4573/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Werner kummerer und Genossen
vom 18. September 1995, Nr. 4921/J, betreffend Verlängerung der Öffnungszeiten beim
Grenzübergang Reintal, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die Änderung der Öffnungszeiten des
Grenzüberganges Reintal, für die ich aus den im folgenden dargelegten Gründen um
Verständnis ersuche, im Zusammenhang mit dem EU - Beitritt Österreichs steht.
Zwischen Österreich und seinen Nachbarstaaten bestanden vor dem EU - Beitritt Österreichs
eine Reihe von bilateralen Grenzübergängen für den PKW - Verkehr (wobei Österreich hier
schon aus Gründen der Verkehrsbelastung einer Ausweitung des Benützungsumfanges
negativ gegenüberstand), bei denen sich mit dem EU - Beitritt die Situation insofern geändert
hat, als Artikel 6 des EG - Vertrages das Verbot der Diskriminierung von Staatsbürgern
anderer EU - Staaten enthält. Für Österreich war es daher notwendig, mit allen
Nachbarstaaten Gespräche aufzunehmen, um bei den bestehenden bilateralen
Grenzübergängen auch EU - Bürger zuzulassen, was vor etwa zwei Jahren gegenüber der
Republik Ungarn und der Republik Slowenien und mit Wirkung vom 1. September 1998
auch bezüglich Kittsee erfolgt ist.
Bezüglich der Grenzübergänge Mitterretzbach, Schrattenberg und Reintal wurde ebenfalls
eine derartige Lösung angestrebt und der Republik Tschechien mehrmals vorgeschlagen.
Unter Berufung auf die unter anderem auch mit Polen bestehenden Abkommen wurde
jedoch von tschechischer Seite immer wieder
die Zulassung von in beiden Staaten visafreien
Bürgern von Drittstaaten gefordert, was von Österreich stets abgelehnt wurde, weil der
PKW - Verkehr polnischer Staatsbürger bei kleinen Grenzübergängen und den
dahinterliegenden Gemeinden zu unerträglichen Verkehrsbelastungen geführt hätte.
Im ersten Halbjahr 1998 hat die Europäische Kommission Österreich aufgefordert, in
Entsprechung des Diskriminierungsverbotes bei den verbliebenen bilateralen
Grenzübergängen auch EU - Bürger zuzulassen, da andernfalls beim Europäischen
Gerichtshof eine Klage gegen Österreich eingebracht werden müsse. Um, auch unter dem
Gesichtspunkt der österreichischen Präsidentschaft, eine Klage gegen Österreich wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller EU - Bürger zu vermeiden,
bestanden für Österreich nur die zwei Alternativen, entweder eine Zulassung der EU - Bürger
im Verhandlungsweg zu erreichen oder diese Grenzübergänge zu schließen.
Zu 1.:
Die Behandlung von Grenzübergangsfragen erfolgt in der Expertengruppe für
Grenzübergänge, in der alle berührten Bundesministerien und die Ämter der
Landesregierungen vertreten sind. Der Vorsitz wird vom Leiter der Integrations - und
Zollsektion des Bundesministeriums für Finanzen ausgeübt.
Im Rahmen einer Besprechung der österreichisch - tschechischen Expertengruppe für
Grenzübergänge am 19. Juni 1998 in Wien, an der auch Vertreter des Landes
Niederösterreich teilnahmen, wurde diese Frage neuerlich diskutiert und über die Zulassung
der EU - Bürger verhandelt. Die tschechische Seite war schließlich bereit, dem
österreichischen Anliegen unter der Bedingung zuzustimmen, daß die Öffnungszeit des
Grenzübergangs Reintal den Öffnungszeiten aller anderen nicht durchgehend geöffneten
Grenzübergänge angepaßt, also täglich auf die Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr erweitert
wird. Das Bundesministerium für Finanzen ging damals davon aus, daß es allein durch die
Zulassung der EU - Bürger zu keiner meßbaren Steigerung der Verkehrsfrequenzen kommen
wird, da der Grenzübergang Reintal für sie schon aus geographischen Gründen
verkehrsmäßig nicht interessant sein dürfte.
