4573/AB XX.GP

 

An den

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Werner kummerer und Genossen

vom 18. September 1995, Nr. 4921/J, betreffend Verlängerung der Öffnungszeiten beim

Grenzübergang Reintal, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die Änderung der Öffnungszeiten des

Grenzüberganges Reintal, für die ich aus den im folgenden dargelegten Gründen um

Verständnis ersuche, im Zusammenhang mit dem EU - Beitritt Österreichs steht.

 

Zwischen Österreich und seinen Nachbarstaaten bestanden vor dem EU - Beitritt Österreichs

eine Reihe von bilateralen Grenzübergängen für den PKW - Verkehr (wobei Österreich hier

schon aus Gründen der Verkehrsbelastung einer Ausweitung des Benützungsumfanges

negativ gegenüberstand), bei denen sich mit dem EU - Beitritt die Situation insofern geändert

hat, als Artikel 6 des EG - Vertrages das Verbot der Diskriminierung von Staatsbürgern

anderer EU - Staaten enthält. Für Österreich war es daher notwendig, mit allen

Nachbarstaaten Gespräche aufzunehmen, um bei den bestehenden bilateralen

Grenzübergängen auch EU - Bürger zuzulassen, was vor etwa zwei Jahren gegenüber der

Republik Ungarn und der Republik Slowenien und mit Wirkung vom 1. September 1998

auch bezüglich Kittsee erfolgt ist.

 

Bezüglich der Grenzübergänge Mitterretzbach, Schrattenberg und Reintal wurde ebenfalls

eine derartige Lösung angestrebt und der Republik Tschechien mehrmals vorgeschlagen.

Unter Berufung auf die unter anderem auch mit Polen bestehenden Abkommen wurde

jedoch von tschechischer Seite immer wieder die Zulassung von in beiden Staaten visafreien

Bürgern von Drittstaaten gefordert, was von Österreich stets abgelehnt wurde, weil der

PKW - Verkehr polnischer Staatsbürger bei kleinen Grenzübergängen und den

dahinterliegenden Gemeinden zu unerträglichen Verkehrsbelastungen geführt hätte.

Im ersten Halbjahr 1998 hat die Europäische Kommission Österreich aufgefordert, in

Entsprechung des Diskriminierungsverbotes bei den verbliebenen bilateralen

Grenzübergängen auch EU - Bürger zuzulassen, da andernfalls beim Europäischen

Gerichtshof eine Klage gegen Österreich eingebracht werden müsse. Um, auch unter dem

Gesichtspunkt der österreichischen Präsidentschaft, eine Klage gegen Österreich wegen

Verstoßes gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller EU - Bürger zu vermeiden,

bestanden für Österreich nur die zwei Alternativen, entweder eine Zulassung der EU - Bürger

im Verhandlungsweg zu erreichen oder diese Grenzübergänge zu schließen.

 

Zu 1.:

Die Behandlung von Grenzübergangsfragen erfolgt in der Expertengruppe für

Grenzübergänge, in der alle berührten Bundesministerien und die Ämter der

Landesregierungen vertreten sind. Der Vorsitz wird vom Leiter der Integrations - und

Zollsektion des Bundesministeriums für Finanzen ausgeübt.

Im Rahmen einer Besprechung der österreichisch - tschechischen Expertengruppe für

Grenzübergänge am 19. Juni 1998 in Wien, an der auch Vertreter des Landes

Niederösterreich teilnahmen, wurde diese Frage neuerlich diskutiert und über die Zulassung

der EU - Bürger verhandelt. Die tschechische Seite war schließlich bereit, dem

österreichischen Anliegen unter der Bedingung zuzustimmen, daß die Öffnungszeit des

Grenzübergangs Reintal den Öffnungszeiten aller anderen nicht durchgehend geöffneten

Grenzübergänge angepaßt, also täglich auf die Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr erweitert

wird. Das Bundesministerium für Finanzen ging damals davon aus, daß es allein durch die

Zulassung der EU - Bürger zu keiner meßbaren Steigerung der Verkehrsfrequenzen kommen

wird, da der Grenzübergang Reintal für sie schon aus geographischen Gründen

verkehrsmäßig nicht interessant sein dürfte.

