4568/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen
vom 18. September 1998, Nr. 4887/J, betreffend Leben, Gesundheit und Arbeitsplatz der
Berufskraftfahrer, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Sowohl die Betriebsprüfung als auch die Lohnsteuerprüfung sind mit den in der parlamen -
tarischen Anfrage angesprochenen Problemen im Transportgewerbe laufend befaßt. In jeder
Großbetriebsprüfung gibt es eine eigene Branchengruppe “Transportwesen”. Zudem werden
immer wieder Branchenseminare über Transportunternehmen abgehalten. Darüber hinaus
wurde auch in diesem Bereich die Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung intensiviert. Hin -
sichtlich des Zolls konnte im Interesse einer Verbesserung der Kontrollen im Einvernehmen
mit den zuständigen Ressorts erreicht werden, daß die für die Wahrnehmung der Zollüber -
wachung im Transitverkehr eingesetzten Mobilen Gruppen der Zollwache zur Nutzung von
Synergien auch für Verstöße gegen das Kraftfahrrecht sowie gegen das “Europäische
Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahr-
personals” (AETR) zuständig sind.
Zu 2.:
Ein koordiniertes Vorgehen verschiedener Ressorts erscheint dann sinnvoll, wenn es Über -
schneidungen hinsichtlich der relevanten, von den einzelnen Ressorts zu vollziehenden Tat -
bestände gibt. Aus Sicht der Finanzverwaltung dürfte insgesamt ein gezielter Informations -
austausch ausreichend sein.
Zu 3.:
§ 48b Absatz 2 der Bundesabgabenordnung ermächtigt die Finanzbehörden, die zu -
ständigen Behörden zu verständigen, falls sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zu einem be -
gründeten Verdacht gelangen, daß eine Übertretung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungs -
rechtlicher, gewerberechtlicher oder berufsrechtlicher Vorschriften vorliegt.
Darüber hinaus erfolgt zwischen der Lohnsteuerprüfung und der Krankenkassenprüfung ein
Informationsaustausch über die Prüfungsfeststellungen des Einzelfalles, soferne sie für die
jeweils andere Steile von Relevanz sind. Im Bereich der Zollverwaltung wird in straßen -
polizeilicher Hinsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres agiert. Diese
Zusammenarbeit, die ständig ausgebaut wird, erfolgt zum Zweck des koordinierten Vor -
gehens mittels gemeinsamer Aus - und Weiterbildung sowie Informationsveranstaltungen,
insbesondere auf dem Gebiet des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sowie der Straßen -
verkehrsordnung.
Zu 4.:
Eine Teilnahme von Finanzbediensteten an gemeinsamen, aktionsweisen Kontrollen er -
scheint im allgemeinen deswegen nicht sinnvoll, weil sich die abgabenrechtlich relevanten
Sachverhalte aus Ermittlungen der anderen Kontrollorgane ergeben (z.B. Überladung eines
LKW, ungewöhnliche Kilometerleistungen, Bezahlung der Fahrer, etc.).
Außerdem kann die Berechnung der den Kontrollzeitpunkt betreffenden Selbstbemessungs -
abgaben (Umsatzsteuer, lohnabhängige Abgaben) frühestens am 15. Tag nach Ablauf eines
Monates erfolgen. Im Interesse einer umfassenden Auswertung ist die Übermittlung der
Sachverhaltsfeststellungen an die Finanzverwaltung ausreichend.
Auf Ebene der Finanzlandesdirektionen finden laufend Kontaktgespräche mit den zu -
ständigen Landesgendarmeriekommanden zum Zweck des Erfahrungsaustausches, insbe -
sondere auch zur Verbesserung der Koordination der zugewiesenen Einsatzkräfte statt.
Gegen eine Einbindung fachkundiger Vertreter der Gewerkschaft Handel, Transport,
Verkehr in derartige Gespräche bestünden grundsätzlich keine Bedenken.