4579/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des

Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten Dipl.Ing. Werner Kummerer und Genossen haben an mich am

18.9.1998 die schriftliche Anfrage Nr. 4923/J betreffend “Verlängerung der Öffnungszeiten

beim Grenzübergang Reintal” mit folgendem Wortlaut gerichtet:

 

 

“1. In welcher Weise war das Bundesministerium für Inneres an den Verhandlungen

      über die Ausdehnung der Öffnungszeiten beteiligt?

 

2. Warum wurden die Zusagen des oben angeführten Schreibens nicht eingehal -

    ten?

 

3. Waren Ihnen die Einwände des Landes Niederösterreich und der Gemeinde

    Bernhardsthal bekannt?

 

3a. wenn ja, wie wurden die Einwendungen beurteilt?

 

4.   hat das Bundesministerium für Finanzen mit der betroffenen Gemeinde und /

      oder dem Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen?

 

4a. wenn nein, warum nicht?

 

5. Welche Kosten entstehen durch die Ausdehnung der Öffnungszeiten?

 

6. Ab welcher zusätzlicher Frequenz des Grenzüberganges sind diese Mehrkosten

    rentabel?

 

7. Wie wird bei einer negativen Kosten - Nutzenanalyse vorgegangen?

 

8. Beabsichtigen Sie, die bis Ende des Jahres befristete Verlängerung der Öff –

    nungszeiten auslaufen zu lassen und erst, wie zugesichert, nach dem Bau einer

    Umfahrung Reintal wieder aufzunehmen?”

Diese Antwort beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Einleitend ist anzuführen, daß Fragen betreffend Grenzübergänge zwischen Österreich

und Tschechien in periodisch stattfindenden Tagungen der “bilateralen Expertengruppe

für Grenzübergänge” besprochen werden, in der alle berührten Bundesministerien und

auch die Ämter der Landesregierungen vertreten sind. Der österreichische Vorsitzende ist

der Leiter der Integrations - und Zollsektion des Bundesministeriums für Finanzen; der

tschechische Vorsitzende ist der zuständige Generalzolldirektor.

 

Im Rahmen einer derartigen Tagung am 19. Juni 1998 in Wien - anwesend waren auf

österreichischer Seite Vertreter aller betroffenen Bundesministerien und auch des Landes

Niederösterreich - wurde zum wiederholten Mal die Frage der Erweiterung der

Benützungsumfänge der bilateralen Grenzübergänge Mitterretzbach, Schrattenberg und

Reintal diskutiert.

 

Nachdem die tschechische Seite bei diesen Themen bisher wenig Flexibilität gezeigt

hatte, erhielt die Frage zum damaligen Zeitpunkt allerdings insbesondere dadurch eine

gewisse Brisanz, daß die Europäische Kommission begann, der Frage einer möglichen

Diskriminierung von EU - Bürgern an diesen Grenzübergängen erhöhtes Augenmerk

zuzuwenden und den diesbezüglich säumigen Staaten mit Verfahren vor dem

europäischen Gerichtshof zu drohen.

 

Nach umfangreichen Diskussionen über die Thematik war Tschechien in der damaligen

Besprechung schließlich bereit, einer “Paketlösung” zuzustimmen, die einerseits die von

Österreich gewünschte Erweiterung der Benützungsumfänge, aber auch die von

Tschechien beantragte Harmonisierung der Öffnungszeiten auf 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

an allen Grenzübergangsstellen enthielt.

 

Die österreichische Verhandlungsposition war damals zugegebenermaßen eine

außerordentlich schwierige. Geprägt von dem Bestreben, Änderungen in den

Benützungsumfängen von Grenzübergängen immer im Einvernehmen mit der lokalen

Bevölkerung durchzuführen, verblieb Österreich infolge der Intervention der Europäischen

Kommission wenig Handlungsspielraum. Österreich hatte lediglich die Wahl, entweder

eine Erweiterung der Benützungsumfänge auf EU - Bürger zu erreichen oder die

betroffenen Grenzübergangsstellen zu schließen, da eine Klage gegen Österreich wegen

Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot gerade während der österreichischen

Präsidentschaft negativ gewesen wäre.