Zu 2., 3. und 3a:
Bezüglich des seinerzeitigen Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen, das sich mit
den bekannten Einwänden des Landes Niederösterreich und der Gemeinde Bernhardsthal
befaßte, ist darauf hinzuweisen, daß sich, wie bereits in der Einleitung dargelegt, infolge des
EU - Beitritts die Rechtslage geändert
hat.
Zu 4. und 4a:
Schon vor der Sitzung der Expertengruppe für Grenzübergänge wurde unter Hinweis auf die
Problematik der Zulassung der EU - Bürger mit dem Land Niederösterreich wiederholt
Kontakt aufgenommen, wobei das Land Niederösterreich nocheinmal eine schriftliche
Stellungnahme der Gemeinde Bernhardsthal eingeholt hat.
Zu 5.:
Unter der Voraussetzung, daß der Grenzübergang in der Zeit von 6.00 bis 8.00 sowie von
20.00 bis 22.00 Uhr täglich jeweils von zwei Zollwachebeamte besetzt ist, betragen die
Kosten dafür etwa 1.000 S pro Tag.
Zu 6. und 7.:
Bei der Öffnung von Grenzübergängen werden keine Rentabilitätsrechnungen angestellt.
Ein Grenzübergang wird dann eröffnet, wenn ein berechtigtes Interesse auf Landes - oder
Gemeindeebene besteht und ein gewisser Bedarf geltend gemacht werden kann, der sich
auch nach Kriterien wie der Entfernung zum nächsten bestehenden Grenzübergang oder
touristischen Aspekten richtet. Bei einer genauen Kosten - Nutzenanlyse müßten eventuell
gerade kleinere, vorwiegend im regionalen Interesse liegende Grenzübergänge in Richtung
einer zukünftigen Schließung überprüft werden.
Zu 8.:
Die Ausdehnung der Öffnungszeit hat zwar eine leichte Verlagerung des Verkehrs vom
Vormittag auf die Zeit zwischen 6.00 und 7.00 Uhr morgens bewirkt, doch haben trotz
Zulassung der EU - Bürger (im Tagesschnitt wurden 24 PKW mit EU - Bürgern festgestellt) die
Frequenzen im PKW - Verkehr im August und September 1998 im Vergleich zu denselben
Monaten des Jahres 1997 von 113.051 PKW auf 98.302 PKW abgenommen. Eine
Auswertung der Daten der automatischen PKW - Zählanlage hat für die Tagesrandstunden
folgende Ergebnisse gebracht:
Im Monat August passierten zwischen 6.00 und 7.00 Uhr im Durchschnitt täglich 53 PKW die
Grenze, zwischen 7.00 und 8.00 Uhr 46, zwischen 20.00 und 21.00 Uhr 47 und zwischen
21.00 und 22.00 Uhr 36, wobei jeweils Ein - und Ausreise zusammengezählt wurden.
Im Monat September passierten zwischen 6.00 und 7.00 Uhr im Durchschnitt täglich
64 PKW die Grenze, zwischen 7.00 und 8.00 Uhr 47, zwischen 20.00 und 21.00 Uhr 43 und
zwischen 21.00 und 22.00 Uhr 30, wobei ebenfalls jeweils Ein - und Ausreise
zusammengezählt wurden.
Angesichts der eher geringen Auswirkungen der verlängerten Öffnungszeiten und dem
Verkehrsrückgang in absoluten Zahlen ist es für das Bundesministerium für Finanzen und
nach den vorliegenden Informationen auch für die Bundesministerien für auswärtige
Angelegenheiten, für Inneres und für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht opportun, den mit
der tschechischen Seite nicht leicht erzielten Kompromiß, der noch dazu im Interesse der
österreichischen EU - Präsidentschaft liegt, in Frage zu stellen.