Rußland, wie ich bereits
erwähnt habe, bis inklusive 30. Juni 1998 nachgekommen.
Zu 5.:
Mit Georgien wurde ein fixer Zinssatz vereinbart, der knapp unter dem derzeitigen Marktzins
liegt. Die Differenz zwischen dem fixen
Satz und dem Marktzinssatz hat für den Bund Kosten
in Höhe von 2,8 Mio. ATS für 1997 und 2,1 Mio. ATS (bis inklusive 6. Oktober 1998)
verursacht.
Polen wurde 1991 via Pariser Club eine Umschuldung der internationalen Staaten -
gemeinschaft mit 50%iger Schuldenreduktion gewährt, die österreichischerseits mittels einer
Zinssatzreduktion verwirklicht wird. Die aus dem Titel Zinsenstützung für den Bund ent -
standenen Kosten betrugen für das Jahr 1991 2.157 Mio. ATS, für 1992 2.870 Mio. ATS, für
1993 2.467 Mio. ATS, für 1994 2.017 Mio. ATS, für 1995 1.915 Mio. ATS, für 1996
1.593 Mio. ATS, für 1997 1.479 Mio. ATS und für 1998 (bis inklusive 6. Oktober 1998)
1.080 Mio. ATS.
Bei allen anderen Umschuldungen deckt der (variabel gestaltete) Zinssatz die
Finanzierungskosten. Im Zusammenhang mit den Umschuldungen von Krediten muß
allerdings auch darauf hingewiesen werden, daß Exportfinanzierungen ein wesentliches
Instrument für die Präsenz der österreichischen Wirtschaft auf vielen wichtigen Märkten
sind.
Zu 6.:
Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich auf die als Beilage A bezeichnete Unterlage ver -
weisen. Diese enthält Zinsen - Cash - Flows der bilateralen Umschuldungen mit Albanien
Bulgarien, Georgien, dem ehemaligen Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Rußland
und Rumänien, berechnet auf Basis des derzeitigen Marktzinssatzes.
Zu 7.:
Die Außenstände aller Banken, die in Österreich tätig sind und vom Bundesministerium für
Finanzen beaufsichtigt werden, gegenüber den in Frage stehenden Ländern belaufen sich
gemäß BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) - Statistik der OeNB per Juni 1998
auf rund 150 Mrd. ATS; rund 59,5 Mrd. ATS entfallen auf Rußland bzw. in Rußland
domizilierte Kreditnehmer.
Die Bewertung der Einbringlichkeit dieser Verbindlichkeiten fällt in die alleinige Verant -
wortung der jeweiligen Geschäftsleiter, wobei die von der Bankenaufsicht durchgeführten
Erhebungen ergaben, daß der Wertberichtigungsbedarf aufgrund der mit erheblichen
Imponderabilien zu sehenden weiteren ökonomischen Entwicklung in Rußland derzeit noch
nicht endgültig abschätzbar ist.
Zu 8.:
Nach den Statistiken der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hatten die Banken der
EU - Länder (nicht deckungsgleich mit den künftigen Teilnehmern am Euro) Ende 1997 (letzte
diesbezüglich publizierte Statistik) insgesamt Forderungen gegenüber Rußland im Ausmaß
von 43.647 Mio. U.S.$. Gegenüber allen osteuropäischen Staaten (mit Ausnahme des
früheren Jugoslawien) beläuft sich diese Forderungssumme auf 88.176 Mio. U.S.$.
Inwiefern aus diesen Forderungen ein Abschreibungsbedarf entsteht, und in welcher Höhe
ist pauschal nicht zu beantworten, weil die Antwort je nach Situation jedes einzelnen
Schuldnerlandes unterschiedlich ausfallen muß. Genauere Unterlagen zum Wertberichti -
gungsbedarf im Sinne der Frage, deren Beantwortung auch nicht in die Kompetenz des
Bundesministeriums für Finanzen fällt, liegen mir nicht vor.
Zu 9.
