4570/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Franz Koller und Genossen vom
18. September 1998, Nr. 4899/J, betreffend Einsparungsmaßnahmen bei dem Finanzamt
Hartberg, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Da von der Finanzverwaltung grundsätzlich der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung
gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des Bundes, muß mit weniger Personal das
Auslangen gefunden werden, wobei die Personaleinsparungen vor allem durch Nichtnach -
besetzungen von “natürlichen” Abgängen (Pensionierungen, Austritte) erreicht werden
sollen. Ich ersuche um Verständnis, daß es mir aufgrund dieser Gegebenheiten leider nicht
möglich ist, konkrete Angaben über allfällige Personalverminderungen beim Finanzamt
Hartberg zu machen.
Zu 2.:
Beim Finanzamt Hartberg ist eine Generalsanierung vorgesehen, die auch den Um - und
Ausbau des Altbestandes umfaßt.
Dieses Bauvorhaben wurde bereits in das Bundeshochbauprogramm aufgenommen, wobei
das Planungsstadium, Einreich - und Ausschreibungsverfahren im Jahr 1999 abgeschlossen
sein wird, sodaß mit den Umbauarbeiten voraussichtlich im Jahr 2000 begonnen werden
kann.
Nach dem Abschluß dieser Arbeiten wird es infolge des vergrößerten Raumangebotes im
Haupthaus möglich sein, einen Teil der derzeitigen Dislozierungen aufzugeben.
Zu 3. und 5.:
Nach dem derzeitigen Stand wird das Finanzamt Hartberg weiterhin das volle Bürgerservice
anbieten und nicht in eine “unbedeutende Außenstelle” umgewandelt werden.
Änderungen wird es aber voraussichtlich (ebenso wie bei anderen Finanzämtern) bei der
Betriebsprüfungsstelle geben, da die Ergebnisse der in jüngster Zeit verfügbaren Risko -
analyse zeigen, daß in den ländlichen Gebieten wegen der niedrigen Zahl der zu prüfenden
Betriebe die Zahl der Betriebsprüfer weiter vermindert und die Zahl der Betriebsprüfer in den
Ballungsräumen weiter aufgestockt werden müßte, weil nur auf diese Weise dem gesetz -
lichen Auftrag, für eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen zu sorgen, ent -
sprochen werden kann.
Die möglichen Änderungen beim Außendienst der Finanzverwaltung werden vom Bundes -
ministerium für Finanzen in einem eigenen Arbeitskreis, dem auch Personalvertreter ange -
hören, untersucht. Selbstverständlich werden in diesem Zusammenhang alle Möglichkeiten
flexiblen Arbeitseinsatzes einschließlich der künftigen Möglichkeiten von Teleworking geprüft
werden.
Zu 4.:
Aus heutiger Sicht wird die Finanzverwaltung außerhalb von Wien weiterhin an allen bis -
herigen Standorten vertreten sein und dort - im Sinne der Aufrechterhaltung des Bürger -
services - in erster Linie die Bereiche beibehalten (wie z.B. Arbeitnehmerveranlagung und
Familienbeihilfe) in denen die Steuerpflichtigen vornehmlich nicht durch Parteienvertreter
unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß die heute in breiter Form
vorhandenen technischen Kommunikationsmittel sowie die umfangreiche Informations -
tätigkeit der Finanzverwaltung die Notwendigkeit zu persönlichen Vorsprachen vermindern
und dazu führen, daß der Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.