4568/AB XX.GP

 

An den

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen

vom 18. September 1998, Nr. 4887/J, betreffend Leben, Gesundheit und Arbeitsplatz der

Berufskraftfahrer, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.:

Sowohl die Betriebsprüfung als auch die Lohnsteuerprüfung sind mit den in der parlamen -

tarischen Anfrage angesprochenen Problemen im Transportgewerbe laufend befaßt. In jeder

Großbetriebsprüfung gibt es eine eigene Branchengruppe “Transportwesen”. Zudem werden

immer wieder Branchenseminare über Transportunternehmen abgehalten. Darüber hinaus

wurde auch in diesem Bereich die Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung intensiviert. Hin -

sichtlich des Zolls konnte im Interesse einer Verbesserung der Kontrollen im Einvernehmen

mit den zuständigen Ressorts erreicht werden, daß die für die Wahrnehmung der Zollüber -

wachung im Transitverkehr eingesetzten Mobilen Gruppen der Zollwache zur Nutzung von

Synergien auch für Verstöße gegen das Kraftfahrrecht sowie gegen das “Europäische

Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahr-

personals” (AETR) zuständig sind.

 

 

Zu 2.:

Ein koordiniertes Vorgehen verschiedener Ressorts erscheint dann sinnvoll, wenn es Über -

schneidungen hinsichtlich der relevanten, von den einzelnen Ressorts zu vollziehenden Tat -

bestände gibt. Aus Sicht der Finanzverwaltung dürfte insgesamt ein gezielter Informations -

austausch ausreichend sein.

Zu 3.:

§ 48b Absatz 2 der Bundesabgabenordnung ermächtigt die Finanzbehörden, die zu -

ständigen Behörden zu verständigen, falls sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zu einem be -

gründeten Verdacht gelangen, daß eine Übertretung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungs -

rechtlicher, gewerberechtlicher oder berufsrechtlicher Vorschriften vorliegt.

 

Darüber hinaus erfolgt zwischen der Lohnsteuerprüfung und der Krankenkassenprüfung ein

Informationsaustausch über die Prüfungsfeststellungen des Einzelfalles, soferne sie für die

jeweils andere Steile von Relevanz sind. Im Bereich der Zollverwaltung wird in straßen -

polizeilicher Hinsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres agiert. Diese

Zusammenarbeit, die ständig ausgebaut wird, erfolgt zum Zweck des koordinierten Vor -

gehens mittels gemeinsamer Aus - und Weiterbildung sowie Informationsveranstaltungen,

insbesondere auf dem Gebiet des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sowie der Straßen -

verkehrsordnung.

 

Zu 4.:

Eine Teilnahme von Finanzbediensteten an gemeinsamen, aktionsweisen Kontrollen er -

scheint im allgemeinen deswegen nicht sinnvoll, weil sich die abgabenrechtlich relevanten

Sachverhalte aus Ermittlungen der anderen Kontrollorgane ergeben (z.B. Überladung eines

LKW, ungewöhnliche Kilometerleistungen, Bezahlung der Fahrer, etc.).

 

Außerdem kann die Berechnung der den Kontrollzeitpunkt betreffenden Selbstbemessungs -

abgaben (Umsatzsteuer, lohnabhängige Abgaben) frühestens am 15. Tag nach Ablauf eines

Monates erfolgen. Im Interesse einer umfassenden Auswertung ist die Übermittlung der

Sachverhaltsfeststellungen an die Finanzverwaltung ausreichend.

 

Auf Ebene der Finanzlandesdirektionen finden laufend Kontaktgespräche mit den zu -

ständigen Landesgendarmeriekommanden zum Zweck des Erfahrungsaustausches, insbe -

sondere auch zur Verbesserung der Koordination der zugewiesenen Einsatzkräfte statt.

Gegen eine Einbindung fachkundiger Vertreter der Gewerkschaft Handel, Transport,

Verkehr in derartige Gespräche bestünden grundsätzlich keine Bedenken.