459/AB

 

 

 

Die Abgeordneten Mag , STOISITS , Freundinnen und und Freunde haben

an mich am 24 . 4 . 1996 die schriftliche Anfrage Nr . 468/J  betref -

fend " die Erteilung von Touristenvisa an Personen , die Familienan

gehörige in Österreich besuchen wollen " mit folgndem Wortlaut

gerichtet :

 

" 1 . Gibt es die angesprochene Weisung bzw . der Erlaß ?

 

2 , Welchen genauen Inhalt hat die angesprochene Weisung bzw . den

Erlaß ?

 

3 . Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Weisung bzw . des Erlas -

ses ?

 

4 , Falls es die Weisung bzw. den Erlaß nicht gibt , wie erklären

Sie die Vorgangsweise der österreichischen Vertretungsbehör -

den ?

 

5 . Wieviele Visaanträge von bosnischen Staatsbürgern wurden

a ) vom 1. J änner 1993 bis 31. Dezember 1993 ,

b ) vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1994 ,

c ) vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1995 ,

d ) vom 1. Jänner 1996 bis 31. März 1996 gestellt ?

 

6 , Wievi ele davon wurden positiv , wieviel negativ beschieden ?

 

7 , Wieviele wurden negativ beschieden , weil sich bereits Famili-

enangehörige in Österreich befanden ? "

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu den Fragen l , 2,3 und 4 :

Nei n , es gibt keine Weisung , an Familien angehörige grundsätz, -

lich kei ne Sichtvermerke auszustellen ,

Für Entscheidungen in Sichtvermerksverfahren sind ausschließ -

lich die entsprechenden Bestimmungen des Fremdengesetzes bzw , des

Aufenthaltsgesetzes maßgebend . Eine theoretische Darlegung denkba

rer Fall konstellationen halte ich nicht für zielführend , Ich bin

aber selbstverständlich bereit , die konkreten Fälle , die offenbar

dieser Anfrage zu Grunde lagen , überprüfen zu lassen ,

Im übrigen entspricht es aber der ständigen auch vom Bundesmi

nisterium für Inneres gebilligten Übung , in jenen Fällen die

Erteilung von Touristen Sichtvermerken zu versagen , in denen auf -

grund konkreter Umstände eine Wiederausreise nicht gesichert

ist ; dies gilt auch für die Sichtvermerkserteilung an Angehörige

zu Besuchszwecken ,

 

Zu d en Fragen 5 ,.und 7 :

Zunächst darf ich darauf hinweisen , daß bosnische Staatsange -

hörige bis zum 15. April1995 zu Besuchszwecken sichtvermerksfrei

nach Österreich einreisen konnten ,

Über die seit diesem Zeitpunkt eingebrachten Sichtvermerksan -

träge bzw , über die Art deren Erledigung liegt keine Statistik

vor , da die Antragstellungen , je nach Aufenthalt des bosnischen

Staatsangehörigen , bei den verschiedensten österreichischen Ver -

tretungsbehörden erfolgten , Die Österreichische Botschaft Sara -

jewo hat erst am 23.2.l996 den Visabetrieb aufgenommen ,

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang , daß für bosnische

Staatsangehörige seit 2 9.4 .l995 auch die Ausnahmebestimmungen

gemäß der Verordnung des Bundesministers für Inneres , BGBl . Nr .

284/l995 , zum Tragen kommen .