459/AB
Die Abgeordneten Mag , STOISITS , Freundinnen und und Freunde haben
an mich am 24 . 4 . 1996 die schriftliche Anfrage Nr . 468/J betref -
fend " die Erteilung von Touristenvisa an Personen , die Familienan
gehörige in Österreich besuchen wollen " mit folgndem Wortlaut
gerichtet :
" 1 . Gibt es die angesprochene Weisung bzw . der Erlaß ?
2 , Welchen genauen Inhalt hat die angesprochene Weisung bzw . den
Erlaß ?
3 . Wie beurteilen Sie den Inhalt dieser Weisung bzw . des Erlas -
ses ?
4 , Falls es die Weisung bzw. den Erlaß nicht gibt , wie erklären
Sie die Vorgangsweise der österreichischen Vertretungsbehör -
den ?
5 . Wieviele Visaanträge von bosnischen Staatsbürgern wurden
a ) vom 1. J änner 1993 bis 31. Dezember 1993 ,
b ) vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1994 ,
c ) vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1995 ,
d ) vom 1. Jänner 1996 bis 31. März 1996 gestellt ?
6 , Wievi ele davon wurden positiv , wieviel negativ beschieden ?
7 , Wieviele wurden negativ beschieden , weil sich bereits Famili-
enangehörige in Österreich befanden ? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen l , 2,3 und 4 :
Nei n , es gibt keine Weisung , an Familien angehörige grundsätz, -
lich kei ne Sichtvermerke auszustellen ,
Für Entscheidungen in Sichtvermerksverfahren sind ausschließ -
lich die entsprechenden Bestimmungen des Fremdengesetzes bzw , des
Aufenthaltsgesetzes maßgebend . Eine theoretische Darlegung denkba
rer Fall konstellationen halte ich nicht für zielführend , Ich bin
aber selbstverständlich bereit , die konkreten Fälle , die offenbar
dieser Anfrage zu Grunde lagen , überprüfen zu lassen ,
Im übrigen entspricht es aber der ständigen auch vom Bundesmi
nisterium für Inneres gebilligten Übung , in jenen Fällen die
Erteilung von Touristen Sichtvermerken zu versagen , in denen auf -
grund konkreter Umstände eine Wiederausreise nicht gesichert
ist ; dies gilt auch für die Sichtvermerkserteilung an Angehörige
zu Besuchszwecken ,
Zu d en Fragen 5 ,.und 7 :
Zunächst darf ich darauf hinweisen , daß bosnische Staatsange -
hörige bis zum 15. April1995 zu Besuchszwecken sichtvermerksfrei
nach Österreich einreisen konnten ,
Über die seit diesem Zeitpunkt eingebrachten Sichtvermerksan -
träge bzw , über die Art deren Erledigung liegt keine Statistik
vor , da die Antragstellungen , je nach Aufenthalt des bosnischen
Staatsangehörigen , bei den verschiedensten österreichischen Ver -
tretungsbehörden erfolgten , Die Österreichische Botschaft Sara -
jewo hat erst am 23.2.l996 den Visabetrieb aufgenommen ,
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang , daß für bosnische
Staatsangehörige seit 2 9.4 .l995 auch die Ausnahmebestimmungen
gemäß der Verordnung des Bundesministers für Inneres , BGBl . Nr .
284/l995 , zum Tragen kommen .