Nach der bereits mehrfach zitierten BIZ - Statistik betrugen die Außenstände deutscher
Banken gegenüber Rußland Ende Dezember 1997 30.452 Mio. U.S.$, gegenüber osteuro -
päischen Ländern 50.058 Mio. U.S.$. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, daß es sich
dabei nicht um eine Frage der Präsidentschaft handelt, bzw. daß Gegenstand der Anfrage
Angelegenheiten der Vollziehung in Österreich, nicht die Rolle des ECOFIN - Präsidenten
sind.
Zu 10.:
Meiner Anfragebeantwortung 3719/AB vom 24. April 1998 ist entgegen dem Wortlaut der
Fragestellung zu entnehmen, daß “die im Jahr 1997 für osteuropäische Länder (inklusive
GUS-Staaten) neu übernommenen Haftungen ohne Umschuldungen rund 7,5 Mrd. ATS”
betragen haben. Diese Präzisierung ist deshalb notwendig, weil das österreichische System
der Haftungsübernahmen für Exporte die Bildung von Wertberichtigungen im
banktechnischen Sinn nicht vorsieht.
Zu 11.:
Im genannten Zeitraum sind Bundeshaftungen für Ostgeschäfte im Umfang von
2,47 Mrd. ATS übernommen worden.
Zu 12.:
Einschneidenden Änderungen bei Ausfuhrrisken wird durch rasche Reaktionen im Rahmen
der Garantiepolitik und durch eine geänderte Prüf - und Beurteilungspraxis beim
Einzelgeschäft Rechnung getragen.
Das Spektrum der möglichen Verhaltensweisen umfaßt unter anderem:
- das (teilweise vorübergehende) Aussetzen von Haftungsübernahmen (geschehen im
Jänner 1998 für kreditfinanzierte Großgeschäfte mit Indonesien, Malaysien, Philippinen,
Südkorea und Thailand);
- eine besonders strenge Bonitätsprüfung im Einzelfall und Aussetzen der sogenannten
“Selbstentscheidung” in Pauschalgarantien (z.B. im Februar 1998 für Indonesien, Süd -
korea, Thailand);
- eine Anhebung der Risikoprämien für neue Geschäfte (z.B. im Februar, März 1998 für
Indonesien, Malaysien, Südkorea, Thailand);
- Ausnützungsstopp für Promessen (September 1998 für Rußland, Ukraine, Belarus);
- Deckungsstopp unter revolvierenden Garantien (September 1998 für Rußland);
- Sistierung der Deckungsmöglichkeiten für Kreditfinanzierungen (September 1998 für
Pakistan).
Nicht unerwähnt soll dabei bleiben, daß - um die Chancen der österreichischen Wirtschaft zu
wahren - bei einer Verbesserung der Risikosituation entsprechende Anpassungen der
Deckungsmöglichkeiten ebenso rasch kommuniziert und umgesetzt werden.
Zu 13.:
Die dem Währungsfonds noch zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nach Angaben
des IMF bis Jahresende 1998 rund 18 Mrd. SZR (d.s. zu einem Kurs von 1 SZR =
16,6598 ATS vom 31.7.1998 300 Mrd. ATS) ausmachen und im Jahr 1999 bzw. 2000 auf 24
resp. 23 Mrd. SZR (400 bzw. 383 Mrd. ATS) ansteigen. Die Liquiditätssituation des Fonds ist
daher in der Folge der großen Interventionen in Asien und Rußland zur Zeit beschränkt.
Aufgrund der bereits anläßlich der Jahrestagung 1997 erfolgten Einigung über eine
Quotenerhöhung von 45 % auf 212 Mrd. SZR wird sich allerdings nach deren Inkrafttreten -
voraussichtlich Ende des Jahres - eine Entspannung ergeben. Das Inkrafttreten der Neuen
Kreditvereinbarungen (NAB) wird mit
zusätzlichen Kreditlinien von 17 Mrd. SZR einen
weiteren Beitrag zur Stärkung des Instrumentariums leisten. Das Gesetz über die
österreichische Teilnahme am NAB ist bereits in Kraft getreten, die Regierungsvorlage
betreffend den österreichischen Anteil an der Quotenerhöhung ist in parlamentarischer
Behandlung.
