4579/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Dipl.Ing. Werner Kummerer und Genossen haben an mich am
18.9.1998 die schriftliche Anfrage Nr. 4923/J betreffend “Verlängerung der Öffnungszeiten
beim Grenzübergang Reintal” mit folgendem Wortlaut gerichtet:
“1. In welcher Weise war das Bundesministerium für Inneres an den Verhandlungen
über die Ausdehnung der Öffnungszeiten beteiligt?
2. Warum wurden die Zusagen des oben angeführten Schreibens nicht eingehal -
ten?
3. Waren Ihnen die Einwände des Landes Niederösterreich und der Gemeinde
Bernhardsthal bekannt?
3a. wenn ja, wie wurden die Einwendungen beurteilt?
4. hat das Bundesministerium für Finanzen mit der betroffenen Gemeinde und /
oder dem Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen?
4a. wenn nein, warum nicht?
5. Welche Kosten entstehen durch die Ausdehnung der Öffnungszeiten?
6. Ab welcher zusätzlicher Frequenz des Grenzüberganges sind diese Mehrkosten
rentabel?
7. Wie wird bei einer negativen Kosten - Nutzenanalyse vorgegangen?
8. Beabsichtigen Sie, die bis Ende des Jahres befristete Verlängerung der Öff –
nungszeiten auslaufen zu lassen und erst, wie zugesichert, nach dem Bau einer
Umfahrung Reintal wieder
aufzunehmen?”
Diese Antwort beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Einleitend ist anzuführen, daß Fragen betreffend Grenzübergänge zwischen Österreich
und Tschechien in periodisch stattfindenden Tagungen der “bilateralen Expertengruppe
für Grenzübergänge” besprochen werden, in der alle berührten Bundesministerien und
auch die Ämter der Landesregierungen vertreten sind. Der österreichische Vorsitzende ist
der Leiter der Integrations - und Zollsektion des Bundesministeriums für Finanzen; der
tschechische Vorsitzende ist der zuständige Generalzolldirektor.
Im Rahmen einer derartigen Tagung am 19. Juni 1998 in Wien - anwesend waren auf
österreichischer Seite Vertreter aller betroffenen Bundesministerien und auch des Landes
Niederösterreich - wurde zum wiederholten Mal die Frage der Erweiterung der
Benützungsumfänge der bilateralen Grenzübergänge Mitterretzbach, Schrattenberg und
Reintal diskutiert.
Nachdem die tschechische Seite bei diesen Themen bisher wenig Flexibilität gezeigt
hatte, erhielt die Frage zum damaligen Zeitpunkt allerdings insbesondere dadurch eine
gewisse Brisanz, daß die Europäische Kommission begann, der Frage einer möglichen
Diskriminierung von EU - Bürgern an diesen Grenzübergängen erhöhtes Augenmerk
zuzuwenden und den diesbezüglich säumigen Staaten mit Verfahren vor dem
europäischen Gerichtshof zu drohen.
Nach umfangreichen Diskussionen über die Thematik war Tschechien in der damaligen
Besprechung schließlich bereit, einer “Paketlösung” zuzustimmen, die einerseits die von
Österreich gewünschte Erweiterung der Benützungsumfänge, aber auch die von
Tschechien beantragte Harmonisierung der Öffnungszeiten auf 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
an allen Grenzübergangsstellen enthielt.
Die österreichische Verhandlungsposition war damals zugegebenermaßen eine
außerordentlich schwierige. Geprägt von dem Bestreben, Änderungen in den
Benützungsumfängen von Grenzübergängen immer im Einvernehmen mit der lokalen
Bevölkerung durchzuführen, verblieb Österreich infolge der Intervention der Europäischen
Kommission wenig Handlungsspielraum. Österreich hatte lediglich die Wahl, entweder
eine Erweiterung der Benützungsumfänge auf EU - Bürger zu erreichen oder die
betroffenen Grenzübergangsstellen zu schließen, da eine Klage gegen Österreich wegen
Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot gerade während der österreichischen
Präsidentschaft negativ gewesen wäre.