 

Zu 2., 3. und 3a:

Bezüglich des seinerzeitigen Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen, das sich mit

den bekannten Einwänden des Landes Niederösterreich und der Gemeinde Bernhardsthal

befaßte, ist darauf hinzuweisen, daß sich, wie bereits in der Einleitung dargelegt, infolge des

EU - Beitritts die Rechtslage geändert hat.

Zu 4. und 4a:

Schon vor der Sitzung der Expertengruppe für Grenzübergänge wurde unter Hinweis auf die

Problematik der Zulassung der EU - Bürger mit dem Land Niederösterreich wiederholt

Kontakt aufgenommen, wobei das Land Niederösterreich nocheinmal eine schriftliche

Stellungnahme der Gemeinde Bernhardsthal eingeholt hat.

 

Zu 5.:

Unter der Voraussetzung, daß der Grenzübergang in der Zeit von 6.00 bis 8.00 sowie von

20.00 bis 22.00 Uhr täglich jeweils von zwei Zollwachebeamte besetzt ist, betragen die

Kosten dafür etwa 1.000 S pro Tag.

 

Zu 6. und 7.:

Bei der Öffnung von Grenzübergängen werden keine Rentabilitätsrechnungen angestellt.

Ein Grenzübergang wird dann eröffnet, wenn ein berechtigtes Interesse auf Landes - oder

Gemeindeebene besteht und ein gewisser Bedarf geltend gemacht werden kann, der sich

auch nach Kriterien wie der Entfernung zum nächsten bestehenden Grenzübergang oder

touristischen Aspekten richtet. Bei einer genauen Kosten - Nutzenanlyse müßten eventuell

gerade kleinere, vorwiegend im regionalen Interesse liegende Grenzübergänge in Richtung

einer zukünftigen Schließung überprüft werden.

 

Zu 8.:

Die Ausdehnung der Öffnungszeit hat zwar eine leichte Verlagerung des Verkehrs vom

Vormittag auf die Zeit zwischen 6.00 und 7.00 Uhr morgens bewirkt, doch haben trotz

Zulassung der EU - Bürger (im Tagesschnitt wurden 24 PKW mit EU - Bürgern festgestellt) die

Frequenzen im PKW - Verkehr im August und September 1998 im Vergleich zu denselben

Monaten des Jahres 1997 von 113.051 PKW auf 98.302 PKW abgenommen. Eine

Auswertung der Daten der automatischen PKW - Zählanlage hat für die Tagesrandstunden

folgende Ergebnisse gebracht:

 

Im Monat August passierten zwischen 6.00 und 7.00 Uhr im Durchschnitt täglich 53 PKW die

Grenze, zwischen 7.00 und 8.00 Uhr 46, zwischen 20.00 und 21.00 Uhr 47 und zwischen

21.00 und 22.00 Uhr 36, wobei jeweils Ein - und Ausreise zusammengezählt wurden.

 

Im Monat September passierten zwischen 6.00 und 7.00 Uhr im Durchschnitt täglich

64 PKW die Grenze, zwischen 7.00 und 8.00 Uhr 47, zwischen 20.00 und 21.00 Uhr 43 und

zwischen 21.00 und 22.00 Uhr 30, wobei ebenfalls jeweils Ein - und Ausreise

zusammengezählt wurden.

Angesichts der eher geringen Auswirkungen der verlängerten Öffnungszeiten und dem

Verkehrsrückgang in absoluten Zahlen ist es für das Bundesministerium für Finanzen und

nach den vorliegenden Informationen auch für die Bundesministerien für auswärtige

Angelegenheiten, für Inneres und für wirtschaftliche Angelegenheiten nicht opportun, den mit

der tschechischen Seite nicht leicht erzielten Kompromiß, der noch dazu im Interesse der

österreichischen EU - Präsidentschaft liegt, in Frage zu stellen.