 

Zu den Fragen 2, 3 und 3a:

Es ist den Beamten meines Ressorts sicherlich bekannt, daß sich sowohl das Land

Niederösterreich als auch die Gemeinde Bernhardstal gegen eine Verlängerung der

Öffnungszeiten ausgesprochen hat. Wie schon in der Beantwortung der Frage 1

dargestellt, hat sich die Ausgangssituation infolge des EU - Beitrittes allerdings mittlerweile

grundlegend geändert. In dem Bestreben, der Schließung der Grenzübergänge

Mitterretzbach, Schrattenberg und Reintal zu verhindern (was wohl eine massive

Verschlechterung der Möglichkeiten für Grenzübertritte für die lokale Bevölkerung

dargestellt hätte), mußte allerdings im Rahmen der bereits dargestellten "Paketlösung"

dem tschechischen Wunsch auf Verlängerung der Öffnungszeiten im Hinblick auf den

Gesamtkompromiß entsprochen werden.

 

 

Zu den Fragen 4 und 4a:

 

Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage wird zuständigkeitshalber auf das

Bundesministerium für Finanzen verwiesen.

 

Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, daß jeder bilateralen Expertentagung

umfangreiche interne Vorbesprechungen und Abstimmungsmaßnahmen vorausgehen. Im

Rahmen dieser Vorgespräche wurden auch mehrfach Gespräche mit den Vertretern des

Landes Niederösterreich geführt und wurde durch das Land Niederösterreich auch

neuerlich eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Bernhardstal eingeholt.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Nachdem die Durchführung der Grenzkontrolle an der Grenzübergangsstelle Rein -

tal gemäß der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl.Nr. 176/1997 idF. Nr.

297/1998 auf Zollorgane übertragen ist wird im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 5

auf das Bundesministerium für Finanzen verwiesen.

 

Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, daß bei der Öffnung von Grenzübergängen

Berechnungen über die Rentabilität des Personaleinsatzes kein wesentliches

Entscheidungskriterium darstellen.

 

Ein Grenzübergang wird eröffnet, wenn ein diesbezüglicher Antrag eingebracht wird, dem

ein gewisser Bedarf und ein berechtigtes Interesse seitens des Landes oder der

betroffenen Gemeinde zugrundeliegt.

 

Würde man tatsächlich Rentabilitätsberechnungen in der angesprochenen Form

anstellen, müßten insbesondere kleinere, vorwiegend im regionalen Interesse liegende

Grenzübergänge im Hinblick auf eine eventuell vorzunehmende Schließung überprüft

werden.

 

Zu Frage 8:

Gerade am Beispiel des Grenzüberganges Reintal läßt sich recht anschaulich illustrieren,

daß eine Erweiterung des Benützungsumfanges und auch eine Verlängerung der

Öffnungszeiten nicht unbedingt mit einer Vergrößerung des Verkehrsaufkommens

verbunden sein muß. Neben einer leichten Abnahme des Verkehrsaufkommens im Pkw -

Verkehr in den Monaten August und September 1998 - trotz Zulassung der EU - Bürger

sank die Verkehrsfrequenz von 113.051 PKW auf 98.302 PKW - ist es lediglich zu einer

ebenfalls marginalen Verlagerung des Verkehrs vom Vormittag auf die Zeit zwischen

06.00 Uhr und 07.00 Uhr morgens gekommen.

So passierten im Monat August zwischen 06:00 Uhr und 07.00 Uhr im Durchschnitt 53

PKW zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr 46 PKW, zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr 47

PKW und zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr 36 PKW die Grenze.

 

Im Monat September waren es schließlich zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr im

Durchschnitt 64 PKW, zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr 47 PKW, zwischen 20.00 Uhr

und 21.00 Uhr 43 PKW und zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr 30 PKW.

 

Angesichts der eher geringen Auswirkungen und des dargestellten Verkehrsrückganges

erscheint es derzeit wenig sinnvoll, den mit der tschechischen Seite nicht leicht erzielten

Kompromiß, der derzeit noch dazu im Interesse der österreichischen EU - Präsidentschaft

liegt, wieder in Frage zu stellen. Eine endgültige Lösung dieser Frage wird allerdings in

einer noch im Jahre 1998 durchzuführenden weiteren Tagung der bilateralen

Expertengruppe für Grenzübergänge zu diskutieren sein.