Zu den Fragen 2, 3 und 3a:
Es ist den Beamten meines Ressorts sicherlich bekannt, daß sich sowohl das Land
Niederösterreich als auch die Gemeinde Bernhardstal gegen eine Verlängerung der
Öffnungszeiten ausgesprochen hat. Wie schon in der Beantwortung der Frage 1
dargestellt, hat sich die Ausgangssituation infolge des EU - Beitrittes allerdings mittlerweile
grundlegend geändert. In dem Bestreben, der Schließung der Grenzübergänge
Mitterretzbach, Schrattenberg und Reintal zu verhindern (was wohl eine massive
Verschlechterung der Möglichkeiten
für Grenzübertritte für die lokale Bevölkerung
dargestellt hätte), mußte allerdings im Rahmen der bereits dargestellten "Paketlösung"
dem tschechischen Wunsch auf Verlängerung der Öffnungszeiten im Hinblick auf den
Gesamtkompromiß entsprochen werden.
Zu den Fragen 4 und 4a:
Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage wird zuständigkeitshalber auf das
Bundesministerium für Finanzen verwiesen.
Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, daß jeder bilateralen Expertentagung
umfangreiche interne Vorbesprechungen und Abstimmungsmaßnahmen vorausgehen. Im
Rahmen dieser Vorgespräche wurden auch mehrfach Gespräche mit den Vertretern des
Landes Niederösterreich geführt und wurde durch das Land Niederösterreich auch
neuerlich eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Bernhardstal eingeholt.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Nachdem die Durchführung der Grenzkontrolle an der Grenzübergangsstelle Rein -
tal gemäß der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl.Nr. 176/1997 idF. Nr.
297/1998 auf Zollorgane übertragen ist wird im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 5
auf das Bundesministerium für Finanzen verwiesen.
Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, daß bei der Öffnung von Grenzübergängen
Berechnungen über die Rentabilität des Personaleinsatzes kein wesentliches
Entscheidungskriterium darstellen.
Ein Grenzübergang wird eröffnet, wenn ein diesbezüglicher Antrag eingebracht wird, dem
ein gewisser Bedarf und ein berechtigtes Interesse seitens des Landes oder der
betroffenen Gemeinde zugrundeliegt.
Würde man tatsächlich Rentabilitätsberechnungen in der angesprochenen Form
anstellen, müßten insbesondere kleinere, vorwiegend im regionalen Interesse liegende
Grenzübergänge im Hinblick auf eine eventuell vorzunehmende Schließung überprüft
werden.
Zu Frage 8:
Gerade am Beispiel des Grenzüberganges Reintal läßt sich recht anschaulich illustrieren,
daß eine Erweiterung des Benützungsumfanges und auch eine Verlängerung der
Öffnungszeiten nicht unbedingt mit einer Vergrößerung des Verkehrsaufkommens
verbunden sein muß. Neben einer leichten Abnahme des Verkehrsaufkommens im Pkw -
Verkehr in den Monaten August und September 1998 - trotz Zulassung der EU - Bürger
sank die Verkehrsfrequenz von 113.051 PKW auf 98.302 PKW - ist es lediglich zu einer
ebenfalls marginalen Verlagerung des Verkehrs vom Vormittag auf die Zeit zwischen
06.00 Uhr und 07.00 Uhr morgens gekommen.
So passierten im Monat August zwischen 06:00 Uhr und 07.00 Uhr im Durchschnitt 53
PKW zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr 46 PKW, zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr 47
PKW und zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr 36 PKW die Grenze.
Im Monat September waren es schließlich zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr im
Durchschnitt 64 PKW, zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr 47 PKW, zwischen 20.00 Uhr
und 21.00 Uhr 43 PKW und zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr 30 PKW.
Angesichts der eher geringen Auswirkungen und des dargestellten Verkehrsrückganges
erscheint es derzeit wenig sinnvoll, den mit der tschechischen Seite nicht leicht erzielten
Kompromiß, der derzeit noch dazu im Interesse der österreichischen EU - Präsidentschaft
liegt, wieder in Frage zu stellen. Eine endgültige Lösung dieser Frage wird allerdings in
einer noch im Jahre 1998 durchzuführenden weiteren Tagung der bilateralen
Expertengruppe für Grenzübergänge zu diskutieren sein.