4570/AB XX.GP

 

An den

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Koller und Genossen vom

18. September 1998, Nr. 4899/J, betreffend Einsparungsmaßnahmen bei dem Finanzamt

Hartberg, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1:

Da von der Finanzverwaltung grundsätzlich der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung

gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des Bundes, muß mit weniger Personal das

Auslangen gefunden werden, wobei die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnach -

besetzungen von “natürlichen” Abgängen (Pensionierungen, Austritte) erreicht werden

sollen. Ich ersuche um Verständnis, daß es mir aufgrund dieser Gegebenheiten leider nicht

möglich ist, konkrete Angaben über allfällige Personalverminderungen beim Finanzamt

Hartberg zu machen.

 

Zu 2.:

Beim Finanzamt Hartberg ist eine Generalsanierung vorgesehen, die auch den Um - und

Ausbau des Altbestandes umfaßt.

Dieses Bauvorhaben wurde bereits in das Bundeshochbauprogramm aufgenommen, wobei

das Planungsstadium, Einreich - und Ausschreibungsverfahren im Jahr 1999 abgeschlossen

sein wird, sodaß mit den Umbauarbeiten voraussichtlich im Jahr 2000 begonnen werden

kann.

Nach dem Abschluß dieser Arbeiten wird es infolge des vergrößerten Raumangebotes im

Haupthaus möglich sein, einen Teil der derzeitigen Dislozierungen aufzugeben.

 

Zu 3. und 5.:

Nach dem derzeitigen Stand wird das Finanzamt Hartberg weiterhin das volle Bürgerservice

anbieten und nicht in eine “unbedeutende Außenstelle” umgewandelt werden.

Änderungen wird es aber voraussichtlich (ebenso wie bei anderen Finanzämtern) bei der

Betriebsprüfungsstelle geben, da die Ergebnisse der in jüngster Zeit verfügbaren Risko -

analyse zeigen, daß in den ländlichen Gebieten wegen der niedrigen Zahl der zu prüfenden

Betriebe die Zahl der Betriebsprüfer weiter vermindert und die Zahl der Betriebsprüfer in den

Ballungsräumen weiter aufgestockt werden müßte, weil nur auf diese Weise dem gesetz -

lichen Auftrag, für eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen zu sorgen, ent -

sprochen werden kann.

 

Die möglichen Änderungen beim Außendienst der Finanzverwaltung werden vom Bundes -

ministerium für Finanzen in einem eigenen Arbeitskreis, dem auch Personalvertreter ange -

hören, untersucht. Selbstverständlich werden in diesem Zusammenhang alle Möglichkeiten

flexiblen Arbeitseinsatzes einschließlich der künftigen Möglichkeiten von Teleworking geprüft

werden.

 

Zu 4.:

Aus heutiger Sicht wird die Finanzverwaltung außerhalb von Wien weiterhin an allen bis -

herigen Standorten vertreten sein und dort - im Sinne der Aufrechterhaltung des Bürger -

services - in erster Linie die Bereiche beibehalten (wie z.B. Arbeitnehmerveranlagung und

Familienbeihilfe) in denen die Steuerpflichtigen vornehmlich nicht durch Parteienvertreter

unterstützt werden.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die heute in breiter Form

vorhandenen technischen Kommunikationsmittel sowie die umfangreiche Informations -

tätigkeit der Finanzverwaltung die Notwendigkeit zu persönlichen Vorsprachen vermindern

und dazu führen, daß der Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.