Die gesetzliche Ermächtigung für eine österreichische Beteiligung an den Neuen Kreditver -
einbarungen wurde bereits am 30. April 1998 mit BGBl. 1 Nr.64/1998 geschaffen. Die öster -
reichische Beteiligung an der 11. Quotenerhöhung befindet sich bereits in parlamentarischer
Behandlung. Damit hat auch Österreich seinen Beitrag zu einer Ausstattung des IWF mit
genügenden Ressourcen geleistet.
Sollte eine rasche Beruhigung der gegenwärtigen Krise nur unter Einsatz weiterer Mittel des
IWF möglich sein, um Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, und insbesonders auf den
realen Sektor - auch in der EU und in Österreich - zu vermeiden, so befürworte ich ent -
sprechende Darlehensvergaben des IWF. Voraussetzungen dafür sind gut fundierte
Anpassungsprogramme der Kreditnehmer und eine koordinierte Vorgangsweise seitens der
betroffenen internationalen Finanzinstitutionen.
Zu14.:
Im Zusammenhang mit der Vergabe von IWF - Mitteln wurden in der Analyse einige Problem -
felder erkannt:
• Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs sollte in geordneter Weise erfolgen, weil ein Land
erst die entsprechenden institutionellen und ökonomischen Voraussetzungen für einen
vollständig liberalisierten Kapitalverkehr schaffen muß.
• Die Empfehlungen betreffend die Geldpolitik sind differenziert zu sehen. Es ist offen, wie
die Auswirkungen einer kurzfristigen Liquiditätskrise auf das Wirtschaftswachstum eines
Landes minimiert werden können.
• Die Vergabe neuer Finanzmittel ist zu optimieren. Es stellte sich heraus, daß die damit
verbundenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen nicht oder nur teilweise durchgeführt
worden waren, insbesondere in Rußland. Hier hat der IWF erkannt, daß die politische
Untermauerung seiner Programme verbessert werden muß.
• Die Kooperation insbesondere mit der Weltbank muß verbessert werden.
Daraus ergibt sich vor allem, daß auch im Bereich der Krisenvorsorge verstärkt gearbeitet
werden muß, um so weit als möglich Krisen bereits im Entstehen zu verhindern. Diese
aktuellen Bemühungen, die unter dem
Titel “Reform der Architektur des internationalen
Finanzsystems” laufen, werden von Österreich unterstützt, das aktiv an der Entwicklung
konkreter Lösungsansätze mitarbeitet.
Im Rahmen der österreichischen EU - Präsidentschaft, unter anderem auch anläßlich des
informellen ECOFIN in Wien, habe ich Gespräche zu diesen Themen geführt. Deutlich wird
daraus, daß Verbesserungen notwendig sind, die jedoch die zentrale Rolle des IWF nicht in
Frage stellen.
Zu15.:
Das WIFO hat in seiner jüngsten Wirtschaftsprognose die Diagnose gestellt, daß angesichts
der relativ geringen realwirtschaftlichen Bedeutung Rußlands für die Weltwirtschaft und der
nur mäßigen außenwirtschaftlichen Verflechtung Europas mit dem asiatischen Raum bisher
nur minimale Effekte auf die europäische Konjunktur zu beobachten gewesen seien. Wie
das WIFO weiters ausführt, senkt die gegenwärtige Krise in Rußland und Asien das euro -
päische Zinsniveau, die Rohstoffpreise wurden billiger und die Inflation ist sehr niedrig. Das
sind Effekte, die weite Bereiche der Wirtschaft und der Haushalte begünstigen, wiewohl es
sicherlich bei einzelnen Unternehmen mit starkem Rußland - Engagement zu Nachfrage -
ausfällen kommen wird. Insgesamt gehe ich aus heutiger Sicht davon aus, daß die für die
Budgets 1998 und 1999 angenommenen Eckdaten im wesentlichen halten werden. Im
übrigen bitte ich um Verständnis dafür, daß ich nicht auf anonyme Expertenmeinungen
eingehen kann, da mir diese nicht bekannt sind.